Inaktive Konten: Googles Lösch-Richtlinie greift ab sofort

Schon vor einiger Zeit gab Google bekannt, dass man inaktive Konten löschen könnte. Nun informiert man Kunden, dass es bald losgeht. Man stellt den Inaktivitätszeitraum für ein Google-Konto bei allen Produkten und Diensten auf zwei Jahre um. Diese Änderung wird ab sofort umgesetzt und gilt für alle inaktiven Google-Konten, d. h. für solche, bei denen seit mindestens zwei Jahren keine Anmeldung oder Nutzung mehr festgestellt wurde. Inaktive Konten mit allen darin enthaltenen Inhalten können ab dem 1. Dezember 2023 gelöscht werden.

Kunden sind von diesen Änderungen nur dann betroffen, wenn sie seit mindestens zwei Jahren nicht mehr in ihrem Google-Konto aktiv gewesen sind oder es seit mehr als zwei Jahren nicht mehr zur Anmeldung in einem Google-Dienst verwendet haben. Die Änderungen treten zwar ab sofort in Kraft, aber Google löscht Konten frühestens im Dezember 2023.

Falls das Konto als inaktiv angesehen wird, sendet Google sowohl an eure E-Mail-Adresse als auch an eure E-Mail-Adresse zur Kontowiederherstellung (sofern vorhanden) mehrere Erinnerungs-E-Mails, bevor man Maßnahmen ergreift oder Kontoinhalte löscht. Diese Erinnerungs-E-Mails werden mindestens acht Monate vorab gesendet. Nachdem ein Google-Konto gelöscht wurde, kann die Gmail-Adresse des gelöschten Kontos nicht mehr zum Erstellen eines neuen Google-Kontos verwendet werden.

Womit Nutzer dafür sorgen können, dass ihr Konto als aktiv gekennzeichnet bleibt?

Das Konto bleibt auch aktiv, wenn Nutzer:

  • Eine E-Mail lesen oder senden
  • Google Drive verwenden
  • Ein YouTube-Video ansehen
  • Ein Foto teilen
  • Eine App herunterladen
  • Die Google Suche verwenden
  • „Über Google anmelden“ verwenden, um sich in der App oder dem Dienst eines Drittanbieters anzumelden

Es gibt einige Ausnahmen von dieser Richtlinie, z. B. ein Google-Konto mit YouTube-Kanälen, -Videos oder -Kommentaren, ein Konto mit einer Geschenkkarte mit Geldwert oder ein Konto mit einer veröffentlichten App, wie z. B. ein Konto, das eine App im Google Play Store hostet. Weitere Ausnahmen von dieser Richtlinie finden Anwender hier.

Bonustipp: Google bietet Tools zum Verwalten des Google-Kontos sowie Möglichkeiten zur Sicherung von Daten. Anwender können beispielsweise mit dem Google Datenexport ihre Daten herunterladen oder mit dem Kontoinaktivität-Manager planen, was mit ihren Daten geschehen soll, wenn Sie für eine bestimmte Zeit nicht aktiv waren.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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13 Kommentare

  1. Wilhelm Onken says:

    Es gibt zum Glück aber viele Ausnahmen. z. B.:
    Ihr Google-Konto wurde verwendet, um einen digitalen Artikel zu kaufen, z. B. ein Buch oder einen Film. oder
    Ihr Google-Konto enthält eine Geschenkkarte mit Geldwert.
    Dann ist es einfach sein Konto auch nach 2 Jahren vor Löschung zu schützen.

  2. weiß einer ob dann ein Gerät wie zb. ne Fritzbox die auf das Google-Account-Adressbuch zugreift, als „im account angemeldet“ gekennzeichnet?

    kann mir vorstellen das so ne lösungen die zum kontaktabgleich benutzt werden, jahrelang so laufen ohne aktiv je im konto zu wuseln.

  3. AndroidFan says:

    Gut zu wissen, danke. Und schade, dass nach einer Löschung eines Kontos das Konto nicht mehr für die Erstellung eines neuen Kontos verwendet werden kann.

    Denn seit Jahren schreibe ich den Inhaber eines Google-Kontos an, ob er mir nicht seine Adresse geben mag und erhalte keine Rückmeldung. Mit dieser neuen Lösch-Richtlinie wäre es dann möglich, nach Ablauf die E-Mail zu übernehmen, wenn ich ein neues Google-Konto einrichte. Wenn das aber überhaupt nicht möglich ist, dann hat sich das damit komplett erledigt.

    • Und das ist auch gut so. Wer weiß welche andere Konten an der email Adresse hängen!

    • Christoph says:

      Problematisch wird das ganze aber, wenn diese emails für Konten genutzt wurde und du dort dann passwörter wiederherstellen kannst und ein fremdes Konto übernehmen kannst. Klar ist hier die Wahrscheinlichkeit gering, aber möglich.

    • Google gibt einmal vergebene Mails nicht mehr frei.
      Habe vor x Jahren gedankenlos eine Mail von mir selbst gelöscht und wollte sie wieder anlegen.
      Ging nie wieder.

  4. AndroidFan says:

    Daran hatte ich nicht gedacht, klingt aber plausibel.

    Ich merke auch bei einigen E-Mails, dass versucht wird, diese als Wiederherstellungskonto einzutragen. Also jemand nimmt eine persönliche E-Mail von mir, nicht unbedingt von Google, und trägt sie bei sich als Wiederherstellungskonto ein. Was zum Teil auch vorkommt, ist, dass sie für Bestellaktivitäten verwendet wird.

  5. Verständnisfrage:
    Ich hab 9 gmail-Adressen und geh davon aus, dass ich somit 9 Google-Konten hab.
    Was muss ich tun, damit keine davon gelöscht wird?

  6. martina k says:

    „Nachdem ein Google-Konto gelöscht wurde, kann die Gmail-Adresse des gelöschten Kontos nicht mehr zum Erstellen eines neuen Google-Kontos verwendet werden.“

    Diese Info sucht man vergebens im verlinkten Google-Beitrag.

    Weiß jemand, wo Google das schriftlich offiziell bestätigt?

    • Am Ende von Abschnitt 2 der mir von Google Accounts Team an 1 von 9 Gmail Adressen gesandten Mail vom 20.7.23 steht:

      „Nachdem ein Google-Konto gelöscht wurde, kann die Gmail-Adresse des gelöschten Kontos nicht mehr zum Erstellen eines neuen Google-Kontos verwendet werden.“

  7. „Man stellt den Inaktivitätszeitraum für ein Google-Konto bei allen Produkten und Diensten auf zwei Jahre um.“

    Wie war es denn bitte schön vorher? Wenn man das ist weiß ist es keine News 😉

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