Verbraucherschützer klagen gegen die Deutsche Bahn

Nachdem die Verbraucherschützer gegen Amazon und die Werbung beim Prime Video klagen (ab dem heutigen 5. Februar gibt es Werbeunterbrechungen), nimmt man sich nun die Deutsche Bahn vor. Aufgrund der als unzulässig erachteten Kündigungsfrist für Bahncards, die aus einer Probe-Bahncard hervorgehen, ist die Klage gegen die Deutsche Bahn eingeleitet worden. Das Vorgehen der Bahn stößt auf gesetzliche Bedenken, da es die Verbraucher daran hindert, einfach aus längerfristigen Verträgen auszusteigen, so Dirk Weinsheimer, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Heutzutage wird die Probe-Bahncard bei Nichtkündigung automatisch in ein Jahresabo umgewandelt. Laut Verbraucherzentrale müsse dieses Abo innerhalb von vier Wochen kündbar sein – und nicht erst zum Ende der einjährigen Laufzeit. Eine Probe-Bahncard konnte früher bis zu sechs Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit gekündigt werden. Inzwischen ist diese Frist auf vier Wochen verkürzt. Die Verbraucherzentrale beruft sich sicherlich auf 2022 in Kraft getretene Gesetz, sodass Folgeverträge früher kündbar sein müssen und sich nicht um eine Laufzeit von einem Jahr verlängern. Das greift ja u. a. bei vielen Anbietern wie Fitnessstudios, Energielieferanten etc.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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7 Kommentare

  1. Jemand Anders says:

    richtig und wichtig! nicht nur in diesem fall!

  2. Also klar, in der Sache sind Abos Mist, aber kp, ob das wirklich eine relevante Baustelle ist.

    Ich kündige die BahnCard immer gleichzeitig mit der Bestellung. Hab da vor Jahren eine entsprechende Mail vorformuliert in die ich meine BahnCard Nummer und das geplante Enddatum jeweils einfüge. Das dauert keine 20 Sekunden.

  3. Warum ist es überhaupt rechtens, nur zu einem bestimmten Zeitraum fie Kündigung EINREICHEN zu dürfen? Adobe macht es genauso. Bei Adobe ist es so, dass fie Kündigung des Jahresabos nur im letzten Monat der Laufzeit eingereicht werden kann. Eine Kündigung ein halbes halt vorher zur Wirkung bei auslaufen der Laufzeit ist dort mit Gebühren verbunden.

    • Richtig, mache ich zwar die letzten Jahre nicht mehr, weil ich meist sehr nahe um den Ablauftermin Fahrten habe. Zwar Offtopic, da ähnliches Produkt/Phänomen aber evtl. von Interesse: In der Schweiz gibt es ja das Halbtax (in etwa äquivalent zur Bahncard 50, allerdings auch relevant für den Nahverkehr). Seit ca. 7 oder 8 Jahren ist es auch ein Abo, allerdings bekommt man 20chf Rabatt (170 statt 190), wenn man es erneuern lässt, statt kündigt und neukauft. Muss man sich natürlich ausrechnen, wie viele Tage „Nichtnutzung“ es braucht, um trotz dieses Rabatts bei Kündigung doch noch zu sparen. Es sind ca. 43 Tage.

  4. Meisterlein says:

    >> Eine Probe-Bahncard konnte früher bis zu sechs Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit gekündigt werden. Inzwischen ist diese Frist auf vier Wochen verkürzt.

    Das kapiere ich irgendwie nicht ganz. Zum einen halte ich vier Wochen für ein ausreichendes Zeitfenster, um einen einfachen Vertrag wie diesen zu kündigen. Wer das nicht schafft, braucht wohl allgemein Hilfe im Leben. Aber eine Kündigungsfrist bedeutet doch eigentlich ohnehin nur, dass man bis zu dieser Zeitspanne vor Verlängerung kündigen muss. Früher kündigen ist doch kein Problem. Insofern ist die Aussage, dass die Frist auf vier Wochen „verkürzt“ wurde, unlogisch…

    Ansonsten ist halt die Frage, ob die Änderung der Probe-Bahncard in ein Jahresabo ein neuer Vertrag ist, oder nur eine automatische Weiterführung. Bin zwar durchaus der Ansicht, dass die Sichtweise der Verbraucherschützer oftmals fragwürdig erscheint, aber hier liegen sie wohl richtig.

  5. Das geht ja schon in Richtung Betrug:
    „Informieren Sie sich hier über die Bedingungen zur Nutzung und zum Erwerb von BahnCards.“ verlinkt auf eine Seite (https://www.bahn.de/agb) mit geschlagenen 50 Verlinkungen (meist wiederum auf längere Texte), „Bahncard“ ist natürlich nicht zu finden.
    Man will es dem Kunden also verunmöglichen, sich konkret zu informieren, was für einen Vertrag er da eigentlich abschliesst.

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