Kommentar: Lizenzen dürfen weiterverkauft werden

Interessante Geschichte, die allerdings Fragen bei mir aufwirft, beziehungsweise kurz beschreibt, warum Hersteller vielleicht gar nicht wollen, dass ihre Software einfach weiterverkauft wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat nämlich entschieden, dass Software weiterverkauft werden darf. Im konkreten Fall ging es um Oracle, die nicht wollten, dass deren Software weiter verkauft wird.

 

Hier stoßen wir allerdings heutzutage auf ein kleines Problem: die Software kommt auf anderen Wegen zu uns, nicht mehr wie früher als CD mit Lizenzcode, sondern als Download. Sicher: es ist super einfach, eine CD mit Lizenzcode zu verkaufen und ebenso einfach ist es, eine digitale Software zu kaufen, sofern ich über einen Code verfüge, den ich weitergeben kann. Das aktuelle Urteil ist im Grundsatz richtig, doch wirft Fragen auf.

So heißt es: „Ein Softwarehersteller könne sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Kopien durch einen Kunden nicht widersetzen. Dies gelte auch dann, wenn die Software nicht physisch, etwa auf DVD vorliegt, sondern von den Servern des Urheberrechteinhabers heruntergeladen wird.“. Die Problematik des Ganzen sehen wir in unserer schönen bequemen Welt von Google, Microsoft und Apple. Denn die beherrschenden Plattformen haben uns allen etwas gebaut, was den Verkauf gebrauchter Lizenzen quasi unmöglich macht: die Verkettung eines persönlichen Accounts an die Software.

Googles Play Store? Mein Konto, meine Bezahlung. App Store von Apple? Dort genau so. Ich kaufe ein digitales Gut, zum Beispiel Software im Mac App Store. Für diese kommerzielle Software bekomme ich oft gar keinen Schlüssel, keinen Code mehr. Anbieter der Software und Market-Betreiber arbeiten zusammen, mein Konto beim Markt-Betreiber ist die Seriennummer für die gekaufte Software – und dies wird beim Windows 8 Marketplace sicherlich nicht anders sein.

Heißt: ich kann nur mit meinem Konto einen Download anwerfen und die Software als meine gekaufte Software authentifizieren. Das ist super bequem – aber auch super ungünstig, wenn man die Software weiterverkaufen will. Denn dies ist ja dann nicht möglich. Es gibt meines Wissens bislang keine Möglichkeit, Software-Lizenzen auf eine andere Person digital zu übertragen, was das oben erwähnte Urteil in einem ganz anderen Licht dastehen lässt.

Es heißt: Wer seine Software weiterverkaufen will, muss sie zuerst deinstallieren. Es ist nicht rechtens, die Software für den Weiterverkauf zu kopieren. Versteht ihr die Problematik? Ich könnte zwar ein gekauftes Programm aus dem Mac App Store deinstallieren, euch aber nicht das digitale Gut aushändigen, da Download und Lizenz an mein Konto gekoppelt ist. Macht nicht nur Apple so, die muss ich hier aber als Beispiel nehmen. Kleine Info aus einer Support-Anfrage im letzten Jahr, als es um dieses Thema ging? Gerne, hier die Antwort: „Es ist nicht möglich Einkäufe auf einen anderen Account zu übertragen.“.

Sicher, die Macher der Märkte werden sich inklusive der Anbieter in den Nutzungsbedingungen rechtlich abgesichert haben, in Anbetracht des oben erwähnten Urteilsspruch wird es aber vielleicht mal zu einer großen Klage kommen – mit dem Ziel, dass ich auch die gekaufte Software aus den Stores auf andere Accounts übertragen darf.

An einer Lösung haben die Marktbetreiber und die Hersteller von Software aber sicher nicht größtes Interesse: verdient man doch mehr, wenn sich jeder eine Lizenz kaufen muss. So wird man auch weiterhin den Passus „dauerhaftes Nutzungsrecht“ aus den Lizenzbedingungen entfernen um auf der sicheren Seite zu sein. Lösung? Software manuell beim Anbieter kaufen, der auch die Seriennummer mitliefert. Unbequem, aber im Falle eines Weiterverkaufs besser.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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29 Kommentare

  1. @Richard

    Updates sind aber kein Wartungsvertrag. Gerade da es hier ja um Oracle geht wird das schon ein wirklicher Wartungsvertrag gewesen sein.

  2. Tja Caschy, da bist du mitverantwortlich. Die Blogger jubeln jedem neuen „App“ Trend bereitwillig zu, ohne einen Funken Kritik. Ich habe den Eindruck, dass die „Bloggosphäre“ sich fest in Dilettantenhand befindet; ein MacBook, Smartphone, Facebook & Twitter Ehrenmitgliedschaft in Gold und schon ist der moderne Blogbetreiber beschrieben. Von weitsichtigem Denken und auch mal technischer Kritik sieht man da sogut wie nie was. Aber die leisen Technikblogs werden durch die großmauligen Fanboy-blogs verdrängt. Traurig, aber die Dummheit siegt immer!

  3. @Miksi: sorry, ich kann dich nach dem Kommentar nicht für voll nehmen…

  4. @miksi: Du hast „komplette Selbstgerechtigkeit“ vergessen, denn „Fehler machen nur die Nicht-Blogger“. Bei Personen mit Uni-Abschluss könnte ich das ja noch verstehen, aber eine solche ist (z.B.) Caschy nicht.

  5. @Totty: ich habe dir schon eine Mail geschrieben vor ein paar Tagen. Nur als Info: glaube nicht, dass du alles, was du hier und da so über mich verbreitest, komplett im Anonymen geschieht 😉

    Zur Uni: ja, da gebe ich dir Recht. Bei mir hat es nur zur mittleren Reife gelangt. So what? Wir lesen uns bald 😉

    Ich mach dir n Angebot: komm auf ein Bier rum und bekräftige deine Meinung über mich. Bier geht auf mich 🙂

  6. Wer ein Nonsense-Projekt wie „Amen“ für „spitze“ befindet, lebt im Fanboy Luftschloß. Manche Startups verdienen einen krachenden Verriss und kein Vitamin-B.

  7. caschy macht hier gute arbeit
    dissen ist hier lächerlich, wenn man selbst nichts besseres ins netz bringen kann, qualität bleibt, der rest den bach runter

  8. Aus der Sicht des Entwicklers ist es klar, das maximale aus dem erstellten Werk zu holen.
    Aus der Sicht des Nutzers eben so klar, was ich erworben habe gehört mir und ich darf es, wenn mir danach ist, wieder verkaufen. Meine Meinung ist da noch etwas gespalten.

    Mich würde interessieren wie sich der Automobil-Markt verhalten würde, wenn uns die Autohersteller verbieten würden, unsere Gebrauchten wieder zu verkaufen!?

    Naja, bei Software gestaltet sich das etwas schwieriger. Ein KfZ lässt sich nicht mal eben kopieren wie ein virtuelles Gut. Aber vllt müssen die Gesetzgeber nur auf das zurückgreifen, was vorhanden ist. Googles Play und Apples App-Store wissen doch eh, welche Software uns gehört.

    Ich will ja nicht vorgreifen, aber ein Resellstore wäre eine umsetzbare Idee. D.h., wenn ich eine App zum Verkauf anbiete, von meinem Iphone beispielsweise, dann wird die App aus meiner Bibliothek in den Store verschoben und ich kann diese weiter verkaufen.

    Ich bin gespannt, wie sich diese Thematik entwickelt!

  9. > glaube nicht, dass du alles, was du hier und da so über mich verbreitest, komplett im Anonymen geschieht

    ach?

    Zum Bier einladen kannst du mich, wenn mal deine Kleidung gewachsen werden muss.

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