Microsoft 365: Das Unterzeichnen von PDFs wird stark verbessert

Microsoft teilt mit, dass man die PDF-Funktionen in Microsoft 365 für Android und Apple iOS verbessert habe. So wird es für euch jetzt in der Mobile-App von Microsoft 365 möglich, eure Initialen und eure Unterschrift für die zukünftige Verwendung zu hinterlegen.

Das Procedere erklären die Redmonder auch in diesem Blog-Post. So müsst ihr bei der ersten Verwendung der Funktion in einem Eingabefeld für Unterschriften darauf achten, dass die Option aktiviert ist, die Unterschrift auch für die zukünftige Verwendung zu speichern. Selbstverständlich könnt ihr euer Autogramm dann auch in der Größe anpassen.

Wichtig: Wurde ein PDF bisher bei euch nicht ordnungsgemäß gespeichert, sondern als Temp-Daei geöffnet, oder es handelt sich um rein Read-Only-PDF, dann landet das unterzeichnete Ergebnis automatisch als Standard in folgendem Ordner: Local device > Documents > Microsoft 365 > Signed PDF.

Im ersten Schritt stellt Microsoft die beschriebenen Funktionen Insidern zur Verfügung, die mindestens die iOS-App von Microsoft 365 in der Version 2.72 (Build 23041202) bzw. für Android Build 16.0.16327.20270 oder neuer einsetzen. Selbst für Insider rollt man die ganze Sache in Schritten aus, möglich also, dass ihr noch etwas abwarten müsst.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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7 Kommentare

  1. Da wird also eine „eingescannte“ Unterschrift eingefügt?
    Wenn eine „Schriftform“ im Vertrag nötig ist, ist eine gescannte Unterschrift ungültig ( Schrift­form nach § 126 BGB gesetz­lich vorgeschrieben)

    „“eigen­händig“ schließt jede Form der mecha­ni­schen Ver­viel­fäl­ti­gung – und damit auch einen Scan – aus (so zuletzt das LAG Berlin-Bran­den­burg, Urteil vom 16.3.2022 – 23 Sa 1133/21).“

    • Wenn ich eine Worddatei erstelle und sie mit pdf24 unterzeichne (gespeicherte Unterschrift) und das Ganze als Fax versende, wer und wie will die Originalität der Unterschrift kontrollieren?

      • GooglePayFan says:

        Wenn der Empfänger zwei verschiedene Faxe von dir erhalten hat, diese aber auf den Pixel genau die gleiche Unterschrift enthalten, dürfte das schon ein ganz guter Hinweise auf eine mechanische (also eigentlich elektronische) Vervielfältigung sein.

        • Ich praktiziere das seit Jahren so. Meine seiner Zeit eingescannte Unterschrift ist sogar von 2005 und hat sich seit dem sichtlich verändert. Reklamiert hat das bisher noch niemand. Liegt aber auch daran, dass man in der Regel Unterschriften überhaupt nicht vergleichen kann, da keine Vergleichsprobe vorliegt. Sinn machen diese aus meiner Sicht eigentlich nur, wenn sie im Beisein geleistet werden oder wenn ein Ausweisdokument zum Vergleich vorliegt. Ansonsten kann irgendjemand unterschreiben. Im Grund genommen ist eine qeS viel sicherer, sofern die erforderlichen Komponenten unzugänglich vorgehalten werden.

    • Und welche Verträge des täglichen Lebens benötigen die Schriftform?

      Wie wichtig ist das wirklich?

    • Marc Hahn says:

      Quatsch. Bei Docusign wird genau so etwas verwendet:
      Ist DocuSign eSignature in Deutschland, der Schweiz und Österreich rechtsgültig?
      Die Antwort ist einfach: Ja, das ist sie. Seit Juli 2016 gilt in Europa die eIDAS-Verordnung. Sie bietet eine europaweit einheitliche Grundlage für vertrauenswürdige und dauerhaft nachweisbare elektronische Geschäftsprozesse in Europa. Die eIDAS-Verordnung ist geltendes Recht in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Schweiz ist zwar nicht Teil der EU, hat jedoch ein eigenes Bundesgesetz über die elektronische Signatur und Zertifizierungen, ZertES, welches mit eIDAS kompatibel ist. Unter anderem sagt die eIDAS-Verordnung, wenn es vor Gericht um Beweisfragen geht, darf der Beweiswert von elektronischen Signaturen nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil es etwas Elektronisches ist.

    • AndroidFan says:

      Im Grunde genommen hast du Recht, die Schriftform ist in Deutschland ganz genau geregelt. In der Praxis allerdings kaum nachweisbar. So wie Sven, so mache ich es auch, da ich auch keinen Drucker habe. Ich habe meine Unterschrift sogar in meiner eigenen Schriftart integriert**.

      Manchmal ist es aber umständlich, so musste ich wegen einer Kontoänderung bei einer Bank ein PDF ausfüllen, unterschreiben und postalisch einsenden, weil die Bank das Original verlangt. Und die PDF war so „programmiert“, dass ein „Button“ integriert ist, auf dem „Drucken“ stand. Klickte man auf diesen Button, verschwand dieser Button nach dem Drucken. Also habe ich die PDF unterschrieben und den Button über die Funktion „bearbeiten“ entfernt und die PDF zur Bank gefaxt, hat auch funktioniert.

      **Hinweis an Caschy & Co.: Vor 2010 hatte ich im Netz eine Seite gefunden, auf der man ein DIN A4-Blatt herunterladen konnte, auf diesem war u. a. das Alphabet mit Groß- und Kleinbuchstaben abgebildet, auch die eigene Unterschrift konnte ich eintragen. Auf diesem Blatt habe ich dann handschriftlich meine Schrift eingetragen, eingescannt und hochgeladen. Anschließend wurde meine Handschrift generiert und ich konnte sie als .ttf Font-Datei herunterladen.

      Eigentlich wollte ich euch fragen, ob ihr wisst, welche Seite das gewesen sein könnte, weil ich sie über Google nicht mehr gefunden hatte, meine aber, dass ich den Tipp damals bei euch gelesen hätte. Nun sehe ich allerdings in den Infos der Font-Datei dass es von yourfonts kommt.

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