Verkaufsverbot für zahlreiche Motorola- und Lenovo-Geräte

Die InterDigital Technology Corporation und die Lenovo Deutschland GmbH liegen hierzulande seit längerer Zeit im Clinch – und auch in anderen Ländern gab es Lizenzstreitigkeiten. Da ist es, wie so oft: Firma A möchte an Firma B nicht Summe X zahlen, weil die Lizenzkosten als unangemessen angesehen werden. Aktuell ist es so, dass das Landgericht München I gegen Lenovo entschieden hat – und das hat derzeit weitreichende Folgen. Die vorläufige Vollstreckung des Urteils führt ab sofort zu einem Verkaufsverbot aller Produkte mit WWAN-Modul durch die Lenovo (Deutschland) GmbH. Das betrifft alle Motorola-Smartphones sowie alle mobilfunkfähigen Laptop-PCs, Laptop/Tablet-Hybridgeräte, Desktop-PCs und Workstations sowie Tablet-Computer.

Lenovo hat auch schon Stellung genommen und mitgeteilt, dass man in die Berufung geht

Als weltweit führender Technologieführer respektiert Lenovo den Aufwand und die Investitionen, die Innovationen vorantreiben, und wir sind sowohl Lizenzgeber als auch Lizenznehmer geistigen Eigentums. In Bezug auf den Interdigital (IDC)-Fall respektieren wir die Entscheidung des Münchner Gerichts, stimmen ihr jedoch nicht zu, da wir der Ansicht sind, dass IDC gegen seine eigenen rechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, seine Technologie zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden (FRAND) Bedingungen entweder an Lenovo oder unsere Drittanbieter zu lizenzieren.

Der Zugang zu standardisierter Technologie zu FRAND-Bedingungen ist entscheidend für die Zukunft der globalen Technologiebranche; wir werden weiterhin für Transparenz in Lizenzverhandlungen kämpfen und gegen Unternehmen vorgehen, die überhöhte Gebühren für ihre Patentportfolios verlangen. Innovation muss sowohl zugänglich als auch erschwinglich sein, und das unangemessene globale Patentlizenzverhalten und die Gebühren von IDC benachteiligen deutsche Kunden, insbesondere Verbraucher, indem sie den Zugang zu den neuesten Technologien einschränken und die Preise für Technologieprodukte in die Höhe treiben. Wir freuen uns auf die nächste Phase des Verfahrens und unser Berufungsverfahren.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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7 Kommentare

  1. Ja wir haben die Meldung von Lenovo auch bekommen über die zuständige Stelle bei der Stadt. Wir sollten für die Schule neue Lenovo Laptops bekommen. Nun ist man erstmal davon zurückgetreten.

    In der zuständigen Abteilung der Stadt ist man gerade dabei neue Anbieter zu finden.

    • Was macht ihr denn an der Schule mit Mobilfunkgeräten?
      Ich kenne das durchaus von vor ein paar Jahren ins Dorfschulen ohne schnelles Internet, hab aber gedacht dass wir das hinter uns haben.

    • Laptops mit WWan Modul für die Schule? Das habe ich ja noch nie gehört. WLAN OK, aber wozu braucht ein Schullaptop Mobilfunk?

      • BigBlue007 says:

        Selten ein dermaßen offensichtliches Fakeposting gesehen… 😀 Notebooks für Schulen und ähnliche Einrichtungen werden NIE mit WWAN bestellt.

  2. Bartenwetzer says:

    Statt einer Sicherheitsleistung von Lenovo / Motorola wird das Unternehmen durch ein Verkaufsverbot gestraft – ohne das es dafür eine Rechtsgrundlage gibt.

    Gleichzeitig sollte der Kläger ebenfalls eine Sicherheitsleistung hinterlegen – falls seine Ansprüche abgelehnt werden.

  3. Ok wow. Nach OnePlus, Realme und Oppo nun Lenovo und Motorola. Deutschland wird immer mehr zum Verhinderer. Schade.

    • Ok wow. Schön zu sehen, dass in Deutschland die Lizenzrechte noch verteidigt werden können, eine Stärkung der Erfinder. Toll!

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