Unternehmen müssen ab 1. Oktober Online-Kündigungen akzeptieren

blog-logoOnline Verträge schnell und benutzerfreundlich kündigen: Kunden träumen davon, während Unternehmen darauf freilich wenig Lust haben. Einen Vertrag online abschließen? Das geht bei etlichen Anbietern und meist kinderleicht. Doch um das Ding dann wieder loszuwerden, sollen Kunden bei vielen Unternehmen dann ausdrücklich schriftlich per Post kündigen. Genau das wird sich ab dem 1. Oktober 2016 jedoch ändern. Online abgeschlossene Verträge müssen dann auch online kündbar sein. Als Beispiele sind von der Verbraucherzentrale Niedersachsen etwa Strom-, Mobilfunk- und DSL-Verträge genannt worden.

Das sind natürlich alles typische Fälle für Verträge, die sich meist ziemlich fix online abschließen lassen. In der Tat liegt dann für Verbraucher die Frage nahe: „Wenn ich den Vertrag online abschließen konnte, warum kann ich ihn dann nicht online kündigen?“ Gut, freiwillig haben dies viele Unternehmen bisher auch so angeboten. Andere Anbieter bestanden aber auf postalischen Kündigungen mit eigenhändiger Unterschrift. Man hoffte sicherlich so auch höhere Hemmschwellen aufzubauen. Genau das wird eben nun untersagt. AGB, welche weiterhin ausdrücklich schriftliche Kündigungen verlangen, werden ab dem 1. Oktober 2016 unwirksam. Vorausgesetzt wird gesetzlich konkret nur noch die „Textform“, nicht mehr wie bisher die „Schriftform“.

Wichtig ist nur, dass der Vertragsinhaber und sein Kündigungswunsch deutlich erkennbar sind. Ein paar Ausnahmen gibt es jedoch: Mietverträge müssen auch weiterhin schriftlich gekündigt werden – also per Brief mit Unterschrift. Das gilt so auch für Arbeitsverträge. Für Arbeitnehmer ändert sich aber, dass z. B. Urlaubsansprüche ebenfalls nur noch in Text- statt in Schriftform vorliegen müssen. Es genügt dann also auch eine E-Mail an den zuständigen Mitarbeiter. Ansonsten gelten die Gesetzesänderungen rückwirkend auch für alle bereits abgeschlossene Verträge.

Bekannt sind diese Veränderungen übrigens schon seit Anfang August. Ihr könnt nun aber schon in wenigen Tagen ja mal gucken, ob z. B. eure Mobilfunkanbieter ihre AGB bereits angepasst haben.

(danke Jan!)

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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20 Kommentare

  1. Ist doch schon lange so. Selbst telefonisch.
    Arbeite bei einer Versicherung und wenn sich Kunden beschwert haben bzw gedroht haben alle Verträge kündigen zu wollen konnte man dies als Willenserklärung akzeptieren und die Verträge kündigen. Da waren dann manche ziemlich überrascht. 😉

  2. Es gibt Firmen, wo man zwar alles online bestellen kann (Webhosting z.B.), aber kündigen geht nur schriftlich mit eigener Unterschrift oder man muss sogar anrufen um die Kündigung zu bestätigen (ist doch bei 1&1 glaube ich so).

  3. @Jenno, auch Unternehmen dürfen Verträge kündigen, wo ist da jetzt die Überraschung? Ich kenne mich bei Versicherern nicht aus, aber auch wenn es da spezielle Verträge gäbe, so bezweifle ich dass „Drohung“ = Willenserklärung rechtens ist. Wie viele Vertragspartner habt ihr denn auf diese Weise gekündigt beziehungsweise wie viele derer sind vor Gericht gezogen?

    B2T.

    Wie verhält es sich in so einem Fall mit der Beweislast, nehmen wir an ich habe einen Vertrag mit Vodafone, halte die Kündigungsfrist von drei Monaten ein, reicht da ein Ausdruck der Kündigung mit Zeitstempel oder muss ich eine Antwort von Vodafone abwarten um ganz sicher zu sein? Per Brief ist es ja einfach, Einschreiben und fertig.

  4. steffenst@mail.de says:

    Ohhh gute Sache dann wird GMX mit seiner extrem nervigen Kündigungsabwicklung nun sehr sehr viele Kunden verlieren die vorher einfach keine Lust mehr hatten für 3,90 € / Min dort anzurufen oder Briefe zu schicken die angeblich nicht angekommen sind usw…
    ( eigene Erfahrung hat 3 Monate gedauert bis die mein Mail Account endlich still gelegt hatten )

  5. @ mac.extra
    Bei Vodafone ist das recht einfach da die ein Supportmail haben, wen du dort den Haken anklickst das dir eine Bestätigungsmail sammt Inhalt an deine Email zugeschickt werden soll, bekommst du damit direkt eine wirksame Bestätigung.
    Hatte ich schon des öfteren gemacht und funktionierte reibungslos.

  6. Der Schritt ist gut und war längst überfällig. Ich habe sogar nur aus diesem Grund noch eine Faxnummer auf meiner Fritzbox eingerichtet, um Kündigungen beweissicher zu verschicken wenn auf die Schriftform bestanden wurde. Das hat mich auch jedesmal geärgert, das Ding extra auszudrucken, unterschreiben und wieder einscannen zu müssen.

    @steffenst
    Ja GMX ist da besonders hartnäckig, da habe ich auch schon einige Geschichten von Bekannten gehört. In meinen Augen disqualifiziert so ein Geschäftsgebaren einen Anbieter völlig und schiebt ihn für mich gedanklich in die Kategorie absolut unseriös.

  7. GMX gehört zu 1&1, die machen schon seit den 80’ern Probleme bei der Kündigung.

  8. „Ohhh gute Sache dann wird GMX mit seiner extrem nervigen Kündigungsabwicklung nun sehr sehr viele Kunden verlieren die vorher einfach keine Lust mehr hatten für 3,90 € / Min dort anzurufen oder Briefe zu schicken die angeblich nicht angekommen sind usw…
    ( eigene Erfahrung hat 3 Monate gedauert bis die mein Mail Account endlich still gelegt hatten )“

    Ja gut, goldene Regel: Kündigungen halt immer per (Einwurf-)Einschreiben, diese geringen Mehrkosten sollten es einem wert sein oder?

    Gilt die neue Regelung auch für Altverträge oder nur für Verträge ab dem 01.10.?

  9. Ein Einschreiben bestätigt nur, dass „etwas“ verschickt wurde, nicht dass in dem Einschreiben auch eine Kündigung war, daher ist ein Einschreiben allein kein Beweis für eine Kündigung. Im Zweifel braucht man noch einen Zeugen, der bestätigt, dass genau in diesem Schreiben auch eine Kündigung war.

  10. Gilt das auch für bereits bestehende Verträge oder nur für Neuverträge ab 01.10.?

  11. @Sebastian
    Das ist zwar korrekt, aber es bildet einen Anscheinsbeweis. Der Gegenüber müßte erst mal darlegen, warum ich z.B. ihm nur ein unbedrucktes Blatt Papier geschickt haben sollte (z.B. wenn ich mir in der Vergangenheit schon mal damit einen Scherz erlaubt haben sollte, bestünden solche Zweifel, die ich dann wiederum ausräumen müßte). Kann der Gegenüber so etwas nicht vorbringen, wird ein Gericht in aller Regel von einer zugegangenen Kündigung ausgehen.

    @AFi
    Das gilt meines Wissens nach nur für neue Verträge.

  12. Grundsätzlich ist das ja eine gute Sache, ich befürchte aber, dass die Vereinfachung zur Textform auch einige Fallstricke mit sich bringt.

    Gerade bei einer Kündigung per E-Mail besteht die Gefahr, dass sich jemand den Spass macht, z.B. das Mobilfunkabo eines ungeliebten Kollegen zu kündigen. Die Schwierigkeit für den Anbieter wird also darin liegen, wie er feststellen kann, dass das Gegenüber wirklich der Vertragsinhaber ist…

  13. Wo ist die Quelle für den Artikel? Ein „Danke Jan! “ ist jetzt nicht gerade sehr verifiziert.

  14. @Alan
    Unter genannt ist folgender Link zu finden, der sollte wohl ausreichen.
    https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/online-kuendigen

  15. Sicherste Kündigungs-Methode ist immer noch das faxen,
    danach kommt die (teure) Zustellung via Gerichtsvollzieher,
    alles andere hat juristisch so gut wie keine Beweiskraft!
    Zum Einschreiben Rückschein:
    Wenn Caschy mir ein leeres Kuvert zuschickt,
    ist es doch nicht mein Problem : P
    ist sogar juristisch unumstritten,zu meinen Gunsten.

  16. @Sebastian Deswegen verwendet man bei Einschreiben einen Fensterumschlag und bedruckt genau eine (1) Seite, auf der auch die Adresse steht.

  17. Es sollte mal geschrieben werden, dass sich das nur auf Neuverträge ab Oktober 2016 bezieht. (Siehe die Entsprechenden Änderungen im EGBGB). Bei Altverträgen kann der Anbieter streng genommen weiterhin auf der Schriftform bestehen.

    P.S.: Die sicherste Kündigung, ist die, die auf dem Vertrag mit aufgenommen wurde…

  18. DiePampelmuse says:

    @Steffenst
    Den GMX/WEB.DE Vertrag kannst du schon seit einigen Jahren auch per E-Mail kündigen. Wichtig ist nur, dass die Kündigung von der jeweiligen GMX/WEB.DE Mailadresse kommt. Löschen der Mailadesse geht bei kostenlosen Mailadressen auch Online.

  19. Andreas Hummel says:

    Diese neue Regelung gilt nur für Verträge, die online ab dem 01.10.16 abgeschlossen wurden. Für vor dem 01.10.16 online abgeschlossene Verträge kann Euer Vertragspartner sehr wohl die Schriftform verlangen. Selbst wenn manche auvh bisher schon die Textform akzeptiert haben, war das reines Entgegenkommen.
    b) Ich schrieb bisher meine Kündigungen, legte die unterschriebene Kündigung meiner Partnerin vor. Die hat sie selbst in den Briefumschlag eingetütet und dann gleich selbst zur Post gefahren und per Einwurf-Einschreiben verschickt. Hat sich der Anbieter quer gelegt, hatte ich einen Zeugen, und weitere Abbuchungen über die 3 Monate Kündigungsfrist hinaus wurden einfach zurückgebucht.

  20. Was ist das für ein Blog das hier falsche Infos verbreitet werden.
    Das ganze gilt ab 1. Oktober und nicht Rückwirkend!!!!

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