Rabattaktionen: Händler sind ab sofort zu mehr Transparenz verpflichtet

Ich hatte schon aufgegriffen, dass ab Ende dieser Woche neue Gesetze gelten, die den (Online-)Handel betreffen. Unter anderem müssen Shops angeben, ob und wie sie gegen Fake-Rezensionen vorgehen. Mehr Transparenz für die Kunden soll es aber auch bei Rabattaktionen geben. Da kennen wir alle das Spielchen: Händler werben mit „bis zu 70 %“ Rabatt, nehmen aber die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers als Grundlage und / oder hatten vor ihrer Aktion erstmal die Preise kräftig erhöht, um dann irreführend mit deftigen Reduzierungen zu werben. Das dürfte in Zukunft schwieriger werden.

Logischerweise ist der Handelsverband Deutschland (HDE) von den neuen Regularien wenig angetan. Man kritisiert sie als praxisfern. Sie werde den Verbrauchern schaden und nicht nutzen, so der Branchenverband. So würden Rabattaktionen erschwert und vermutlich in Zukunft seltener stattfinden, behauptet man, wie auch der Spiegel aufgegriffen hat. Doch was genau ändert sich überhaupt?

Händler sollen bei Rabattaktionen künftig den niedrigsten Preis als Vergleich angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das jeweilige, rabattierte Produkt gefordert worden ist. Das würde das eingangs von mir konstruierte Szenario, bei dem Händler erst den Preis vor einer Werbeaktion erhöhen, um anschließend mit einem hohen Rabatt zu werben, aushebeln. Der HDE winkt ab und bezeichnet diese Neuregelung als „unnötig“. Zudem werde es für viele Händler schwer, bei Tausenden von Artikeln im Repertoire jedes Mal diese niedrigsten Referenzpreise herauszusuchen. Häufig archiviere die verwendete EDV die Preise nicht. Was ihr von dieser Aussage haltet, überlasse ich euch.

Was ich durchaus verstehen kann: Durch die neuen Regelungen sei es schwer in Radio oder Fernsehen zu werben, wenn man jedes Mal alte Preise herunterrasseln müsse. Aktionen wie „20 % Rabatt auf alles“ könne man gar nicht mehr ausrufen. Problematisch sei auch, dass es bei der neuen Verordnung viele diffuse Angaben gebe, und Auslegungsspielraum wohl zu Rechtsstreitigkeiten führen könnte. Der HDE nimmt daher an, dass viele Händler solche Risiken scheuen werden und sich eher den ein oder anderen Deal sparen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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19 Kommentare

  1. die Händler wissen ganz genau was der rabattierte Preis vorher war. Die führen auch Statistiken, wann welches Produkt wo und wann billiger war. Zur Not gibt es auch noch idealo. 20% auf alles Aktionen oder 19% Mehrwertsteuer geschenkt, sind ehrlich gesagt auch nicht nötig, da sehr viele Preise vorher sehr stark angezogen wurden. Da der € immo eh nicht viel an Wert hat, kaufe ich wirklich nur gezielt und wenn frage mich „Brauche ich das wirklich“.

    • Nein, die haben in der EDV sicherlich eher selten automatisierte preisverläufe gespeichert so dass man automatisch den Durchschnittspreis der letzten 30 Tage mal eben so errechnen kann.
      Als Beispiel hat man mir im Media-Markt gesagt dass die gerade die Schilder an den Restposten austauschen mussten, weil dort einfach der letzte Preis vor der Reduzierung als Referenzpreis genannt wurde und eben nicht der 30-Tage-Durchschnittspreis. Die haben dort dann den UVP angegeben, der natürlich noch viel höher war aber anscheinend erlaubt ist.

      • Ich bitte Dich, lass Dir doch nicht so einen Bären aufbinden.

        Ich kann in unserer Warenwirtschaft mir mit wenigen Klicks bei einen Artikel den Preis zu jedem beliebigen Zeitpunkt anzeigen lassen, Preis Verläufe, wann ich den am günstigsten eingekauft habe, wann am teuersten, Misch-EKs usw. das sind absolute Standardfunktionen in einer Warenwirtschaft.

        • Es gibt bestimmt noch irgendwelche Wald-und-Wiesen-Händler, die keine entsprechende Software haben. Aber das sind dann vermutlich eher selten Händler, die diese „Krawall-Rabatt-Aktionen“ fahren müssen, sondern eher irgendwelche lokalen Läden, bei denen die Preise noch handschriftlich ausgezeichnet werden.
          Ansonsten kann ich nur sagen: Willkommen im dritten Jahrtausend, liebe Händler.

        • Aber nicht einen sauberen rechtskonformen Durchschnitt von 3 Monaten. Also wenn er für 10 Minuten für 100€ verkauft wurde und ansonsten für 80€, dann darf da kein Durchschnitt von 90€ heraus kommen. Wenn man den anhand der verkauften Artikel zu jeweiligen Preisen errechnen darf, dann ist es etwas einfacher, aber eine Warenwirtschaft hat diese Funktion auch nicht automatisch für 3 Monate hinterlegt, erst recht nicht wenn man den aktuellen rollierenden Durchschnitt benötigt. Und das anzupassen ist nicht so einfach bei älteren Systemen.

          • Vom Durchschnitt ist allerdings nirgendwo die Rede, sondern vom niedrigsten Preis der letzten 30 Tage. Und da reicht es, wenn der nur für 10 Minuten existierte.

          • Du denkst zu kompliziert, für die Anforderungen des Gesetztes reicht es doch vollkommen die Verkäufe der letzten 30 Tage zu nehmen und daraus den Durchschnitt zu errechnen. Das sollte wirklich jede Warenwirtschaft können, notfalls mit einer der unzähligen Auswertungsfunktionen. Bei unserer fallen mir auf Anhieb mehrere Wege ein über Export- und Auswertungsfunktionen wie ich an den Durchschnittswert in unter 1 Minute für einen Artikel komme. Ganz ohne Anpassung der Warenwirtschaft.

  2. Ich benutze im Firefox auf Amazon das Addon Keepa, damit kann ich die Angebote recht gut einschätzen.
    Generell finde ich die neue Regelung gut.

  3. DragonHunter says:

    HDE… die IT eines Einzelhändlers müsste die Preise der letzten 30 Tage (wahrscheinlich sogar deutlich länger) speichern und vorhalten. Ich sehe sonst keine Chance, dass rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden können.
    Und zur Not lässt man sich bei idealo listen, die tracken die Preise ja…

    Ist also mal wieder nur eine faule Ausrede, damit man weiter den armen unbescholtenen Bürger abzocken kann.
    Und sich wundern, dass immer mehr Leute bei Amazon bestellen, statt beim „guten Deutschen, mittelständischen Einzelhandel“, die einen nur über den Tisch ziehen wollen.
    Meine Meinung. (gefüttert durch 1,5 Jahre Arbeit in der IT eines großen deutschen Discounters)

    • Sehe ich auch absolut zu. Eine solche Verordnung kommt ja nicht von heute auf morgen und die Händler haben lange genug Zeit gehabt Software entsprechend zu programmieren und umzustellen, so dass ein Preisverlauf nachvollziehbar ist. Bisher wird man oft über den Tisch gezogen, auch und ich würde fast sagen besonders bei Media Markt und Saturn. Von so fern kann ich es gut verstehen wenn man vor allem bei Amazon oder auch Otto als deutlich größeren Plattform einkauft und dort einen guten Service bekommt.

  4. Alexander says:

    „Der HDE winkt ab und bezeichnet diese Neuregelung als „unnötig“. Zudem werde es für viele Händler schwer, bei Tausenden von Artikeln im Repertoire jedes Mal diese niedrigsten Referenzpreise herauszusuchen.“

    Das macht doch eh eine Software. Wo ist das Problem?

    • Die Software muss man anpassen (lassen).
      Für kleinere Unternehmen kann es teuer werden.
      Allerdings können sie die Mehrkosten für die Anpassung der Software umgehen, indem sie 30 Tage lang vor einer Rabattaktion die Preise einfrieren.

      Und das mit „20% auf alles“ kann man genauso machen.

  5. Christian says:

    Dann gibt es halt weniger Rabattaktionen und dafür einfach günstigere Preise für Artikel XY womit dann geworben wird. Schon jetzt ist man doch eher relativ nüchtern bezüglich Einschätzung von Rabattaktion bei Händler XYZ

  6. NordVPN *hust*

  7. Ob es dem Kunden schadet darf wohl bezweifelt werden. Es schadet wohl eher dem Händler. Der weiß genau das ein Großteil der Käufer auf Schnäppchen aus ist die oft keine wahren. Deswegen auch das neue Gesetz. Manche Händler werden bestimmt weiter die Leute verarschen. Wo kein Kläger da kein Richter.

  8. dieses Gesetz war überfällig. Man mag es kaum glauben, aber viele Kunden wissen tatsächlich nicht, was die unverbindliche Preis Empfehlung des Herstellers bedeutet. Diese Kunden halten den prozentualen Rabatt vom UVP tatsächlich für ein Schnäppchen. Rabatt Aktion haben heute eigentlich nur noch den Zweck den Kunden in die Irre zu führen und zum Kauf zu verleiten. Noch mal, das Gesetz war überfällig.

  9. Die „Angebotsmasche“ gibts ja schon ewig. Glaub 2006 waren wir mal im MM. Ne schon halb abverkaufte Palette mit Externen Platten. Drüber stand ANGEBOT, SO LANGE DER VORRAT REICHT!!!!!!
    Sind dann mal durch die Gänge gelaufen. Die gleiche Platte im Regal zum Normalpreis gerade mal 1 € teurer. So bekommt man mit der „Geiz ist Geil“ Mentalität eben die Leute dazu zu kaufen, obs Sinn macht, oder nicht.
    Schon klar, daß die das nicht wollen mit der Preisauszeichnung

  10. Ach, die Prozente bleiben. Die Supermärkte machen es vor. Es wird bei Netto und Edeka der 30 Tage Preis zwar angegeben, der Prozentwert bezieht sich aber auf den vorher gültigen Preis. Allerdings hatte ich bei den Prozenten nichts gefunden, dass vorher sogar mal billiger war. Scheinbar schreiben Sie dann lieber Aktion. Bei anderen Prospekten war mir nichts aufgefallen, wir kriegen aber auch nicht allzuviele mehr in den Briefkasten.

  11. Media Markt / Saturn dürfte jetzt ein Problem haben, der Laden lebt von genau den beschriebenen Bauernfänger Tricks mit hohen Rabatten auf zuvor kräftig erhöhte Preise.

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