Twitter: Das sind die neuen Regeln für Links zu anderen Social Networks

Twitter hat aktuell noch einmal seine Regeln für das Link-Posten zu anderen Social Networks klargemacht. Wir berichteten: Journalisten wurden gesperrt (und teilweise wieder entsperrt), es gab Sperren wegen Doxings und auch Links zu Mastodon konnten teilweise nicht geteilt werden. Die neuen Regeln besagen, dass „Fremd-Links“ unter bestimmten Voraussetzungen nicht möglich sind.

Was ist ein Verstoß gegen die Richtlinien?

Sowohl auf Tweet- als auch auf Kontoebene werde man jegliche kostenlose Werbung für verbotene Social-Media-Plattformen von Drittanbietern entfernen, wie z. B. die Verlinkung (d. h. die Verwendung von URLs) zu einer der unten aufgeführten Plattformen auf Twitter oder die Angabe deines Handles ohne URL:

Verbotene Plattformen:

Facebook, Instagram, Mastodon, Truth Social, Tribel, Post und Nostr

Link-Aggregatoren für soziale Medien von Drittanbietern wie linktr.ee, lnk.bio

Beispiele:

„Folge mir @Benutzername auf Instagram“

„username@mastodon.social“

„Schau dir mein Profil auf Facebook an – facebook.com/username“

Konten, die hauptsächlich dazu verwendet werden, um Inhalte auf einer anderen sozialen Plattform zu bewerben, können gesperrt werden. Darüber hinaus verstößt jeder Versuch, die Beschränkungen für externe Links zu den oben genannten verbotenen sozialen Medienplattformen durch technische oder nicht-technische Mittel (z. B. URL-Cloaking, Klartextverschleierung) zu umgehen, gegen diese Richtlinie.

Dazu gehört unter anderem das Buchstabieren des „Punktes“ für soziale Medienplattformen, die „.“ im Namen verwenden, um die Erstellung einer URL zu vermeiden, oder das Teilen von Screenshots Ihres Handles auf einer verbotenen sozialen Medienplattform. Beispiel: „instagram dot com/username“

Was ist kein Verstoß gegen die neuen Richtlinien?

Man sei sich zwar bewusst, dass bestimmte Social-Media-Plattformen Alternativen zu Twitter bieten und es Nutzern ermöglichen, Inhalte von diesen Plattformen auf Twitter zu posten. Im Allgemeinen stellt jede Art von Cross-Posting auf der Plattform keinen Verstoß gegen diese Richtlinie dar, auch nicht von den oben aufgeführten verbotenen Seiten. Darüber hinaus erlaube man bezahlte Werbung/Promotion für eine der verbotenen Social Media-Plattformen. Das Posten von Links oder Benutzernamen auf Social-Media-Plattformen, die nicht aufgeführt sind, verstößt ebenfalls nicht gegen diese Richtlinie.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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34 Kommentare

  1. Wenn das Schule macht…. Wer hätte gedacht, dass eine eigene homepage, blog, domain usw. noch einmalso wichtig werden wird.

  2. …und prompt hat er den Tweet gelöscht. Ein typischer Musk.

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