Microsoft: Auch bei BING bekommt man das Recht auf Vergessen
Ein umstrittenes Urteil sorgt dafür, dass bestimmte Suchanfragen nicht mehr mit einem Ergebnis angezeigt werden dürfen. Wir alle erinnern uns sicher an den Fall des klagenden Spaniers, der vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Recht bekam. Google darf bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzeigen, muss aber erst einmal selbst entscheiden, ob man dem Antrag des Ersuchenden stattgibt.
Heißt: Wenn ihr etwas bei Google findet, was euch persönlich diskreditiert, dann müsst ihr euch zuerst einmal an Google wenden. Das haben mittlerweile auch schon über 40.000 Personen über ein spezielles Formular getan, hier wird Google nun entscheiden, ob Suchergebnisse nicht angezeigt werden – entscheidet sich Google weiter für das Anzeigen, dann bleibt dem Antragsteller immer noch der Gang vor das Gericht.
Ich sage es euch: hätte ich das alles gewusst, hätte ich die fünfte Klasse beendet und wäre Anwalt geworden. Doch das Urteil betrifft ja nicht nur Google, sondern auch andere. Auch Microsofts Suchmaschine BING wird gewisse Dinge nicht anzeigen dürfen, auch hier wird es ein Formular geben, über welches Personen einen Antrag auf Nichtanzeigen des Suchergebnisses stellen können.
Im Gegensatz zu Google ist man bei BING aber noch nicht ganz soweit: „Wir arbeiten derzeit an einem speziellen Verfahren für die Bewohner der Europäischen Union, womit sie die Löschung bestimmter personenbezogener Suchergebnisse auf Bing, die bei einer Suche nach ihren Namen erscheinen, beantragen können. Angesichts der vielen Fragen, die sich bei der Umsetzung des jüngst ergangenen Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union stellen, wird es einige Zeit in Anspruch nehmen, ein geeignetes System zu entwickeln. Weitere Informationen über die Möglichkeit entsprechende Löschanträge zu stellen, werden wir bald zur Verfügung stellen.“
Na dann, mal schauen, was die anderen Betreiber machen, die ihre eigenen Engines einsetzen, die dürften ja alle ebenfalls betroffen sein.
Nur mal so überlegt: Jetzt müsste diesen ‚unausgegorenen Quark‘ ja auch jede kleine Suchmaschiene umsetzen – ansonsten kann (oder muss?) man ja auch jede Meta-Suchmaschiene zumachen .. bevor das alles mal sinnvoll gesetzlich geregelt wird – wenn überhaupt – wird noch sehr viel Zeit vergehen.