Einstweilige Verfügung gegen Google

24. Juni 2011 Kategorie: Google, Internet, geschrieben von: caschy

Habe eben nicht schlecht gestaunt, was der liebe Falk getwittert hat. Gegen Google wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Was? Jau! Google betreibt die Plattform Blogger.com – eine Plattform wie Posterous oder WordPress.com. Auf dieser hat wohl jemand über eine andere Person etwas geschrieben (unwahre Behauptungen & Beleidigungen). Statt denjenigen zur Verantwortung zu ziehen, geht man gleich gegen den Betreiber vor – Google. Einstweilige Verfügung, Ordnungsgeld im Falle einer Zuwiderhandlung, gegebenenfalls Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.

Die Ordnungshaft wäre anzuwenden an einem Vorstandsmitglied . Irre. Man geht gegen Google direkt vor, weil diese wohl im ersten Step, als man sich in diesem Falle an Google / Blogger.com wandte, untätig blieben. Könnte im Umkehrschluss bedeuten: ich beleidige den Falk bei Twitter. Falk meldet dies, Twitter tut nichts- und zack – erwirkt man eine einstweilige Verfügung, die härtere Maßnahmen an den Betreibern der Plattform vorsieht. Hört sich alles kurios an – doch was will man als Betroffener machen? Verhält sich fast direkt proportional zu iShareGossip.

Über den Autor: caschy
Dortmunder im Norden. Blogger, Freund gepflegter Technik, BVB-Maniac und Hausmeister dieses Blogs. Auch zu finden bei Twitter, Google+, Facebook, XING und YouTube.

46 Kommentare

Harry 24. Juni 2011 um 14:52 Uhr

Ist jetzt aber nicht wirklich erstaunlich, den wenn man dies meldet und der Betreiber unternimmt darauf hin nix dann ist und war schon immer der Betreiber dafür verantwortlich. Da sich aber immer mehr Betreiber aus ihre Verantwortung ziehen wird es auch Zeit das endlich härtere Maßnahmen ergriffen werden.

JSG 24. Juni 2011 um 14:53 Uhr

Das ist der Auswuchs dessen, dass immernoch zu viele KEINE Ahnung haben, wie das Internet funktioniert.

Das fängt schon damit an, wenn Caching als “speichern” iSv “eine Kopie anfertigen” definiert werden soll. Ich nehme nicht an, das würde auch für die Umwandlung von Bildern in elektrische Impulse für das Nervensystem im menschlichen Auge gelten – wenngleich es aus logischen Aspekten genau das gleiche ist, verrückterweise ;-)

Wenn das so weiter geht, wird eines Tages kein Server mehr in Deutschland stehen. Und weil das datenschutzrechtlich riskant ist, auch keine Firma mehr. Amazon könnte auch aus England verkaufen, und Google sowieso…..

Markus (twitter ) 24. Juni 2011 um 14:53 Uhr

Wenn das wirklich was bringt, dauert es keine 24 Stunden bis die AGB’s daraufhin geändert werden…..

Kay 24. Juni 2011 um 15:10 Uhr

Ich stelle mir gerade vor, wie Google das umstetzt.

Dazu müsste ja jeder Blogeintrag von Google geprüft, Recherchiert und dann abgelehnt oder freigegeben werden.

Lachhaft, in meinen Augen gar nicht umsetzbar.
Wenn das alles so richtig ist frage ich mich nur noch, wann Google da den Stecker zieht.

BTW (Wo ich mir das gerade durch den Kopf gehen lasse):
Kann ich dann auch eine Unterlassungserklärung gegen Google verfügen lassen wenn ich über die Websuche unwahre Behauptungen über mich finde?

Ohne Google’s Suchmaschine würde man das ja nicht finden, also ist Google genauso in der Verantwortung wie als Dienstanbieter für Blogger.com… :)

Mort 24. Juni 2011 um 15:10 Uhr

Es hat halt schon seine Gründe, dass kein größerer Internet-Konzern aus Deutschland kommt…

marqs 24. Juni 2011 um 15:14 Uhr

Heiß kochen, lauwarm genießen
Wird doch am Ende alles nicht so schlimm gegessen, wie es gekocht wird. vielleicht wird es dann ein Softwareerweiterung geben, dass beanstandete Artikel auf Antrag (Klick) eine sich beleidigt Fühlenden vorläufig gesperrt werden und wirklich nochmal von der Redaktion gelesen werden müssen, bevor sie wieder lesbar gestellt werden oder wegen einer beinhalteten Beleidigung endgültig gesperrt bleiben.
Grundsätzlich finde ich es schade, wenn Menschen nicht genug (Selbst-)Humor haben, Beleidigungen auszuhalten, ohne Rechtsmittel einzulegen. Aber solche Verletlichen Menschen fühlen sich halt auch erneut verletzt wenn sie beim Blogbetreiber gegen Mauern laufen, sprich wenn dieser *garnicht* reagiert. Alleine schon wenn der Blogbetreiber reagiert und per email antwortet: “wir haben geprüft und konnten keine schwerwiegende Beleidigung entdecken. Bitte Erwirken sie als nächsten Schritt ein gerichtliches Urteil gegen den Beleidiger, das von unserer Einschätzung abweicht.” , dürfte eine andere Rechtslage bestehen, welche den Blogbetreiber nicht so angreifbar macht.

Helge (twitter ) 24. Juni 2011 um 15:14 Uhr

Als ob Google “das so mit sich machen lässt” – da wird mit Sicherheit mit allen vorhandenen Mitteln gegenan gegangen werden.

Im Grunde bleibt einem dazu nur eines zu sagen: Armes Deutschland. :( Aber ok, die Rechtsanwälte müssen ja auch ihr Geld verdienen und die Gerichte genügend zu tun haben.

David (twitter ) 24. Juni 2011 um 15:21 Uhr

Ist an sich ja schon richtig. Wenn Forenbetreiber Ärger wegen den Posts bekommen können (falls sich da nicht wieder was geändert hat), ist ein Anbieter einer Blog-Plattform auch für die Inhalte verantwortlich. Auch wenn das kaum zu überwachen ist, aber was wäre denn, wenn Nazis oder Terroristen sich über Blogger austauschen oder Propaganda verbreiten? Allerdings finde ich, wenn man Google das schon sagt, könnten sie das auch prüfen, bzw. müssten es sogar. Ein Melde-Button, der den Betreiber zur Überprüfung auffordert, sollte Pflicht sein und dann vom Betreiber auch beachtet werden.

JürgenHugo (twitter ) 24. Juni 2011 um 15:22 Uhr

1) “(unwahre Behauptungen & Beleidigungen)” – WAS? WIE? Blogger lügen doch nie und beleidigen niemand! Oooder sind das doch ganz normale Menschen? Hmm, hmm… :mrgreen:

2) Na, um die Googl´s brauchen wir keine große Angst zu haben: wenn die mit der “einstweiligen” 3 Anwälte schicken, schickt Google 10… bißchen was hat Google ja in der Kriegskasse… :mrgreen:

Didi (twitter ) 24. Juni 2011 um 15:22 Uhr

Ohne den Fall zu kennen: §§ 823, 1004, 840, 421 BGB, § 185 ff StGB, § 10 TMG: Wenn mehrere Personen Seiten zusammen betreiben, diese oder Dritte rechtwidrige Inhalte auf einer Seite verbreiten gilt für jeden: Mitgehangen mitgefangen. Ein uralter Hut *gähn*.

Joda 24. Juni 2011 um 15:25 Uhr

Ich hasse es, das man heute für alles und nichts direkt verklagt wird.

Sony bravia 3d tv 24. Juni 2011 um 15:27 Uhr

Google is zwar net ein wohlfahrts verein aber da find ich google jetzt enorm verarscht soll doch der blogger leiden und nixh google was können die dazu naja . Heut verklagt jeder jeden wegen all möglichen unwichtigen dreck.

NetzBlogR (twitter ) 24. Juni 2011 um 15:31 Uhr

So wie ich das verstanden habe, wurde die einstweilige Verfügung nur erwirkt, dass keine bösen Sachen mehr über DIESE EINE PERSON veröffentlicht werden dürfen. Und das ist ja auch genau richtig so.

Bitte nicht gleich denken, dass Google jetzt für alles verantwortlich gemacht wurde.

Torsten 24. Juni 2011 um 15:34 Uhr

Wenn mich jemand per Telefon beleidigt, kann ich dann auch eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom erwirken?

Helge (twitter ) 24. Juni 2011 um 15:34 Uhr

@NetzBlogR:

Und das soll Google nun wie anstellen?

Das ist doch (rein technisch und logisch) gar nicht möglich. Google kann nicht das gesamte Blogger-System davor “schützen”, das über diese Person schlecht geschrieben wird – wie wollen die das machen?

Hier gibt es nur den Weg, das Google es auf den Blogbetreiber abschiebt/abschieben lässt, und eben dieser “zu unterlassen hat…” – alles andere wäre ja ein Freifahrtschein zur Geldgenerierung seitens des Antragstellers.

@Torsten:

Prima Vergleich. Möchte mal sehen, was die Gerichte dazu sagen. *g*

Ob Anwälte, Gerichte und zuletzt unsere “gute Regierung” irgendwann noch im Internetzeitalter ankommen werden? Ich bin gespannt.

NetzBlogR (twitter ) 24. Juni 2011 um 15:39 Uhr

@Helge: Ist doch ganz einfach: Das betreffende Blog sperren. Genau darum ging’s ja: Sie haben sich nicht gerührt und deshalb war man gezwungen, dies durchzuziehen. Steht auch so in der verlinkten PDF.

Volker Hett 24. Juni 2011 um 15:40 Uhr

Geht es da um die Rechtsfreie Zone Kassel? Das fiel mir als erstes ein und eine Google Suche findet das blog nicht mehr, statt dessen kommt ein Hinweis darauf, dass ein Suchergebnis aus rechtlichen Gründen entfernt wurde. Das Blog selbst ist auch weg.

Helge (twitter ) 24. Juni 2011 um 15:43 Uhr

@NetzBlogR:

Es geht aber nicht einzig um den einen Blog, sondern um Google/Blogger allgemein. Und das kann Google gar nicht zusichern, das dort (nie wieder) derart über den Antragsteller geschrieben wird. Wenn Google hier nicht Einspruch einlegen und mit allen Mitteln gegen das Urteil angeht, würde das ein Freifahrtschein für den Antragsteller sein. Denn negative Dinge kann ja jedermann in Sekundenbruchteilen auf Blogger veröffentlichen und schwupps flattert der Geldsegen über dem Antragsteller ein.

Volker Hett 24. Juni 2011 um 15:50 Uhr

Ach, Kommando zurück, blogger und nicht blogspot, ich hatte das hier “www.berger-law-koeln.de/aktuelles/November-2010.d6234.php” im Kopf. Es ist also nicht das erste Mal, dass Google dran gekriegt wird.

P.S.: Cashy, im Zweifel lösch das bitte, nicht, dass du Ärger kriegst.

RA Michael Seidlitz (twitter ) 24. Juni 2011 um 16:00 Uhr

Meiner Ansicht nach hätte der Unterlassungstenor gegenüber Google richtigerweise nicht allgemein gefasst werden dürfen, sondern auf die konkret zu beschreibende Verletzungshandlung und die URL, unter der die beanstandeten Äußerungen getätigt worden sind, beschränkt werden müssen.

Helge (twitter ) 24. Juni 2011 um 16:02 Uhr

@RA Michael Seidlitz:

OK, denn DANN macht das ja wieder durchaus Sinn.

Wie muss eine “gültige Abmahnung” überhaupt zugestellt werden? Im oberen Beispiel von Volker Hett wurde ja an “deutsch AT google.com” gemailt – kann das so überhaupt rechtsgültig sein?

RA Michael Seidlitz (twitter ) 24. Juni 2011 um 16:13 Uhr

@HelgeHolst Es muss grundsätzlich überhaupt nicht abgemahnt werden. Allerdings riskiert der Antragsteller, unter Umständen (z.B. bei fehlender oder unwirksamer Abmahnung des Antragsgegners) auf seinen Kosten sitzen zu bleiben.

Grundsätzlich können Abmahnungen auch per E-Mail erfolgen.

Mr.Gerard 24. Juni 2011 um 16:20 Uhr

Ich finde das jetzt sogar ziemlich gut. Bisher hat diese unselige Rechtssprechung in Deutschland immer nur die kleinen Blogger und Hompage/Forenbetreiber getroffen. Nun trifft es mal einen der Großen, was die Chancen auf ein Grundsatzurteil oder zumindest mehr Medienöffentlichkeit in der Debatte erhöht.

Syntax 24. Juni 2011 um 16:24 Uhr

Mein Gott was hier wieder verzapft wird ? Für alles und nichts verklagen ? Habt ihr euch mal die Einstweilige Verfügung durchgelesen ?

Für was gibt es den den “Melden” Button wenn Google den gemeldeten Blogs nicht nachgeht ?

Ist doch wohl klar wer dann am Ende die Verantwortung tragen muss.

Fraggle 24. Juni 2011 um 16:47 Uhr

Ich versteh die Aufregung nicht. Es wird nirgends gesagt, daß Google von sich aus jeden Beitrag prüfen muß (was auch dämlich wäre), sondern daß ein Beitrag auf ihrer Plattform gemeldet wird. Dann muß google dem nachgehen. Dies ist die beste Möglichkeit a) dem Recht nachzukommen und b) den Aufwand für den Betreiber nicht unnötig hochzutreiben (wie damals beim heise Urteil). Google kam dem nicht nach, ergo erfolgt diese Klage. Alles einwandfrei.

@Markus:
Dir ist schon bewußt, daß Du AGBs so sehr ändern kannst wie Du willst, wenn das Gesetz etwas anderes vorsieht, sind Deine AGBs in diesem Teil (und falls nicht abgesichert gar komplett) für die Katz. Beispiel betrifft zwar keine AGBs sondern Mietverträge: Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Minimalkündigungsfristen. Selbst wenn im Mietvertrag nun eine darunter liegende Kündigungsfrist zum Nachteil des Mieters steht, so ist gilt die minmale gesetzliche, der Mietvertrag ist in diesem Punkt ungültig.
Damit AGBs auf diese Weise nicht vollständig ungültig werden, gibt es daher auch die Klausel, daß, sollten Passagen nicht dem Recht entsprechen, nur diese Passagen ungültig werden. Anderfalls kann es durchaus sein, das die AGBs komplett ungültig werden.

Falk (twitter ) 24. Juni 2011 um 16:55 Uhr

Ohne wirklich mehr zu wissen, tippe ich darauf, dass das entsprechende Blog schlicht kein Impressum hatte. Die verunglimpfte Person sah sich daher gezwungen, sich an Google als Betreiber zu wenden. Bei Google hat keiner reagiert und so kam es zum LG-Beschluss.
Für Google deutet das für die Zukunft: Entweder man reagiert ab jetzt auf solche Anfragen oder man baut bei Blogger.com ein Pflicht-Impressum ein.

RA Michael Seidlitz (twitter ) 24. Juni 2011 um 16:58 Uhr

@Fraggle Aufgrund DIESER – meines Erachtens nach anfechtbaren – Fassung des Unterlassungstenors ist Google verpflichtet, ALLES und ÜBERALL üprüfen zu müssen, um nicht gegen die einstweilige Verfügung zu verstoßen.

) 24. Juni 2011 um 17:06 Uhr

Aber da gab es doch schon ein Urteil, welches sich auf Foren bezog. Dort wurde auch dargelegt, dass es einem Forenbetreiber nicht zugemutet werden kann, jeden Beitrag zu kontrollieren. Dürfte in diesem Fall ja ähnlich sein.

RA Michael Seidlitz (twitter ) 24. Juni 2011 um 17:15 Uhr

@Joaquin Dies hat das Landgericht Berlin aufgrund der Fassung des Unterlassungstenors offenbar anders gesehen.

Andernfalls hätte es entweder den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisen oder den Unterlassungstenor inhaltlich anders fassen müssen. Beides hat es jedoch nicht getan.

Pater Rolf Hermann Lingen 24. Juni 2011 um 17:40 Uhr

Was ist denn eine “Beleidigung”?
Schnell mal im Strafgesetzbuch nachgeschlagen. Aha: Beleidigung ist gem. §185 StGB *NICHT* strafbar. Denn es fehlt die zwingend notwendige gesetzliche Bestimmung, cf. Art. 103 Abs. 2 GG.
Okay, es gibt eine Faustregel: “Ehrenschutz ist Täterschutz.” D.h. wenn Person A ein Unrecht begangen hat und Person B dieses Unrecht kritisiert, dann wird eben nicht Person A bestraft (für das tatsächliche Unrecht), sondern Person B (mit dem Vorwand “Beleidigung”).
Bestes Beispiel ist die Justiz selbst: Als Rolf Bossi von Richterkumpanei sprach, wurde nichts gegen Kumpanei in der Justiz unternommen, aber Bossi wurde wegen Beleidigung verurteilt.
Jürgen Roth sprach von “Herrschaftsjustiz”. Na, wie hat die Justiz wohl darauf reagiert?
Das lustigste (?) Beispiel ist vielleicht der Vorsitzender Richter beim Landgericht Bonn, der alle Prozesszuschauer als “Vollidioten” beschimpfte. Anscheinend hat die Justiz auf keine einzige der zahlreichen Anzeigen gegen den Richter überhaupt reagiert. In selbigem Prozess verurteilte der Richter übrigens den Angeklagten – wegen Beleidigung.



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