Lacher zum Wochenende: GLADII 1.1.3-Gutachten, Software, um RedTube-Zuschauer zu identifizieren

Der Lacher zum Wochenende. Das Gutachten zur Software GLADII 1.1.3 liegt im Internet zur Lesung bereit. GLADII 1.1.3 ist die Zauber-Software, die angeblich all die bösen Menschen getrackt hat, die Pornos bei RedTube geschaut haben und aufgrund angeblich geschützter Werke abgemahnt wurden. Das Gutachten wurde von einer seit 1970 tätigen Kanzlei durchgeführt, der Überprüfende ist zudem Physiker und Patentanwalt. Auf 12 Seiten mit wenig Text beschreibt man den Vorgang, der von den MMR Anwälten zugänglich gemacht wurde. Dieser soll zeigen, dass GLADII 1.1.3 dafür geeignet ist, verwertbare Daten zu liefern.

Bildschirmfoto 2014-01-17 um 14.26.10

Und so beschreibt man, dass die Software richtig getrackt hat, welche IP zu welcher Uhrzeit welche Seite besuchte. Toll! Zwei IPs, Rechner und drei Filme waren dafür notwendig. Was komisch ist: mit keiner einzelnen Silbe wird erwähnt, wie und wo ominöse Software GLADII 1.1.3 arbeiten soll. Wo bitte schön arbeitet dieses Tracking-Tool? Beim Pornohoster? Beim Zuschauer auf dem Rechner? Oder wurde mittels gefakter Werbung und Umleitung gearbeitet, sodass eine Tracking-Geschichte dazwischen möglich war? All dies beantwortet das Gutachten in keiner Weise und ich schlage mir hier dauerhaft mit den Händen vor die Stirn, dass aufgrund dieser Aussagen persönliche Daten von Menschen herausgegeben worden sind – schließlich hat das Gericht so ja entschieden. Unfassbar.  So etwas macht mich wütend und traurig zugleich.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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66 Kommentare

  1. dgdsfgdsfg@sgpon.com says:

    Ah OK. Wer lesen kann ist klar im Vorteil! 😉 Sorry! Hab nicht genau hingesehen!

  2. „Herr Dr. Schorr benutzt und programmiert einen Web-Server zum Herunterladen von Patentdokumenten.“ http://www.diehl-patent.de/de/dp-team/dr-frank-schorr.html

  3. @Frödi: Es macht imo sehr viel Sinn studierter Physiker zu sein wenn man als Patentantwalt IT-Unternehmen berät/vertritt. Jeder von uns weiß wie schwer es ist der eigenen Buchhaltung technische Dinge zu erklären 😉
    Von der Qualifizierung hätte ich aber was anderes erwartet.

  4. Was qualifiziert einen Physiker für solche Aufgaben?

  5. Passend dazu ein Artikel auf Spiegel Online, wie Peter für das Urheberrecht kämpft und Beweise sammelt:“Er ruft Google auf, tippt Band- und Albumnamen ein, und nach 0,22 Sekunden erscheint auf dem Bildschirm eine Liste mit Websites, auf denen das Album zum kostenlosen Download angeboten wird.“ […] „Dann macht sich Peter an die Ermittlung von Name oder IP-Adresse. Handelt es sich um eine Website, auf der illegal Dateien zum Download angeboten werden, sucht er im Impressum oder bei der Domain-Registrierungsstelle Denic nach dem Seitenbetreiber.“ (Quelle: http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/urheberrecht-student-kaempft-gegen-illegale-downloads-a-834742.html)
    Einfach zum totlachen, mit welchen Methoden angeblich „Raubkopierer“ überführt werden sollen 😀

  6. Wow. Ganze 6 Tests hat man durchgeführt?

  7. @Frödi:
    Andersrum: „Was qualifiziert jemanden dazu Patentanwalt zu werden?“
    -> Wikipedia: „Voraussetzung für die Ausbildung zum Patentanwalt ist danach zunächst ein erfolgreicher Abschluss eines naturwissenschaftlichen (z. B. Chemie, Physik, Biologie) oder technischen Studiums (z. B. Elektrotechnik, Maschinenbau, Architektur, Metallurgie etc.) an einer wissenschaftlichen Hochschule“

    😉

  8. 🙂 🙂 🙂
    DAS IST KEIN „GUTACHTEN“!!!
    🙂 🙂 🙂

  9. @Lars: der Test benötigte mehrere Stunden, weil die Testperson die kompletten drei Mediendateien, ggf. mehrfach, konsumieren musste 😉
    Für eine brauchbares Gutachten hätte nicht nur die Funktionsweise der zu prüfenden Software untersucht werden müssen, sondern auch das geprüft wird, ob durch irgendwelche Umstände z.B. falsche Daten gespeichert werden. Z.B. die Clients mit falscher Zeit laufen lasse, verschiedene Provider benutzen, Proxys verwenden, IP-Adresse wechseln etc.

  10. Man bekommt den Eindruck, dass so ein Gutachten eh nicht notwendig ist. Sobald ein Anwalt eine Anfrage bei Gericht stellt, wird diese als legitim angesehen. Jeder verlässt sich da auf jeden. Dieser Richtervorbehalt ist doch nur eine Beruhigungspille, damit die Leute nicht merken, wie ausgeliefert wir diesem System sind. Ordentlich geprüft wird nur, wenn sich eine nicht unerhebliche Menge aufregt. Ansonsten ist das als Kollateralschaden zu sehen.
    Mich würde mal interessieren, ob dieses Gutachten dem Gericht vorlag, oder ob es extra angefordert werden muss bzw. musste.

  11. Also wenn ich als Richter basierend auf diesem Gutachten die Preisgabe von personenbezogenen Daten zulassen würde, dann würde ich mal schnell in den Vorruhestand verschwinden. Das ist ja grausam.

  12. Treffendes Bild und trefender Komentar. Das kann auf die gesamte Überwachung übertragen werden. Man kann nur noch traurig den Kopf schütteln, denn alle Verantwortlichen machen weiter wie bisher, keiner traut sich was. Bzw. kaum einer.

    @Jo:
    Sorry, aber Du bist keinen Deut besser. Lediglich Grüne, FDP und Linke waren gegen die Vorratsdatenspeicherung. Auch bei der SPD sind es nur individuelle Ausnahmen. Die gibt es auch bei der DCU/CSU. Über solches Scheuklappendenken kann man auch nur den Kopf schütteln.

  13. Als ich zum ersten mal „angesurft“ gelesen habe, war ich raus, sorry.

  14. Also hier handelt es sich nicht um ein Gutachten, sondern lediglich um eine gutachterliche Stellungnahme. „Im Gegensatz zu einem Gutachten kann sich eine gutachtliche Stellungnahme auf die Kernpunkte der Beurteilung konzentrieren und muss nicht Befund und Zustandekommen der Ergebnisse genau dokumentieren.“ (Quelle: Wikipedia) Schließlich wird hier nur ein ergebniszentrierter Test durchgeführt. Das ein Gericht sowas als Grundlage für die Herausgabe von personenbezogenen Daten akzeptiert ist in der Tat traurig, das Ganze ist auf dem Niveau einer Computerzeitschrift gehalten. Spätestens bei Punkt 7.5 Nr. 5 hätte den Richtern auffallen müssen, das hier etwas nicht stimmt und fragen müssen, was denn übliche Internet-Technologien sind. Was „verkehrsüblich“ sind, dass ist in der Rechtssprechung immer wieder groß diskutiert worden, aber „übliche Internet-Technologien“ das schluckt man. Triple Facepalm reicht da gar nicht mehr aus…

    • @xyz7777: Hmmh, da steht aber „Gutachten“ über dem Dokument? Abgesehen davon, im Gegensatz zu einer gutachterlichen Stellungnahme geht der Autor relativ detailliert auf seine Vorgehensweise ein. In einer gutachterlichen Stellungnahme müsste er nur zusammenfassend seine Stellungnahme begründen, ggf. mit Verweis auf ein Gutachten.

  15. @ phgie: HTTP-Pakete werden, wie du richtig schreibst, unverschlüsselt übermittelt, aber das erklärt noch nicht wie die Überwachungssoftware den Datenverkehr zwischen Nutzer und Server mitliest. Dazu müsste sie entweder Malware nutzen, die beim User ansetzt, oder als Man in the Middle mitlesen oder auf Serverseite Zugriff auf Informationen haben.

  16. @Gutachter,
    Selten so einen Schwachsinn von.. „Gutachter“ gelesen!
    <<<<<<<<<<<<<<<<.9 😉

  17. Ich würde es ja spontan Funktionstest (mit Doku) nennen. Ein Gutachten muss anders aussehen.
    Auch finde ich nicht, dass dadurch in irgendeiner Weise die Ziele erreicht wurden. Lediglich für einen speziellen Fall wurde gezeigt, dass die Software korrekt aufgezeichnet hat.
    Und die Selbstbeweihräucherung ist auch nur ein großer Witz!

  18. Herr Hauser says:

    @ Jo

    „Ein weiteres Argument gegen die von der CDU / CSU so forcierte Vorratsdatenspeicherung.“

    SPD hat man vergessen? Absicht, weil man Sozi ist?

  19. Ich habs auch mal gelesen… Wenn das so funktionieren soll wie beschrieben, MUSS die Software auf dem Client Rechner installiert sein (sprich Virus, Trojaner, nennt es wie ihr wollt)… Denn die wirkliche Verweildauer lässt sich sonst nicht bestimmen!!! Notfalls noch über ne Socket-Verbindung, was ja auch per Browser geht. Aber dazu müssten sie die Zielseiten verändern können, ggf per XSS? Beides wäre mE strafrechtl. relevant!

    Ebenso das mit den „Dateien“, die dort runtergeladen worden sein sollen… Streaming? Dateien…?

  20. Das richtig dein Argument, das Gericht hat Entschieden und jammert man wegen der NSA. In Deutschland ist es noch schlimmer. Aber keine Panik den Abmahnern fällt bald etwas neues eine um die Menschen anzuzockeln. Vielleicht die Automatische Lastschrift für alle die größer sind als 1,2 m. Die Größe ist auch Urherberlichrecht Geschütz, hat das Gericht in Schuby Entdchieden.
    Schönes WE

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