Samsung Superdeals: Möglicherweise rechtswidriges Vorgehen des Herstellers

Samsung schmeißt mit Angeboten nur so um sich, um seine TV-Geräte unters Volk zu bringen. 2021 hatte man da mehrfach seine sogenannten Superdeals in petto. Jene verhießen beim Kauf ausgewählter TV-Modelle und Soundbars kostenlose Dreingaben aus etwa dem Smartphone-Portfolio des Unternehmens. Allerdings gab es da Ärger um die Prämien. Wie der Anwalt Dr. Matthias Böse erläutert, könnte Samsung rechtswidrig vorgegangen sein.

Worum geht es denn konkret? Nun, Samsung hatte im Rahmen der Aktion etwa zu dem Lifestyle-TV The Frame mit 65 Zoll Diagonale als Zugabe ein Galaxy S20 in Aussicht gestellt. Das wirkte durchaus verlockend. Doch wie auch mehrere Kunden in der Samsung Community monieren: Samsung tauschte dann nachträglich die Prämie aus. Man habe angeblich keine ausreichenden Stückzahlen des S20, so der Anbieter. Stattdessen werde man den Teilnehmern an der Aktion ein S20 FE liefern. Letzteres ist ein günstigeres und technisch unterlegenes Modell.

Samsung beruft sich dabei auf die Teilnahmebedingungen, in denen man sich herausnimmt, bei Nicht-Verfügbarkeit einer Prämie einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Da kann man eben diskutieren: Samsung sieht das S20 FE als gleichwertig zum S20 an. Viele Aktionsteilnehmer dürften anderer Meinung sein. Auch der eingangs erwähnte Anwalt unterstellt, dass eine Gleichwertigkeit nicht gegeben sei und die AGB-Klausel zudem mit§ 308 Nr. 4 BGB in Konflikt stehe. Ohnehin könnte Samsungs Klausel nach§ 305c Abs. 1 BGB für die Kunden als überraschende und damit unwirksame Klausel gelten.

Fragwürdig ist zudem, dass Samsung bis zum Ende der Aktion mit dem Galaxy S20 als Prämie geworben hat, obwohl dem Hersteller bereits bewusst gewesen sein muss, dass man jene Prämie gar nicht mehr liefern könne. Dies könnte laut Dr. Matthias Böse dann sogar wettbewerbswidrig sein. Generell wirft die ganze Sache ein schlechtes Licht auf Samsung: Das Galaxy S20 ist noch am Markt zu bekommen, ausgerechnet die Südkoreaner selbst wollen als Hersteller aber keinen Zugriff mehr auf Modelle haben.

Der Anwalt rät geprellten Kunden sich an Samsung zu wenden und stellt im oben verlinkten Blog auch ein Musteranschreiben zur Verfügung. Seiner Ansicht nach müsse Samsung das S20 statt des S20 FE liefern oder Schadensersatz zahlen. Geschuldet wäre laut Dr. Matthias Böse dann nach §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB der objektive Wert des Gerätes, das versprochen wurde. Dies gilt auch, wenn das falsche Modell schon geliefert worden ist. Man sollte dann die Rücksendung anbieten und das korrekte Modell einfordern.

Sind unter unseren Lesern vielleicht Aktionsteilnehmer mit genau diesem Problem? Falls ja, dann haltet uns gerne über den Verlauf auf dem Laufenden! Zu beachten ist: Was ich hier wiedergebe ist die Rechtsauslegung eines einzelnen Anwalts. Für Klarheit könnte aber streng genommen nur ein Rechtsstreit bzw. ein Urteil sorgen.

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21 Kommentare

  1. BigBlue007 says:

    Ich hatte zwar nicht genau dieses Problem, allerdings ein anderes mit demselben Partnerunternehmen „Marken-Mehrwert“, welches von Samsung generell (von anderen aber auch) mit der Abwicklung dieser Aktionen betraut wird. Bei mir ging es um die Geld-zurück-Garantie für einen Samsung Staubsauger, der Schrott war.

    Hier jetzt alles im Detail zu erklären, würde den Rahmen sprengen. Zusammengefasst kann ich nur sagen, dass Marken-Mehrwert in meinen Augen wirklich der allerallerletzte Sauladen ist. Ich habe auch früher schon Aktionen mit denen abgewickelt, und teilweise hat es auch problemlos funktioniert. Es ist aber aber auch bei weitem nicht das erste Mal, dass die Dinge eben nicht funktionierten. Hier war es wirklich kurz vor Anwalt einschalten, als die Kohle dann nach unendlich langer Zeit und -zig Mails endlich kam…

    Die Frage ist, wieviel Schuld Samsung selber in diesem Fall trägt, und wieviel Marken-Mehrwert. In meinem Fall kann ich sicher sagen, dass die Probleme bei der Abwicklung ausschließlich durch Marken-Mehrwert verursacht wurden, weshalb ich mir geschworen habe, egal wie verlockend es sein mag, nie wieder bei irgendeiner Aktion mitzumachen, die über diesen Laden läuft.

    In diesem Fall hier mag es aber natürlich auch gut sein, dass Samsung eine erhebliche Mitschuld trägt, da Marken-Mehrwert die S20, die sie verschicken sollen, ja irgendwoher bekommen muss.

    Im Nachhinein wäre es in meinem Fall deutlich einfacher gewesen, den Sauger einfach in den Media Markt zurückzutragen und mir das Geld erstatten zu lassen, was die problemlos gemacht hätten. Der einzige Grund, warum ich dies nicht tat, war, weil ich nett sein und dem MM keinen gebrauchten Sauger auf den Tresen stellen wollte, wenn es auch eine Geld-zurück-Garantie seitens Samsung gibt. In diesem Fall hier würde ich selbstverständlich auf das S20 bestehen oder, bevor ich zum Anwalt gehe, dem Händler anbieten, dass er den Kauf rückabwickelt, sofern er mit den Superdeals geworben hatte, was ja i.d.R. der Fall gewesen sein dürfte.

    Auf gar keinen Fall würde ich ein S20 FE akzeptieren.

  2. Da verstehe ich die Firmen nicht. Wenn das eine Firma bei mir macht dann Kauf ich dort nie mehr wieder ein weil mein Vertrauen weg ist.

  3. Tatsächlich ergeht es mir genau, wie es beschrieben wird. Habe bisher erst eine Mail an Samsung verfasst.

    • André Westphal says:

      Erzähl gerne mal wie es ausgeht, vielleicht hilft das auch anderen Betroffenen.

      • „Der Vorrat des S20 während der Aktion war, aufgrund des Volumens der Teilnahmen, unerwartet frühzeitig erschöpft.
        Gemäß der bestätigten Teilnahmebedingungen Punkt 12, wurden die Zugaben daher entsprechend angepasst.

        Die Entscheidung der alternativen Aktionszugabe in Form des S20FE wurde an höherer Stelle getroffen und jenes dort als gleichwertig eingestuft.

        U.a. handelt es sich um ein neueres Gerät, welches zu einem späteren Zeitpunkt auf den Markt kam.

        Ein Wertersatz oder Austausch wird daher nicht stattfinden.“

  4. Wieviel der Teilnehmer haben überhaupt bemerkt, dass das Telefon ausgetauscht wurde?
    Sowas gehört sich einfach nicht.

  5. Ach ja, Samsung und diese windigen Aktionen … 🙁

    Ein bisschen Offtopic, aber passt schon zu dieser Masche. Ich wollte mir 2021 eine Soundbar kaufen. Samsung hat damals eine Aktion gestartet, zu welcher der Kunde dann ~50/60€ Caschback bekommen sollte. Es gab eine Aktionsseite, auf der man sehen konnnte welches Modell welche Summe an Cashback bekommen sollte. Gesagt, getan! Samsung Soundbar Q60T gekauft, Rechnung eingereicht. Das ganze wurde dann ohne Kommentar von dieser Marken-Mehrwert Bude abgelehnt. Also per Mail Einspruch eingelegt. Antwort: meine Soundbar sei kein Aktionsmodell. Keine weiteren Infos, nichts. Irgendwann habe ich dann über zig Aktionsseiten und Links herausgefunden, es kam auf die komplette Modellbezeichnung an. Statt Q60T-ZG habe ich eine Q60T-EN gekauft. Alles nach dem T- kann man im Versandhandel kaum bis gar nicht beeinflussen. Amazon meinte, mal geht das eine Modell raus, mal das andere. Je nachdem, was gerade verfügbar ist und von wo es versendet wird. Marken-Mehrwert wollte sich dessen nicht annehmen und hat stumpf abgelehnt.

    • Tom Wagner says:

      Unschön und sicherlich ärgerlich, in dem Fall aber nachvollziehbar. Wenn Samsung eine Aktion in Deutschland macht, bezieht sich diese eben auf das deutsche Produkt (ZG), und nicht auf das aus den Niederlanden (EN). Sonst könnte ich die Produkte ja günstiger im Ausland besorgen und dann in Deutschland die Prämie abgreifen.

      • Das Problem hatte auch sehr viele Tab S7 Vorbesteller bei Amazon. Da wurden die Geräte aus z.b. Spanien nach Deutschland geliefert. Das erkennt man nirgends. (Nur später in der Member App. Die war auf Spanisch) Gab auch keine Prämien.

  6. Sowas gehört sich wirklich nicht, aber ein S20 und S20 FE sind wirklich ähnlich, wenn nicht gar das FE sogar besser, vorausgesetzt es ist die Version mit Snapdragon. Der Exynos 2020 war einfach super schlecht.

    • Das S20 FE hat eine UVP von 649 Euro. Das S20 von 899 Euro. Das ist dann doch eine große Differenz von 250 Euro !!

      Zudem ist das S20 FE bis auf das Akku wesentlich schlechter ausgestattet als das normale S20 :

      • Schlechteres Display (geringere Auflösung)
      • Weniger Arbeitsspeicher (6 anstatt 8 GB)
      • Minderwertigeres Gehäuse (Plastik anstatt Glas)
      • Weniger Auflösung bei der Hauptkamera (keine 64 MP)

      Das alles sind für mich Eigenschaften, die das Angebot nicht als gleichwertig erscheinen lassen.

  7. Ich habe auch so meine Erfahrungen mit der Kombi Samsung und Markenmehrwert. Seinerzeit wurde ein Cashback für ein Tablet abgewickelt. Ein paar Monate nach der Auszahlung des Cashbacks kommt plötzlich eine E-Mail von Marken-Mehrwert, ich solle den Cashback zurückzahlen (ist das dann ein BackCashBack oder ein Cashbackback?). Der Kaufvertrag sei rückabgewickelt wurden. Keine Ahnung, wie die drauf kamen, war Unsinn. E-Mail ignoriert & gut, kam nichts mehr. Seitdem tragen aber bei mir Samsung Aktionen nicht mehr zur Kaufentscheidung bei, wenn der Betrag nicht sofort beim Kauf abgezogen bzw. die Zugabe ausgehändigt wird.

  8. Vollkommener Stuss den Amazon dir da erzählt hat. Im Bereich Soundbar sind die ZG Modelle deutsche Geräte, die EN eben nicht und somit auch keine Aktionsmodelle.
    Bei den Fernsehern verhält es sich ähnlich, auch da gibt es Geräte die durch die Länderkennung für den deutschen Markt bestimmt sind. Wenn du den Artikel bei einem der großen Anbieter die auch stationär vertreten sind, z.B. MediaMarkt, Saturn, Expert, Euronics etc kaufst, dann bekommst du auch ein deutsches Gerät.
    Dein Modell hast du vielleicht sogar über den Amazon Marktplatz von einem der x beliebigen Händler wie z.B. Gamingoase bestellt, da bekommst du dann zwar einen billigeren Preis, aber eben kein an der Teilnahme berechtigtes Gerät.
    Auch in Sachen Apps unterscheiden sich die deutschen Geräte von den EU Modellen deutlich. Bei letzteren gibt es durchaus relevante Apps und Streaming Anbieter, die ind Deutschland nicht verfügbar sind.

  9. Ich bin auch Betroffene. Bisher habe ich meine Prämie nichtmal erhalten.
    Bin gespannt wie es sich entwickelt. Für mich hat das Handy die Kaufentscheidung stark beeinflusst.
    Ich hätte noch keinen neuen TV gebraucht, ich habe eher auf das Handy geschiehlt & den TV als netten Zusatz gesehen…
    Tja, blöd gelaufen :/

  10. Diese Mail ist die Antwort von Samsung auf die mail mit dem Mustertext von Dr.Böse

    bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Aufgrund der großen Beliebtheit unserer Aktionen, erreicht uns ein hohes Aufkommen an Anfragen. Mein Name ist Cathrina Weiß und ich bearbeite persönlich Ihr Anliegen.

    Danke, dass Sie sich für ein Samsung Produkt entschieden haben und an unserer Aktion „SuperDeals“ teilnehmen. Sie wünschen Informationen zu der Aktionsbeigabe.

    Unser Vorrat an Samsung Galaxy S20 ist aufgebraucht. Wie Ihnen bereits aus den von Ihnen zugestimmten Teilnahmebedingungen bekannt, haben wir uns dazu entschieden, ein alternatives Gerät zur Verfügung zu stellen.

    Explizit erwähnt in Punkt 12: https://images.samsung.com/is/content/samsung/assets/de/offer/superdeals-tv/tv-11-2021/Samsung_SuperDeals_November_TNBs.pdf

    Im Rahmen dieser Aktion ist eine Aufstockung des vergriffenen Modelltyps ausgeschlossen. Sobald Ihr Bearbeitungsstand aktualisiert wird, erhalten Sie unaufgefordert eine Benachrichtigung. Bitte beachten Sie, dass laut Teilnahmebedingungen eine Zustellung regulär binnen 45 Werktagen angewiesen wird. Diesbezüglich bitten wir Sie von weiteren Anfragen abzusehen.

    Ich freue mich über Ihre positive Bewertung zu meiner Person am Ende der E-Mail. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Freundliche Grüße aus Schwalbach

    • Exakt diese Textbausteine, auch von dieser „Cathrina Weiß“ bekam ich auch.

      • Man bekommt diesen Textbaustein übrigens immer wieder, egal ob man argumentiert oder nicht. Aussitzen ist Samsungs Devise offenbar.

  11. Bei mir läuft gerade ähnliches ab. Hab eine Watch 4 gekauft und laut Aktion den gratis Wireless-Duo-Charger beantragt. Zugesprochen habe ich eine Versicherung für die Watch bekommen. Die Aktion mit dem Charger wird aber immer noch sowohl bei Media Markt als auch bei Samsung Österreich direkt beworben.

  12. Samsung hat bei mir inzwischen einen schlechten Ruf. Wurde oft hinsichtlich Versprechungen enttäuscht. Ich habe zum Beispiel einen Samsung-Fernseher, inzwischen schon etwas älter. Bei Kauf hieß es, es gibt für fünf Jahre das Samsung Evolution Kit, so das man das Gerät updaten könnte. Tja, so ein Kit gab es im Folgejahr und dann für mein Modell nie wieder, zu kaufen. Ich bin inzwischen zu einem anderen Hersteller gewechselt.

  13. Bin direkt betroffen, habe einen TheFrame 65″ im Aktionszeitraum gekauft. Mir wurde am 21.12. auf Nachfrage schriftlich mitgeteilt, dass meine Superdeal Registrierung eingegangen ist, in Kürze bearbeitet wird und ich ein S20 aus dem begrenzten Pool erhalten werde. Ende des Jahres kam dann ein S20 FE. Meine schriftliche Reklamation mit dem Hinweis, dass es anders kommuniziert wurde und es sich nicht einen gleichwertigen Ersatz handelt, wurde mit folgenden Worten beantwortet:
    Sehr geehrter Herr XXXX, vielen Dank für Ihre E-Mail und Entschuldigung für die verzögerte Antwort.
    Es freut mich, dass Sie Ihr Gerät noch vor Ablauf des alten Jahres erhalten haben. Leider ist das Galaxy S20 nicht mehr vorrätig gewesen und die Zusage meines Kollegen tut mir leid. Wir haben keinen Einblick in die Verfügbarkeit der kostenlosen Zugaben.
    Leider war der gleichwertige Ersatz ebenfalls schon ausgeschöpft, somit wurde das Gerät versendet, was in der Preisspanne darunter ist.
    Schön, dass es ihr leid tut. Mich würde glatt interessieren, welcher gleichwertige Ersatz es denn gewesen wäre. Jeder bekommt eine individuelle Antwort, aber im Endeffekt immer der gleiche Käse. Ätzend!

    • André Westphal says:

      Sollten sie die E-Mail so formuliert haben, hättest du wohl auf dem Rechtsweg gute Chancen, da ja zugegeben wird, dass du keinen gleichwertigen Ersatz erhalten hast und somit auch die eigenen Teilnahmebedingungen gar nicht eingehalten worden wären.

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