SCHUFA mit neuer 100-Tage-Regelung ab Januar 2025

Die allseits beliebte SCHUFA kommt mit einer weiteren Charme-Offensive ums Eck. Ende November gab man den „kostenfreien Einblick in Bonitätsdaten“ über die bonify-App bekannt. Muss man natürlich schauen, ob man wirklich will, dass das Unternehmen weiteren Zugriff auf Daten bekommt. Jedenfalls hat man nun eine neue 100-Tage-Regelung bekannt gegeben, mit der „Verbraucher ihre Bonität schnell wieder verbessern können“.

Ab dem 1. Januar 2025 tritt diese Neuerung bei der Speicherung von Daten in Kraft. Der sogenannte Code of Conduct, der im Mai 2024 von der SCHUFA und anderen deutschen Auskunfteien in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden verabschiedet wurde, sieht eine Verkürzung der Speicherfristen für einmalige Zahlungsstörungen vor. Diese Neuregelung betrifft Verbraucher, die in der Vergangenheit einmalig in Zahlungsverzug geraten sind.

Bisher wurden Informationen über ausgeglichene Zahlungsstörungen (sprich: Nichtzahlung, Zahlungsverzug etc.) in der Regel für 36 Monate gespeichert. Die neue Regelung ermöglicht es Verbrauchern, diese Frist auf 18 Monate zu verkürzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Zahlungsstörung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung durch ein Unternehmen an die SCHUFA beglichen wird. Diese 100-Tage-Regelung soll Verbrauchern, die einmalig mit Zahlungen in Verzug geraten sind, eine schnellere Wiederherstellung ihrer Bonität ermöglichen.

Wichtig zu wissen ist, dass diese Regelung nur für einmalige Zahlungsstörungen gilt. Daten über erledigte Zahlungsstörungen werden auch weiterhin für drei Jahre nach Ausgleich gespeichert. Die Unterscheidung zwischen einmaligen und wiederholten Zahlungsstörungen sei laut SCHUFA relevant, um eine faire Bewertung der Bonität eines Verbrauchers zu gewährleisten. Durch die neue 100-Tage-Regelung wird eine Differenzierung ermöglicht, die dem Zahlungsverhalten von Verbrauchern besser gerecht wird.  Interessierte finden hier die Meldung und weitere Details.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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4 Kommentare

  1. Frage mich immer, wieso man einem so inkompetenten Laden mit so minderwertigen Daten und so schlechten Algorithmen ernsthaft vertraut. Oh wait. Meines Wissens nach verlassen viele Firmen zu Recht die Schufa. Weil sie selbst für ihr dubioses Kerngeschäft zu blöd sind.

  2. 100 Tage sind natürlich klasse, wenn Leute vlt. 1x im Jahr die Schufadaten abrufen – zack 100 Tage verstrichen.
    Im Umkehrschluss ist man also auf bonify oder die Selbstauskunft angewiesen. Nunja, innovativ außer im Geld verlangen für die „eigenen“ Daten waren sie schon immer.

    • Nicht richtig gelesen?

      „Die neue Regelung ermöglicht es Verbrauchern, diese Frist auf 18 Monate zu verkürzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Zahlungsstörung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung durch ein Unternehmen an die SCHUFA beglichen wird. „

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