Garmin macht seine Dashcams per Update datenschutzkonform

Mitte Mai gab es ein wichtiges Urteil für alle Besitzer und auch Hersteller von Dashcams. Laut des Urteils ist das aufgezeichnete Videomaterial nun als Beweismittel vor Gericht zulässig. Allerdings gibt es im Sinne des Datenschutzes wiederum bestimmte Auflagen. Der Hersteller Garmin will dem nun gerecht werden. Deswegen verteilt man als Reaktion ein Update für seine Dashcams.

Als Ergebnis zeichnen die Kameras nicht mehr fortwährend auf. Stattdessen nehmen sie maximal 3 Minuten auf und überschreiben quasi alte Aufnahmen fortwährend. Nur im Falle eines tatsächlichen Unfalls wird die Sequenz dann dauerhaft auf der SD-Karte gespeichert.

Die Dashcams von Garmin erkennen also weiterhin automatisch einen Unfall und speichern im Falle des Falles automatisch ein Video sowie Angaben zu Ort und Zeitpunkt. Andernfalls werden aber nach Fahrtende alle nicht relevanten Aufzeichnungen gelöscht. Innerhalb Deutschlands hat Garmin nun zudem die Travellapse- / Zeitraffer-Funktion abgeschaltet. Erst bei Fahrten ins Ausland kann sie manuell wieder aktiviert werden. Laut Garmin verteile man die entsprechende Aktualisierung für die Modelle 45, 55 und 65 W. Alle neu erworbenen Dashcams von Garmin sind bald ab Werk mit der neuen Firmware versehen.

Garmin hat zudem bestätigt, dass das Update auch die dezlCam, also die LKW-Navigationsgeräte mit integrierten Dashcams aus dem eigenen Hause, erreichen werde. Hier werde es aber noch einige Wochen bis zur Verteilung dauern.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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19 Kommentare

  1. Verstehe ich das richtig, dass die Dashcams durch das Update dann weniger können als vorher?

    • Ja! Aber halt, DSGVO konform…

      • Scheiß auf DSGVO!

      • DerMudder says:

        Die DSGVO ansich betrifft nur gewerbliche Kunden und keine „privaten“ Aufnahmen. Wenn richtet sich das Update an Firmenkunden/Firmenwagen die wirklich nach der DSGVO arbeiten müssen. Privatpersonen ansich dürfen auch weiterhin mit einer Kamera durch die Gegend laufen und alles und jeden in der Allgemeinheit filmen.
        Man darf es nur nicht ohne weiteres veröffentlichen. Dashcams sind nur wieder ein Sonderfall wo jeder Richter seine persönliche Meinung zu hat.

        • der-graph says:

          Das ist natürlich nicht so. Selbstverständlich darfst du Dritte nicht einfach so wie du Lust hast filmen oder fotografieren. Und selbstverständlich gibt es dazu auch Regelungen in der DSGVO z.B. Art. 2, insbesondere Art 2, Abs. 2 lit. c, aber auch weitere. Ansonsten gelten immer noch die Öffnungsklauseln nach BDSG, zur DSGVO zugehörige Erwägungsgründe und vorallem das Kunsturhebergesetz, dessen Anwendbarkeit in Ergänzung zur DSGVO ein Gericht erst letzten Monat bestätigt hat.

    • Ulysses Niemand says:

      Naja, das wohl, sie können aber derzeit mehr als sie dürfen. Und hätte sich der Hersteller darum geschoren, als er die Produkte auf den Markt gebracht hat, (da war die Rechtslage noch rigider), dann hätte er die Funktion von Anfang an auskommentieren müssen.

  2. 3 Minuten ernsthaft? „Nur im Falle eines tatsächlichen Unfalls wird die Sequenz dann dauerhaft auf der SD-Karte gespeichert.“ Wie erkennt die Dashcam einen tatsächlichen Unfall?

  3. Kein Travelapse mehr? Gut, dann kein Update einspielen… man man man …
    Und nur 3 Minuten? Es gibt noch mehr Gründe so eine Cam einzubauen als „nur“ Beweise für Unfälle zu sammeln. Ich habe sie auch als Vlog-Kamera angeschafft (kann man ja prima 180° zu sich selbst drehen, auch als Beifahrer!) – 3 Minuten wären sinnlos für mich.

    Das war’s also für mich mit den Updates, dann kann ich die Software (den Updater) ja direkt vom Mac löschen 😀

  4. So ist es eben, nicht nur die Überführung von Übeltätern wird unter dem Deckmantel des Datenschutzes erschwert, auch alles, was Spaß macht, wird beschnitten. Ist es wirklich das, was von denen gewollt war, die immer nach mehr Datenschutz geschrien haben?

  5. Warum wird der Nutzer hier wieder bevormundet? Hätte man nicht einfach die Option einbauen können und von mir aus diese standardmäßig aktivieren? Einfach die Funktion Travellapse zu deaktivieren (in Deutschland) halte ich für keine gute Lösung. Wenn ich auf Straßen unterwegs bin, wo ich auch alleine unterwegs bin, dann verstoße ich – auch in Deutschland – nicht gegen den Datenschutz, wenn ich diese Fahrt filme. Hat man aufgrund der Abschaltung der Funktionen ein Rückgaberecht? Immerhin werden hier beworbene Funktionalitäten gestrichen.

  6. Mr. Magoo says:

    Gamin – die haben auch das funktionierende Navigon kaputt optimiert und jetzt eingestellt. Wer von diesem Hersteller was kauft, ist selbst schuld!

  7. Wenn die Cam nach hinten schaut und zur Beweissicherung jemanden filmt, der mir dicht auffährt und es nicht zu einem Unfall kommt, so ist das Auffahren dennoch durchaus strafwürdig. Nur ohne Beweis eben nicht zu belegen. So nutzt das kaum dem braven Fahrer

  8. Connectivityyyy says:

    Ich wäre auch gegen dieses Update. 60 Minuten Ja. Aber nicht 3 Min. Das ist VIEL zu wenig. Besonders wenn sich jemand einfach auf die Motorhaube fallen lässt. So was passiert öfters als man denkt.

    • Stimmt, ich habe gedacht, das gibt’s gar nicht, habe dann aber über Google sage und schreibe drei Fälle gefunden. Schon Wahnsinn, was in diesem Land abgeht!

  9. Unfallerkennung über Beschleunigungssensor ist Mist. Was gibt mir die Gewissheit dass das im Ernstfall funzt?

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