Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen RedTube-Affäre

Neues aus dem Bereich der Abmahnungen rund um das Portal RedTube. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden will am Montagnachmittag aus Justizkreisen erfahren haben, dass die Staatsanwaltschaft Köln von Amts wegen gegen Verantwortliche in der sogenannten RedTube-Affäre ermittelt.

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Die Staatsanwaltschaft Köln war offenbar nach Medienberichten der vergangenen Woche auf den Fall aufmerksam geworden und hatte die Ermittlungen eingeleitet. Das Landgericht Köln hatte in über 60 Auskunftsbeschlüssen auf Antrag eines Berliner Anwalts die persönlichen Daten von tausenden Anschlussinhabern herausgegeben.

Rechtsanwalt Johannes von Rüden zeigten sich erfreut: „Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im Raum steht. Damit kann der Frage nachgegangen werden, wie itGuards die IP-Adressen tausender unbescholtener Bürger ermitteln konnte.“

Daneben hat die Berliner Rechtsanwaltskanzlei, die das  Portal abmahnhelfer.de betreibt, Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, sich in einem Beschwerdeverfahren wegen der Herausgabe ihrer IP-Adresse durch die Telekom zur Wehr zu setzen und sich entsprechend anwaltlich vertreten zu lassen. Fragen und Antworten finden Adressaten der U+C-Abmahnung auf dieser Seite.

Gegen wen genau die Staatsanwaltschaft Köln nun konkret ermittelt, war auf unsere Nachfrage nicht zu erfahren. Erst gestern wurde bekannt, dass eventuell auch Nutzer anderer Portale mit einer Abmahnung rechnen müssen. Durch das Ermitteln der Staatsanwaltschaft dürfen wir davon ausgehen, dass nun gehörig Drive in die Sache kommt.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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28 Kommentare

  1. google drive wirds richten 😀

  2. Wenn ich RA Solmecke richtig in Erinnerung habe, sind die Abmahnungen aber dennoch rechtskräftig, selbst wenn die Beschaffung der IP-Adressen nicht korrekt war. Sollten jedoch die Daten generell nicht stimmen, dürfte die Abmahnung unwirksam sein.

    Im Piraten-Radio hatte vor einigen Tagen ein „Whistleblower“ berichtet, die Kanzlei U+C hätte bereits in Vergangenheit Fehler in der Zuordnung von IP-Adressen und Uhrzeiten gehabt und daraufhin den falschen Leuten Abmahnungen geschickt. Als der Fehler aufgefallen war, wurden diese nicht etwa revidiert, es wurden einfach noch mehr User angeschrieben.

    Rechtsstaat, yaay.

  3. Ist die Speicherung der IP-Adressen seitens der Internetanbieter eigentlich derzeit rechtlich vorgeschrieben?

  4. @Jakob 😀 hab ich auch gedacht ^^

  5. Es erhärtet sich mittlerweile der Verdacht, dass das Gutachten zur Software GardII gefälscht ist bzw. dass die Software in der Form gar nicht existiert. Es steht der Verdacht im Raum (ich würde mal schon von einem handfesten Beweis sprechen), dass die Hinterleute hinter der anonymisierten Herstellerfirma ITGuards und The-Archive personengleich sind.

    Wenn sich das bestätigt, ist das hier ein handfester Betrugsfall in entsprechenden Dimensionen. Dann fallen die Abmahnungen komplett ins Wasser und auch die Kanzlei wird dann einiges zu erklären haben bzw. gut daran tun, alle Abmahnungen von sich aus zu stoppen und das illegal ergaunerte Geld wieder zurückzuzahlen.

    Details zum Beispiel: http://blog.kowabit.de/porno-sein/
    Da braucht es auch keinen weiteren Kommentar…

  6. es täuscht doch keiner. höchstens wurde etwas verwechselt. ob download, streaming, regressiver, progressiver oder aggressiver download, wer kennt sich da schon aus… und wenn man keinen gutachtern mehr trauen kann, wo kommen wir denn da hin? und sollte doch irgendwer gegen irgendwas verstossen haben: was wird das kosten? ein ordnungsgeld? und wie hoch wird das sein? 100 abmahnungen? 5000 abmahnungen? muss die quote halt erhöht werden – das netz ist voller urheberrechtsverletzungen. richtig interpretiert basiert das netz auf urheberrechtsverletzungen. lasst die drucker warmlaufen.

  7. Zu den „illegal beschaften IP Adressen“ sage ich nur… „Steuersünder CD´s“ soviel dazu…

  8. Ich frage mich was passiert wäre wenn nicht 1000-ende sondern nur 100-erte abgemahnt worden wären. Dann hätte es sicherlich keine Welle gemacht und die Abmahner hätten ihren Reibach gemacht. So wie schon öfter. Möchte nicht wissen wie viele Abmahner hier im Grau-Bereich bzw. sogar illegal agieren. Da sollten sich mal paar Fachleute grundsätzlich genauer damit beschäftigen. Das Thema scheint ein lukratives Geschäftsmodell zu sein was rechtlich mal geklärt gehört.

  9. Die einzige Sprache, die solcher Abschaum versteht, ist sizilianisch.

  10. Alles flucht über dieses idiotische Abmahnsystem. Aber abschaffen kommt niemandem in Sinn…

  11. @de_noogle 16. Dezember 2013 um 18:09 Uhr

    Wenn ich RA Solmecke richtig in Erinnerung habe, sind die Abmahnungen aber dennoch rechtskräftig, selbs……………..

    so ein schwachsinn !

  12. Sollte ich auf einer Internetseite einen Film durch anklicken anschauen dann begehe ich keine urheberrechtsverletzung. Sollte ich diesbezüglich eine Abmahnung bekommen wurde ich reingelegt. Zahle ich die Abmahnung wurde ich abgezockt.

  13. @pete: Bin ganz Ohr

  14. Bevor du jetzt noch weiter grundlos rumschimpfen musst:

    „Für die Nutzer ist dies jedoch nur ein Pyrrhussieg. Denn selbst eine rechtlich nicht einwandfrei erlangte Auskunft kann vor Gericht verwendet werden.“

    http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/49053-49053/

    Dass hier mit nicht die gezielte Weiterleitung mit einem Traffic Holder gemeint ist, dürfte auf der Hand liegen.

  15. Das auch illegal erlangte Beweise vor Gericht verwendet werden können ist nicht neu. Hier verbirgt sich aber noch etwas Anderes. Es wurde ggfl. eine Falle gestellt. Also, ich mache eine Website, Du besuchst die und im Hintergrund geht ein Fenster auf in dem sofort ein Stream startet. Rums. IP loggen, abmahnen. Wie ist hier die Rechtslage? Und ganz gefährlich. Das Streamen mit einem „progressiven Download“ vergleich und auch im RAM abgelegte Daten als illegale Kopie bezeichnen.

    Findet sich auch nur ein „dummer“ Richter, der das auch noch bestätigt, dann kannst den Browser gleich ganz zu lassen. Zumindest in Deutschland. Es vergehen dann nämlich viele Jahre vis ein hohes Gericht das endlich mal klärt.

  16. „Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im Raum steht.“
    Wie bitte? Von Amts wegen? Da liegen mit Sicherheit hunderte Anzeigen vor! Dummerweise werden die Ermittlungen dann an die Staatsanwaltschaft Regensburg überwiesen, und die hat schon früher Verfahren gegen die Collegen eingestellt. Angeblich mangels Verdacht.
    Schweizer ermitteln schon seit Tagen gegen The-Archive. Und Redtube wird sich sicherlich nicht von Cyberkriminellen die Butter vom Brot nehmen lassen und das FBI auf den Fall ansetzen. Die Freunde haben da deutlich mehr Sachverstand.
    Eine Pornoseite streitet für unsere Rechte, DAS muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

  17. Man könnte auch so argumentieren: Der Rechteinhaber hat aktiv an der Verbreitung des angeblich illegal dort hochgeladenen Machwerkes mitgewirkt durch Duldung. Es wurde scheinbar kein Versuch unternommen, die Seitenbetreiber auf das „illegal“ hochladene Machwerk aufmerksam zu machen (zwecks Entfernung).
    Da dies über Monate lief und dem Rechteinhaber auch so bekannt war, kann nicht mehr von einer illegalen Verfielfältigung ausgegangen werden.

  18. Es ist widerlich wie grottig verkommen die Bundesrepublik mittlerweile ist. Die smarten und gegelten geldgeilen „Unternehmer“ machen das Rennen Hand in Hand mit den herrschenden Abzockern in Regierung, Banken, Blockflötenparteien und Großkonzernen, und der Kleinbürger (der Mittelstand ist nach amerikanischem Vorbild längst weggebrochen) schuftet sich zu Tode damit noch ein Parasit seinen dritten Porsche kauft.

    Es ist die Zeit zurückgekehrt, wo Männer das Gesetz in die eigene Hand nehmen werden, weil sie weder von Polizei noch Gericht noch Regierung geschützt werden.

    Danke, Birne, die von dir eingeforderte „moralische Erneuerung Deutschlands“ ist endlich angekommen.

    Die Reaktion der gequälten Bevölkerung wird sizilianisch, balkanesisch oder Wildwest sein.

  19. Es gibt Rechtssicherheit: Streaming ist NICHT strafbar!

    Eine Rechtsanwältin bringt es auf den Punkt:

    “Das Geschäft mit der Angst – mit einer “großen Lüge” und unter Auspielung eines überforderten Gerichtssystems kann man leicht Millionen machen. “

    http://conlegi.de/?p=3663

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