Offenes WLAN in Deutschland: Europäischer Gerichtshof definiert Störerhaftung für Gewerbetreibende

certifiedwifizonelogoOffenes WLAN in Deutschland, Stichwort gekippte Störerhaftung. Da gab es dieses Jahr viele neue Infos, letzten Endes war es aber so, dass das Ganze sehr schwammig formuliert wurde, sodass man eher weniger abfeiern konnte. Und eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union sorgt dann auch noch dafür, dass das Ziel „Freies WLAN für alle“ irgendwie doch in weite Ferne rückt. Und am Ende fragt man sich: Haben die Entscheider jemals mit dem Smartphone irgendwie gehockt und einfach WLAN nutzen wollen? Aber der Reihe nach – wie es zu dem heutigen Urteil kam.

Zu Werbezwecken für sein Geschäft – und damit kommerziell –  stellte Tobias Mc Fadden 2010 ein offenes WLAN zur Verfügung. Palim Palim, irgendwann flatterte eine Abmahnung in Höhe von 800 Euro rein, da ein Nutzer dieses WLAN Musik heruntergeladen hatte – und Sony klopfte dementsprechend an. Das Ganze ging vor das Landgericht München I, hier stellte man wie folgt fest: Fadden sei nachweislich nicht der, der das Stück heruntergeladen habe. Aber das Gericht hielt eine mittelbare Haftung für diese Rechtsverletzung für denkbar, da er sein WiFi-Netz nicht gesichert habe.

Das Gericht dazu

Die Haftung von Vermittlern, die Dienste der reinen Durchleitung von Daten anbieten, für eine von
einem Dritten begangene rechtswidrige Handlung wird nämlich durch die Richtlinie beschränkt.
Diese Haftungsbeschränkung greift, wenn drei kumulative Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Der
Anbieter von Diensten hat die Übermittlung nicht veranlasst. 2. Er hat den Adressaten der
Übertragung nicht ausgewählt. 3. Er hat die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder
verändert.

Das Ganze ging bis zum Gerichtshof der Europäischen Union. Anbieter von kostenlosem WLAN sollen zwar nicht haftbar gemacht werden durch den Missbrauch von Nutzern – aber: sie können dazu verpflichtet werden, das WLAN mit einem Passwort zu schützen, wenn Verstöße dieser Art festgestellt werden.

Begründung

Der Gerichtshof stellt schließlich fest, dass eine Anordnung, mit der dem Anbieter die Sicherung des Internetanschlusses durch ein Passwort aufgegeben wird, geeignet erscheint, ein Gleichgewicht zwischen den Rechten von Rechtsinhabern an ihrem geistigen Eigentum einerseits und dem Recht der Anbieter von Internetzugangsdiensten auf unternehmerische Freiheit und dem Recht der Internetnutzer auf Informationsfreiheit andererseits herzustellen.

Der Gerichtshof weist insbesondere darauf hin, dass eine solche Maßnahme dazu angetan ist, Nutzer eines Kommunikationsnetzes von Urheberrechtsverletzungen abzuhalten. Um diesen Abschreckungseffekt zu gewährleisten, ist es allerdings erforderlich, dass die Nutzer, um nicht anonym handeln zu können, ihre Identität offenbaren müssen, bevor sie das erforderliche Passwort erhalten.

Trotz dieser Aussage weist der Europäische Gerichtshof darauf hin, dass diese Richtline nicht bedeute, dass der komplette Traffic überwacht werden müsse. Interessant ist das dennoch – und weiterhin schwammig bis unzumutbar für viele Betreiber. Vorab muss nichts verschlüsselt werden, der Anbieter kann aber aufgefordert werden, wenn es halt zu nachweislichen Urheberrechtsverletzungen kommt. Wie oft dies der Fall sein muss? Ob ein einmaliges Ding reicht? Keine Angabe. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Stört mich das freie WLAN eines Mitbewerbers, so werde ich einfach saugen bis der Arzt kommt, irgendwann muss er es schon absperren. Keine Störerhaftung für Gewerbetreibende – dennoch eventuell kein offenes WLAN.

Letzten Endes lässt mich das Urteil aber auch ein bisschen fragend zurück, denn wie hilft es wohl der Content-Industrie weiter, wenn ich sie Nutzer meines geschlossenen WLANs übergeben würde? Ich denke, an diesem Thema werden wir noch lange hängen – und etliche Experten werden sich die Köpfe heißreden und -schreiben.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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13 Kommentare

  1. Schöner Artikel, Caschy!
    Es wird auf absehbare Zeit noch großen Bedarf für Freifunk und Konsorten geben.

  2. OT: Wer hat sich eigentlich ausgedacht, Blockquote-Überschriften mit weiß auf hellgrün zu machen?

  3. Dann gibt der Gewerbetreibende halt seinen Kunden das Passwort und die können dann wieder illegale Sachen machen. Er ist seiner Pflicht. ein Passwort einzusetzen, ja nachgekommen.

  4. Ja, das war auch meine erste Frage: Was soll das bringen, dass man die Namen der User speichert die Zugriff hatten OHNE den Verkehr mitzuloggen. Mit der Liste können die ja doch nix anfangen. Meine zweite Frage wäre, muss ich als Betreiber die Identität des Nutzers zweifelsfrei feststellen (z.B. durch Personalausweis) oder reicht es wenn er Mickey Maus in meine Liste einträgt und unterschreibt.

  5. OT: Ich muss Jemand222 beipflichten – weiß auf diesem Giftgrün ist nicht besonders leserlich. Außerdem passt das Grün nicht in die Farbgebung des Blogs und sieht in meinen Augen auch scheusslich aus.

    B2T: In anderen Ländern ist es ohne Probleme möglich, dass jedes Geschäft, jedes noch so kleine Cafe offenes WLAN anbiete (sei es mit oder ohne PW). Für Touristen z.B. natürlich perfekt, trinkt man gemütlich einen Cafe und kann mit daheim schreiben.
    Hier wird dem allerdings immer wieder schön ein Riegel vorgeschoben und keiner will freies WLAN anbieten, da er um die Konsequenzen fürchtet… Traurig!

  6. @Jemand222,

    Gute Anmerkung, im RSS-Reader fällt das einem gar nicht auf. Die Farbkombination geht gar nicht und dann noch weiße Typo drauf. War hier ein Programmierer am Werk? 😉

  7. Danke fürs Farbfeedback. Passe ich zum nächsten mal an, Deal?

  8. Erstmal: Es geht um das zum „Herunterladen anbieten“, nicht das „Herunterladen“.
    Mit „Identität offenbaren“ ist schon gemeint, dass man seine wahre Identität offenbart. Die Frage ist ob eine Selbstauskunft und ein Hacken unter irgendwelchen AGB ausreicht.

  9. Top Carsten! 🙂

  10. Star Craftler says:

    oh man und in russland und anderen ländern interessiert das keine sau und alle filme gibts sogar bei „facebook“

  11. Tja, der Passus hat es in sich :
    {quote}
    Um diesen Abschreckungseffekt zu gewährleisten, ist es allerdings erforderlich, dass die Nutzer, um nicht anonym handeln zu können, ihre Identität offenbaren müssen, bevor sie das erforderliche Passwort erhalten.
    {quote}
    Das bedeutet nichts anderes, als der Betreiber eines „offenen“ WLAN“s sich quasi die kompletten Kundendaten, ( zur eigenen Absicherung eigentlich die Ausweisdaten ) sowie Datum und Uhrzeit speichern muss, wenn sich später herausstellt, daß dieser Kunden Urheberrechtsvergehen begangen hat. Um diese dann an die Behörden weiterzugeben.

    Damit ist offenes WLAN mausetot !

  12. Einfach hotspot 2.0 implementieren und alles entspricht der eu Richtlinie und keiner hat ein problem.
    http://www.wi-fi.org/media/press-releases/wireless-broadband-alliance-and-wi-fi-alliance%C2%AE-collaborate-hotspot-innovations
    Seit 2012 gibt sowas. Moderne smartphone betriebssysteme beherrschen sowas 😉

  13. War doch gerade erst der Beitrag „Präsident der EU-Kommission: Kostenloses Wi-Fi für Großstädte“.
    Tja, ich sagte doch: Junker hat zu tief ins Glas geschaut. Nix is.

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