Wertermittlung: Post vereinfacht Zollanmeldung für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland

Wer häufiger Waren außerhalb der EU bestellt, der kennt es unter Umständen: Alle Brief- und Paketsendungen aus dem Nicht-EU-Ausland, die Waren enthalten, müssen beim deutschen Zoll angemeldet werden. Dies übernimmt in der Regel die Deutsche Post stellvertretend für den Kunden.

Dabei komme es laut der Post immer wieder zu dem Problem, dass erforderliche Angaben zur enthaltenen Ware fehlen, insbesondere zum Warenwert. Die Deutsche Post kann dann die fraglichen Sendungen nicht dem Zoll anmelden, sondern muss sie ans jeweils zuständige Binnenzollamt schicken. Dort müssen die Kunden sie dann entweder selbst abholen oder konnten bisher den kostenpflichtigen Service „Nachträgliche Postverzollung“ nutzen. Um die Zollanmeldung solcher Waren künftig zu erleichtern, führt die Deutsche Post zum 1. November den neuen Service „Wertermittlung“ ein.

Diesen Service bietet das Unternehmen den Empfängern durch ein Anschreiben in solchen Fällen an, in denen aufgrund fehlender Wertangaben eine Zollanmeldung nicht möglich ist. Kunden können dann der Deutschen Post die nötigen Nachweise zum Warenwert vor dem Weitertransport der Sendung übermitteln. Dies sorge laut der Post für eine schnellere Bearbeitung und Auslieferung der Sendung ohne den Umweg über eines der Binnenzollämter. Der Service ist kostenpflichtig: Der Preis für den neuen Service, der nach Abschluss einer kostenlosen Testphase ab dem 14. November 2022 zur Verfügung stehen wird, beläuft sich auf 14,50 Euro je Sendung. Der Service „Nachträgliche Postverzollung“ wird bereits zum 1. November sukzessive auslaufen.

Postverzollung bisher 

Gemäß ihres Auftrags als nationaler Postdienstleister mit den Rechten und Pflichten aus dem Weltpostvertrag nimmt die Deutsche Post bei aus dem Nicht-EU-Ausland eingehenden Postsendungen mit Wareninhalt (Briefe oder Pakete) die Anmeldung beim deutschen Zoll vor. Dafür müssen alle erforderlichen Informationen, insbesondere der Wert der Ware, vorhanden sein. Sonst kann die Zollanmeldung nicht erfolgen.

Bislang wurden Sendungen, deren Anmeldung aufgrund fehlender Wertangaben nicht möglich war, in der Regel an das für die zur Empfangsadresse zuständige Binnenzollamt weitergeleitet. Die Deutsche Post hat dann die betroffenen Empfänger nach erfolgter Weiterleitung über die Hinterlegung der Sendung im Zollamt informiert. Zusätzlich wurde den betroffenen Empfänger:innen für den Fall, dass sie die Sendung nicht selbst im Zollamt abholen wollten, der Service „Nachträgliche Postverzollung“ angeboten. Dieser kostete 28,50 Euro.

Neuer Service „Wertermittlung“ 

Für den Service „Wertermittlung“ hat die Deutsche Post diesen Prozess nun optimiert. Die Empfängerin bzw. der Empfänger einer betroffenen Postsendung wird mit einem Anschreiben benachrichtigt und kann daraufhin den Service bereits im Vorfeld des Weitertransports der Sendung beauftragen. Damit wird auch verhindert, dass solche Sendungen aufwändig zwischen der Deutschen Post und Binnenzollämtern hin- und hergeschickt werden müssen.

Nach erfolgreich durchgeführter Zollanmeldung stellt die Deutsche Post die Sendung zu, wobei eventuell fällige Einfuhrabgaben auch in diesem Fall durch die Post verauslagt und zusammen mit der Auslagepauschale bei der Zustellung bzw. der Übergabe in einer Filiale eingezogen werden. Über den Service „Wertermittlung“ wird eine separate Rechnung erstellt.

Angebot
AVM FRITZ!WLAN Mesh Repeater 600 (WLAN N bis zu 600 MBit/s (2,4 GHz), WPS,...
AVM FRITZ!WLAN Mesh Repeater 600 (WLAN N bis zu 600 MBit/s (2,4 GHz), WPS,...
Lieferumfang: FRITZ!Repeater 600, Schutzkontakt-Adapter, Installationsanleitung
−4,91 EUR 34,09 EUR Amazon Prime

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

18 Kommentare

  1. „Nach erfolgreich durchgeführter Zollanmeldung stellt die Deutsche Post die Sendung zu, wobei eventuell fällige Einfuhrabgaben auch in diesem Fall durch die Post verauslagt und zusammen mit der Auslagepauschale bei der Zustellung (…) eingezogen werden.“

    Das wäre schön, kann ich mir aber aktuell gar nicht vorstellen. Bereits seit Aufhebung der Mindergrenzen muss ich für jede 40 Cent Zoll zur Filiale gehen und der DHL ein Vielfaches des Zollwertes in den Rachen werfen. Als Begründung gab die DHL an, dass Paketboten das Entgelt nicht annehmen dürfen. Das war bei meiner ersten Sendung dieser Art schon ein Spaß für die ganze Familie: die Sendung wurde automatisch in die Filiale umgeleitet, das postalische Abholschreiben, das einem dann automatisch zugesendet wird, kam aber nie bei mir an. Daraufhin wanderte mein Paket wieder zurück nach Osaka. Und dann wieder zurück nach Deutschland, woraufhin ich es endlich abholen konnte.

    Selber abholen wäre schneller gewesen. 😉

    • Da hast Du Glück gehabt. Ich war für 2 Wochen unterwegs. Gleich am ersten Tag kam das Schreiben vom Zoll. Ich hatte eine Woche Zeit es abzuhohlen. Habe ich natürlich nicht mitbekommen. Hab auch nicht damit gerechnet, da es eine Belohnung von einem Kickstarterprojekt war. Das Zurücksenden nach China war zu teuer, also wurde es vernichtet. Ich habe mir das Ding dann für die Hälfte des Preises nochmal zuschicken lassen.

      • Vernichtet? Das ist doch wohl ein Witz. Es ist doch zuordenbar und trotzdem wurde es vernichtet? :S

        • Klar wurde es zugeordnet. Aber die warten nicht ewig, dass ich es abhohle, sondern nur 7 Tage. Danach geht es zurück, auf Kosten des Absenders. Wenn das allerdings teuerer als die Ware selbst ist, wird es halt vernichtet.

  2. Ich bin immer wieder begeistert, wenn die Post so „freundlich“ ist und Einfuhrabgaben für mich auslegt. Ohne mich zu Fragen. Oder Bescheid zu sagen (jedenfalls wenn alle Angaben vorhanden sind). Dann steht der Packetbote vor der Tür und will 7,33 € haben, wovon 6 € die „Auslagepauschale“ sind. Und das ganze sofort und in Bar, aber bitte passend. Toller Service. Nicht.

    Warum kann ich das nicht direkt an das Zollamt bezahlen? Wahrscheinlich wegen digitalem Neusland und so.

    Zum Glück kann der Absender mit den Portokosten ebenfalls die Zollgebühren im Voraus bezahlen, sodass die Post nichts auslegen muss. Leider machen das nicht alle.

    • Fedex macht das recht nett. Die Ware wird geliefert und in den nächsten Tagen kommt einfach die Rechnung für die Zollabfertigung, die man direkt auf der Fedex-Website bezahlen kann.

  3. Das ganze ist eine reine Katastrophe.
    DHL ist nicht mal in der Lage Kartenzahlung zu akzeptieren.
    Man bezahlt extrem viel für diesen Service (man hat ja auch keine andere Wahl mehr) und muss dann trotzdem noch wieder wohin fahren um das Paket abholen zu können.
    Warum kann man nicht wieder, wie früher, einfach direkt persönlich zum zoll gehen und sich die DHL Gebühren sparen?

    • Man kann doch weiterhin selbst zum Zoll um dort die Sendung auszulösen.
      Einfach bei DHL / Dt. Post als Selbstverzoller registrieren.

      https://shop.deutschepost.de/shop/login_page.jsp?_requestid=280348

      • Ja, tolle Sache. Ich bin registrierter DHL-Kunde, benötige aber für diese Registrierung ein anderes/weiteres Konto. Das schreit geradezu nach folgenden Irrungen und Wirrungen. Nicht ohne Grund gibt es auch den FAQ-Artikel: wieso werden meine Sendungen trotz Registrierung weiter von DHL verzollt? Da hat man dann die tolle Option, den fehlerhaften Betrag zu bezahlen und schriftlich eine Erstattung zu beantragen. Mal ehrlich, das ist doch absichtlich schwer gemacht worden…

        • Bislang ging das auch über den DHL Account. Nur haben sie vor kurzem das System zur Deutschen Post migriert…

      • Blacky Forest says:

        Naja, „einfach“ ist das trotzdem nicht. Und es ist ein „opt-out“, was ich persönlich als extrem unverschämt empfinde bei den Preisen.

  4. befürworter says:

    hoffentlich dämmt das den china müll ein , plagiate fälschungen diebstahl von patenten und co lassen grüßen

    • @befürworter
      Hey, lass doch diese China-Bashing, wenn du nichts sinnvolles zur Dienstleistung der Dt. Post und deren Preis zu verlautbaren hast. Es ist einfach zum ko….

    • Seit der Aufhebung der Mindergrenzen bestelle ich nichts mehr aus China.

      Jeff freut sich als der größte Profiteur dieser Reform, denn bei ihm gibt’s diegleichen Waren, nur doppelt bis dreifach so teuer. Dafür spare ich mir das Post-Zoll-Gedöns und es wird am nächsten Tag und nicht im nächsten Monat geliefert.

  5. Hatte just vor ein paar Tagen meine Erfahrung mit einer Sendung aus den USA.
    Auf dem Umschlag stand 8 Euro irgendwas. Der wusste dennoch nicht was ich zahlen sollte und nahm es wieder mit. Letzlich hätte ich ja eh nicht bei ihm bezahlen können, Bargeld hab ich hier nicht rumliegen.
    In der „Hauptpost“ wusste man dann (dank des Aufklebers) was ich bezahlen soll, VISA-Karten sind denen aber zu modern, die nehmen „nur EC“.
    Wenn selbst Sparkassen nur noch Debit-Karten ausgeben, sollten die Firmen echt mal nachziehen und die Dinger auch akzeptieren.
    Im Vergleich zu manch anderen Ländern hängen wir da ja wieder ewig hinterher.

    • Hab mir im Sommer Kopfhörer gekauft, die es nur in den USA gab. Bei Lieferung via DHL dann Zoll bezahlt und nach ein paar Tagen den Kopfhörer zurück schicken müssen. Ob und wie ich die Zollgebühren zurück bekommen kann ist mir schleierhaft. Nach kurzer Suche hab ich zwar ein Formular auf einer Seite des Zoll gefunden, aber die angefragten Informationen habe ich gar nicht. Vielleicht ist das Formular nur für Unternehmen … so wird der Zoll das Geld wohl behalten können. Oder gibt es eine Möglichkeit für private Käufer, die Zollgebühren zurück zu bekommen?

  6. Absolute Sauerei dieses ganze Zollgedöns. Abzocke und nichts weiter. 28,5 für nachträgliche Postverzollung, 14,5 für Wertermittlung?! Geht’s noch? Ganz absurd wird das ganze, wenn man Strafe bezahlen muss, weil man es wagt Dinge, die es in der EU gar nicht gibt deswegen gezwungenermassen im Ausland zu kaufen. Und plötzlich kann hier auch das Postgeheimnis mit Füssen getreten werden, nur weil der Staat den Rachen nicht vollbekommt.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.