Polizei macht Gesichtsabgleich bei Facebook

Soso. Eben bei einem Freund via Facebook gefunden. Eine junge Dame fuhr zu schnell, wird geblitzt und bekommt eine Anhörung. Der Wagen gehört ihrem Mann, trotzdem wird sie identifiziert – mittels öffentlichen Foto bei Facebook. Ich habe den Brief anonymisiert, da er bei Facebook mit den Daten rumgeht. Beachtet die Ausführungen der Polizei. Fake? Kann ich nicht beurteilen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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73 Kommentare

  1. @unknown4million
    Da liegst Du leider völlig falsch. Die Nichtreaktion auf dieses Schreiben (Anhörung) würde als Durchführung der Anhörung gewertet werden, nach § 28 Landes VwVfG.
    Bei Ladungen der Polizei _musst_ Du nicht erscheinen. Allerdings gilt eine Anwesenheitspflicht sobald die Staatsanwaltschaft oder das Gericht offiziell lädt (Ladung). Letzteres geschieht häufig per Postzustellungsurkunde.

    Außerdem handelt es sich hier um ein bloßes Ordnungswidrigkeitenverfahren und somit um eine Anhörung. Die Polizei lädt übrigens nicht zu „Verhören“, sondern lediglich zu Zeugen- oder Beschuldigten-Vernehmungen.

  2. Vielleicht in diesem Einzelfall ein Fake, aber nicht prinzipiell. Ich zitiere mal aus einem Artikel des SPIEGEL:

    „Den Typ am Steuer kenne ich nicht, heiße es dann oft. Früher wurde schon mal Gnade vor Recht gewährt, heute durchforsten Abteilungen wie die in Bielefeld die Facebook-Freundeslisten des Halters und suchen darin nach dem Raser.“

    Nachzulesen hier:
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-80652380.html

  3. hab das auch schon gehört, aber warum sollten sie das nicht machen?
    Bei nen Bekannten von mir sind sie mal vorbei gekommen und haben seine Frau gefragt wer das aufn Foto sei, die das schreiben dem Kind gezeigt, und das ahh Papa aufn Foto. Naja musste er zumindest nicht selbst hin, aber hätte ich nie gedacht das Bild war echt klasse und man konnte alles erkennen.

  4. dot tilde dot says:

    dann wäre ja endlich geklärt, warum das ding gesichtsbuch heißt, nicht wahr.

    .~.

  5. Scherz! Ohne Paragrafen und „genaue“ Erläuterungen zum Tatvorwurf eh nicht rechtswirksam.

  6. coriandreas says:

    @Michael
    Tja, hier gehts doch um das merkwürdige Schreiben und nicht um das „vermutete Prozedere“. Schon komisch: Wenn Polizei mit Emblem draufsteht, glaubt auch fast jeder das ist echt. Bei Uniformierten fragt auch fast niemand nach dem Dienstausweis. Echt komisch die Leute hier in DE.

  7. Ludolf Rudolf says:

    Super Sache!
    NUR so bekommt man das Bewusstsein für Datenschutz auch in die Köpfe der Bevölkerung.
    Da kann man mal wieder schön sehen, was alles mit seinen Daten geschehen kann.
    Echt ne super Sache 🙂

  8. ÖFFENTLICH = VON ALLEN EINSEHBAR
    Allein die Debatte darüber, ob die Polizei sich den Fotos bedienen dürfe oder nicht ist daher absurd!

    Eine klare Grenze wäre jedoch wenn die Polizei Facebook auffordern würde in der gesamten Bilderdatenbank einen Abgleich mit einem Foto zu machen. Solange das nicht überschritten wird ist alles legitim, denn vom Nutzer zugelassen.

    Wenn ich die Straße überquere und angefahren werde, kann ich ja auch nicht sagen: „oh, hab nicht gewusst, dass Autos auf Straßen Vorfahrt haben“.

    Ein bisschen Mündigkeit muss man schon dem Einzelnen lassen (können).

  9. Hi,

    also ich würde spontan einen Quittungs Block mit nehmen. Denn ich glaub die Polizei gehört noch zur Gattung „Internet-Ausdrucker“. Und da die ein Bild ohne Rechte dann verwenden, würde ich denen ganz locker vor Ort eine Quittung ausstellen und mich bedanken 😉

  10. @Polizeistaatvor Du würdest also nackt durch die Straßen laufen, wenn es das Gesetz verlangte, ja? Du würdest Dich am Flughafen vor allen ausziehen und betatschen lassen, ja?

    So ein Blödsin!! Erst überlegen, dann sprechen!
    siehe: http://mizine.de/nothing-to-hide/

  11. unknown4million says:

    @Michael (@mightymike1978)

    Worauf beziehst du dich mit deinem ersten Absatz überhaupt? o_O

    Außerdem sprach ich doch auch von einer „Vorladung zur Anhörung, also versteh ich nicht ganz worauf du mit deinen Ausführungen hinaus willst. Ist doch vollkommen irrelevant.

    Und dass ich von „Verhör-technisch“ gesprochen habe – du solltest vielleicht nicht alles so wortwörtlich nehmen. Und mal ernsthaft – wo liegt denn der Unterschied zischen einer Anhörung bei der Polizei und einem Verhör? 😉

    PS: Das war eine rhetorische Frage, die keine Antwort verlangt.

  12. Hmm, Fake oder nicht? Ich denke da eher an einen Linkbait von dir 🙂 Irgendwie finde ich die „Facebook Ermittlung“ aufgrund einer Ordnungswidrigkeit schon etwas komisch. Scheint aber wohl was drann zu sein, zumindest kommt die Story wohl nicht aus deiner Feder.

  13. Wobei, wenn ich es richtig sehe, warst du der erste, der einen Beitrag zu dem mysteriösen Foto veröffentlicht hat (korrigiert mich wenn ich mich täusche). Irgendwie glaub ich doch an einen Linkbait 😉

  14. @Holger
    Ordnungswidrigkeit?

    Naja. Die Frau ist 39 km/h zu schnell gefahren.
    Das macht nach aktuellen Bußgeldkatalog:

    120 € Bußgeld
    23.50 € Gebühren
    3 Punkte in Flensburg

    Allein wegen den Punkten wird hier ermittelt.

  15. „Ordnungswidrigkeit?

    Naja. Die Frau ist 39 km/h zu schnell gefahren.“

    Genau, das ist eine Ordnungswidrigkeit 😉
    http://www.premium-strafrecht.com/ordnungswidrigkeiten-bussgeldkatalog-stvo-strafen.htm

    Und steht übrigens auch so in dem Anschreiben oben: „Bei der Polizei ist gegen Sie als Betroffene/r ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig,…“ 🙂

  16. Warum auf der Polizei herumhacken, die nach Tätern sucht (Zitat: ihr sollt doch besser nach Verbrechern suchen).
    Personalchefs machen das schon lange.
    Stimmt es eigentlich, dass FB und andere die Daten nicht löschen, selbst wenn das Profil bzw. Einträge, Bilder daraus vom User gelöscht werden? Man könnte annehmen, dass FB u.a. das Copyright dann an diesen Daten erwerben.

  17. @Polizeistaatvor
    Ich will einen kleinen Vergleich machen. Bei der Bundeswehr ist Gesetz noch etwas mehr Wert als im zivilen Bereich. Beim Bund ist Befehl gleich „es muss ausgeführt werden und jeder hat sich daran zu halten, sonst gibts (harte) Strafen“
    Dennoch ist das Ausschalten des Gehirns beim Ausführen von Befehlen genauso unter Strafe gestellt. Jeder ist für die Ausführung also selbst (mit)verantwortlich!

    Wenn unsere Regierung also sagt, dass ich mich bis auf die Haut entblößen muss, darf ich das mit Recht anzweifeln!

  18. Wer nichts zu verbergen hat ist mir schon per se suspekt.

    „Ich hab ja nichts zu verbergen“ ist so ziemlich der dümmste Spruch den man von sich geben kann und gelogen ist er auch.

    Das Gegenteil wäre ja alles preiszugeben und das machen nur naive Leute …

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