Google Street View: Antrag auf Unkenntlichmachung ist online
Seit heute können Menschen, die ihr Haus nicht im Internet sehen wollen (bzw. nur verpixelt), die Unkenntlichmachung beantragen. Der Antrag auf Unkenntlichmachung in Google Street View fragt die Adresse ab und wie euer Haus beschaffen ist. Google fragt nach genaueren Infos, damit das zu verpixelnde Haus auch wirklich korrekt entfernt wird (oder ihr auf eine „spezielle Liste“ kommt ;)).
Neben der Anzahl der Stockwerke wird auch die Anzahl der Fenster, die Art des Daches und die Farbe des Hauses abgefragt. Hat man alle Schritte erfolgreich durchlaufen, wird man nach E-Mail-Adresse und Anschrift gefragt: per Post kommt ein Verifizierungscode zu euch, damit ihr nicht „aus Versehen“ das Haus des Nachbarn verpixeln lasst. Der logistische Aufwand muss phänomenal sein… – und wo finde ich Widerspruch gegen die anderen Dienste, die bereits seit langem Ähnliches praktizieren? GoogleSommerlochView!
@Fraggle
>…drittens gibt es dort eine klare gesetzliche Regelung, auch >wenn sie mir nicht paßt. Wohingegen bei der google Geschichte es >nicht klar geregelt ist.
Auch die geschichte mit google ist klar geregelt, es treffen eben die selben bestehenden gesetze zu wie in allen anderen fällen.
> es ist ein Unterschied, ob es auf einer Seite veröffentlicht >wird, die keiner kennt, oder auf einer, die jeder kennt.
aber nicht für den gesetztgeber! Vor dem gesetzt darf das gar kein unterschied sein!Stell dir vor mich kennt keiner ich mach das google macht, hinterher kennt mich jeder, so jetzt ist das was ich gemacht habe auf einmal verboten?
Genau das ist ja das problem das wir z.Z haben, es gibt gesetzte, die gelten völlig unabhängig ob es nun digital, analog, internet oder sonst was ist, das hat auch hunderte jahre funktioniert, ein allgemeines gesetztbuch kann und darf ja nicht auf jeden einzel fall eingehen sondern muss wie der name schon sagt allgemein gehalten sein.
Nun mit „auftauchen“ des internets haben wir das problem der nicht mehr durchsetzbarkeit, da es zwar einen gültigkeitsbereich der gesetze gibt (geographisch) sich das internet aber nicht darum schert. z.B. der gesetzgeber würde sagen luftaufnahmen von privathäusern dürfen in DE nicht veröffentlicht werden, was dann? Google hat die aufnahmen bereits gemacht, die daten liegen auf einem server der nicht in DE steht, die firma gibt es in DE nicht (nur hypothetisch google wird wol auch ne firma in de haben). Das einzige was jetzt möglich wäre, ich erlaube nicht, dass diese daten nach DE kommen, also sind wir wieder bei netz sperren…
Die einzige möglichkeit wäre chinesische verhältnisse einzuführen, ich sperre das internet und lass nur gezielt die ihalte durch die in meinem land erlaubt sind, naja und das will wohl hoffentlich keiner.
Im fall von gsv kann ich doch nicht google verbieten die aufnahmen zu machen, weil es google ist! Ich muss eine für alle gültige regelung finden z.B. das veröffentlichen von Abbildungen von privat eigentum ist ohne genehmigung des eingentümers nicht erlaubt… oder die regelung die jetzt fuer die abbildung von personen gilt erweitern (ist ja genau die gleiche geschichte, bevor es zeitungen gab die sich weit verbreiten war das auch kein thema).
Das was google jetzt macht ist eine reine freiwillge geschichte von google um
– publicity zu kriegen (was glaubt ihr um wieviel die zugriffe auf google maps gestiegen sidn seit die sache in den medien ist, unbezahlbare werbung!)
– die gemüter zu beruhigen
der gesetzgeber schläft inzwischen weiter…
@Hik:
Du irrst, es ist nicht klar geregelt. Schau Dir einfach mal Diskussionen zu der Höhe der Aufnahme an. Jeder Mensch hat das Recht seine Privatssphäre im Garten durch eine z.B. Hecke zu schützen. Diese darf aber nur 2m hoch sein.
Weiter ist es das Recht Aufnahmen zu machen, aber ohne Hilfsmittel, die über hecken schauen lassen. Genau deswegen ist das Google Auto auch in der Diskussion. Gilt das Stativ als Hilfsmittel oder nicht.
Natürlich kann es ganz nett sein solche Dinge anzusehen, ich meine mit GSV z.B. zwischen den Pyramiden zu kurven. Aber warum muß es z.B. in Wohnvierteln sein? Wo nichts anderes ist als Wohnungen? Und warum muß man in die Fenster sehen können (was man kann, hab es wie oben erwähnt getestet?)
@Fraggle
das gesetzt regelt das eben schon (hat ja bisher auch gereicht) durch technische neuerungen tun sich eben neue fragen auf.
Haette noch nie gehoert dass irgendwo im gesetz steht aus welcher hoehe man aufnahmen machen darf! Und die hecken hoehe ist bestimmt auch nocht in einem gesetz geregelt, hoechstens in irgendwelchen lokalen verordnungen oder bauvorschriften!
> Natürlich kann es ganz nett sein solche Dinge anzusehen, ich meine mit GSV z.B. zwischen den Pyramiden zu kurven. Aber warum muß es z.B. in Wohnvierteln sein?
dann versuch mal in worte zu fassen (die auch fuer ein gesetz taugen) was jetzt z.b. unter pyramiden faellt die man ablichten darf und was nicht 🙂
leider ist das alles nicht so einfach in gesetze zu fassen. und dann beschweren sich wieder alle ueber die ueberregulierung…
und nur zur klarstellung ich bin kein GSV verfechter!
Ich bin kein Rechtswissenschaftler, aber soweit ich es im Netz verfogen konnte, spielen Dinge wie über Hecken schauen eine Rolle im Gesetz. So darf man z.B. keine Leiter an eine Mauer stellen und darüber hinweg photographieren. Es hat den Anschein, als wäre das gesetzliche Problem, daß es zu speziell beschrieben wurde weshalb das Stativ auf dem Auto wohl nicht ganz darunter fällt.
Was die Pyramiden betrifft, so wollte ich damit nur sagen, ich kann verstehen, daß es gewisse nette Effekte gibt. Es heißt nicht, daß ich deswegen es gutheiße. Für meinen Teil muß ich dazu sagen, wenn die Freiheit beschränkt wird, muß ich auf den netten Effekt verzichten.
Übrigens wäre es recht einfach zu beschreiben: öffentliche und staatlihe Gebäude drüfen abgelichtet werden, nicht aber private. Ein recht kurzer Satz, der dies beinhalten würde und Privatssphäre schützt (ich weiß, Hausfront zählt zur Zeit nicht zur Privatssphäre, sollte sie aber in meinen Augen, zumindest was das publizieren betrifft, sonst müßte man ja auch Füßgängern Augenbinden vorschreiben 😉 ).
Auch bin kein jurist, ich meinte nur, dass die 2 meter grenze kein gesetz ist, genau an diesem beispiel sieht man wie schwierig es ist das alles in gesetze zu fassen. als das gesetz verfasst wurde hat bestimmt keiner daran gedacht, dass eines tages autos mit kameras herumfahren und alles flaechendeckend erfassen. die gesetzgebung hinkt einfach hinter der schnellen technologischen entwicklung hinterher.
stellt euch mal vor vor einigen jahren haette ein staat die idee gehabt mit solchen fahrzeugen die gegend zu erfassen, der aufruhr waere gross gewesen…
Mensch Leute, kapiert ihr es nicht: Google wird immer reicher und mächtiger. Heute schon ist es wertvoller als mancher Staat/Souverän. Und als Danke schön erhaltet Ihr ein scheiß Programm um z.B. zu sehen, ob Cashey zufälligerweise gerade vom AB kommt.
Z.B.für Hedgefonds, Real Estate Agencies, Pensionsfonds, Soros etc. ist dies ein gefundenes Fressen – die Beute kann vorher inspiziert werden. Mich erinnert das an den Ausverkauf der DDR, als man jedem Ostdeutschen für läppische 5000 DEM seine Eigentumsrechte an den VEBs abgekauft hat.
Ergo – später nicht weinen 😉
Ich denke auch man hats mal wieder verpeilt aber das in der Deutschen Politik ja nichts neues die kommen ja immer zu spät und dan mit Unausgegorenen ideen die sich nicht umsetzen lassen oder einfach nicht den Gewünschten effekt bringen (Netzsperre und so Klamotten ).Hätte der Staat aber Überhaupt das recht Google vor die Tür zu setzen ?? Wir sind Statt wir wollen nicht das ?? Glaube kaum das dir Regierung das recht dafür hätte.Zumindest nicht unsere China is das was anderes aber im Rschtsstatt wohl kaum.Man hätte wohl klagen müssen Die Regierung im Interesse der Bürger gegen Google.Das könnte Jahre dauern und ein riesiges Haushaltsloch verursachen den Google würd wohl kaum klein bei geben.Die haben eh Horden von Anwälten die so oder so bezahlt werden müssen.Möglischkeit 2 man erlässt Gesetze das dauert auch und wen man sich die leistungen der letzten jahre ansieht währen die so Verkorkst das sie wieder ins nichts laufen.Und das weitere Problem ein Gesetzt muss vor der Handlung Exestieren im Nachinein gilt nicht.
Und das 2te da spreche ich mal aus fachlicher sicht
Die Kamera/Kameras stehen auf keinem Stativ sondern befinden sich auf einem Sonderaufbau und somit auf dem Fahrzeug selbst.Die Befestigung (Sonderaufbau) wurde mit Sicherheit vom TÜV abgenommen und Erlaubt und würd somit teil des Fahrzeugs selbst und vorallem Genhemigt von Stattlicher Seite den der TÜV Übernimmt diese Aufgabe im Namen des Stattes.Google würd mit Sicherheit eine (ABE) Allgemeine Betriebs Erlaubnis vom TÜV erhalten haben ansonsten würden sämtliche Google Autos ohne Gültige Betriebserlaubnis und somit ohne Versicherungs Schutz durch die gegend Fahren und das ist Strafbar
Da muss ich einigen Vorpostern recht geben. Diese Hysterie gibt es wohl nur in Deutschland. Ich wohne in Spanien und das ist schon sehr viel von Steetview aufgenommen worden. Aber hier gab es praktisch keine Resonanz. Es kam kaum was in den Medien geschweige den Diskussionen ob nun ein Haus gepixelt wird oder nicht. Allerdings wird hier wieder über ganz andere Sachen diskutiert die in Deutschland kein Thema sind.
Warum gleich die Hysteriekeule schwinge Jorge? Man kann es auch von der anderen Seite betrachten: Hierzulande hat man einfach knapp 60 Jahre Erfahrung mit Überwachung gehabt und weiß daher aus Erfahrung wie sehr Mißbrauch in der Richtung betrieben wird. Es kann natürlich Hysterie hierzulande sein, ebenso aber auch naive Arglosigkeit in anderen Ländern. Nicht immer muß es anderswo besser sein.
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