Mobilfunk: Frequenznutzungsrechte sollen um fünf Jahre verlängert werden

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Konsultationsentwurf zur Verlängerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz veröffentlicht. Ein wettbewerbliches Verfahren will die Bundesnetzagentur zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.

Die Verlängerung der Frequenznutzungsrechte, die Ende 2025 ablaufen, um zusätzliche fünf Jahre ist angedacht. Dies bestätigt frühere Berichte. Die Initiative zielt darauf ab, die Ablaufzeiten dieser Rechte mit denjenigen von später auslaufenden Rechten zu harmonisieren. Durch diese Maßnahme können regulierungsbedingte Engpässe vermieden und in einem zukünftigen Schritt eine größere Anzahl von Frequenzen zur Vergabe zur Verfügung gestellt werden, so die Bundesnetzagentur.

Darüber hinaus bietet dies die Möglichkeit, zukünftige Marktveränderungen in ein nachfolgendes Vergabeverfahren einzubinden. Dies ist insbesondere für den vierten Netzbetreiber, 1&1, von Bedeutung. Die Ausweitung des Vergabeumfangs eröffnet den Unternehmen erweiterte Chancen, Zugang zum Frequenzspektrum zu erlangen.

Mit Blick auf 1&1 beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die drei bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber zu verpflichten, diesem die kooperative Mitnutzung von Frequenzen unterhalb von 1 GHz zu gewähren. Sollte der 1&1 Mobilfunk GmbH ab 2026 von keinem bundesweiten Netzbetreiber National Roaming gewährt werden, behält sich die Bundesnetzagentur vor, National Roaming anzuordnen.

Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze verbunden sein. Diese Versorgungsauflagen sollen primär den ländlichen Raum stärken. Zugleich wird der Fokus auf die unterbrechungsfreie Versorgung der Verkehrswege mit mobilem Breitband gerichtet.

Jeder der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber soll mindestens

ab 2030 99,5 Prozent der Fläche mit 50 Mbit/s,
ab 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in Gemeinden im ländlichen Raum mit 100 Mbit/s,
ab 2029 alle Bundesstraßen mit 100 Mbit/s,
ab 2029 alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 Mbit/s und
ab 2030 Kreisstraßen mit 50 Mbit/s

versorgen.

Zur Gigabit-Versorgung entlang von Schienenwegen hält die Bundesnetzagentur ein gemeinsames Vorgehen beim Ausbau des öffentlichen Mobilfunks und des neuen Bahnfunks für zielführend. Hierzu sollen Mobilfunk- und Schienennetzbetreiber zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden.

Das Frequenzspektrum bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz soll zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit den 2033 auslaufenden Nutzungsrechten aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1.500 MHz und 1.800 MHz für den Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden.

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2 Kommentare

  1. Das ist wie mit dem „tötet 99,9% der Bakterien ab“ – da bleiben genügend Bakterien übrig.
    Oder hier halt weiße Flecken auf der Karte ohne oder mit geringer Netzabdeckung.

    • Hallo Dombo, aber immerhin 99,5 Abdeckung in der Fläche – nicht Haushaltsabdeckung – mit 50 mBit/s – das ist doch schon ne ansage . Selbst wenn es dann 0,5 Prozent der Fläche mit weniger mbit/s Geschwindigkeit gibt heißt das nicht daß das Gebiete ohne jede Mobilfunkabdeckung sind. Das bricht ja nicht von 50 mBit/s auf Null an der Versorgungsgrenze …zumindest Sprachtelefonie und Textmessaging sollten damit echt flächendeckend funktionieren. Das reicht , im Grrünen Wald braucht man nicht unbedingt 4k-Video-Sttreaming, man muß aber zuverlässig auch da Rettungsdienst oder Familie erreichen können bzw. erreichbar sein im Fall der fälle. Das sollte mit den angepeilten 99,5 Prozent Flächenabdeckung bei 50 mBit/s möglich sein. Volle Flächendeckung mit 50 mBit dürfte funktechnisch nicht darstellbar sein, nicht in einem Flächenland mit solch topografischer Vielfahlt wie Deutschland.

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