Gerichtsurteil: Provider sollen für Urheberrechtsverletzungen Dritter haften

gema logoDer Bundesgerichtshof hat in Deutschland ein bemerkenswertes und womöglich folgenreiches Urteil gesprochen: „Access-Provider“ bzw. umgangssprachlich schlichtweg Provider / Internetdienstanbieter sollen in Zukunft für Urherberrechtsverletzungen Dritter haften. In der Praxis bedeutet das, dass Provider Sites blocken sollen, die Raubkopien und Co. anbieten. Anstoß des Urteils waren Streitigkeiten um die Plattform 3dl.am welche Kopien populärer Musik anbietet. So gab es in diesem Zuge einen Rechtsstreit zwischen der allseits beliebten GEMA und der Deutschen Telekom.

So kam die GEMA nicht an die Betreiber der strittigen Plattform heran, die mittlerweile ohnehin unter anderem Namen unterwegs ist. Entsprechend wendete sich die Verwertungsgesellschaft an die Deutsche Telekom und verlangte eine Sperrung der Website. Der Provider aber weigerte sich. Zuvor war die Klage von Instanz zu Instanz höher gereicht worden und landete letzten Endes vorm Bundesgerichtshof. Denn bisher wurde die Klage der GEMA jeweils abgewiesen, da den Gerichten die Eingriffe ins Internet  und das Recht auf Informationsfreiheit zu drastisch waren. In Zeiten der Aufhebung der Netzneutralität überrascht das eher.

Der Bundesgerichtshof hat heute die Urteile I ZR 3/14 und I ZR 174/14 bestätigt, in denen nicht nur eine Klage der GEMA sondern auch der Musikindustrie Berücksichtigung findet. Doch man relativiert vorherige Gerichtsentscheidungen und spielt der GEMA zumindest für die Zukunft in die Hände:

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„Ein Telekommunikationsunternehmen, das Dritten den Zugang zum Internet bereitstellt, kann von einem Rechteinhaber grundsätzlich als Störer darauf in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internetseiten zu unterbinden, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden. Als Störer haftet bei der Verletzung absoluter Rechte (etwa des Urheberrechts oder eines Leistungsschutzrechts) auf Unterlassung, wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechtsguts beiträgt, sofern er zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat. Das deutsche Recht ist vor dem Hintergrund des Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft richtlinienkonform auszulegen und muss deshalb eine Möglichkeit vorsehen, gegen Vermittler von Internetzugängen Sperranordnungen zu verhängen.“

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In weiterem Geschwurbel bestätigt man, dass ein Telekommunikationsanbieter einen „adäquat-kausalen Tatbeitrag“ leiste, wenn er zu Websites mit Raubkopien den Zugang ermögliche. Sperren seien zumutbar, wenn Rechte verletzt würden – dann überwiege dies gegenüber der Informationsfreiheit. Immerhin relativiert der Bundesgerichtshof aber zusätzlich:

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„Eine Störerhaftung des Unternehmens, das den Zugang zum Internet vermittelt, kommt unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit allerdings nur in Betracht, wenn der Rechteinhaber zunächst zumutbare Anstrengungen unternommen hat, gegen diejenigen Beteiligten vorzugehen, die – wie der Betreiber der Internetseite – die Rechtsverletzung selbst begangen haben oder – wie der Host-Provider – zur Rechtsverletzung durch die Erbringung von Dienstleistungen beigetragen haben. Nur wenn die Inanspruchnahme dieser Beteiligten scheitert oder ihr jede Erfolgsaussicht fehlt und deshalb andernfalls eine Rechtsschutzlücke entstünde, ist die Inanspruchnahme des Access-Providers als Störer zumutbar. Betreiber und Host-Provider sind wesentlich näher an der Rechtsverletzung als derjenige, der nur allgemein den Zugang zum Internet vermittelt.“[/color-box]

Im Klartext bedeutet das, dass Rechteinhaber erst an Provider wie die Deutsche Telekom herantreten dürfen, wenn sie alle anderen Möglichkeiten erfolglos ausgeschöpft haben. Jenes sieht der Bundesgerichtshof wiederum weder im Falle der GEMA noch der Musikindustrie als gegeben an. Es hätte weitere Nachforschungsmöglichkeiten gegeben, um an die Betreiber und Hoster der Websites heranzukommen. An die Deutsche Telekom sei man vorschnell herangetreten.

Auch wenn die aktuellen Klagen / Revisionen damit erneut abgewiesen worden sind, öffnen die Formulierungen im Urteil des Bundesgerichtshofs Rechteinhabern grundsätzlich sehr wohl die Möglichkeit Provider in die Pflicht zu nehmen – sofern eben vorher alle anderen Optionen gescheitert sind. Man darf gespannt sein, wie sich dies möglicherweise auf die Zukunft auswirkt.


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26 Kommentare

  1. Was ist denn die Quelle der News? Würde diesbezüglich gerne mehr lesen und eine Google-Suche war leider mehr oder weniger ergebnislos.

  2. Als ob man die Gemeinde/Stadt/Staat verklagen würde, weil sie Straßen bauen auf den Kunden zu ihrem Dealer kommen. Würde die Gemeinde die Straße sperren (oder abreißen), würde niemand mehr zu dem Dealer kommen. Denn egal was die Strafverfolgung macht….es sind Dealer verfügbar.

    Ein weiterer Schritt zu industriellen Kontrolle über das Internet

  3. André Westphal says:

    @ Mazerunner: Quelle ist oben verlinkt (erster Link im Text) und der Bundesgerichtshof selbst :-).

  4. Das ist ja spannend. Bleibt die Frage, wer entscheidet, ob „alle anderen“ Möglichkeiten vorher ausgeschöpft wurden. Frag die GEMA und sie meint, sie hätte alles Probiert. Frag die Telekom und sie meint, da ginge noch was. Frag einen Hacker und der noch ganz andere Ideen…. Muss dann jedesmal ein Gericht klären, ob nun gesperrt wird oder nicht?

    Und WER sperrt dann? Telekom hat zwar viele Anschlüsse aber längst nicht alle. Dann muss Kabel-Deutschland, Vodafon, 1&1 und wie sie alle heißen die Seite(n) ja auch sperren?! Und wenn man dann gar keinen von diesen deutschen DNS verwendet? Wer muss denn dann noch alles sperren?
    Die GEMA kapiert nicht, dass so eine Sperre nur eine Augenklappe ist – vorrangig für die GEMA selbst. Nach dem Motto: Was ich nicht sehe, sieht auch niemand anders.

    @Bort: Unpassender Vergleich. Die Telekom soll ja nicht das Internet abschalten sondern nur den Zugriff auf eine eine bestimmte Seite blockieren. Der Vergleich wäre also eher, dass die Türklingel des Dealers abgeklebt wird – bzw. eigentlich ist der Vergleich, dass die Telekom die Adresse/Telefonnummer aus dem Telefonbuch streichen soll.

  5. „Als Störer haftet ….. wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechtsguts beiträgt“

    Damit können alle Betreiber von Freifunk-Routern (u.ä. mit freigegebenem WLAN-Subnetz) abgemahnt werden………

  6. @Bort:
    Genau so ist es!

  7. Das dürfte in Ernstfall ganz ganz fies für OneClick Hoster werden. In Italien gab es da ja ähnliche Entscheidungen.

  8. Stefan Scheller says:

    @bort schön gesagt. Jetzt muss das nur noch jemanden dem BGH vermitteln

  9. Das ist doch für die Provider gar nich zu leisten. Die werden eine Flut von übervollen Sperrlisten von den verschiedensten Unternehmen bekommen. Wer soll die denn auswerten und entscheiden, was davon gesperrt wird?

  10. Ein Hoch auf dezentrales Filesharing. Kademlia braucht keine Webserver, um zu funktionieren.

  11. @Boris Nienke: Bitte jetzt nicht anfangen Vergleiche im Detail zu zerlegen.
    Dann müsste halt nur der Teil der Straße gesperrt werden, der vor dem Haus liegt.
    Ohhh doof, Mehrfamilienhaus…. haben die anderen Bewohner halt Pech gehabt..aber die wussten ja bestimmt was davon. (Muss ja nicht alles zwangsläufig illegal sein auf so einer Webseite). Macht ja nix, nehmen wir halt noch das Argument des Terrors hinzu, dann passt*s schon; denn wer dann noch was sagt, kann noch einfacher zerlegt werden.

    Nicht falsch verstehen; ich möchte keinesfalls solche Angebote gutheißen oder verteidigen, aber solche Urteile können sich ganz schnell zu einer Zensur durch Industrie entwickeln. Als ob die vorschnellen, populistischen Gesetze(-entwürfe) die Politiker in „Krisen“zeiten abschließen nicht schon langen würden (zur Erinnerung: Deutschland war in den 30er Jahren auch in einer Krise und das Resultat kennt jeder). Das Demokratieverständnis mancher sieht man ja jeden Montag in Dresden…. die können (oder wollen) es halt nicht so gut verstecken wie es leider ja immer wieder praktiziert wird,….jeeeeedenfalls, zurück zum Thema:
    Erinnert ihr euch nicht mehr an Zensursula aka jetzige Verteidigungsministerin?
    Da passt so ein Urteil doch als Nachfolger sehr gut!

  12. Ich vermute, dass die Bundesrichter so alt sind, dass sie das Internet sowieso nur vom Hörensagen kennen…

  13. So nehme ich an kann die Hetzjagt seinen Lauf nehmen. Wehe wenn jemand downloaded oder einen upload macht.

  14. Für 1 click hoster bedeutet das eigentlich nix.
    Da kann man illegale Inhalte melden, und die können gelöscht werden (wird ja auch so praktiziert).

    Freifunk hat mir auf den ersten Blick auch Sorgen gemacht 🙁
    Allerdings – man benötigt ja keine Registrierung bzw n log-in.
    Also ausser der MAC Adresse ham die ja nix.

    „sofern er zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat“
    Viele Kneipen, die bei uns Freifunk anbieten, haben sich die Büchse aufstellen und anklemmen lassen.
    Von denen zu verlangen, dass sie Filter einschießen – damit sind die hemmungslos überfordert.
    Zudem müssen die Filter so angelegt sein das (um das Strassenbeispiel zu nehmen) eben keine Kompletten Strassen, sonder nur einzelne Personen/Türklingeln nicht erreichbar sind.

    Bleibt also erstmal abzuwarten, wie die GEMA bei einer entsprechenden Klage abschneidet.

    So gesehn hat die GEMA nicht wirklich was erreicht.
    Auch mit dem Urteil wird sie für jeden Klumpatsch erstmal vor Gericht müssen.
    Statt der Künstler geht die Kohle wohl wieder mal an Anwälte.

  15. Bürokraten machen auch noch das Internet kaputt. Ach nee, das haben sie schon…
    Wenn Bürokraten herrschen ist das nicht besser als jede Aristokratie oder Diktatur

  16. @Chiemseer
    Heißt in Zukunft Bars etc. werden wenn dann nur noch mit White Lists arbeiten können um Klagen zu vermeiden …
    Heißt es ist eben nur noch wikipedia, amazon, facebook etc. erreichbar.

  17. so kann man die netzneutralität auch gewissermaßen einschränken

  18. @Hans
    Nicht zwangsläufig.
    Erstmal wäre Freifunk als Provider die Ultima Ratio.
    Also müßte wenn jemand was von Pirate saugt erstmal gegen die vorgegangen werden.
    Dann sind wir bei der Verhältnismässigkeit bzw Zumutbarkeit.
    Einer T-Com, O2 whatever kann man ggf zumuten z.B ne entsprechende DNS Sperre einzurichten – is das auch für nen Wirt zumutbar?
    Dann sind das ja alles Einzelfälle – also keine whitelist, sondern ne blacklist.

    Das hat aber nix mit „Klagen“ zu tun.
    Den Wirt kannst Du erst dann verklagen wenn er einer Sperre nicht nachkommt.

  19. Verklagt das Bundesverkehrsministerium bei Fahrerflucht, die stellen Straßen bereit.

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