PCFritz: Einstweilige Verfügung gegen Microsoft

Per Pressemitteilung hat PCFritz heute bekanntgegeben, dass man, wie angekündigt, eine Einstweilige Verfügung gegen Microsoft erwirkt hätte. Microsoft hatte dem Onlinehändler PCFritz vorgeworfen, unter Umständen nicht legale Versionen von Windows 7 zu vertreiben. Insgesamt wurden über 100.000 Datenträger beschlagnahmt (wir berichteten). Die Einstweilige Verfügung wurde unter dem Aktenzeichen: 33 O – 215/13 beim OLG Köln hinterlegt, Microsoft darf erst einmal nicht behaupten, dass PCFritz Raubkopien verbreitet.

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Wie bei Heise zu lesen ist, teilt PCFritz weiterhin mit, dass man durch das Vorgehen von Microsoft immens geschädigt wurde. So soll es hohe Umsatzeinbußen gegeben haben, da aufgrund der Berichterstattung der Handelspartner eBay die Zusammenarbeit aufgekündigt hätte – zwei Drittel der Umsätze im September sollen alleine über eBay generiert worden sein. Prognose: diese Geschichte ist erst am Anfang, man darf gespannt sein, was folgt.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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25 Kommentare

  1. Schlechte Presse reicht schnell, damit solche „Partnerschaften“ gekündigt werden. Im Grunde ist das ja die eigentliche Kritik an Microsoft. Hier wurde jemand, für den gefälligst die Unschuldsvermutung zu gelten hat, durch eine wirklich miese Aktion diskreditiert.

  2. Schaut euch mal an, wer hinter PC Fritz steht … meiner Meinung hat MS nicht nur recht, sondern die Pflicht die Verbraucher vor so etwas zu schützen. Nach Zeitungsberichten ist PCFritz ein „Nachfolger“ von einem sehr ähnlich gelagertem Fall 😉 wer sich erinnert…

  3. Wenn das Gesetz nicht auf ihrer Seite ist dann benutzen sie eben andere miese Tricks um ihren Willen durchzusetzen. Sowas sollte auf das allerschwerste bestraft werden. Hier ging es nur darum PCFritz zu schaden.

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