Google setzt Experten-Beirat für die Löschantrags-Problematik ein

Das Recht auf Vergessenwerden, eines der umstrittensten Urteile, die dieses Jahr gefällt wurden. Google wurde vom europäischen Gerichtshof auferlegt, dass Suchergebnisse unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden müssen. Dies betrifft aber nur die Anzeige in den Suchergebnissen, die ursprüngliche Webseite, auf die das Suchergebnis zeigt, bleibt hiervon unberührt. Der Ansturm auf das von Google bereitgestellte Formular für einen Antrag auf Löschung erfreut sich großer Beliebtheit.

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Seit Mai wurden 70.000 Löschanträge gestellt, die insgesamt 250.000 Einzelseiten beinhalten. Wie Google mit dieser Antragsflut umgeht und was seine Meinung zu dem EuGH-Urteil ist, hat David Drummond – Chefjustiziar bei Google und Mitglied des Experten-Beirats – in einem Kommentar festgehalten. Dort erfährt man, dass Googles Löschaufgaben immens angestiegen sind, da es nicht mehr nur ein legal oder illegal aus dem Index zu löschen gibt, sondern bei jedem Antrag abgewogen werden muss, ob dieser tatsächlich einer Löschung würdig ist.

Drummond hat einen sehr schönen Vergleich für das gefällte Urteil. Es ist wie, wenn man einem Buch den verbleib in einer Bibliothek erlaubt, es aber nicht ins Bibliotheksverzeichnis aufgenommen wird. Jeder der Anträge wird von einem Team von Mitarbeitern gesichtet und bearbeitet, wie Drummond erklärt. Hier müssen dann Entscheidungen getroffen werden, z.B. ob die betroffene Person in öffentlichem Interesse steht, aber auch, ob die Veröffentlichungsquelle vertrauenswürdig ist.

Diesem Team steht neuerdings ein unabhängiges Berater-Team zur Seite. Verschiedene Vertreter aus unterschiedlichen Bereichen wie Medien, Datenschutz oder Technik. Auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Platz im Beirat. Diesen Experten-Beirat kann man auf dieser Webseite einsehen. Dort kann man auch einen Kommentar zum EuGH-Urteil abgeben. Es ist sehr deutlich herauszulesen, dass Google selbst mit dem Urteil nicht einverstanden ist, sich aber bemüht, die Auflagen des Gerichts bestmöglich umzusetzen.

Es ist schon interessant, wie sich so ein Gerichtsurteil auswirken kann. Es ist durchaus eine Manipulation des Internets, wenn bestimmte Ergebnisse nicht von Google dargestellt werden dürfen. Was für uns in den Fällen von eindeutig illegalen Inhalten (Kinderpornografie, Glorifizierung von Nazitum) eigentlich selbstverständlich ist, wird im Fall von selbst gestellten Löschanträgen kritisch beäugt.

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17 Kommentare

  1. Der Vergleich mit dem Bibliotheksverzeichnis zeigt sehr schön, wie weltfremd und blödsinnig das EU-Urteil ist.

  2. Experten-Beirat hört sich erst einmal gut an denn im Moment scheint Google einigermaßen überfordert mit der Thematik. Ich habe den Eindruck es wird erst einmal großzügig ‚gelöscht‘ um Ärger aus dem Weg zu gehen. Für mich gibt es z.B. keinen Grund bloße Fakten welche keine Diffamierungen darstellen zu entfernen, z.B. wenn jemand Scientology irgendwann einmal einen Kredit gegeben hat.
    Von daher stelle ich mir die Frage welche denn die ‚bestimmten Voraussetzungen‘ genau sind – wurden die vom europäischen Gerichtshof genau definiert? Darüber habe ich bisher wenig bis nichts gelesen, sollte doch einer der Hauptpunkte der Diskussion sein.
    Jedenfalls sollte sich Google nicht von politischer Seite unter Druck setzen lassen. Den Eindruck habe ich aber leider.

  3. Eike Justus says:

    Ach Jo,
    jetzt ist schon so oft darüber diskutiert worden, und immer noch scheinst du es nicht verstanden zu haben: Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist in der EU eben höher bewertet als dein Anspruch, jeden zu Unrecht verletzenden Eintrag im Netz mundgerecht serviert zu bekommen. Es werden keine bestehenden Seiten gelöscht, sondern das automatische Verknüpfen und „falsche“ Anbieten solcher Seiten mit Google-Suchbegriffen überprüft und ggfs. gelöscht. Angenommen, du hättest eine Tochter, und ein Foto von ihr, das irgendein abgewiesener Pubertant ins Netz gestellt hat und dabei den Satz „war auf der letzten Party wie eine Nutte angezogen“ verwendet hatte, taucht in Google auf, wenn du nach „Party-Nutten in NRW“ googlest.
    Dann kann das Auftauchen in der Google-Auswahl zu Löschung beantragt werden. Die Seite des Pubertanten bleibt weiter bestehen und kann auf direktem Weg angesteuert werden.

  4. @ Eike
    Und wo genau widersprichst du jetzt Jo?
    Das Urteil ist haarsträubend falsch. Ist das gleiche wie damals bei der Uschi mit ihren Stopschildern. Wenn etwas Verbotenes im Netz ist muss es an der Quelle entfernt werden. Da hilft werder ein Stopschild noch das Löschen aus irgendeinem Suchverzeichnis.

    Und das Google jetzt quasi Richter und Henker in einer Person ist (auf Informationen bezogen) kann keinem freiheitsliebenden Menschen gefallen. Solche Dinge müssen von Gerichten entschieden werden und nicht nach privatwirtschaftlichem Gutdünken.

  5. @Eike ich war mir zum Ende deines Kommentars kurz nicht sicher ob das jetzt sarkastisch war.

    „Die Seite des Pubertanten bleibt weiter bestehen und kann auf direktem Weg angesteuert werden.“

    Großartig, dann kann die Seite ja auch weiterhin überall hübsch verlinkt werden und auf sozialen Netzen geteilt werden…oder sollen alle Seiten mit links dahin dann auch automatisch aus Google entfernt werden?

  6. @dean Google Richter und Henker zugleich. Richtige Einsicht, zu kurz gedacht. Wer sagt dir denn, dass Google nicht auch ohne dieses Urteil nicht permanent die Suchergebnisse beeinflusst? Machen sie definitiv für jeden erkennbar schon allein durch ihre Cookies/Histories etc. Wo machen sie es noch? Wir müssen darüber nachdenken, inwieweit Firmen wie Google nicht das Internet als solches definieren. Denn für die meisten Leute heutzutage ist Google das primäre Portal nach der Devise: was Google nicht findet, gibts nicht.

    Leider werden Diskussionen wie diese nur in den Feuilletons geführt, aber die selbsternannten Digital Natives lesen ja nicht mehr Print sondern nur noch Techblogs, die eh alles geil finden was uns die großen Internetkonzerne vorsetzen. Und die pöhsen sind sowieso immer nur die Politiker.

  7. @Troy
    Die Gefahr lässt sich kaum beseitigen. Am ehesten noch mit lebhafterer Konkurrenz, allerdings sehe ich da keine ernsthafte. Aber der Reihe nach:

    1. Es ist imho immer noch ein Unterschied, ob Google so etwas von sich aus macht oder ob Hinz und Kunz irgendwas verlangen können und es an Google liegt das richtig einzuschätzen. Die werden dann natürlich – um sich schadlos zu halten – eher zuviel als zuwenig zu löschen. Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit solcher Anfragen kann also imho nur von einem Gericht durchgeführt werden.

    2. Unabhängig davon gibt es in diesem Fall immer noch die Stoppschild-Problematik, an der ja auch schon die Flinten-Uschi (ZURECHT!) gescheitert ist. Es hätte also eigentlich gar nicht erst soweit kommen dürfen, dass Google jetzt in dieser Situation ist.

    3. Natürlich kann Google ihre Suchergebnisse beeinflussen. Und wie du richtig sagst tun sie das ja auch tatsächlich durch bspw. Cookies oder einfach nur ihren Suchalgorithmus. Keiner von uns weiß, ob sie nicht selbst zensieren oder vielleicht per Gag Order von den US of A dazu gezwungen werden etwas zu zensieren. Aber wie würdest du da ansetzen? Eine europäische Suchmaschine? Eine Bundes-Suchmaschine?
    Halte ich alles für Augenwischerei, dass es dort sauberer zugehen würde.
    Bisher habe ich nicht den Eindruck, dass mir Google etwas unterschlagen hat. Da gibt es dutzende andere Konzerne, die ihre Macht bei wesentlich weniger Benefit schon ausgenutzt haben. Von daher werde ich bei Google bleiben…bis ich eine bessere Alternative ausfindig gemacht habe 🙂

  8. Eike Justus says:

    Ich dachte, ich hätte mir genug Mühe gemacht, aber offensichtlich doch nicht.
    Was ich meinte, war Folgendes: Google m a c h t durch eigenes Verknüpfen von Gefundenem durch seine Algorithmen eine n e u e Information. Besagter Pubertant hat das so ja nicht gesagt.

    Und Tobias, ein direkter Link ist keine neue Information, nur ein Verweis auf bestehende.

    Und dean, natürlich hat die Quellseite Mist gemacht und muss korrigiert werden, aber nicht auf dem Weg des Themas hier. Ist aber doch auch gar nicht beabsichtigt. Sondern, wie du richtig sagst, zivilrechtlich.

  9. Einspruch! Wo macht denn Google eine neue Information daraus?
    Da wird nur das verwendet bzw. angezeigt was auch in der Quelle steht.
    Deswegen ist die Metapher mit dem Bibliotheksverzeichnis auch so gut gewählt.

    Und genau genommen hat nur die Quellseite „Mist gemacht“, sonst keiner.

  10. Eike Justus says:

    Und wer hat die „Party-Nutte“ erfunden, die Schweizer?

  11. @ Eike:
    Mach dir nicht die Mühe! Schau dir bitte nur mal diese schlagkräftige Argumentation an:
    „Bisher habe ich nicht den Eindruck, dass mir Google etwas unterschlagen hat.“
    😀

  12. Na dann bin ich mal auf deine fundierte Analyse deiner Lieblingssuchmaschine gespannt?
    Ach, die verraten dir das nicht?
    Sachen gibts…

    Wär natürlich schön gewesen, wenn du auf den Rest auch eingegangen wärst, aber da war das Pulver dann wohl schon alle 😉

  13. @ dean:
    Es geht mir einfach darum, dass es lächerlich ist, anzunehmen, dass du immer alle verfügbaren Informationen von Google angezeigt bekommst. Wie viele weitere, ebenfalls auf dem Index von Google basierende Sucmaschinen verwendest du denn, um festzustellen, ob Google dir etwas unterschlägt?

    Oder war die Bemerkung ironisch gemeint? Das erscheint bei nochmaligem Lesen sogar naheliegend. Gut, dann entschuldige ich mich, weil ich es beim ersten Lesen nicht bemerkt habe.

    BTW: Google kann vielleicht seine Suchergebnisse beeiflussen, aber ganz sicher nicht ihre.

  14. Ich schiebe ein „n“ nach. „beeinflussen“ sollte es heißen, und es wird mir leider keine Editierfunktion angeboten.

  15. Die Aussage sollte nur mein Gefühl bei der Suche vermitteln, nichts anderes. Dieser Aussage ging weder eine wissenschaftliche Abhandlung voraus noch verifiziere ich jede Suchanfrage in mehreren Suchmaschinen. Das ist einfach mein persönlicher Eindruck, so wie ich es auch geschrieben habe, sonst nichts. Solange ich da nichts gegenteiliges erfahre oder erlebe wird das wohl auch so bleiben 🙂

    Google beeinflusst natürlich SEINE (:)) Suchergebnisse anhand SEINES Algorithmus. Aber da geht es ja in erster Linie nicht darum ob etwas angezeigt wird, sondern an welcher Stelle. Bislang hat mir wissentlich kein Treffer gefehlt und wenn doch dann gab es eine Nachricht dazu, bspw. bei Copyrightvergehen. Aber auch da handelt Google sehr transparent, siehe auch https://www.google.com/transparencyreport/removals/copyright/.

    Ich sehe mich aber schlichtweg außer Stande zu bewerten, ob ich jedes einzelne Ergebnis von Google tatsächlich präsentiert bekomme. Ich bewerte meine favorisierte Suchmaschine stets nach Funktionalität und der Qualität des Ergebnisses. Sollte das mal nicht mehr gegeben sein, ziehe ich auch gerne weiter. Aktuell stimmt das aber noch alles. Wenn ihr da andere Informationen habt, nur her damit. Nichts ist so stetig wie der Wandel 🙂

  16. Die Diskussion hier ist teilweise haatsträubend naiv! Es geht doch nicht in erster Linie darum um Lieschen Müllers Tochter zu schützen, wer so argumentiert, der argumentiert scheinheilig. Dafür gäbe es genug andere Baustellen! Das Problem ist doch dass ähnlich wie im Fall Streetview eine ziemlig IT-inkompetente Politik jahrelang kein Problem mit Google hatte. Das derzeit fast beliebig unliebsame Informationen einfach bei Google gelöscht werden können – und dieses geschieht ja derzeit – geht hier völlig unter. Das scheint inzwischen selbst den Verlagen u.a. Spiegel zu weit zu gehen.

    Google macht neue Informationen?? Also bei mir wird der originale Link angezeigt. Google erstellt einen Index mit möglichst vielen Stichwörtern. Mehr nicht.
    Einen Satz später heisst es dann auch: ‚ein direkter Link ist keine neue Information‘
    Ja wie denn nun?

    Das Beispiel von Eike – so wie es dort beschrieben ist – zeigt ja wie unsinnig so ein Vorhaben ist, allein schon aus technischer Sicht. Und wozu das dann führt sehen wir ja im Moment.

  17. Wenn Firmen, die Infrastrukturdienste anbieten (und das macht Google faktisch, ähnlich wie früher z.B. die Post), eigenständig filtern, dann beäuge ich das genauso kritisch wie wenn Staaten das machen. Ja, selbst bei Nazi und KiPo. Da geht es um das Gefährdungspotential und darum, welche Methoden wirksam und angemessen sind.

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