YouTube MP3: Gericht untersagt Musikindustrie Boykottbemühungen

Viele kennen sicherlich das Portal YouTube-mp3.org. Hier kann man Links zu YouTube-Videos eingeben und heraus kommen MP3-Dateien für das gepflegte Hören – auch offline. Das gefällt natürlich nicht den Content-Erstellern, die in der Vergangenheit zum Boykott des Portals aufgerufen habe. Laut dem Betreiber Philip Matesanz hatte der Bundesverband über seine anwaltlichen Vertreter Geschäftspartner kontaktiert und diese dazu aufgefordert, die Geschäftsbeziehungen mit dem Studenten zu beenden. Begründet wurde diese Aufforderung mit der angeblichen Illegalität seines Dienstes.

youtubelogo

Das Landgericht Berlin hat nun einen Beschluss erlassen, der es dem Bundesverband der Musikindustrie mit sofortiger Wirkung verbietet, weiterhin zum Boykott des Dienstes zum Umwandeln von YouTube Videos in MP3-Dateien aufzurufen. Laut Philip Matesanz hat die Musikindustrie in der Vergangenheit Boykottbemühungen als Teil ihrer Strategie gegen missliebige Angebote bezeichnet. So möchte man unter anderem dafür sorgen, dass unerwünschte Angebote von Werbegeldern abgeschnitten werden oder keinen Zugang mehr zu Zahlungsdienstleistern erhalten.

Hierfür seien bereits Vereinbarungen mit internationalen und marktführenden Konzernen wie Google oder Visa getroffen worden, die dazu geeignet sind, den Wettbewerb für all jene maßgeblich zu erschweren, deren Angebot der Industrie nicht genehm ist. Google selber schließt zum Beispiel Seiten von Google Adsense aus, wenn auf ihnen über Programme und Dienste berichtet wird, die sich mit dem Download oder dem Umwandeln von Videos beschäftigen.

Matesanz meint in seiner Pressemitteilung, er sei der Erste, der sich gegen diese Strategie zur Wehr setzt und sieht insbesondere die Kartellbehörden in der Pflicht: „Es ist skandalös, dass eine milliardenschwere Industrie öffentlich gezielte Verstöße gegen das Kartellrecht ankündigen kann, um sich unter Umgehung des Rechtswegs kleinster Unternehmen zu entledigen, die sich oftmals kaum einen Rechtsstreit leisten können und trotzdem als Bedrohung empfunden werden. Das Verhalten der Musikindustrie bedroht nicht den freien Wettbewerb sondern den Rechtstaat. Wenn diese Strategie fortgeführt wird, kann in Zukunft ein Plattenboss einen Internet-Dienst in den Bankrott treiben – ohne, dass sich je ein unabhängiges Gericht mit der Sache befasst hätte.“

Tjoa – wird sicherlich noch Diskussionen geben, wie beim Streaming. Die Richter sagten zum Dienst, dass hier der Sachverhalt nicht eindeutig und das Angebot nicht unzweifelhaft rechtswidrig sei.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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7 Kommentare

  1. Zumal das ein komischer Ansatz ist. Der Serivce verletzt die Youtube-Nutzungsbedingungen (und vermutlich Markenrechte) und sollte einfach über diese Schiene dicht gemacht werden. Warum sich mit dem einzelnen „Unternehmer“ abgeben und ihm auch noch Aufmerksamkeit bescheren?

  2. „weiterhin zum Boykott Dienstes zum Umwandeln von YouTube Videos in MP4-Dateien aufzurufen“
    Ich glaube da fehlt ein Wort.

    Irgendwie habe ich da das Gefühl, dass da mal wieder jemand das Opfer spielt, der mit fremden Inhalten das eigene Konto aufpolieren möchte. (erinnert ein wenig an die Klage von Fox vor einiger Zeit) Ja… die böse Musikindustrie, die kleine, seriöse Unternehmen kaputt machen will.

  3. Über Recht und Unrecht, legal oder illegal haben Richter zu entscheiden und nicht die Musikindustrie!
    Mich beruhigt das Urteil.
    Nicht alle Inhalte auf YouTube befinden sich im Eigentum der Medienkonzerne. Es gibt eine nicht unbeträchtliche Anzahl an Videos, deren Ersteller die Weitergabe erlauben (Creative commons, Copyleft etc.) Das genannte Portal ist somit nicht mit Raub gleichzusetzen.

  4. @Hauke
    Der Dienst selbst steuert YouTube nicht an und ist somit kein Vertragspartner von Youtube. Ohne (gültigen) Vertrag braucht sich Herr Mattesanz auch nicht and diesen halten.
    Markenrechte? Nein. Youtube ist ein offensichtlich legales Portal – bei einem Download á la Mattesanz verletzt allerhöchstens Google Markenrechte.

  5. Namenlos, weil Cookies gelöscht... says:

    @No:
    „Über Recht und Unrecht, legal oder illegal haben Richter zu entscheiden und nicht die Musikindustrie!“

    Na, aber Du und Ich sollten sich auch dazu äussern dürfen… und der Nachbar von Nebenan…

  6. Namenlos, weil Cookies gelöscht... says:

    @shx:
    „… bei einem Download á la Mattesanz verletzt allerhöchstens Google Markenrechte.“

    Bitte um Begründung dieser Aussage.

  7. @shx
    Wie erzeugt denn der Dienst die Audiodateien?
    Wie heisst denn der Dienst?

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