Facebook: Datentausch mit WhatsApp bleibt verboten

WhatsApp gehört zu Facebook. Da klingelten schon bei vielen Leuten die Alarmglocken, was den Datenaustausch zwischen den beiden Unternehmen anbelangt. Und so kam es dann auch: deutsche Datenschützer untersagten Facebook den Datenaustausch mit WhatsApp, Facebook ging wiederum dagegen vor und letzten Endes war es so, dass es in Europa keinen Datenaustausch geben soll. Allerdings war dieser, im November kommunizierte, Schritt erst einmal temporär. Regelmäßige Leser haben die ganze Geschichte sicher verfolgt. Nun gibt es Nachrichten des Verwaltungsgericht Hamburg.

Die schreiben wie folgt:

Statement

Mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 23. September 2016 untersagte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (Datenschutzbeauftragte) der Facebook Ireland Ltd. – dem internationalen Hauptsitz der Facebook Unternehmensgruppe -, die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern, soweit und solange ein den deutschen Datenschutzvorschriften entsprechende Einwilligung nicht vorliege.

Zugleich ordnete der Datenschutzbeauftragte die Löschung von personenbezogenen Daten an, die ohne die notwendige Einwilligung erhoben worden sind, sowie die Dokumentation der Löschung ) Gegen diese Verfügung legte Facebook Widerspruch ein und beantragte einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Hamburg.

Das Gericht stellt sich aber erst einmal hinter die Aussagen der Datenschützer und vieler deutscher Nutzer. Facebook darf auch weiterhin personenbezogene Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern ohne eine Einwilligung, die den Anforderungen an die deutschen Datenschutzvorschriften entspreche, auch während des laufenden Verfahrens nicht nutzen.

Noch ist allerdings offen, was aus dem Widerspruch von Facebook wird. Man konnte einfach bisher nicht ausreichend klären, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung komme und der Datenschutzbeauftragte gegen die in Irland firmierende Facebook Ltd. vorgehen könne. Sofern das deutsche Datenschutzrecht zur Anwendung komme, wäre die Anordnung des Datenschutzbeauftragten jedoch voraussichtlich rechtmäßig – denn die von WhatsApp benutzten Erklärungen würden den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts nicht genügen.

Letzten Endes argumentiert man so: Es überwiegt das Interesse der deutschen WhatsApp-Nutzer. Die personenbezogenen Daten müsse man schützen, da sie ein grundrechtlich geschütztes Rechtsgut von hohem Wert darstellen. Die geplante Weitergabe wäre daher ein Eingriff, den man als „qualitativ und quantitativ erheblich“ einstufe.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram. PayPal-Kaffeespende.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

7 Kommentare

  1. Als ob das Zuckerberg juckt!
    Bin ja noch nie Kunde beim Verein gewesen, aber finde es bedenklich das trotzdem meine Telefonnummer nach USA synchronisiert werden nur weil Bekannte diese Müll nutzen!

    Leider gibt es zu wenige dieses aus Bequemlichkeiten wechseln, ich selbst nutze Jänner/xmpp. Vorteil ist das neuen Telefonnummer oder E-Mail notwendig ist und die Server noch dezentral sind oder einen eigenen genutzt werden kann wie ejabberd oder prosody.

  2. Sörry nicht Jänner sondern jabber.

  3. > Mit sofort vollziehbarem Bescheid … untersagte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (Datenschutzbeauftragte) der Facebook Ireland Ltd. …, die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern, soweit und solange ein den deutschen Datenschutzvorschriften entsprechende Einwilligung nicht vorliege.

    Puh da bin ich ja beruhigt. Wenn die Einwilligung dann irgendwann in den TOS untergebracht wird, werden die Nutzer sicher von WhatsApp zu anderen wechseln.

  4. Dumme Klage… FB sollte verdonnert werden zu einer klaren Popup AGB („liest keiner“) Änderung dann geht das klar…

    Jeder kann wechseln und EINFLUSS auf den Freundeskreis ausüben und den Messenger wechseln… Aber stattdessen muss FB mit WA Stories, Insta Stories & FB Stories ein eigenes Süppchen jeweils kochen…

    Traurig und unprofessionell dank Datenschutz Deppen die nicht den FREIEN MARKT respektieren und erkennen dass es der Herdentrieb der Masse ist der das Problem ist

  5. Womit sich Gerichte hierzulande auseinandersetzen müssen… Da wundert es mich nicht, dass sie überlastet sind.

  6. Ich bekomme regelmässig Kontaktempfehlungen auf Facebook, deren Verbindung ausschließlich über Whatsapp besteht. Verboten? Und?

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.