Facebook und die Klarnamen-Pflicht: Datenschutzbeauftragter sieht Gesetzesverstoß
In den vergangenen Tagen stand das Internet für einen Moment Kopf, als die Nachricht umging, dass Facebook ohne Vorwarnung Profile sperrte. beziehungsweise diese aufforderte, einen Klarnamen anzugeben. Dies brachte viele zur Weißglut, da es doch jedem selbst überlassen sein sollte, wie viel man von sich im Netz preisgibt.
Gute Nachrichten kommen daher vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der gegen Facebook formell in der Sache vorgehen will. Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sieht in Facebooks Klarnamen-Pflicht einen klaren Verstoß gegen das deutsche Telemediengesetz. Caspar meint, dass Facebook nicht einfach ohne weiteres Profile sperren oder eine Kopie des Personalausweises zur Identifizierung des Nutzers anfordern dürfe, so berichten die Kieler Nachrichten.
Im zuletzt diskutierten Fall ging es um eine Facebook-Nutzerin, die ein privates Profil unter einem Pseudonym betreibt, weil sie keine Nachrichten in Bezug auf ihren Beruf erhalten wollte. Facebook habe daraufhin ihren Account gesperrt und eine Kopie ihres Personalausweises gefordert, um im Anschluss den Account auf den bürgerlichen Namen der Frau umzustellen.
Caspar fordert Facebook nun über eine Verwaltungsanordnung, dass die von Facebook getätigten Änderungen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Hierauf hat Facebook nun die Chance sich vor dem Verwaltungsgericht zu wehren.
Doch leider ist Caspar nicht der erste, der Facebook zu zwingen versucht, die Klarnamen-Pflicht wieder abzuschaffen. Bereits im Jahr 2013 wies das Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Klage ab, da Facebooks Europasitz in Irland ist und daher die irischen Datenschützer zuständig seien.
Jedoch vertritt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Meinung, dass mit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs gegenüber Google geklärt sei, dass sich US-Internetfirmen an jeweils geltendes nationales Recht zu halten haben. Und schließlich sei Facebook mit einem Firmensitz in Hamburg wirtschaftlich in Deutschland tätig. Es bleibt also weiterhin spannend, ob der Datenschutzbeauftragte Erfolg gegenüber Facebook hat.
Losgelöst von der Problematik, ob das datenschutzrechtlich zulässig ist oder nicht, bin ich der Meinung, dass jeder, der Facebook nutzt, seinen richtigen Namen angeben sollte. Das ganze System eines solchen sozialen Netzwerkes steht und fällt doch damit, dass jeder weiß, mit wem man es zu tun hat. Sicher, man muss das nicht mögen, aber dann muss man es auch nicht nutzen.
@ Pascal:
Hey, Schnapszahl!
Glückwunsch zum 555.!
Zumal Facebook keine Kopie des Personalausweis verlangen darf, denn es ist untersagt vom Perso Fotokopien zu machen.
Unverständlich…
Wer die Klarnamen nicht will, muss Facebook ja nicht nutzen. – Keiner wird dazu gezwungen Facebook zu nutzen
Es gibt genügend Netzwerke wo man sich mit Pseudonymen autoben kann
Schließe mich da Sutadur an. Wenn sich da jeder nennen kann wie er will brauche ich ein solches Netzwerk nicht und wer nicht will das man seinen Namen weiß oder dort nicht belästigt werden will soll sich eben woanders registrieren oder das Ganze komplett sein lassen.
stimme Sutadur voll und ganz zu. wer seinen echten namen nicht verwenden will, soll facebook einfach nicht nutzen, fertig, aus.
facebook und privatsphäre….echter witz 🙂
Nervige Datenschützer.
Es gibt Plattformen mit Klarnamenzwang und es gibt Plattformen, wo jeder anonym posten kann. Alles hat seine Vor- und Nachteile. Natürlich wirkt sich auch ein Klarnamenzwang auf das Klientel und die Diskussionskultur aus. Sol sich jeder frei entscheiden – vor allem auch der Plattformanbieter.
Warum muss man alles unnötig regulieren? Ein Recht auf anonymes Posten auf jeder Plattform schränkt die Wahlmöglichkeit genauso ein wie ein genereller Klarnamenzwang im Internet, was ja auch immer mal wieder gefordert wird.
Ich verstehe eine gewisse Skepsis gegenüber Facebook, auch hat Facebook in der Vergangenheit tatsächlich in einigen Fällen sich rechtlich zumindest zweifelhaft verhalten.
Welche Norm es aber einem Anbieter untersagen sollte, in seinen Nutzunhsbedingungen festzulegen, dass ein echter Name anzugeben ist, ist mir schleierhaft. Gern hätte ich gelesen, woraus der Hamburger Datenschutzbeauftragte dieses Verbot herleitet, eine Norm nennt aber auch die verlinkte Pressemitteilung nicht, sondern verweist abstrakt auf das Telemediengesetz. Aha.
Ach Deutschland und Facebook aus den USA gab es schon so viele Datenschutzbeschwerden und auch Klagen vor Gerichten. Wenn Deutschland so auf das gut gemeinte Datenschutzrecht plädiert, dann sollte lieber in ein eigenes Facebook für die EU investiert werden, damit wären diese Probleme zum großen Teil ausgeräumt, sofern das Produkt gut ist.
Ich denke die Datenschützer aus Deutschland und EU gehen Facebook mächtig auf die Nerven.
Facebook gehört bein einigen schon fast und bei manchen fest zur Infrastruktur. Es ist mehr, als ein Telefonbuch – aber ob man drin steht oder nicht bestimmt Kommunikation, Handlung, Verhalten.
Für den, der es nicht versteht – es wird um § 3 Abs. 6a BDSG. gehen und materiell bestimmt darum, ob man das freiwillig abtreten kann und wenn man das tut, ob Facebook einen als Monopol dazu zwingen kann.
Wer seinen Klarnamen im Gespräch mit anderen nutzen will, tut etwas aus anerziehungsgründen – nicht aus der eigenen Logik heraus – wenn es sehr klar ist, das die anderen anonym bleiben wollen. Facebook ist eine Datenbank mit Weboberfläche – wer von den vielen Bildern dort etwas am Kopf bekommen hat, nochmal;
Das sieht so aus, als wäre alles bunt und Ihr seid im Schoß von Mutti – aber während ihr dort euch „bewegt“ halten perverse die Kamera drauf und ihr seid mehr oder weniger nackt. Jeder Parameter, die Geschwindigkeit mit der ihr welche Bilder ansieht – wie ihr euch in Gruppen verhält alles dort kann aufgezeichnet werden ..und wenn das den „Perversen noch nicht reicht, fragen die eure Freunde nach noch mehr infos – ob die Verwandtschaftsgrad Schule etc nachtragen….Das ist von Patel und Zuckerberg alles psychologisch und empirisch auf mysql Servern programmiert worden. Das sind Leute, die von wiederum anderen richtig Asche bekommen haben aus dem Valley, die über mehr macht verfügen, als die 2 Figuren in den USA, die alle 4 Jahre wenn mit dem meisten Geld an die macht gehievt werden. Es werden Daten gesammelt und im Sinne von digitaler Rasterfahndung Korrelationen mit Produkten und Wahlverhalten mithilfe von HMM bestimmt. Die Typen im Valley – die den Quark promoten haben sie nicht mehr alle – das sind die Kruden Pessimisten, die anderen Offenheit anerziehen. ( schwierig deren Ayan Rand Adlatus Weltbild kurz zusammenzufassen https://goo.gl/tz6PR8 )
Gibt aber auch noch so Dritte die Mitmischen, Kinderschänder und so Black Hat Hacking Team Typen bishin zu Kleinkriminellen und Cyberbulling Schwachaten um die Ecke
So, und wer jetzt ankommt – ja aber ich habe nichts zu verbergen – war immer brav und tue nur, „was sich gehört“ bitte mir alle Passwörter zusenden, zuhause alle Türen aushängen, ist doch Platzvershcwendung und dann ja noch Adresse – und Passnummer Adresse, Penislänge, und letzteres – nicht erschrecken ist nur so ne simple Kontrollvariable könnte auch Augenabstand nehmen – fand aber witziger.
„Ich denke die Datenschützer aus Deutschland und EU gehen Facebook mächtig auf die Nerven.“ Zum Glück.
Ja, zum Glück. Wer auf dem europäischen Markt tätig sein will, muss sich selbverständlich auch an EU Datenschutzrecht halten. Facebook hat mittlerweile auch viele Abhängigkeiten geschaffen, wie Gruppen für die Universität, den Job oder für die Schule. Wer sich gegen Facebook entscheidet, verzichtet ja nicht nur auf Videos von tanzenden Hunden. Da ist es ein vollkommen legitimes Anliegen trotzdem nicht von seinem Arbeitgeber gestalkt werden zu wollen. Oder als gut aussehende Frau von jedem abgeschrieben zu werden, der mir mal über den Weg gelaufen ist.
Und wenn die nun feststellen, dass keines der existierenden Profile unter realem Namen geführt würde? Also das Horst Kevin Papavitcz eigentlich Sandra Müller heißt?
@Joe: § 13 Abs. 6 Telemediengesetz (TMG): „Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Pseudonymität_im_Internet
@Citizen4 grandioser Kommentar, danke dafür
Ich finde es in Ordnung unter einem Pseydonym zu posten. Dafür gibt es verschiedene Gründe, welche ich jetzt an dieser Stelle aber nicht näher erläutern werde. Wer dadurch aber meint sich beleidigend äußern zu dürfen, wird schnell eines besseren belehrt, denn man ist ja trotzdem auffindbar. Ich verstehe also die ganze Aufregung nicht. Ob ich dich z.B. als Carsten, Caschy oder z.B. Thomas kenne, ist letztlich doch egal. Wenn ich dich dann persönlich kennenlerne klärt es sich doch ohnehin auf.
Das FB die Kopie des Personalausweises gefordert hat ist in keinster Weise zulässig. Insbesondere das Scannen und Speichern von Personalausweisen ist gesetzlich verboten und kann nicht einmal durch das Einverständnis des Ausweisinhabers zulässig werden.
Hier wir FB also bestimmt ein Problem bekommen.
Ich bin gespannt wie die sich da aus der Affäre ziehen wollen. Aber vielleicht werden sie ja noch schnell zu einer Bank, denn die dürfen gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz Kopien von Personalausweisen anfordern. 😉
https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/personalausweis-darf-mein-personalausweis-kopiert-werden.html
So wie es aussieht fällt Facebook doch sowieso nicht unter deutsches Recht da können sie also ganz entspannt sein.
Einerseits kann ich nachvollziehen, dass es bei Facebook einen Klarnamenzwang gibt, andererseits gibt es bei Facebook in den USA (erzwungenermaßen) das recht auf Pseudonyme.
Eine (aufwändige) Lösung wäre es, die Identität hinter einem Pseudonym mittels Postident & Co. festzustellen.
Dann könnte man im Falle von Beleidigungen & Co. die Person hinter dem Pseudonym finden.