Microsoft warnt vor gefälschter Software in Deutschland und Österreich

Microsoft warnt aktuell vor gefälschter Software in Deutschland und Österreich, betroffen sind Microsoft Office Home and Business 2010 Product Key Cards. Nachdem im August letzten Jahres eine Serie gefälschter Microsoft Office Home and Business 2010 Product Key Cards im deutschen und österreichischem Markt frühzeitig entdeckt und Tausende von Produkten aus dem Markt entfernt werden konnten, liegen nun neue Warnungen vor. Eine neue Serie von Fälschungen ist im Umlauf – diesmal mit anderen Fälschungsmerkmalen.

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Merkmale, die von außen erkennbar sind, ohne die Product Key Cards von der Folie befreien zu müssen:

– Auf der Rückseite sind im grauen Textfeld unter „VERGLEICH DER KAUFOPTIONEN“ bei „Datenträger enthalten“ die Umlautpunkte über dem „a“ verrutscht und kaum noch erkennbar. Das „ä“ sieht daher eher wie ein „a“ aus.

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– Das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, kurz: COA) ist im falschen Format aufgedruckt. Es fehlen die Bindestriche.

Weitere Merkmale:

– Bei dem Produkt Key Label ist der Sicherheitsstreifen kaum bzw. nicht oder nur schwer erkennbar.
– Auf dem Produkt Key Label befinden sich mehrere Druckfehler, z.B. „Labeie“ anstatt Label.

Bildschirmfoto 2013-07-03 um 16.35.22Microsoft teilt mit, dass sich Händler und Kunden bei Fragen an den Produktidentifikationsservice wenden können.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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3 Kommentare

  1. sind das die NSA-Versionen der Software?

  2. @Fluw Das sind Karten mit gültigen Product-Keys für kostenpflichtige Software die man überall runterladen kann. Bem gefälschten kann man lediglich die Software nicht aktivieren und hat sein Geld in den Sand gesetzt, da man so etwas oftmals nicht erstattet.

  3. @ Malte K.
    Jeder Händler muss in einem solchen Fall nachbessern, oder den Kaufpreis erstatten (siehe auch § 434 BGB und folgende).

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