Tesla will Verkauf des Cybertrucks für ein Jahr unterbinden


Tesla hat im Kaufvertrag für den Cybertruck eine Klausel eingeführt, die den Weiterverkauf des Fahrzeugs innerhalb eines Jahres nach Auslieferung verbietet, zumindest in den USA. Der deutsche Vertrag enthält sogar eine strengere Variante. Jeder Tesla muss sechs Monate gehalten werden und innerhalb von 7 Tagen zugelassen werden, ansonsten hält sich Tesla das Recht vor, alle zukünftigen Käufe zu stornieren. In der Welt der Luxusautos ist diese Regelung gar nicht mal so selten. Es gibt aber Ausnahmen im Tesla-Kaufvertrag.

Bei unvorhergesehenen Umständen, die einen Verkauf erforderlich machen, muss Tesla informiert werden und erhält eine Rückkaufoption zum ursprünglichen Preis minus Abzügen. Ohne Genehmigung droht eine Strafe von 50.000 US-Dollar und möglicher Ausschluss von zukünftigen Käufen.

Auch im Fahrzeugbereich gibt es „Scalper“, Händler, die sich das Gerät/Auto schnell sichern und dann teuer verkaufen. Diese Regelung sollte das zumindest verhindern können.

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52 Kommentare

  1. Mich wundert ehrlich gesagt, das das rechtlich ok ist. Ich halte das für rechtlich anfechtbar, zumindest in Deutschland.
    Wenn ich mir einen gegenstand kaufe, dann gehört er mir. Ob ich ihn nutze, anzünde oder weiterverkaufe ist doch wohl meine Sache.
    So ein Auto würde ich mir garantiert nicht kaufen. Vielleicht gefällt er mir ja nicht und dann????

    • Auch in Deutschland ist der Eigentum und besitzt. Rechtlich unterschiedliche geregelt. Bin mir sicher das es möglich ist.

    • Deshalb darfst du in Deutschland auch weiterverkaufen. Nur macht Tesla dann zukünftig von seinem Recht der Vertragsfreiheit gebrauch und verkauft dir kein weiteres Auto. Heißt effektiv ist es in Deutschland nicht strenger…

      • Mike Leitner says:

        Es ist wegen der 6 Monate strenger. Und bei usa gibt’s das nur für den Cybertruck. Ansonsten nur wenn du kaufst um zu verkaufen. In Deutschland halt auch für alle Fahrzeuge und immer

    • Ich habe die Stornierung von Teslas Seite überlesen. Aber die ist definitiv nichtig. Stichwort: Erschöpfungsgrundsatz.

    • MeinNametutnichtszurSache says:

      Ach Kinners, schon alles ausdiskutiert:
      https://openjur.de/u/2147234.html

      Ganz einfach. Kauf keinen Tesla, wenn du den Vertrag nicht einhalten willst.

      • Sorry, aber das ist natürlich nun ein wenig unsinnig… 😉

        In dem Urteil geht es um einen GEWERBLICHEN Käufer, der das Auto seinerseits an einen ebenfalls GEWERBLICHEN Kunden weiterverkauft hatte. Und NUR DAS war im ursprünglichen Kaufvertrag ausgeschlossen worden.

        Hätte es sich um einen Verbraucher gehandelt, wäre dieses Urteil so selbstverständlich nicht gefallen. Es wäre nichtmal zu einer Verhandlung gekommen, weil natürlich von vornherein klar gewesen wäre, dass das Autohaus die auf gewerbliche Kunden abzielende Regelung nicht gegenüber einem Verbraucher hätte geltend machen können.

        • MeinNametutnichtszurSache says:

          *seufz*

          Ticket(weiter)verkauf mit Gewinn darf auch verboten werden. Die Klausel ist rechtens. Du kannst den Tesla jederzeit weiterverkaufen. Und Tesla kann daraufhin entscheiden, mit dir keine Geschäfte mehr zu machen. Simple as that. Nennt sich Vertragsfreiheit.

          • Ja ja, schon klar. Es ging nur darum, dass Dein Beispiel für diesen Fall hier ungeeignet war… 😉

            Davon abgesehen: Was einem Privatmenschen verboten werden kann und was nicht, steht tatsächlich auf einem anderen Blatt. Soo einfach, dass die einfach verbieten können, was sie wollen, ist es in Deutschland dann zum Glück nicht. Kommt immer auf den Kontext an.

            Weiterverkauf mit Gewinn ist für Privatpersonen ja eh und ganz unabh. von irgendwelchen AGB-Klauseln problematisch, weil der Privatmensch damit zum Gewerbetreibenden wird. Dagegen könnte also noch ganz anders vorgegangen werden, wenn man denn wollte…

            Dass sich aufgrund der in D geltenden grundsätzlichen Vertragsfreiheit jeder jederzeit dazu entscheiden kann, mit wemauchimmer keine Geschäfte machen zu wollen, ist (Diskriminierungsthemen ausgenommen) natürlich eine Binsenweisheit. Das heißt aber ja nicht, dass man mit jedem Unsinn, den sich irgend jemand in seine AGB schreibt, einverstanden sein muss. Es heißt lediglich, dass man schlimmstenfalls mit der Butze halt keine Geschäfte mehr machen kann. Das will ich ja dann aber vielleicht auch sowieso selber nicht, wenn sich eine Gegenseite anstellt wie Brot… 😀

      • Peter Brülls says:

        „Durch den aus rein kommerziellen Zwecken erfolgten Verkauf habe der Beklagte gegen Ziffer I.2. der Verkaufsbedingungen verstoßen.“

        Urteil gilt also nur für einige Fälle.

        • MeinNametutnichtszurSache says:

          Das war auch nur ein Beispiel. Diese Klausel(n) sind gängig, siehe auch Ticket(weiter)verkauf mit Gewinn, darf auch verboten werden. Die Klausel ist rechtens. Du kannst den Tesla jederzeit weiterverkaufen. Und Tesla kann daraufhin entscheiden, mit dir keine Geschäfte mehr zu machen. Simple as that. Nennt sich Vertragsfreiheit.

      • Ganz ehrlich: Genau das. Es gibt auch andere gute E-Autos auf dem Markt, zumal unser Tesla 3 Firmenfahrzeug alles andere als gut ist. Die Verarbeitung ist wirklich unterirdisch – ich werde meinen Oktavia 4 in Ehren halten, bevor ich sowas bekomme.
        Aber Privat würde ich solch einen Vertrag nicht unterschreiben.

        Aber natürlich hat Tesla auch das Recht, mir kein weiteres Fahrzeug zu verkaufen, alles gut.
        Ich dachte zuerst, es steht im Vertrag, das ich (als Erstkunde) mein Auto 1 Jahr nicht weiterverkaufen dürfte – das wäre defeinitiv ein illegaler Passus im Vertrag.

        • Mike Leitner says:

          Nein auch das ist gültig. Es gibt ein Vorkaufsrecht. Ferrari hat das zb bei allen Autos. Teilweise gehören dir die Fahrzeuge nicht mal. Also ja es gibt keine Geldstrafe und kein verkaufsverbot, du musst aber Tesla evtl Vorrang geben. Wobei das aus dem Vertrag in DE nicht ersichtlich ist.

          • Spannend.
            Nur mal interessehalber: Ich kaufe mir einen Ferrari, finde den aber schnell langweilig und verkaufe den z.B. als einen Bekannten den ich vom örtlichen Golfplatz kenne…..

            Dann machen wir den Kaufvertrag, er meldet den Wagen um und dann?
            Wie bekommt Ferrari das mit?

            • Wird der Hersteller nur über Umwege erfahren, wenn Du z.B. für das Sitzheizungsabo zahlen musst, wo sich das Konto geändert hat. Da Elektroautos im Prinzip Telemetrieübertragungseinheiten mit gekoppeltem Fahrzeug als Anhang sind, wird es der Hersteller schnell mitbekommen. Bei einem entsprechenend alten Auto entfällt das natürlich.

    • Ich rede Unfug. Und habe das Immaterialgüterrecht im Kopf…

  2. In der Überschrift steht „Cyberdrucks“ statt Cybertrucks“

  3. „Cyberdrucks“ sehr lustig

  4. Das ist nicht wirklich neu. Bei meinem Model Y steht im Vertrag auch drin, dass sich Tesla das Recht behält, bei Verkauf des Wagens innerhalb des ersten Jahres, die Förderung zurück zu fordern.

    Finde das allgemein eine gute Idee und sollte auch auf andere Produkte ausgeweitet werden. Dann bekommen wirklich diejenigen die ein bestimmtes Produkt möchten, auch das Produkt, und nicht die, die es 1 Minute nach dem Kauf bei eBay reinstellen.

    • Hat Vor- und Nachteile. Man muss es ja nicht kaufen. Im Leben kann so viel passieren, Krankheit/Unfall und du kannst erstmal nicht fahren und verdienst mit Krankengeld weniger, Frau reicht Scheidung ein und zieht mit Kindern aus und du darfst blechen, Umzug in Großstadt weil Jobsituation sich verändert hat und du brauchst da kein Auto mehr,…
      Andererseits sind Scalper auch Mist. Oder direkt Verkauf ins Ausland mit Gewinn.
      Persönlich würde ich es nicht kaufen, außer Geld spielt keine Rolle.

    • Peter Brülls says:

      „Dann bekommen wirklich diejenigen die ein bestimmtes Produkt möchten, auch das Produkt, und nicht die, die es 1 Minute nach dem Kauf bei eBay reinstellen.“

      Der Sinn freier Marktwirtschaft ist nicht, ein Wunschkonzert zu geben.

      • Freie Marktwirtschaft haben wir glücklicherweise nicht, dafür aber, in Grenzen, Vertragsfreiheit.

        • Peter Brülls says:

          Stimmt. Wir haben in der Theorie soziale Marktwirtschaft und natürlich einige Mechanismen um Monopole und ähnliches zu verhindern. Das dient aber u. a. dazu, das Machtgefälle zwischen Konsument und Anbieter auszugleichen.

          Ich sehe nicht, welchen Nutzen Konsumenten als Gruppe von dieser Einschränkung seitens Tesla haben können.

  5. Eigentlich schade, dass es solche Vertragsklauseln braucht, weil Menschen schnelles Geld wittern. Ich finde Scalper mega nervig. Die haben mir schon so manches Konzert weg gekauft und zuletzt sogar ne super spezielle Tasche, die kaum aufm Markt gelandet, schon ausverkauft war, nur damit sie bei Kleinanzeigen fürs doppelte landet. Also eigentlich müsste es die Klausel ja dann standardmäßig geben, für so ziemlich alles, was in der Regel übern Jahr genutzt wird. Dann wären auch die armen PS5 Leutchen nicht so lange im Regen gestanden.

    • Peter Brülls says:

      „nur damit sie bei Kleinanzeigen fürs doppelte landet.“

      Das ist persönlich doof, bildet aber eben den korrekten Wert der Sache ab. Sollen die Hersteller / Veranstalter dann eben realistische Preise anbieten. Es geht ja nicht um Medikamente, die gleichzeitig parentgeschützt und tatsächlich wirklich notwendig.

      Die Preise auf diese Art und Weise zu manipulieren behindert nur Mitbewerber.

    • TutnichtszurSache says:

      Müsstest du dich nicht über den Verkäufer der Tasche respektive Tickets ärgern, statt über andere Menschen, die mit begehrten Waren Geld machen?
      Die künstliche Verknappung geht doch immer vom ursprünglichen Anbieter aus, der dir damit eine vermeintliche Exklusivität suggeriert. Der Hersteller könnte ja auch einfach mehr Taschen produzieren oder der Veranstalter mehr Tickets an verschiedenen Tagen anbieten. Macht er aber nicht, weil er die einzelne Ware dann evtl. für weniger Geld verkaufen müsste.

      Und das Beispiel PS5: braucht man sowas? Und dann noch so sehr, dass man dafür das letzte Hemd verkaufen müsste? Man könnte doch stattdessen rausgehen und die Natur genießen. Davon hat man langfristig immer mehr als von all diesen Dingen 😉

      • Naja, ist ja nicht immer in der Hand des Ticketanbieters. Grade bei Veranstaltungen hängt es an vielen Punkten, von der Location übers Booking bis hin zu den Künstlern und Besuchern. Rauszufinden, wie viele denn jetzt kommen wollen. ist zum Zeitpunkt der Planung gar nicht so einfach.

        Bei Gegenständen ist es einfacher, aber eben auch nicht trivial den Sweetspot zu treffen, wo sich Angebot und Nachfrage die Waage halten.

        Und ob man es jetzt braucht oder nicht, darüber darf zum Glück der Einzelne selbst entscheiden.

    • Ist doch immer das Prinzip von Angebot und Nachfrage. Warum sollte man das verbieten wollen? Wenn jemand seine PS5 für 1.000 Euro bei ebay inseriert, dann zwingt doch niemand den potenziellen Käufer, diesen Betrag dafür zu zahlen. Wieso sollte Apple sein iPhone dann für 1.200 Euro verkaufen dürfen, obwohl es nur 450€ in der Produktion gekostet hat? 99% aller Verkäufe geschehen mit Gewinnabsicht – das ist das Grundprinzip der Weltwirtschaft.

  6. Guten Morgen,

    in dem deutschen Vertrag steht nichts von einer Vertragsstrafe. Ob Tesla so einfach prüfen darf, ob ein Fahrzeug nach der Übergabe zugelassen wurde, sein mal dahingestellt (DSGVO). Normale Kunden ist die Klausel eher uninteressant, obwohl Tesla gerade recht hohe Rabatte anbietet. Da könnte ein privater Käufer versucht sein, sich einen kleinen Bonus zu verdienen, falls die Preise wieder steigen. Und den Cybertruck wird es in D in der derzeitigen Form kaum zu kaufen geben.

    • Mike Leitner says:

      Hab ich auch nicht geschrieben 😉 aber ja wie das mit Zulassung geht finde ich auch interessant. Weil wie bekommt das Tesla mit?

  7. na ob das rechtlich unproblematisch ist?

  8. Moin, in der Überschrift muss es Cybertruck heißen…

  9. Was ist denn ein Cyberdruck

  10. André Westphal says:

    Danke für die Hinweise – aus dem Cyberdruck, hab ich mal wieder den Cybertruck gemacht. Wobei ich ja „Cyberduck“ noch cooler gefunden hätte, aber ganz so weit ging der Tippfehler leider nicht :-D.

  11. Vielleicht sollte man in der Überschrift auch „Weiterverkauf“ schreiben …

  12. Innerhalb von 7 Tagen bekomme ich ja nichtmal einen Termin zur Zulassung 😛

    • Du weißt ja aber auch nicht erst am Tag der Übernahme, dass dein Tesla geliefert wird – spontan „mal eben“ beim Händler vorbeigehen und einen kaufen ist ja wohl eher nicht….

      • Selbstverständlich gibt es auch bei Tesla sofort verfügbare Bestandsfahrzeuge. Natürlich nicht immer jedes Modell und jede gewünschte Konfiguration. Die findest Du ganz einfach deutschlandweit über die Webseite von Tesla.

    • Brauchst Du doch seit dem 1. September gar nicht mehr, geht online.

  13. Kaum geht es um Musk oder Tesla, setzt der Verstand aus. Oben hat jemand einen Link auf ein Urteil gepostet. Ich brauchte dafür zwar GPT um den Inhalt zu verstehen, aber da steht drin, dass BMW (oder der Händler) auch auf eine Haltefrist von 4 Monaten besteht und diese Einschränkung rechtens ist.

  14. Bleibe weiterhin skeptisch, ob dieses Gerät jemals in Deutschland zugelassen wird. Diese Stahlkonstruktion lässt mich eher an Panzer als an Autos denken und mir drängt sich die Fage auf, wie sich dieses Vehikel im Falle eines Unfalls verhält. Gibt es überhaupt eine Knautschzone oder mäht dieses Monster einfach durch den Unfallgegner hindurch wie ein Messer durch Butter?

    • Irgendwo sind mal Fotos aufgetaucht von einem Cybertruck nach einem Crashtest. Die Stahlbleche haben sich von der Karrosserie gelöst. Ich glaube nicht das es jemals eine Zulassung in Europa geben wird.

  15. Wenn ich mir die extrem schlechte Fertigungqualität in den neusten Videos (den schwarzen Truck z.B)
    anschaue, möchte ich ohnehin keinen haben.

  16. Gibt halt immer Aasgeier, die die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage ausnutzen wollen. Auf X prahlte einer damit, dass er 54 Reservierungen für Cybertrucks hat. Gut, wenn gegen sowas vorgegangen wird.

  17. Es geht nicht um Scalper sonder unzufriedenen Kunden die dann aus ihrer plötzlichen Unzufriedenheit nach dem Gype ihr Auto nicht sofort verkaufen können. Da würde ja schlecht für tesla wirken

  18. Ich finde allein den Optimismus lustig, daß sich hierzulande Käufer für diese hässliche Kröte finden würden. Und erst recht als Gebrauchtwagen…

  19. Noch ein Grund mehr, mir niemals einen Tesla oder ein Produkt aus dem Hause Musk zu kaufen, egal wie gut es sein mag.
    Würde ein deutscher CEO sich wie Musk verhalten, würden viele Leute seine Produkte boykottieren.

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