Händler müssen offenlegen, ob und wie sie Online-Produktrezensionen prüfen

In Deutschland greift ab Samstag ein neues Gesetz (siehe Zeit Online). Online-Anbieter müssen nun offenlegen, ob und wie sie Produktrezensionen auf ihren Portalen prüfen. Dadurch soll für Kunden transparenter werden, ob die Bewertungen voraussichtlich wirklich von echten Käufern stammen oder gefälscht sind. Außerdem können jetzt nicht mehr nur Unternehmen oder Verbraucherschützer wegen falscher Bewertungen auf Schadensersatz klagen, sondern auch Privatpersonen. Dafür müssen Privatkunden aber nachweisen, dass sie das jeweilige Produkt wirklich wegen der falschen Rezensionen gekauft haben. Das dürfte je nach Einzelfall gar nicht so leicht sein.

Anbietern, die sich nicht an die Regeln halten, droht inzwischen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bzw. bei größeren Händlern können es bis zu 4 % des Jahresumsatzes sein. Die neuen Paragrafen im Wettbewerbs- und Gewerberecht setzen letzten Endes eine Richtlinie um, welche in der EU bereits 2020 beschlossen worden ist. Es sind auch andere Anpassungen enthalten: Etwa müssen Influencer Werbung kennzeichnen, sobald sie einen finanziellen Vorteil jedweder Art erhalten – das muss nicht zwangsweise eine Zahlung sein, sondern das können auch anderweitige Vergünstigungen sein.

In Sachen der Fake-Rezensionen ist das neue Gesetz aber eher Augenwischerei. Denn zwar sollen die Anbieter angeben, ob und wie sie die Echtzeit von Bewertungen prüfen – wenn sie da nichts tun, dann tun sie aber eben nichts. Der Kunde weiß dann eben lediglich, dass der Händler sich nicht groß um gefälschte Reviews schert und kann dieses Wissen einbeziehen. Es könnte dann eben ausreichen, wenn ein Händler wie Amazon angibt, dass Reviews nicht auf Echtheit geprüft werden. Von einer Verbesserung der Situation für Kunden könnte wohl dann keine Rede sein.

Das Gesetz bleibt zudem diffus darin, wie Händler genau belegen sollen, ob und wie sie Bewertungen verifizieren. Letzten Endes kann man also damit rechnen, dass sich eher wenig tun dürfte, außer dass ein kleiner Satz euch darauf hinweist, dass die Rezensionen nicht überprüft werden.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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16 Kommentare

  1. Unechte Bewertungen sind estnisch unmoralisch!

  2. ich kann mir nicht vorstellen, dass ein kleiner text ausreichen wird. das erinnert etwas an das t-shirt mit dem aufdruck „ich fahre schwarz“. nett gemeint aber hilft nichts. wenn ein händler mit ungeprüften fake-bewertungen ein produkt bewirbt, fällt dies unter fahrlässigkeit und sollte zumindest für die verbraucheransprüche bereits vollkommen ausreichen.

    die wahre schönheit dieser gesetzesänderung kommt in diesem artikel meiner meinung nach viel zu kurz. konnten sich bisher händler nur untereinander bei wettbewerbsverstößen ans bein pinkeln, können verbraucher nun grundsätzlich bei (fast) allen unlauteren handlungen gegen händler vorgehen und sowohl unterlassung als auch schadenersatz fordern, u.a. bei jeder form von irreführung (nicht nur bewertungen), beilockangeboten oder auch bei werbung ohne einverständnis.

  3. Black Mac says:

    Die einfachste und effektivste Methode: Es dürfen nur jene eine Bewertung schreiben, die das Produkt tatsächlich bei diesem Händler gekauft haben.

    Wenn dann jemand 1000 mal sein eigenen Produkt kauft, um 1000 Fake-Bewertung abzugeben … dann ist das halt so. Wird aber nicht vorkommen.

    • Lebst du hinterm Mond? Das ist der gelebte Standard z.B. bei Amazon. Da sind fast alle Fake Bewertungen von verifizierten Käufern, die sicherlich inoffiziell ihr Geld wiederbekommen und die Ware zurück geben.

    • Sommerpustel says:

      Das ist bei Amazon jetzt schon ersichtlich, denn wenn der Rezensent den Artikel bei Amazon gekauft hat, dann steht dort „Verifizierter Kauf“.

    • „Wird nicht vorkommen“? Ich befürchte Du glaubst noch an das Gute im Menschen, Schon vor Jahrzehnten haben Musikproduzenten die CDs ihrer Künstler in Massen gekauft um die Charts etc, zu beeinflussen.
      Und weshalb sollte ein Händler nicht seine eigenen Produkte zwecks Fakebewertungen kaufen? Klar kostet ihn das etwas, aber wenn er es geschickt macht, dann landen die „verkauften“ Produkte wieder bei ihm und er kann sie anschließend wieder verkaufen oder die Produkte werden erst gar nicht versendet.
      Ich wette, dass es dafür auch entsprechende Dienstleister gibt, die das Handlng inklusive der Fakebewertungen für einen gewissen Obolus übernehmen und der Händler/Hersteller kann sich zurücklehnen.

    • Alles was meine Vor-Antworter schon geschrieben haben. Dazu kommt noch das Händler bei Amazon z.B. offenbar auch Produkte austauschen, d.h. ein günstiges Produkt einstellen, Fake-Bewertungen produzieren (lassen) und dann durch teureres Produkt ersetzen. Die Bewertungen bleiben dabei offenbar erhalten. Erkennt man daran wenn die Texte in den Artikeln so gar nicht zum Produkt passen… Könnte man natürlich erschweren in dem man Änderungen nur unter Verlust der Bewertungen zulässt, was aber schwierig ist, da es ja durchaus legitime Gründe für eine Änderung geben kann (z.B. Korrekturen). Ein manuelle Prüfung der Änderung würde zuviel kosten usw. uns so fort…
      So sind halt die Nachteile im Onlinekauf. Wenn man eine Bewertung/Beratung braucht, sollte man einfach immer mehrere unterschiedliche Quellen heranziehen. Je größer der Betrag, um so mehr sollte man sich informieren. Eigentlich war das ja schon immer so, wir sind halt zu bequem geworden. Bequemlichkeit ist übrigens auch der Grund warum Amazon so erfolgreich ist 😉

  4. Gerade jüngst habe ich wieder eine Einladung per Post bekommen, mit Amazon Branding, darin wurde mir angeboten, dass ich bei einer Bewertung ein kostenloses Produkt geschenkt bekomme. Selbst wenn die Händler 100% kontrollieren gibt es immer noch solche dubiosen Dinge.

    Einfach im Zweifelsfall Mal überhaupt nichts kaufen!

    • Solche Händler unbedingt an Amazon melden. Passiert zwar nicht sofort etwas aber mit der Zeit auf jeden Fall

    • Allerdings ist eine Bewertung, die man abgibt, weil man den Artikel kostenlos bekommt, auch nicht zwingend ein Fake – auch wenn das sicherlich oftmals so sein wird. Ich bekomme auch dann und wann solche Artikel, habe aber noch nie eine „geschönte“ Bewertung abgegeben. So habe ich auch bei Amazon noch nie eine 5-Sterne-Bewertung abgegeben, weil dafür wirklich alles zu 100% passen muss – uns das hatte ich noch nie. Aber vielleicht ist das auch der Grund, dass ich nicht häufiger von den Anbietern mi Gratis-Artikeln bedacht werde … 😉

  5. Fake Wertungen sind bisher nicht wirklich effektiv wegzubekommen. Dafür muss man die Händlern da treffen, wo es weh tut und zwar in der Brieftasche. Schnell und hart durchsetzbar mit Strafen die existenzbedrohend für den jeweiligen Händler sein können.

    Bis dahin muss man als Käufer selber aktiv sein und kritisch schauen. I.d.R. lassen sich unechte Bewertung aber leicht erkennen.

    In welcher Sprache ist die Wertung verfasst? Würde jemand der ein Produkt kauft, so über dieses Produkt schreiben? Welche Aspekte werden hervorgehoben welche nicht? Einige Wertungen lesen sich wie Werbetexte. Andere Wertungen klingen nicht wie ein native Speaker in z.B. deutsch einen Text verfassen würde. Wie lang ist die Wertung? Niemand schreibt einen halben Roman hin. Wie ist das Verhältnis der Sterne zueinander. Gibt es viele 5 und viele 1 und 2er Wertung, aber kaum was in der Mitte? Dann sollte man stutzig werden. Generell empfiehlt es sich immer die 3 Sterne Wertungen zu lesen. Denn es handelt sich dabei um Wertungen, bei denen der Käufer schon eine Grundzufriedenheit hat aber dennoch Kritikpunkte am Produkt sieht. Kommen in diesen Wertungen immer die gleichen Kritikpunkte vor? Werden immer die gleichen Dinge gelobt? usw. usw.

    Bedeutet am Ende Zeitaufwand für einen selber als Käufer aber da kommt man leider nicht drum rum.

    • Deine Bewertung kann ich in ihren Einzelteilen, aber nicht in ihrer Gesamtheit nachvollziehen.

      Erst schreibst Du, falsche Produktrezensionen seien nicht „effektiv wegzubekommen“. Dann aber schlägst Du für die Nicht-Erledigung dieser unmöglichen Aufgabe Strafen für Händler vor. Und am Ende beschreibst Du Alltagsheuristik, die KI nicht leisten kann und durch den Menschen durchgeführt zu subjektiven Ergebnissen führt.

      Das sind zu viele Widersprüche für ein Thema, das letztendlich auch deshalb nicht „einfach so“ geregelt werden kann.

      Ich befürchte, dass das Gesetz wirkungslos ist bzw. zu „lustigen“ Abmahnwellen führt und damit mehr als am Bedarf vorbeigeht. Denn als Amazon kann ich einfach sagen: da sitzen haufenweise Leute und eine KI, die kümmern sich darum. Ob das wirkt, ist eine andere Sache und kann von einem Gesetz auch nicht vorgeschrieben werden. Treffen wird das Gesetz deshalb (mal wieder) kleine Firmen, die ihre Kunden zum Bewerten anregen. Wie z.B. mein Onlineshop, in dem ich Bio-Kräuter für das Kochen kaufe. Die Händlerin kann sich schlichtweg keinen Prozess leisten, der Kundenrezensionen prüft. Im Endeffekt wird das Gesetz daher nur eines bewirken: die Großen werden größer, die Kleinen kleiner. Und mehr richtige Bewertungen bekommen wir damit auch nicht.

    • und wie ist das jetzt mit den ganzen fake-bewerter-seiten?

  6. roberto44 says:

    KLingt spannend. Wie kann ich die Seiten jetzt verklagen? Was springt finanziell raus?

    wenn man schreibt sind ungeprüft ist ja auch alles tutti paletti.

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