RedTube: Strafanzeige gegen abmahnenden Anwalt

Die Story um die Massenabmahnungen rund um das Erotikfilm-Portal RedTube haben sicherlich mittlerweile alle mitbekommen. Das Thema geistert seit Tagen durch die Medien, von Online über Radio, bis hin zu Print und TV. Die jüngsten Erkenntnisse drehten sich um das Einschalten der Staatsanwaltschaft, die nun eine Untersuchung eingeleitet hat, in der es um die Erfassung der IP-Adressen gehen soll.

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Nun gibt es eine weitere Anzeige gegen den abmahnenden Anwalt, dieses Mal wegen des Verdachts einer Straftat, nämlich der besonders schweren Erpressung oder des besonders schweren Betruges. Hierbei geht es der Kanzlei Müller, Müller & Rößler nach eigenen Angaben nicht darum, als „Rächer der Enterbten“ aufzutreten, auch gehe es nicht um die Frage nach der Herkunft der IP-Adressen: „…sondern allein der Umstand, Abmahnungen wegen Streamings auszusprechen, deren Berechtigung ersichtlich nicht gegeben ist. Dies halten wir für in höchstem Maße verwerflich und strafrechtlich relevant“.

Weitere Aussage der Anwälte in Bezug auf die angekündigten Folge-Abmahnungen: „Es ist mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürgerinnen und Bürger im Internet dadurch eingeschränkt wird, dass Ihnen das dumpfe Gefühl gegeben wird, überwacht zu werden.“.

Bin gespannt, was und ob sich da noch so ergeben wird. Wird gegen den abmahnenden Anwalt etwas unternommen? Wird Streaming rechtlich klarer definiert? Wir werden es sehen….

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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16 Kommentare

  1. Das trifft sicherlich genau den Richtigen, aber leider kommt mir die Justiz in Köln dabei zu gut weg. Wie können sie es wagen, einen Provider wegen solcher Nichtigkeiten zur Herausgabe von persönlichen Daten zu zwingen? Hier müsste dringend nachgebessert werden. Die Gerichte gehen einfach zu sorglos mit diesen Sachen um. Da kommt ein hergelaufener Jurist mit seinen Forderungen, und schon wird getan, was der Herr sich wünscht.

  2. Sehe ich ähnlich, die wahren Schuldigen sitzen beim LG Köln.

  3. Ich bin mir verhältnismäßig sicher, dass nichts passiert und die Abmahnungen weiter laufen.

  4. Was ist eigentlich mit dem Portal, das ja offenbar urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich macht??
    Jeder der bei e-b??? nur EINE gebrauchte Sonnenbrille von p?m? verkaufen will hat schon einen Anwalt auf dem Hals (kein Scherz; genau so erlebt!) und so ein Streaming Portal macht lustig weiter??
    btw wenn so ein Streaming-Ansehen schon unzulässig ist, dann kommt ja auch wohl als nächstes YouT??? und dann die News-Seiten von YAH?? Micrig???? und G?????.
    (hoffentlich hab ich jetzt keine Urheberrechtsverletzung begangen)

  5. Wer es genauer haben will sollte sich das hier ansehen:

    Urheberrechtliche Bewertung des Streaming – eine Analyse aus Sicht der Werkverwerter und der Nutzer von Frau Dipl.-Jur. Annika Dam, LL.M.

    (Lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz)

    http://www.wbs-law.de/pressemeldungen-wilde-beuger-solmecke/masterarbeit-zu-rechtsfragen-des-streaming-dipl-jur-annika-dam-ll-m-49262/

    Zugegeben, ein etwas trockener Stoff aber wichtig um die Komplexität dieses Problems zu verstehen. Es geht letztlich nicht um P–bilder oder Filme, es geht auf der einen Seite um eine Technologie ohne die das INet tot wäre und auf der anderen Seite um grundgesetzliche Verhältnisse, die Rechtmäßigkeit und den Umfang von staatlichen Eingriffen.

  6. wer Anderen eine Grube gräbt ..

  7. ich packe ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf meine Seite (am besten eins, das mir gehört…) und mahne alle ab, die das Bild ansehen? wäre das nicht so ähnlich wie Streaming?

    Da sieht man mal wieder, wie bestimmte Dinge bei Gericht einfach durchgewunken werden. Wollte man sich nicht näher mit der Sache befassen oder hat man schlicht keine Ahnung von Streaming Tauchbörsen?

  8. Landleben Live etc.
    Wie kommt ihr drauf, das das LG Köln daran schuld ist?
    Nach aktuellem Stand sieht es doch so aus, als wäre das eine normale P2P bzw. Sharing Börsen Anfrage gewesen. Also das Gericht wusste weder von Streaming, noch davon, dass es sich um RedTube handelt.

    @dischue
    Wie gesagt, wusste das LG überhaupt, dass es sich um einen Streaming Dienst geht?
    Das ist ein 0815 Alltags Geschäft und so wie es aussieht, war die Aussage doch, dass es ein Tauschbörsen Dienst ist…

  9. @Hans:
    ich dachte, die Seite war bekannt, es war aber von einer Tauschbörse die Rede…
    Dann wäre der Beschluß ja unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen worden

  10. @dischue
    Genau meine Aussage, also konnte das LG das gar nicht erörtern.
    Somit würde ich ihm zumindest dem LG keine Schuld zuschieben.
    (eine Möglichkeit, wie man davor überprüft ob die IPs nun zu einer Tauschbörse gehören oder zu einem Streaming Dienst dürfte es auch nicht geben)
    Ergo wie du sagst ein doppelter Betrug durch den Verantwortlichen, welcher hoffentlich auch entsprechend geahndet wird.

  11. wenn uhrheberrechtlich geschütztes Material gestreamt wird, ist es rechtswidrig, weil die Player im Webbrowser das Video auch erst auf die lokale Platte laden (=Download) und währenddessen abspielen. – Da eben dieser Download offiziell als rechtswidrig eingestuft wird, müsste es auch da gelten.
    ber wenn im Pornoabmahnungsfall der Anwalt nicht den Auftrag hat, eben diese Abzumahnen und es einfach macht bzw. der Auftrag eben nicht von dem original Rechteinhaber kommt, dann handelt eben der Anwalt rechtswidrig…

  12. @Konstantin:
    Das zur Verfügung stellen ist rechtswidrig – nicht aber das ansehen. Wenn also der Betreiber von redtube geschützte Werke zur Verfügung stellt, ist er der verantwortlich, nicht der, der sie sich an sieht.
    Auch ein Download ist NICHT rechtswidrig sondern verfielfältigen und zur Verfügung stellen!

    Sonst könnte ich ja mit einem geschützten Werk auf meiner Webseite alle zur Kasse bieten, die meine Webseite aufsuchen.
    So ist nicht das herunterladen geschützter mp3 das Problem bei Tauschbörsen sondern vielmehr der Umstand, dass man diese geschützten Dateien wieder zur Verfügung stellt.
    Was scheinbar viele Tauschbörsen-Nutzer nicht wissen, ist der Umstand, dass der Zielordner für den Download auch autom. als Quellordner für Uploads zur Verfügung gestellt wird und damit bietet man selbst den Titel oder Film an, den man herunter lädt – das geht auch schon während des Downloads, wenn die Datei noch nicht vollständig ist.

    Spiegel online dazu:
    Ob das Streaming an sich überhaupt eine Urheberrechtsverletzung ist, wurde in Deutschland von Gerichten bislang nicht abschließend geklärt. Die Vervielfältigung beim Streaming von Filmen und Musik ist nur vorübergehend und dient ausschließlich dazu, das Anschauen zu ermöglichen. Und das Anschauen eines illegal ins Netz gestellten Videos sei genauso wenig verboten wie die intensive Lektüre eines raubkopierten Buchs, sondern eben nur das Vervielfältigen

    link: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/redtube-abmahnungen-staatsanwaltschaft-koeln-ermittelt-a-940138.html#ref=rss

  13. Matthias Heinz says:

    @Konstantin: So ein Quatsch.

    Offiziell ist da gar nichts rechtswidrig.

    Klar kam der Auftrag vom Rechteinhaber, nur hat dieser den angeblichen Verstoss selber gezielt herbeigeführt, allem Anschein nach. Jetzt wo das ans Licht kommt muss Urmann die Bremse ziehen, weil er sonst offensichtlich rechtswidrig handeln würde, deswegen hat man gleich so viele Abmahnungen verschickt, damit so schnell wie möglich viel Geld in die Kassen kommt.

  14. @Konstantin
    Quatsch. Dann wäre ja das Betrachten jeder Foto-Seite rechtswidrig, weil dabei Kopien der urheberrechtlich geschützten Fotos auf meinem PC entstehen. Das Herunterladen ist nur dann rechtswidrig, wenn es sich um eine offensichtlich unerlaubte Quelle handelt (so wie bei Kino.to). Und eben das war hier nicht gegeben. Und zum Streaming in Bezug auf „Kopie“ gibt es auch noch kein grundsätzliches Urteil. Es wird ja nicht bewusst eine Kopie hergestellt, sondern das Zwischenlagern der Daten ist technisch notwendig.

    @Hans
    Der Abmahner hat zwar wahrscheinlich behauptet es ginge um Sharing. Aber das Gericht hat sich offenbar nicht die geringste Mühe gemacht, diese Behauptung zu überprüfen. Und das bei tausendfachem Auskunftsersuchen. Also kann da jeder mit einer kurzen Behauptung an diese privaten Daten en gros herankommen. Eine klare Verfehlung des Gerichtes und ein Verstoß gegen den Datenschutz.

  15. Namenlos, weil Cookies gelöscht... says:

    „Was scheinbar viele Tauschbörsen-Nutzer nicht wissen, ist der Umstand, dass der Zielordner für den Download auch autom. als Quellordner für Uploads zur Verfügung gestellt wird und damit bietet man selbst den Titel oder Film an, den man herunter lädt – das geht auch schon während des Downloads, wenn die Datei noch nicht vollständig ist.“
    Und das ist auch gut so, denn sonst würde das Tauschprinzip nicht aufgehen!
    (Ich denke hier nicht an Urheberrechtlich geschützten Mist, sondern an Mist, der nicht Urheberrechtlich geschützt ist)

  16. Eine IP-Adresse soll ein Nachweis/ Beweis sein? Da kann ich ja nur lachen. Da könnte ja jeder kommen, sich eine IP-Adresse zusammenwürfeln, dann zur Behörde rennen und sich den Anschlußinhaber geben lassen weil er irgendetwas behauptet. Skandalös, daß die Daten (des Anschlußinhabers) so ohne weiteres rausgegeben werden. Dabei gibt es im Haushalt meist noch andere Personen, die denselben Anschluß nutzen. Und wenn das dann Kinder sind, die man vorher entsprechend belehrt hat, dann kann überhaupt niemand irgendetwas einfordern. Oder wer will beweisen, wer am PC war und gesurft ist. Man sollte eigentlich den Nachweis von der N.S.A einfordern, denn die protokollieren ja alles. Also müßten sie ja auch hier den Nachweis erbringen können, wenn es einen gibt. Und ausserdem sind auch technische Fehler nicht ausgeschlossen oder hat man vor der Aufzeichnung von einer Behörde das techn. Verfahren auf Richtigkeit zertifizieren lassen. IP-Adressen kann man sich zur Not auch ausdenken und ausserdem gibt es soviel, wie Autos auf der Straße. Ich schreib mir jetzt mal ne Liste mit x-beliebigen Autokennzeichen zusammen und dann renn ich damit zur Behörde und verlange den Halter, damit ich ich diese verklagen kann, weil ich behaupte, daß alle über meinen Rasen gefahren sind. Und als Beweis reicht ja das Kennzeichen – analog der IP-Adresse. Ich glaub mein Schwein pfeift. Man sollte mal fragen, wie das so ist, wenn jemand Kindern den Zugang zu Pornos ermöglicht. Ich reich jetzt auch vorsorglich mal ne Klage ein, denn es kann ja nicht sein, daß Hinz und Kunz meine Daten bekommen, nur weil irgendwo meine IP-Adresse ergattert wurde und irgendjemand irgendetwas behauptet.
    Nur weil jemand irgendwie an mein Auto-Kennzeichen gekommen ist, heißt das noch lange nicht, daß ich zu x-beliebiger Zeit an x-beliebigem Ort war und dies und das gemacht habe. Und so ist daß auch mit der IP im Netz. Niemand weiß sicher, was so alles in seinem PC und in der Leitung so vorsichgeht. Es gibt genügend Möglichkeiten, daß andere meinen PC ohne mein Wissen mitsteuern, z.B. unverschlüsseltes WLAN. Auch das würde jeden Betroffenen freisprechen. Der einzige Beweis, der in Frage kommt, wäre, wenn Kinderbenutzung und WLAN ausgeschlossen sind, der PC Schadsoftware frei wäre und tatsächlich belastende Daten auf meinem PC zu finden wären. Aber das scheint ja alles keine Rolle zu spielen. Und dann wäre da noch die Frage bezügl. des Urheberrechts?
    Wer hat darauf Anspruch? Die Darsteller, der Filmer? Gibt es soetwas bei Pornos überhaupt? Und wieso stellt man diese dann überhaupt ins Netz – freizugänglich – wenn man es nicht will, daß sie abgerufen werden. Wäre ich Betroffener, würde ich einfach mal nen Beweis einfordern und mich ruhig zurücklehnen – aber gleich noch ne Strafanzeige wegen Betruges oder so erstatten – gegen die Seite und den Anwalt. Denn wenn der Anwalt etwas einklagt, ohne es vorher enstprechend zu prüfen, dann sitzt er zumindest genauso mit im Boot. Und ausserdem, woher soll ein User überhaupt wissen, daß ein Porno-Video überhaupt den Anspruch der Urheberrechts besitzt, wenn es denn wirklich so sein sollte. Ich hab jedenfalls noch nie etwas davon gehört. Bei Fotos ja! Und warum waren die Videos nicht enstprechend gekennzeichnet. Ein einziger Schwachsinn. Und ausserdem würde ich das Urheberrecht gar nicht verletzen, wenn ich mir das Video nur anschaue. Denn ich mache ja sonst nichts damit – wie z.B. auf ne andere Seite einzustellen oder zu verkaufen. Einen Urheber der seine Videos ins Netz einstellt und dann die Leute abmahnt, die es anschauen, sollte man psychiatrisch untersuchen lassen. Meine Meinung!
    Was hindert uns daran, bei einer eingehenden Abmahung, denn PC samt Router/ Modem zur Auswertung zu bringen und ihn entsprechend auswerten zu lassen. Zur Unschuldsfindung! Dann steht Aussage gegen Aussage! Und dann klagt man die entstandenen Kosten vom Abmahnder ein (in Verbindung ner Strafanzeige!) – vorausgesetzt, man hat ne entsprechende Rechtschutzversicherung. Da kommt Freude auf!
    Warum bekomm ich nur nie ne Abmahnung. Also bitte, wenn jemand eine abzugeben hat. Immer her damit!
    Ich lach mich tot!
    Im übrigen speichert jeder PC ein Bild von jeder besuchten Website automatisch ab. Ausser man hat dies deaktiviert. Damit ließe sich auch feststellen, auf welcher Seite man war und auf welcher nicht!

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