Preiserhöhung bei Kabel Deutschland
Na, auch Kunde von Kabel Deutschland und am Freitag oder Samstag Post im Briefkasten gehabt? Ihr seid nicht alleine, Kunden von Kabel Deutschland bekommen dieser Tage Post, die über eine Preiserhöhung informiert. Das Unternehmen, welches von Vodafone gekauft wurde, wird die Preise erhöhen, weil die Kosten für den Betrieb des Kabelnetzes in letzter Zeit deutlich gestiegen sind.
Ich selber habe eine 100 MBit-Leitung (auf dem Papier zumindest), dazu TV und Telefon von Kabel Deutschland – bin aber nicht betroffen. Betroffen sind aber Bekannte, die eine 32 MBit-Leitung (wird nicht mehr aktiv vermarktet) bei Kabel Deutschland gebucht haben. Ihnen wird per Post mitgeteilt, dass der bisherige Grundpreis von 29,90 um 1,49 Euro angehoben wird. Kabel Deutschland schreibt dazu:
„Mit Kabel Deutschland haben Sie sich für einen zukunftsfähigen Telekommunikationsanbieter entschieden. Unser modernes und weitverzweigtes Breitbandkabelnetz ermöglicht besonders hohe Internetgeschwindigkeiten, die heute insbesondere für Video-Streaming in HD-Qualität, sowie die WLAN-basierte Nutzung von Tablets oder Smartphones zu Hause immer wichtiger werden.
Bislang konnte Kabel Deutschland den Preis für Internet- und Telefonanschlüsse stabil halten und hat bisher Kostensteigerungen nicht an Kunden weitergegeben. Jedoch sind insbesondere die Kosten für den Betrieb des Kabelnetzes in letzter Zeit deutlich gestiegen. Deshalb passen wir die Preise zum 01.10.2014 für die Internet- und Telefonanschlüsse an. Die Preiserhöhung beträgt weniger als 5% der bisherigen Grundgebühr (Basispreis).“
Auch heißt es, dass nicht jeder Kunde eine Preiserhöhung bekommt: „Die Preisanpassung ist vom Vertrag, der Vertragsdauer und dem Tarif abhängig.“ Eine Sonderkündigung wird augenscheinlich nicht angeboten, hier teilt Kabel Deutschland lediglich mit, dass Kunden, die mit dem Preis nicht einverstanden sind, in andere Tarife wechseln können. Geschickt von Kabel Deutschland gemacht, ein Sonderkündigungsrecht greift bei einer Preiserhöhung von < 5 Prozent meines Wissens nicht.
Hab mich auch mal ein wenig durch das Kabel Deutschland Kundenforum gewühlt – anscheinend sind nur „Alt-Tarife“ betroffen, die nicht mehr aktiv vermarktet werden. Ansonsten ändert sich anscheinend nichts, Vertrag wird nicht automatisch verlängert oder so – wird einfach nur teurer.
Hoffentlich flattert der Brief bei mir rein, das wäre dann endlich der finale Anstoß auf die neuen 50 Mbit/s zu wechseln. Der Unterschied liegt dann ja nur noch bei ~1,50€ (und neuen 24 Monaten Vertragslaufzeit, aber hier gibt es eh keine Alternative zu KabelDE).
Hier ist es wirklich interessant, ob man sonderkündigen kann.
Um es mal kurz auf den Punkt zu bringen.
Bei Vertragsänderungen die einseitig beschlossen werden hat man immer ein Sonderkündigungsrecht, zumindest bei Telekommunikationsverträgen.
@Chris und Andi
Sonderkündigungsrecht aufgrund von Vertrags-/ Preisanpassungen sind bei der TKG-Novelle rausgeflogen. Der alte „§ 25 TKG Geschäftsbedingungen und Entgelte“ ist seit 2004 nicht mehr im TKG. §25 ist jetzt „§ 25 Anordnungen durch die Bundesnetzagentur“. Es gab, meines Wissen nach, bisher keine Ersatzregelung im TKG.
Einzig was bleibt, ist das BGB.
Wenn der Anbieter also den Preis ändert, kann man nicht mehr so einfach kündigen, es sei denn, der Anbieter räumt es ein. Das muss er normalerweise auch tun, wenn die Veränderungen nicht auf Steuern oder staatlichen Verordnungen beruhen und er keine besseren Bedingungen anbietet.
Das bedeutet aber nicht, dass der Anbieter die Tarife so einfach frei nach gut dünken anpassen darf. Entsprechene Klauseln in AGB’s sind im allgemeinen ungültig, da diese eine Vertragspartei einseitig benachteiligen. Also „Ich pass die Preise an, wenn es mit passt“ können die Anbieter so oft in die AGB’s schreiben wie sie wollen. Sie sind ungültig.
Klausen sie „Preisanpassungen in Höhe der Inflationsrate“ wäre aber wiederrum OK.
Verändert der Anbieter die Preise oder die Leitungen zu eurem Nachteil, habt ihr ein Widerspruchsrecht, aber kein Sonderkündigungsrecht. Ihr müsst der Änderung widersprechen und auf die Forführung zu den abgeschlossenen Konditionen bestehen.
Der Anbieter hat dann die Wahl euch aus dem Vertrag zu entassen (also euch ein Sonderkündigungsrecht von sich auch einräumen), oder den Vertrag zu gleichen, oder besseren Kontionen fortzuführen. Eines von beiden muss er euch einräumen.
Macht er es nicht, bleibt euch die außerordentliche Kündigung auf Basis des BGB.
Im Streitfall bleibt dann wohl mal wieder nur der Gang zum Anwalt.
Hallo,
falls hier noch jemand liest:
Mein Vertrag hatte sich zwei Wochen bevor die Preiserhöhung kam um 12 Monate verlängert, also scheinbar geschicktes Timing von Kabel Deutschland.
Als ich bei der Kundenhotline angerufen habe, wurde mir allerdings gesagt, dass ich 6 Wochen Zeit hätte zu kündigen – aufgrund der Preiserhöhung. Anwalt scheint also gar nicht nötig zu sein 🙂
Heute Abend ich den Brief von Kabel Deutschland erhalten. Ich rufe gleich die im Brief genannte Nummer an.
Hat jemand die Telefonnummer für mich? Kann meinen Brief leider nicht mehr finden und an der Service Hotline sagte man mir, dass hier wenigstens die 29,90 für den Modemtausch erlassen werden könnten. Danke schonmal! Bitte dringend. Die Erhöhung ist bei mir ab 1.10.
Ok hat sich erledigt. Habe eben eine Kopie eines Briefes im Netz gefunden… Hoch lebe das Internet 🙂
Hallo,
Kabel Deutschland liefert seit längerem mit der FritzBox 6490 ein Gerät mit fehlerhafter Firmware aus – ohne jeglichen Kundenhinweis!!! Angeblich sind nicht alle Geräte betroffen? Bis jetzt gibt es anscheinend noch keine Softwarekorrektur – zur Fehlerbehebung wird empfohlen die FritzBox genau 10 Minuten vom Stromnetz zu nehmen und dann wieder anzuschließen. Alles ein bisschen Haarsträubend. Wo bleibt da Qualitätssicherung und was ist das für ein Changemanagement!!!
Also Vorsicht bei neuer FritzBox oder der nicht abzuschaltenden automatischen Softwareaktualisierung!!!
Viele Grüße
Erwin