Kommentar: Lizenzen dürfen weiterverkauft werden

Interessante Geschichte, die allerdings Fragen bei mir aufwirft, beziehungsweise kurz beschreibt, warum Hersteller vielleicht gar nicht wollen, dass ihre Software einfach weiterverkauft wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat nämlich entschieden, dass Software weiterverkauft werden darf. Im konkreten Fall ging es um Oracle, die nicht wollten, dass deren Software weiter verkauft wird.

 

Hier stoßen wir allerdings heutzutage auf ein kleines Problem: die Software kommt auf anderen Wegen zu uns, nicht mehr wie früher als CD mit Lizenzcode, sondern als Download. Sicher: es ist super einfach, eine CD mit Lizenzcode zu verkaufen und ebenso einfach ist es, eine digitale Software zu kaufen, sofern ich über einen Code verfüge, den ich weitergeben kann. Das aktuelle Urteil ist im Grundsatz richtig, doch wirft Fragen auf.

So heißt es: „Ein Softwarehersteller könne sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Kopien durch einen Kunden nicht widersetzen. Dies gelte auch dann, wenn die Software nicht physisch, etwa auf DVD vorliegt, sondern von den Servern des Urheberrechteinhabers heruntergeladen wird.“. Die Problematik des Ganzen sehen wir in unserer schönen bequemen Welt von Google, Microsoft und Apple. Denn die beherrschenden Plattformen haben uns allen etwas gebaut, was den Verkauf gebrauchter Lizenzen quasi unmöglich macht: die Verkettung eines persönlichen Accounts an die Software.

Googles Play Store? Mein Konto, meine Bezahlung. App Store von Apple? Dort genau so. Ich kaufe ein digitales Gut, zum Beispiel Software im Mac App Store. Für diese kommerzielle Software bekomme ich oft gar keinen Schlüssel, keinen Code mehr. Anbieter der Software und Market-Betreiber arbeiten zusammen, mein Konto beim Markt-Betreiber ist die Seriennummer für die gekaufte Software – und dies wird beim Windows 8 Marketplace sicherlich nicht anders sein.

Heißt: ich kann nur mit meinem Konto einen Download anwerfen und die Software als meine gekaufte Software authentifizieren. Das ist super bequem – aber auch super ungünstig, wenn man die Software weiterverkaufen will. Denn dies ist ja dann nicht möglich. Es gibt meines Wissens bislang keine Möglichkeit, Software-Lizenzen auf eine andere Person digital zu übertragen, was das oben erwähnte Urteil in einem ganz anderen Licht dastehen lässt.

Es heißt: Wer seine Software weiterverkaufen will, muss sie zuerst deinstallieren. Es ist nicht rechtens, die Software für den Weiterverkauf zu kopieren. Versteht ihr die Problematik? Ich könnte zwar ein gekauftes Programm aus dem Mac App Store deinstallieren, euch aber nicht das digitale Gut aushändigen, da Download und Lizenz an mein Konto gekoppelt ist. Macht nicht nur Apple so, die muss ich hier aber als Beispiel nehmen. Kleine Info aus einer Support-Anfrage im letzten Jahr, als es um dieses Thema ging? Gerne, hier die Antwort: „Es ist nicht möglich Einkäufe auf einen anderen Account zu übertragen.“.

Sicher, die Macher der Märkte werden sich inklusive der Anbieter in den Nutzungsbedingungen rechtlich abgesichert haben, in Anbetracht des oben erwähnten Urteilsspruch wird es aber vielleicht mal zu einer großen Klage kommen – mit dem Ziel, dass ich auch die gekaufte Software aus den Stores auf andere Accounts übertragen darf.

An einer Lösung haben die Marktbetreiber und die Hersteller von Software aber sicher nicht größtes Interesse: verdient man doch mehr, wenn sich jeder eine Lizenz kaufen muss. So wird man auch weiterhin den Passus „dauerhaftes Nutzungsrecht“ aus den Lizenzbedingungen entfernen um auf der sicheren Seite zu sein. Lösung? Software manuell beim Anbieter kaufen, der auch die Seriennummer mitliefert. Unbequem, aber im Falle eines Weiterverkaufs besser.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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29 Kommentare

  1. Rein technisch sollte das doch keine große Geschichte. In der Vergangenheit gab es da doch Mal etwas bei Steam und die wollten oder mussten dann den Transfer ermöglichen.

    Die Lizenz erlischt in einem Account und die Software kann nicht mehr genutzt werden – während der neue Account diese nun beinhaltet und einfach downloaden kann.

    Sehe da jetzt nicht wirklich ein Problem – abgesehen von der Umstellung hinter den Kulissen, die mir als Nutzer/Kunde aber relativ egal ist.

  2. Alexander N says:

    Ich sehe auch das Problem nicht.
    Ja IM MOMENT ist es noch nicht möglich Software von einem Account auf einen anderen zu Übertragen, aber genau das soll ja möglich gemacht werden durch so ein Urteil.
    Nur müssen die Dienste die entsprechende Funktionalität nur noch einbauen, was nun wirklich nicht schwierig für die wäre, nur wollen sie es eigentlich nicht 😉

  3. Jemandem eine Seriennummer beispielsweise per E-Mail zu überlassen, ist eine Sache, aber so einfach geht es eben im App- bzw. Play Store nicht, wie Du ja beschrieben hast. Doch geht denn aus dem Urteil hervor, dass der Anbieter diese Lizenzübertragung aktiv unterstützen muss? Das würde eine ziemlich aufwändige Geschichte für die Store-Betreiber werden, da zukünftig möglicherweise Millionen Lizenz-Transaktionen pro Tag abgewickelt werden müßten. Jeder, der z.B. ein Spiel durchgezockt hat, würde das Nutzungsrecht möglicherweise an andere User verkaufen. Für die Folgen für die Publisher mal ganz zu schweigen.

  4. Nun bei den 79 Cent +- 1 Euro App’s ist es ja noch zu verkraften.

    Aber bei Betriebssystemen und Programmen wie Adobe Photoshop und Co. ist es doch eine schöne Geschichte. Man muss es doch mal aus eine anderen Sicht sehen. Bei einer Insolvenz von einer Firma kann nun der Insolvenzverwalter auch die Software veräußern und somit auch diese an den Mann bringen. Hat doch auch etwas gutes für die Gläubiger. Bisher wurde die Software eben als nicht verkäuflich abgeschrieben.

    Ich finde es ein gutes Urteil.

  5. Steam, PlayStore und Co. sind wohl „Linzenzpakete“ -> somit müssen Sie nicht anbieten dass du ein Spiel etc. einzeln Verkaufen kannst. Sondern lediglich der Verkauf der kompletten Accounts wird komplett legal 🙂
    Was er zumindest meiner Rechtsauffassung nach auch davor schon war.

    Zudem stellt sich die Frage sind Apps die es bei Android, iOS oder auch Windows Phone zu kaufen gibt damit überhaupt gemeint. Bin leider kein Jurist und kann nur mutmaßen.

  6. »Sicher: es ist super einfach, eine CD mit Lizenzcode zu verkaufen und ebenso einfach ist es, eine digitale Software zu kaufen, sofern ich über einen Code verfüge, den ich weitergeben kann.«
    Korrigiert mich, aber ist »digitale Software« nicht pleonastisch? Und wenn es hier (wie ich aus dem Kontext vermute) um Software geht, die eben nicht über einen physischen Datenträger, sondern per Download vertrieben wird, dann bleibt doch trotzdem festzuhalten, dass die Daten auf einer CD auch digital gespeichert werden?

    Oder stehe ich da gerade auf dem Schlauch?

  7. Gewaltige Summer würden die Formen verlieren. Ich würde solch eine Umsetzung befürworten.

  8. Das Verkaufen von „gebrauchten“ virtuellen Gütern sehe ich mit sehr gemischten Gefühlen. Wenn ich billiger an eine gebrauchte Lizenz komme, als an eine neue, warum dann noch den vollen Preis bezahlen. Beim Produkt gibt es ja keine Änderung in der Qualität (keine Karzer in der CD, kein abgegriffenes Handbuch etc.). Das Angebot von virtuellen Gütern kann hier natürlich Einschränkungen liefern, d.h. wenn gerade niemand Software X anbietet muss ich wohl warten oder eine neue Lizenz kaufen. So sehr ich die moderne DRM Mentalität verabscheue, so sehr kann ich die Hersteller auch wieder verstehen.

  9. @Max L.: Man darf einen solchen Kauf aber nicht unbedingt mit einem Neukauf gleichsetzen.

    Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es Spieler gibt, die bei manchen Spielen oder Programmen erst Mal skeptisch sind und keine (z.B.) 50 EUR ausgeben. Bekommen sie das Ganze aber für z.B. 30 EUR, schlagen sie eher zu.

    Jemand der Software nun gebraucht kauft, muss nicht unbedingt ein Verlust für den Hersteller sein – denn es ist nicht garantiert, dass er die Software neu gekauft hätte, wenn er sie nicht gebraucht bekommen hätte.

    Wenn jemand ein gebrauchtes Handy auf ebay kauft, hätte er ja bestimmt auch nicht zwangsläufig ein Neugerät gekauft, wenn er die Auktion nicht gewonnen hätte.

    Ich würde einen Gebrauchtkauf also nicht zwangsläufig mit einem entgangenen Neukauf gleichsetzen.

  10. F. Jensen says:

    Ich stimme Boris zu,

    es ist wie im Gebrauchtwagenmarkt von Autos, Handy’s – was auch immer. Das Produkt wurde ja schon gekauft und wird auch nur die verkaufte Anzahl verwendet.

    Schön wäre (für den Konsumenten), dass eine Angebot/Nachfrage Situation stärker ausgeprägt wäre, weil der Preis viel dynamischer schwangen könnte (da auf Anbieterseite mehr Alternativen).
    Somit glaube ich würde dies dazu führen dass Apps (im Beispiel von Cashy) mehr Verbreitung erleben, da sie im Preis sich senken würden (oder eben nicht, wenn keiner die App deinstallieren will).

    Im Prinzip ist es reine Marktwirtschaft, die dem Softwaremarkt aktuell ferngehalten wird.

  11. Ich glaube, dass das nicht in allen Fällen für uns Endnutzer von Vorteil ist.
    Gerade die 79 Cent Spiele bei Smartphones zielen darauf ab in Massen gekauft zu werden.
    Wenn jetzt jeder, der ein Spiel durchgezockt hat dieses an Freunde weitergeben kann, verringern sich die Einnahmen für die Entwickler um einen gewaltigen Prozentsatz – folglich werden diese Spiele dann in Zukunft wahrscheinlich so um die 5 Euro oder noch mehr kosten.

  12. @Stefan

    Aber wer ein Spiel gut findet, kauft es sich wohl auch. Bis es durchgespielt wurde, dauert es ja doch etwas. Und wenn es jemand schnell durchspielt, hat es ihm wahrscheinlich gefallen und er behält es sowieso.

    Dieser Verkauf ist bei 1 EUR-Spielen wohl eher für unglückliche Besitzer interessant. Und erneut schlagen dann wohl die Käufer zu, die es im Store ohnehin nicht gekauft hätten.

    Es müsste ja auch erst Mal einen Markt dafür geben. Wie erfährt ein Spieler, dass ich meine Spiele verkaufen möchte? Ich erstelle ja kein Profil oder so, wegen einer App für 79 Cent. Wäre mir den Aufwand nicht wert.

    Hier wird eventuell ein findiges Unternehmen eine App erstellen, um meine Apps per Klick zu verkaufen. Die kaufen meine App für 40 Cent und verkaufen sie für 50 Cent oder so. Wenn dieses Unternehmen schlau ist, gibt es einen Teil der Summe ab.

    Ich denke aber, dass ich eher im Freundeskreis eine App weitergebe, die ich nicht mehr benötige und dafür kein Geld verlange.

    Wenn ein Freund mich nach einer CD fragt, leihe ich diesem ja auch meine CD oder DVD aus und verweise ihn nicht an Amazon, damit er sie kauft.

  13. So einfach ist es nicht. Hier findet man das Urteil:
    http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=124564&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

    und da steht u. a. drin: “ Die Erschöpfung des Rechts auf Verbreitung einer Programmkopie nach Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24 betrifft nur Kopien, die Gegenstand eines Erstverkaufs in der Union durch Urheberrechtsinhaber oder mit dessen Zustimmung waren. Sie bezieht sich nicht auf Dienstleistungsverträge wie etwa Wartungsverträge, die sich von einem solchen Verkauf abtrennen lassen und anlässlich dieses Verkaufs gegebenenfalls für einen bestimmten Zeitraum geschlossen wurden. “

    Das bedeutet – vereinfacht gesagt -, das man zwar die ursprüngliche Version verkaufen darf, nicht jedoch die seit dem Kauf gezogenen Updates. Das Recht auf Updates besteht nämlich gerade NICHT.

    Ein Beispiel: Ich kaufe im App Store das Spiel ‚Caschys Ballerburg 2.0‘. Nach ein paar Monaten finde ich das Game langweilig und will es verkaufen. Im App Store gibt es aber mittlerweile ‚Caschys Ballerburg 4.1‘ und die Version habe ich auch auf meinem Telefon. Was ich also verkaufen dürfte, wäre ‚Caschys Ballerburg 2.0‘, NICHT jedoch die mittlerweile erhältliche Version 4.1. Und wer das Spiel von mir kauft, erwirbt auch NICHT das Recht, seine App auf Version 4.1 upzudaten. Dazu bedarf es eines gesonderten Vertrages. Und den kann mir nur der Rechteinhaber des Spiels verkaufen. Ich fürchte also, dass sich dieses Urteil für uns Privatuser nur begrenzt nutzen lässt.

    Viel spannender ist für mich die Frage, ob es sich auf alle Downloads anwenden lassen wird. Denn bei MP3 Dateien oder eBooks habe ich die Updateprobleme ja nicht.

  14. Genau wegen der im Artikel erläuterten Problematik lehne ich auch jede Art von Accountbindung bei Software ab. Steam kommt mir nicht ins Haus und auch im Play Store nehme ich nur die kostenlosen Tools mit.
    DRM? Nicht mit mir!

  15. @Caschy: Wenn dich die Thematik interessiert…hier hab ich eine sehr ähnliche Situation in einem Forum gefunden, welches sich mit Rechtsfragen befasst. Finde ich persönlich äußerst interessant.
    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=13&t=227674

  16. Hm nun es ist nunmal Leider so das egal was wir und heute anschaffen, Tablets, Handys, Rechner… wir uns immer Mehr von den Großen Firmen abhängig machen lassen. Im Prinzip sollte es wirklich kein Problem sein eine solche Umstellung zu machen, aber dann würde man eben weniger Einnahmen verbuchen.
    Zumal verkaufe ich nun mein Handy brauche ich zwangsläufig ein Neues, da ich aber z.B. bei Android meine Apps habe, werde ich vorraussichtlich wieder ein Android kaufen.
    Bis das mal Anständig geregelt ist wird noch etliche Zeit vergehen…

    LG Der Dom

  17. Richard hat einen guten Punkt. Außerdem wird, wie viele hier schon angemerkt haben, durch die Verknüpfung mit einem Account oft einfach prinzipiell keine Verkaufsmöglichkeit bestehen. Ob eine solche dann von Apple, Google & Co geschaffen werden muss würde ich bezweifeln. Was ich mir in Zukunft auch vorstellen könnte ist, dass einfach nicht mehr die App XY verkauft wird, sondern der Service, bestimmte Dienste nutzen zu dürfen, der wiederum die (dann kostenlose) App XY miteinschließt. So ein Konstrukt ist nicht immer machbar, aber bei allem was mit nem Server kommuniziert, also „in der Cloud“ ist, geht das problemlos.

  18. Julius Hö. says:

    Frage:
    Bin ich als Käufer auf der sicheren Seite?
    Angenommen der Verkäufer nutzt die Software weiter und ich nutze sie auch in den Glauben, dass ich sie als einziger nutze.
    Macht sich der Käufer dann auch strafbar?

  19. Carsten "FunnyOne" Sto. says:

    Zitat:

    „Frage:
    Bin ich als Käufer auf der sicheren Seite?“

    Im Falle der Weitergabe der Datenträger oder des Lizenzcodes würde ich als Laie sagen: ja. Du bist im Besitz der Lizenz und zur Nutzung berechtigt. Nutzt der Verkäufer sie weiter, so ist dies nicht rechtens.

    Für den Fall des Verkaufes einer heruntergeladenen App über einen Markt (ob Android oder Apple usw. sei dahingestellt), wäre es doch ein leichtes, ein Feld einzubauen: „sende Lizenz an Account XY“. Darin wird die Mailadresse eingegeben, die Software auf meinem Device deinstalliert und der neue Nutzer kann sie nutzen.

  20. @Carsten

    Sicher wäre das einfach. Es müsste nur sichergestellt sein das der Verkäufer die App unter keinen Umständen weiter nutzen kann.

    Und genau hier liegt die Schwierigkeit 😉

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