Verbraucherzentrale wünscht sich Verbot von StreamOn der Deutschen Telekom

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) fordert ein Verbot des StreamOn-Tarifs der Deutschen Telekom. Nach Ansicht der Verbraucherschützer verstoße der Tarif gegen die Netzneutralität. Kurzfristig möge der Tarif manchem Kunden vorteilhaft erscheinen, langfristig führe ein solches Angebot aber zu weniger Wahlfreiheit und teureren Tarifen. Deswegen solle die Bundesnetzagentur StreamOn verbieten, so der Vzbv.

Warum stört sich der Vzbv an StreamOn? Es handelt sich dabei um ein Zero-Rating-Angebot. Spezifische Dienste, etwa Musikstreaming via Spotify werden bei solchen Angeboten nicht auf das Datenvolumen der Kunden angerechnet. Genau das macht eben StreamOn für Kunden der Deutschen Telekom. Angeboten wird diese Möglichkeit in dieser Forum seit dem 4. April 2017. StreamOn muss natürlich hinzugebucht werden. Das ist zwar kostenlos, aber jeder ahnt natürlich, dass StreamOn letzten Endes irgendwie eingepreist und eingerechnet wird.

Der Vzbv bemängelt auch, dass die Option bei Aktivierung die Auflösung der Videostreams sämtlicher Anbieter automatisch reduziere. Das gilt nicht nur für die der Partnerunternehmen. Der Vzbv stellt nun die These auf, dass Angebote wie StreamOn auf Dauer kleinere Streaminganbieter benachteiligen, da sie zu viele Kosten und Hürden vor sich hätten, um an derlei Partnerprogrammen teilzunehmen. Konkret schreibt der Vzbv: „Der Anmeldeprozess für Partnerdienste im StreamOn-Tarif bietet für kleinere ausländische sowie europäische Streaming-Anbieter administrative, finanzielle und sprachliche Hürden. Für Verbraucher wird dadurch in Zukunft die Wahlfreiheit eingeschränkt werden. Das führt dazu, dass wenige Anbieter den Markt und damit auch Inhalt und Preise bestimmen.

Wahre Worte folgen: „Grundsätzlich wären Tarife wünschenswert, die von vornherein ein ausreichendes Datenvolumen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen.“ Doch Zero-Rating-Angebote würden auf das Gegenteil hinarbeiten und teure Angebote mit begrenztem Datenvolumen für Provider wie die Deutsche Telekom nur attraktiver machen, um sie den Kunden unterzujubeln.

Ob sich die Bundesnetzagentur nun dieser Argumentation anschließt, ist freilich eine andere Frage.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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42 Kommentare

  1. Ich sitze zwei Abende in der Woche im Hotel. Was mache ich? Da das deutsche Fernsehprogramm der Hohn ist, schaue ich mir YouTube Videos oder Amazon Prime etc. an. Das WLan des Hotels funktioniert leider mehr schlecht als recht.
    Ich bin Kunde der T-Com und habe mir für diese Abende immer einen Speed-On Pass für knapp fünf Euro gekauft, damit ich den Monat mit meinen drei Gigabyte hinkomme.
    So, das muss ich nun nicht mehr. Wer also kann jetzt nicht verstehen, dass mich das Vorhaben der Verbraucherzentrale nervt?

  2. @Sascha 28. Mai 2017 um 20:22 Uhr
    Mir ging es viele Jahre ähnlich und ich nutzte und nutze einen MagentaMobil L Plus Premium mit 10GB Volumen.
    Mit WiFi mehr schlecht als recht und diversen Tricks kam ich gerade meist so über die Runden …. Dieses Angebot hätte mir damals all die Jahre viel erleichtert!
    Okay, jetzt geht es ruhiger zu, trotzdem hab ich diese Option sofort gebucht.
    Man sollte vielleicht erst mal die user befragen, die es auch nutzen, bevor man soetwas Geniales verbietet!
    Natürlich kann man immer noch auch den XL Premium buchen, aber jeden Monat ein Hunderter in EUR Mehrausgaben will ja auch überlegt sein! Dafür kann man eher auch mal in nen Nightclub gehen ….

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