Facebook: Neuerungen in Gedenkzustands-Profilen von Verstorbenen
Facebook bietet die Möglichkeit, den Account eines Verstorbenen in den Gedenkzustand zu versetzen. Ab diesem Zeitpunkt können nur noch befreundete Mitglieder oder Familienangehörige auf das Profil zugreifen. Eine Art Schrein, der den Hinterbliebenen helfen soll. Alternativ kann auch die Löschung des Profils beantragt werden. Angenommen die Hinterbliebenen entscheiden sich für den Gedenkzustand, wird dieser ab sofort auf eine andere Weise angezeigt. Er berücksichtigt jetzt nämlich nicht mehr nur, wer mit dem Verstorbenen befreundet war und zeigt diesen Personen weiterhin die Inhalte an. Vielmehr werden die Privatsphäre-Einstellungen des Verstorbenen berücksichtigt und Inhalte dementsprechend zugänglich gemacht.
Das heißt, hat ein Verstorbener alles öffentlich gepostet, kann auch weiterhin jeder diese Posts sehen. Wurden Inhalte nur mit Freunden geteilt, erhalten nur Freunde Zugriff. Ebenfalls neu ist, dass Hinterbliebende Facebook Lookback-Videos erstellen können, diese wurden zu Facebooks 10. Geburtstag Anfang Februar für alle Nutzer eingeführt. Vielleicht ein ganz schönes Mittel, um sich an die guten Zeiten zu erinnern.
Insgesamt ist das zwar nur eine kleine Änderung, sollte man jedoch vielleicht bedenken, wenn man selbst nicht möchte, dass nach dem eigenen Ableben weiterhin jeder Zugriff auf das Profil hat. Generell sollte man sich einmal Gedanken machen, was mit den ganzen digitalen Accounts passieren soll, wenn es einmal vorbei ist.
Das einzige was hilft ist diesen Verein endgültig den Rücken zu kehren,
Früher hat man den Opa wegen der Rente noch eine Weile ans Fenster gesetzt, heute schreibt man noch ein paar Updates in seinem Namen 🙂