Samsung mit Schlappe gegen Apple
Mit schöner Regelmäßigkeit streiten sich Apple und Samsung. Gerne in Düsseldorf. Auch heute hat man sich wieder getroffen. Dabei ging es um die Geschmacksmuster, die bislang dafür sorgten, dass Samsung das Galaxy Tab 10.1 und das Galaxy Tab 8.9 in Deutschland weder bewerben, noch verkaufen darf. Was ist dabei rausgekommen? Die beiden Geräte dürfen immer noch nicht beworben oder verkauft werden, das entschied heute das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Während ich hier von Schlappe schreibe, sprechen andere trotzdem von Teilsieg:
Die Entscheidung wurde nicht (wie bei der vorherigen Instanz) auf das berühmte iPad-Geschmacksmuster gestützt, sondern auf das Wettbewerbsrecht (UWG). Will heißen, dass das OLG Düsseldorf entschieden hat, dass das Galaxy Tab 10.1 nicht das Geschmacksmuster verletzt, aber dem iPad zu ähnlich ist vom “Look and Feel”-Standpunkt aus (unzulässige Nachahme § 4 Nr. 9 b UWG). Die Entscheidung bezieht sich aber ausdrücklich nicht auf das Galaxy Tab 10.1N!
Bislang kann problemlos beim Galaxy Tab 10.1N zugerschlagen werden, aber auch gegen diese modifizierte Version wird von Apple vorgegangen – Entscheidung am 9. Februar. Und der Kunde, der unbedingt eines von den Geräten will? Der bekommt es auch, zahlreiche Händler bieten ihre Lagerbestände noch feil, schließlich ist der Verkauf seitens der Händler nicht verboten, lediglich das Bewerben und Verkaufen seitens Samsung. Mittlerweile ist das Thema eh ausgelutscht, die Tablets haben sich eh bald überholt – oder würdet ihr zum jetzigen Zeitpunkt noch eines der Geräte kaufen?
Ich würde keines der Samsung-Geräte kaufen, weil ich Apple-Hardware bevorzuge, habe also ein Handicap.
Ich kann allerdings den Rechtsstreit in keiner Weise nachvollziehen, es kann nicht angehen, dass einfachste Formen und Farben, die sich instinktiv und intuitiv jedem erschließen, wettbewerbsrechtlich relevant sein sollen. Wenn dieses Prinzip um sich greift, gibt es bald keine neuen Produkte mehr.
Apple sollte es nicht nötig haben, die Konkurrenz auf diese merkwürdige Weise in Schach zu halten.
Die Firmen machen sich nur gegenseitig kaputt.
Zu Samsung könnte man sich auch noch
http://www.evb.ch/cm_data/Samsung.pdf
http://www.publiceye.ch/de/vote/samsung/
zu Gemüte führen … da sieht man was Samsung wirklich ist.
Billig Kopieren auf Kosten der Arbeitnehmer, das ganze noch mit „Verbotenen“ Giftigen Stoffen. Will gar nicht wissen, was man da sonst noch so finden würde, wenn man bei Samsung mal genauer hin schauen würde.
Zum heutigen Zeitpunkt wird wohl kaum noch einer die Generation kaufen. Zum Glück dauern derartig schwachsinnige Streitigkeiten meist länger als der eigentliche Produktzyklus und damit verbundene Verkaufszeitraum.
Allerdings würde es mich nicht wundern wenn Deutschland mit seinen seltsamen Entscheidungen nun zum immer beliebteren Standort für derartige Verfahren wird. Ich fand es schon etwas verwunderlich nachdem das ganze in den Niederladen erst kürzlich abgeschmettert wurde.
@GT11
In Apples Geräten steckt viel von Samsungs Technologie. Displays wurden zum Teil von Samsung gefertigt, der A6 wird Gerüchten zu Folge von Samsung gefertigt und deren Investitionen in die Forschung und Weiterentwicklung übertreffen jene von Apple und vielen anderen Firmen um ein vielfaches. Von alleinigem kopieren kann man hier kaum sprechen.
Wenn schon , dann richtig!
Apple müsste eigentlich ALLE verklagen ,denn als ich mal bei Media Markt war , sahen alle Tablets dem Ipad ähnlich. Aber Samsung sticht gegenüber den anderen besser heraus und stellt dem iPad die größte Konkurrenz dar. Aus diesem Grund verklagt Apple Samsung.
Das neue Tablet ASUS Eee Pad Transformer Prime (ein fantastisches Gerät , das beste zureit auf dem Markt) sieht dem iPad ähnlich.
Aber wo ist die Klage? Aber echt mal , das ASUS Eee Pad Transformer Prime ist schon geil.
Lustig, dass unsere Nachbarn in den Niederlanden dass vor knapp einer Woche ganz anders gesehen haben.
Aber wie es so schön heisst, „vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“.
hach, private paula…
(„7.62 Milimeter – Full – Metal – Jacket!“)
Aha. Das Geschmacksmuster nicht verletzt, aber nachgeahmt.
So eine verquirrlte Sch**** kann nur deutschen Gesetzgebern einfallen. Selbst wenn Geschmacksmuster u. Nachahmung bei der Bewertung im Gegensatz zueinander stehen, rechtfertig das nicht ein Verkaufsverbot. Hier wird mit aller Gewalt versucht etwas zu finden was Apple genehm sein könnte. Dabei haben die Kläger bisher nicht einmal Schaden genommen wie die gigantischen Apple Zahlen ja erst gezeigt haben. Aber was solls. Bin einfach nur sprachlos.
hier in den kommentaren werden zwei sachen durcheinander geworfen, allerdings blicke ich da selber nicht ganz durch. ich habe heute auf deutschland radio einen guten bericht dazu gehört (leider hatte ich keine zeit dem ganz zu folgen).. da wurde mal auseindergeflückt was nun genau verboten ist und an was sich apple die zähne ausbeißt. also irgendwie wird das geschmacksmuster nicht verletzt, also das design, aber auf anderer ebene haben die richter apple erneut recht gegeben.
irgendwie nutzt samsung den guten ruf von apple aus um sein produkt zu verkaufen und deshalb wurde das verbot bestätigt. vielleicht könnte caschy hier mal etwas klarheit schaffen.
@GT11
Und der Apple Auftragsfertiger hat keine sehr giftigen Stoffe eingesetzt ?!?
ps. Fanboys sucken