Hotspot: Verbraucherzentrale NRW mahnt Unitymedia ab

artikel_unitymediaDas war absehbar. Unitymedia kündigte an, viele Kunden mit ihren Anschlüssen und Geräten zum Hotspot für andere Kunden zu machen. Optional, aber eben doch standardmäßig, wenn man nicht widerspricht. Die erste Rüge ging vom Verbraucherzentrale Bundesverband vor wenigen Tagen aus, nun zieht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nach. Sie hat den Anbieter nun abgemahnt. Man begrüße zwar die Bereitstellung öffentlicher Hotspots, allerdings nicht auf die Weise, wie es Unitymedia macht. Hier kritisiert man, dass Nutzer bei Unitymedia widersprechen müssen. Machen sie das nicht, so würde ihr Router ab Sommer zu einem Hotspot.

Dadurch wird laut Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen das bestehende Vertragsverhältnis des Kunden mit Unitymedia unzulässig erweitert, denn eine solche Erweiterung ist nicht ohne die Zustimmung des Kunden möglich. Kunden sollen selbst entscheiden können, ob der Router in ihrem Haus zu einem Hotspot wird oder nicht.

Dies würde insbesondere gelten,  da die dem Schreiben beigefügten Geschäftsbedingungen unter anderem vorsehen, dass Kunden die Stromversorgung ihres Routers nicht über einen längeren Zeitraum als zum Beispiel für einen Neustart unterbrechen dürfen. Das halte man für eine unangemessene Benachteiligung und deshalb habe man entsprechende Klauseln ebenfalls abgemahnt.

Mal schauen, was aus der Geschichte noch wird…

 

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16 Kommentare

  1. Typisch. Diese unseriösen Kabelnetzbetreiber machen das bei Tarifumstellungen genauso. Einfach einseitig den Vertrag ändern, der Kunde müsse aktiv widersprechen. Rechtlich korrekt wäre es genau andersherum: Vertrag einhalten und Angebot unterbreiten, welches der Kunde auch einfach ignorieren kann.

    Ich habe mich mit Tele Columbus diesbezüglich dieses Jahr schon anlegen müssen. Die haben nach 2 Monaten die Tarifänderung zwar zurück genommen, auf mein Geld warte ich aber noch immer. Natürlich war der „neue“ Tarif teurer. Welch ein Zufall. Begründet haben sie das aber mit der „Vereinheitlichung“ von Tarifen. Die Wahl eines „neuen“ kleineren Tarifes war aber nicht angeboten worden. Klarer Fall von versteckter vertragswidriger Preiserhöhung.

  2. Pablo Gonzooohlo says:

    Vor allem man bekommt keinen Zugang – wenn man nicht den Laden – sprich lan von Zuhause für alle aufmacht

  3. venice-89 says:

    Ich verstehe das Problem nicht… es entstehen weder Kosten noch andere Nachteile durch den zusätzlichen HotSpot – im Gegenteil man hat Vorteile.

    Die Verbraucherzentralen sollten sich lieber um sinnvolles kümmern….

    @Pablo
    Das ist ja auch genau richtig so, wieso solltest du eine Zusatzleistung bekommen wenn du selber nichts dafür gibst?

  4. masterX244 says:

    @Venice-89
    Man bekommt sehr wohl Nachteile (nämlich dann wenn man einen eigenen router statt dem Router vom Kabelnetzbetreiber will, weil dann muss man aus dem Hotspot-Teil aussteigen

  5. Murgpirat says:

    Man muss auch nicht das eigene LAN für alle aufmachen. Es wird ein zusätzliches, komplett getrenntes Gäste-Netz aufgemacht. Lt. Unitymedia soll das nicht einmal die eigene Kapazität abzwacken, man hat also weiterhin 50/120/200 MBit/s. Mit dieser Lösung könnte auf einen Schlag ein flächendeckendes Hot-Spot-Netz entstehen. Von einer Regelung, dass man das Teil nicht längere Zeit vom Strom trennen darf, hab ich bisher nix gelesen. Und selbst wenn, die einzige Sanktion wär dann wohl, dass man selbst vom Hot Spot Zugang ausgeschlossen wird. Was dann auch wieder fair wäre. Ich seh derzeit also keinen Nachteil

  6. Hm… da mein Modem/Router im Keller hinter einer Stahltür steht, habe ich das WLAN abgeschaltet. Schalten die es per Fernwartung wieder ein?

  7. @venice-89:
    Ich benöltige kein WLan von UM unterwegs, warum soll ich das dann aufgedrängt bekommen ?
    Aleine die Art und Weise, die UM hier an den Tag legt, ist Grund genug für eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale, die haben genau das gemacht, was deren Aufgabe ist: Verbraucherschutz.

    Und von wegen Nachteilen, die Aktivierungd es HotSpots würde mir die Wahlfreiheit eines alternativen Router nehmen, das ist in meinen Augen eine bewussten Hintergehung der Wahlfreiheung und des entsprechenden Gesetzes.
    Und wann und wie oft ich dem Router in meiner Wohnung den Strom entziehen ( z.b. wenn ich verreise ) entscheide ich immer noch selber und nicht Unitymedia.

    Von daher habe ich dem ganzen auch sofort widersprochen und kann nur jedem raten, das auch zu tun.

  8. Pablo Gonzooohlo says:

    @venice Unitymedia macht das auch nicht für die Comunity. Das sind Geier die Verträge die später teurer werden verkaufen (die ersten 3 Monate monatlich) Wenn du denen dann sagst, mit sowas kann man nicht richtig kalkulieren – sagen die – wir wissen das auch nicht warum, aber es gibt nur diese Verträge.

    So und ich muss diesen NSA Ableger mit VPN haben, weil es hier kein vernünftiges(V) DSL gibt.

    mit UnityMedia sollte man das machen, was Erdogan mit der CumHyriet gemacht hat.

  9. @masterx244 @Thomas

    Wieso sollst du keinen alternativen Router verwenden können? Hier in der Schweiz macht das UPC ebenfalls so. Ich habe deren Router / WLAN und habe dahinter ein eigenes WLAN Modem gehängt und habe mein eigenes Netz unabhängig von UPC. UPC sendet auf seinen Kanälen, ich auf meinen. Das tangiert mich nicht.

  10. Und dieses Argument von dem völlig getrennten Netz können sie sich von mir aus sonst wo hinstecken. Es dauert vermutlich kein halbes Jahr dann hat irgend ein findiges Skriptkiddie einen Weg gefunden von einen ins andere Netz zu kommen weil es irgendeine Schwachstelle im Router ausnutzt.

  11. sunworker says:

    @Tim
    So ist es. Die Verbraucherzentrale tut nur ihren Job. Sehr zu begrüßen.

    Das wird Unitymedia niemals rechtlich durchkriegen. Echt eine Frechheit das einfach freizuschalten ohne die User zu fragen. Die meisten kriegen das doch gar nicht mit.

  12. @Tim: Genauso ist es.

    Ich will nicht gezwungen werden, eine zusätzliche potentielle Schwachstelle allen im Umkreis zugänglich zu machen. Es macht nämlich einen erheblichen Unterschied, überhaupt in ein per WPA2-verschlüsseltes WLAN einzudringen (bisher unmöglich) oder bereits durch ein offenes Gastnetz drin zu sein und nur noch die Routersoftware knacken zu müssen. Das ist leider allzuhäufig möglich. Und wenn dem Angreifer das gelingt, ist mein gesamter Datenverkehr abhörbar. Und das schön anonym per Funk aus der Ferne – ohne Entdeckungsgefahr.

  13. Kommen die dann auch für die zusätzlichen Stromkosten auf? Das wäre ja wie wenn mir mein Autohersteller ohne Nachfrage den Durchschnittsverbrauch erhöht. Außerdem stört jedes weiter Netz im gleichen Frequenzband die Signalqualität. Und die Aussage dass es die eigene Leitung nicht beeinträchtigt würde ist Bullshit. Bei einem Shared-Medium ist das gar nicht ohne Einschränkungen möglich. Solche Vorgehensweisen gegen die Verbraucher sollten mit hohen Stafen belegt werden. Stattdessen bekommen Sie noch die Rosette geküsst.

  14. Ähnlich geht die Telekom auch bei Vertragsverlängerungen oder Neukunden vor. Häufig wird WLAN TO GO vom Mitarbeiter einfach gebucht, ohne dass der Kunde darauf hingewiesen und gefragt wird. Ich habe schon bei etlichen Kunden diese Option wieder rausbuchen müssen. Zumal viele Kunden, die eine FB anstatt des Speedport nutzen, trotz gebuchter Option kein Hotspot bereitstellen – aber in der Statistik der Telekom kommt es halt gut.

    Sobald auch der Routerzwang im Kabel fällt, werden so Spielereien auch schwieriger.

  15. sunworker says:

    @Matze
    Das stimmt, das hacken von Routern ist keine große Kunst bei den ganzen SIcherheitslücken. Und wenn man schon drin ist wird es noch einfacher.

    @Tobi
    Es ist schon was völlig anderes wenn es Unitymedia flächendeckend macht. Ich habe davon auch noch nie was gehört und ich kenne viele die VDSL bei der Telekom haben (mich eingeschlossen).

    Ausserdem kann ich mir bei der Telekom den Router frei wählen und bin daher sowieso davon befreit. Eigene Fritzbox dran und ich bestimme selbst was ich mit dem Internet machen will. Kann ich nur empfehlen.

    Aber das wird sich ja ab dem August auch bei Unitymedia ändern, dann gilt das neue Gesetz zum Routerzwang.

    Deren Umgang mit den Kunden ist echt eine bodenlose Frechheit.

  16. Zitat: „Lt. Unitymedia soll das nicht einmal die eigene Kapazität abzwacken, man hat also weiterhin 50/120/200 MBit/s.“

    Da möchte ich einmal laut lachen … teilweise gibt es ja jetzt schon Geschwindigkeitseinbußen, wo viele Nutzer in einer Straße am Kabel (es gibt ein Kabel, an welchem alle hängen) hängen. Und diese zusätzlichen Kapazitäten für die Hotspots müssen dort also dann auch mit drüber geschubst werden. Das führt zumindest in stark frequentierten Bereichen (Fußgängerzone, Hochhaussiedlungen …) und schlecht ausgebauten Gebieten zu Problemen.

    Ich habe der Nutzung widersprochen. Geht ganz einfach per Kontaktformular im Unitymedia Kundencenter.

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