Google muss Autovervollständigung wieder entschärfen

Wir alle kennen die Klagen, die auf Google in Sachen Autovervollständigung einprasselten. Besonders häufige Suchphrasen werden von Google als eventueller Suchvorschlag angezeigt, was teils zu bizzaren Situationen führen kann. Ex-First Bundes-Lady Bettina Wulff brachte wohl allen Deutschen die Thematik Autocomplete näher, ging sie doch gegen diskreditierende Vorschläge gegen Google vor.

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Seit April 2009 hat Google eine “Autocomplete”-Funktion in die Suchmaschine integriert, mit deren Hilfe dem Nutzer während der Eingabe seiner Suchbegriffe in einem sich daraufhin öffnenden Fenster automatisch verschiedene Suchvorschläge (“predictions”) in Form von Wortkombinationen angezeigt werden. Die im Rahmen dieser Suchergänzungsfunktion angezeigten Suchvorschläge werden auf der Basis eines Algorithmus ermittelt, der unter anderem die Anzahl der von anderen Nutzern eingegebenen Suchanfragen einbezieht.

Nun hat ein Kläger gegen Google einen Teilerfolg errungen.

Der klagende Inhaber der Firma stellte im Mai 2010 fest, dass bei Eingabe seines Namens R.S. in dem sich im Rahmen der “Autocomplete”-Funktion öffnenden Fenster als Suchvorschläge die Wortkombinationen “R.S. (voller Name) Scientology” und “R.S. (voller Name) Betrug” erschienen.

Dadurch sahen sich die Kläger in ihrem Persönlichkeitsrecht und geschäftlichen Ansehen verletzt. Weiterhin sagt der Klagende damals  aus, weder in irgendeinem Zusammenhang mit Scientology zu stehen, noch sei ihm ein Betrug vorzuwerfen noch ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. In keinem einzigen Suchergebnis sei eine Verbindung zwischen dem Kläger und “Scientology” bzw. “Betrug” ersichtlich.

Die Klage war vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln zunächst ohne Erfolg geblieben, da das OLG nicht der Meinung war, dass eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliege. In der Revision kam letzten Endes heraus, dass sich das Oberlandesgericht Köln mit der Frage zu beschäftigen habe,  ob Google seinen Pflichten zur Überprüfung von konkreten Beanstandungen hinreichend nachgekommen war.

Das war nach Auffassung der Richter insoweit nicht der Fall, Google hatte zunächst eine Prüfung und Abhilfe verweigert. Aus Googles Antwort ergab sich nach Ansicht des Gerichts die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Verletzung der Prüfungspflicht und damit auch eine Wiederholungsgefahr. Google hat allerdings die beanstandeten Einträge gelöscht und damit einen Rechtsverstoß beseitigt, die geforderte Geldentschädigung muss der Internet-Gigant dem Kläger nicht zahlen.

Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen, wie man seitens des OLG Köln mitteilt. Hiergegen können die Kläger innerhalb eines Monats ab Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde erheben.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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11 Kommentare

  1. de_noogle says:

    Vielleicht hätte R.S. einfach mal Enter drücken sollen, vielleicht gibt’s noch 30 Leute mit diesem Namen in Deutschland.

  2. Jetzt werden schon Suchmaschinen zur Zensur gezwungen …
    Als ob gerade google den herrn r.s. trollen wollte.
    Gibt es eigentlich auch irgendwo das Urteil, wo man nachlesen kann, wie der nette Herr heißt?

  3. Er heißt Rolf Sorg.

  4. „Pflichten zur Überprüfung von konkreten Beanstandungen“ würde ich jetzt mal „Pflichten zur Selbstzensur“ nennen. Das ist doch abnormal, es spiegelt nur wieder, was die Öffentlichkeit scheinbar von jemandem denkt, die Tatsache, dass es in einer Suchmaschine mit auf Aufrufen basierenden Vorschlägen auftaucht, sagt nichts über eine Person/Firma aus, nur dass die Öffentlichkeit scheinbar solche Erfahrungen hatte. Und wenn diese solche Erfahrungen hatte, wird wohl etwas dahinter sein, denn Botnets kann Google ja erkennen.

  5. Und für alle, die es noch nicht kennen, gebt mal „Ich werde“ bei google ein…

    http://img22.myimg.de/ichwerde1fd79.jpg

    ;D

  6. OLG Köln, das sollte niemanden überraschen…

  7. de_noogle says:

    Hier ein Bild-Artikel von 2013 mit Rolf Sorg, der die Begriffe „Betrug“ und „Scientology“ nicht mehr neben sich stehen haben will. Also, „Rolf Sorg Betrug“ oder „Rolf Sorg Scientology“:

    http://www.bild.de/politik/inland/google/das-ist-der-mann-der-google-in-die-knie-zwang-30430226.bild.html

  8. „wie kann ich facebook löschen“ lol iist das nicht strafbar fremdes eingetum zu löschen?

  9. Wann lernen solche Leute dass Zensur das falsche Mittel ist um im Internet für Wahrheit zu sorgen… ?!?

  10. der andere Peter says:

    Wenn man Rolf Sorgs Firma „PM International“ und deren Produkt „FitLine“ mal hinterher googlet, merkt man schnell, dass die erstens massiv SEO betreiben müssen, und zweitens bei den wenigen Drittseiten, die Google unter den ersten 10 Treffern zeigt, zu deren Vertriebsmodell eigentlich immer die Schlagworte „unseriös“, „Finger weg!“, „Betrug“ oder „wie eine Sekte“ fallen.

  11. Aussage und Assoziation.
    Der Unterschied zwischen beidem war iirc das allererste Thema beim Beginn des Philosophie-Unterrichts in der Schule (gab es erst ab Klasse 11, d.h. Oberstufe / Sek. 2).
    Also: „trockenes Wasser“ sagt gar nicht aus, sondern ist nur eine bloße Assoziation.
    Dagegen „Wasser ist trocken“ ist eine Aussage. Und nur eine solche kann falsch sein.
    „Bettina Sorg Terroristin“ sagt gar nichts aus.
    Erst „Bettina Sorg ist eine Terroristin“ ist eine Aussage, die man verantworten muss.
    Tja, wenn mal jemand auf die Idee käme, den Verstand einzuschalten, gäbe es solche ganzen Lächerlichkeiten um Autocomplete erst gar nicht.
    Aber damit nur ja niemand den Verstand einschaltet oder gar benutzt, gibt es eben Gerichtsurteile, die eine bloße Assoziation durch Autocomplete als „Rechtsverstoß“ verkaufen wollen.
    Immerhin: Die Rechnung der Gerichte scheint aufzugehen.
    Ja, und wenn man über Google-Autocomplete auf eine Seite käme, wo steht: „Bettina Sorg ist eine Terroristin“?
    Selbst dann sollte man eben gegen den Seitenbetreiber vorgehen und nicht gegen Google.
    Eigenes Beispiel: Wenn ich in irgendwelchen Foren etwas eintrage, was nicht vollkommener Mainstream-Müll ist, kommt recht oft irgendjemand auf die grandiose Idee, allen eine Google-Suche nach meinem Namen zu empfehlen – ohne aber ein konkretes Suchergebnis zu empfehlen.
    Warum?
    Vermutlich, weil es eben auch viele Fake-Seiten über mich gibt, die mich – mit meinem Namen im Pseudo-Impressum – mit Schmutz überschütten. Trotzdem laste ich das eben nicht Google an.
    Wer diesen Schmutzwerfern glaubt, hat sich eh disqualifiziert.

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