Recht auf Vergessenwerden: Google liefert im Transparenzbericht erweiterte Informationen

Seit 3 Jahren muss Google in der EU Einträge aus den Suchergebnissen löschen, wenn Nutzer dies – berechtigt – beantragen. Das Recht auf Vergessenwerden wird das genannt, ich bin nach wie vor der Meinung, dass dies ein völlig falscher Ansatz ist. Denn es ist nicht so, dass die entsprechenden Artikel gelöscht werden, sondern sie werden nur von Google aus den Suchergebnissen entfernt, das Auffinden dieser Inhalte also nur erschwert, nicht unmöglich gemacht.

Aber die Leute haben sich daran gewöhnt, keiner stellt die Umsetzung mehr in Frage, Google löscht weiterhin nach Prüfung fleißig die gewünschten Ergebnisse. Wie fleißig, das kann sich jeder in Googles Transparenzbericht ansehen. Dieser enthält ab sofort neue Daten, die eine bessere Auskunft über die gelöschten Links beinhalten.

So wird nun auch angezeigt, wer die Anfrage gestellt hat, also ob Privatperson oder Nicht-Privatperson (Firmen, Behörden, etc.), natürlich wird man nicht erfahren, wer exakt die Anfrage gestellt hat. Auch der Inhalt der Anfrage wird protokolliert, hier erfährt man, welche Art Information besser nicht in den Suchergebnissen erscheinen soll. Natürlich ebenfalls allgemein gehalten.

Ebenso wird angezeigt, auf was für einer Art Seite sich der Inhalt befindet, ob es sich um ein Newsportal, Social Media oder andere handelt. Zu guter Letzt gibt es auch noch den Prozentsatz, der aussagt, wie vielen der Löschgesuche nachgegangen wurde.

Den Transparenzbericht findet man an dieser Stelle, für die letzten drei Jahre sieht die Auswertung im neuen Stil dann so aus:

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*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

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Ein Kommentar

  1. Das Gesetz wird immer noch korrupt missbraucht oder?

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