Telekom: Informationen zur Senkung der Mehrwertsteuersätze

Von der beschlossenen Mehrwertsteuer-Senkung sollen Händler und Kunden profitieren. Ab dem 1. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer bis Ende 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 Prozent auf 5 Prozent herabgesetzt.

Das Wirtschaftsministerium sagte kurz nach der Ankündigung aus, es sei die Entscheidung des einzelnen Unternehmens, die Senkung an die Verbraucher weiterzugeben – die freie Preisbildung ist weiterhin das Recht des Unternehmens. Auch müssen nicht zwingend neue Preisschilder gedruckt werden, Unternehmen können auch an der Kasse „Rabatt“ gewähren.

Ein paar Einzelhändler hatten sich schon zur Thematik geäußert – und der Provider Vodafone sprach auch bereits davon, die Senkung an Kunden durchzureichen.

Und die Telekom? Auch da liegen uns Informationen vor, denn die Konzernleitung hat bereits intern eine „Argumentationshilfe“ an Mitarbeiter verteilt, sollten Kunden den Umstand ansprechen.

Man arbeite bereits mit Hochdruck an der Mehrwertsteuer-Anpassung. Allerdings wartet die Telekom noch das laufende Gesetzgebungsverfahren zum 29. / 30. Juni ab. Aus diesem Grunde wolle man derzeit keine endgültige Auskunft geben. Intern empfindet es die Telekom wohl so, dass die Zeitspanne zwischen Entscheidung und Gültigkeit sehr kurz ist.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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22 Kommentare

  1. „Intern empfindet es die Telekom wohl so, dass die Zeitspanne zwischen Entscheidung und Gültigkeit sehr kurz ist.“

    Welcher Umsatzsteuerpflichtige empfindet die Zeitspanne denn nicht als äußerst kurzfristig? Immerhin darf man ohne Rechtsgrundlage (derzeit nur ein „Entwurf“) gar nicht handeln.

    • korrekt. Ich verstehe die Kurzfristigkeit auch nicht. Ein Monat länger wäre besser. Wie lange hat die Regierung für die Corona-App benötigt? Dies als Massstab und die MWST-Änderung käme erst 2022.

    • Ach Gottchen. Sonst witzeln die Unternehmer / Firmen über die Behördenmentalität der deutschen Regierung und jetzt kann von Firmen das nicht schnell genug geändert werden? Ach Gott.
      – Die Mehrheit für diesen Beschluss steht.

  2. Ingo Podolak says:

    Die Kurzzeitige Senkung der Mehrwertsteuer klingt zwar für viele wie eine gute Idee, jedoch ist die Ersparnis in keinem Verhältnis zum Aufwand. Hier hätte man sicher andere Stellen finden können um die Leute zu entlasten die Sinnvoller gewesen wären. Bspw. jeden Monat 50€ Pro Person extra zum Gehalt, dann hätten wenig Verdiener auch mehr davon als die, die eh schon Genug Geld haben.
    Wegen 3% wird wohl kaum jemand früher ein Auto kaufen oder ähnliches.
    Für mich wäre es auch völlig in Ordnung wenn Restaurants, Geschäfte oder Dienstleister diese 2-3% für sich behalten, denn denen geht es aktuell oft schlechter als den Verbrauchern.
    Telekom usw. sollten es am besten auch und das Geld sinnvoll in Ausbau der Netze invertieren und auch mal ein paar Dörfer ausbauen wo es sich rein Finanziell mal nicht lohnt.

    Mal ganz abgesehen von der Aktuellen Lage fände ich es auch gut wenn wir nur einen MwSt. Satz hätten. Bspw statt 19%/7% einfach 16% auf alles. Durchblicken tut da eh keiner.
    Die Deutschen machen vieles unnötig Kompliziert und verbrennen dadurch mehr Geld als sie mit so etwas irgendwo sparen könnten.

    • soli und gez weg, schon hab ich mehr gespart als mit 3% mwst senkung 😛

      • GEZ weg? ne, dann ist FUNK betroffen. Und die unterstützen Rocketbeans oder andere große Youtube Channels mit dem Geld, damit diese überhaupt über die runden kommen.

        • Super für Rocketbeans und Co., aber was habe ich von davon, dass solcher Kinderkram finanziert wird? Und warum sind die Konzepte offenbar so schlecht, dass sie sich nicht selbst tragen?

          • Was heißt denn „selbst tragen“?
            Sind die Konzepte der Streaming-Dienste so schlecht, dass sie sich nicht ohne monatl. Zahlung der Nutzer tragen?

            Nein, es geht darum die Inhalte jedem zugänglich zu machen und dafür zahlst du halt anteilig, genauso wie du bei Netflix auch für das zahlst, was du nicht anguckst. Man möchte z.B. auch Kindern und Jugendlichen nicht unbedingt nur Sponsoring-YouTuber vorsetzen, die mehr Zeit mit dem Verkauf des angepriesenen Produkts verbringen, als mit dem Video selbst.

      • Herr Hauser says:

        @tobias

        Die „GEZ“ gibt es schon seit 2013 nicht mehr.

        Du bist halt einer der gerne den Blödsinn anderer nachplappert ohne mal vorher nachzudenken. Quasi: Man lässt andere für sich denken.

      • Öffentlich-rechtliches Fernsehen und Rundfunk weg. Prima, in 20 Jahren sind wir so doof wie viele US Amerikaner. Immer alles schön die Firmen steuern lassen. Die Firmen werden einen schon wissen lassen, was man zu wissen hat.

        • Typisch deutsche Überheblichkeit. Kaum mehr ein Großprojekt oder gar die Entwicklung der einzigen Schlüsselindustrie in den Griff bekommen, aber noch immer so tun, als sei man im 1000-jährigen Reich die coolste Rasse im Stall.

        • Naja also ich schauen kein Fernsehen mehr. Die Sachen die sehen würde laufen nie zu der Uhrzeit wo ich zeit dafür habe sowas zu schauen.

    • >“Wegen 3% wird wohl kaum jemand früher ein Auto kaufen oder ähnliches.“
      Bei Cashback-Anbietern gibt’s teilweise weniger als 3% und die werden trotzdem genutzt. Gerne auch für geringwertige Wirtschaftsgüter.

    • ‚Die Deutschen‘ ?
      Wo wohnst und arbeitest du?

  3. wenn man den ganze administrativen aufwand dahinter sieht, alle WaWis umstellen, OnlineShops alle Produkte für 6 Monate mit neuem MwSt Satz ausstatten…. da hätte man sich auch was besseres einfallen lassen können.

    • ‚der administrative Aufwand‘

      – Oben im Text steht, die Unternehmen können auch ‚Rabatte‘ vergeben? Wo ist da jetzt der Aufwand?

      • Das ist leider falsch gedacht. Statt neues Preissschild bei Bezahlung an der Kasse die Reduzierung der MwSt abziehen ist gemeint. Steuerlich ist hier am Ende schon der für den Zeitpunkt gültige MwSt Satz auszuweisen. Im Bestfall hat das WaWi nur eine neue 16% + 5% Steuertabelle. Jedoch gibt es viele fallstricke, Auftrag heute mit 19% angelegt, Lieferung im Juli?. Teilrechnungen, Anzahlungen, etc. Trivial ist das nicht. Dazu kommt halt, es ist noch keine rechtliche verbindliche Gesetzesänderung. Für den Aufwand hätte man das auf 1 Jahr ansetzen sollen.

        • Also wir nutzten Lexware in der Firma für uns ist es an sich egal ob 19% oder 16%. Wird ja sowieso abgeführt somit ist das als Firma irrelevant. Und Lexware sagt das es Automatisch geändert wird mit einem Update ich mache da gar nichts.

      • Wahrscheinlich meint er den Aufwand, dass die Verrechnung des veränderten Mehrwertsatzes in den kaufmännischen Abläufen, also in der Buchhaltung, geändert werden muss. Das ändert dann nicht nur die Abrechnung, sondern auch die Planung.

      • Das mit dem „Rabatt“ gilt ja nur für die Preisauszeichnung gegenüber Endverbrauchern. Gegenüber dem Finanzamt muss natürlich schon ordentlich abgerechnet und gemeldet werden.

        LG Markus

  4. Wir bekommen die Telekom Rechnung Anfangs des Monats, wo der Grundbeitrag des aktuellen Monats und der sonstige Verbrauch des Vorherigen Monats abgerechnet wird. Bei der nächsten Rechnung müsste der Grundbeitrag Juli mit 16% und der laufende Verbrauch mit 19% abgerechnet werden. Bei einer oder zwei Wochen Vorlaufzeit, könnte es auch sein, dass im Juli alles mit 19% USt abgerechnet wird und das dieses dann mit der August Rechnung Berichtigt wird. Bei den Prepaid Verträgen dürfte es sicher zusätzliches Datenvolumen für die 6 Monate geben.

    Bei der Telekom werden sehr viele Rechnungen Automatisch erzeugt. Da darf nix schief gehen, sonst wird es richtig Aufwendig.

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