Europäischer Gerichtshof: Einige mobile Tarife verstoßen gegen EU-Recht
Es gibt eine neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Demnach sind einige Handytarife mit begrenztem Datenvolumen nicht mit aktuellem EU-Recht vereinbar. So werde der Grundsatz der Netzneutralität verletzt, wenn ausgewählte Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet und bei verbrauchtem Volumen nicht gedrosselt würden – andere aber schon. Da dürfte man eventuell bei der Telekom und Vodafone aufhorchen. Beide Anbieter offerieren mit StreamOn bzw. den Vodafone Passes ähnliche Optionen (Zero Tarif / Zero Rating).
Laut der Entscheidung des Gerichts, die ihr hier auch in einem PDF nachlesen könnt, verstoßen bestimmte dieser Tarife gegen die Netzneutralität und damit gegen EU-Recht. Es sei nicht rechtens bestimmte Anwendungen / Anbieter bevorzugt zu behandeln, während andere Dienste wiederum nach Verbrauch des Datenvolumens verlangsamt oder blockiert würden.
Alle Daten im Internet seien diskriminierungsfrei, also gleichberechtigt, zu behandeln. Die Entscheidung des Gerichts wurde zwar durch einen Fall in Ungarn angestoßen, könnte aber auch auf die Angebote von eben der Telekom und Vodafone in Deutschland passen. Verbraucherschützer hatten StreamOn und die Vodafone Passes bereits in der Vergangenheit kritisiert. Damit würden die Anbieter den Kunden nur Vorteile vorgaukeln, die sie eigentlich umfassender bieten müssten. So könnten sie einfach ein höheres Inklusivvolumen anbieten.
So nimmt ja etwa die Telekom über StreamOn Partner wie Disney+, Netflix oder auch Spotify vom Datenvolumen aus. Das Problem ist, dass es diese Bevorzugung großer Player Newcomern schwerer machen kann, Fuß zu fassen. Das war dann auch ein wesentliches Argument der Luxemburger Richter. Am Ende schade dies dem Wettbewerb und auf lange Sicht damit auch den Kunden.
Allerdings können sich die Telekom und Vodafone vermutlich aus der Misere manövrieren: Ihre Angebote rechnen zwar viele Dienste nicht aufs Datenvolumen an, greift dann aber bei verbrauchtem Datenvolumen die Drossel, sind doch alle Angebote betroffen. Dieser Kniff reicht wohl aus, um ein Verbot von StreamOn oder den Vodafone Passes zu umgehen. Sicher dürften die beiden Betreiber die Lage aber nun interessiert beobachten.
Sorry, aber der Artikel ist recht reisserisch … wie Du am Ende selbst anmerkst, kommen StreamOn und Vodafone Passes hier nicht infrage, da nach Verbrauch des Inklusivvolumens eben Kein Dienst bevorzugt wird …
Da muss ich meinem Namensvetter zustimmen.
Wahrscheinlich können DT und VF sogar noch argumentieren den Wettbewerb zu fördern.
Die xx GB Datentarif stehen ja quasi exklusiv für Newcomer-Dienste zu Verfügung, da die etablierten Dienste alle von der Anrechnung gegen das Datenvolumen ausgenommen sind.
Die Newcomer müssen also theoretisch weniger Abwägen der Nutzer fürchten.
Man könnte sogar noch viel einfacher argumentieren, dass zumindest bei Vodafone die Pässe allen Diensten offen stehen. Die Anbieter müssen sich nur bei Vodafone melden. So weit ich das gehört habe, fallen den Anbietern dadurch nicht mal Kosten an.
Noch einfach könnte man argumentieren, dass die Newcomer-Dienste einfach an StreamOn teilnehmen. Schließlich steht laut Telekom allen Diensten diese Möglichkeit offen.
Nur darf jeder Dienst selber bestimmen mit wem er Verträge macht und mit wem nicht. Die Netzanbieter müssen Netzneutralität wahren unabhängig davon wer mit ihnen eine Geschäftsbeziehung eingehen will oder nicht.
Das ist auch nur logisch. Es ist kleinen Diensten (die möglicherweise Deutschland gar nicht als Zielland in Betracht ziehen) überhaupt nicht zumutbar, mit unseren Netzanbietern alle einzelne Verträge abzuschließen. Das ist mit einem ordentlichen Aufwand (alle Länder einzeln!) und damit mit Kosten verbunden, unabhängig davon ob direkt Geld an Vodafone ect. geht.
Ich betreibe ein kleine Webradio in Deutschland (Gema und GVL gemeldet). Die Streamserver stelle ich selbst zur Verfügung. Es war sehe leicht und schnell möglich, dass ich in StreamOn kostenlos aufgenommen worden bin, daher widerspreche ich jetzt einfach mal.
Ja, du wurdest leicht in Deutschland aufgenommen. Jetzt gibt es da aber noch ein paar andere Länder 😉 Hast du dich auch mit den Anbietern in Amerika abgesprochen (Ja ich weiß, gibts nicht, die haben es nicht so mit Netzneutralität)? Warum sollte ein Anbieter aus Amerika sich dann mit deutschen Anbietern absprechen? Wenn der vielleicht auch nur eine kleine Hand voll Kunden hier hat? Oder zählt der jetzt einfach nicht mehr zur Netzneutralität dazu?
Zur Vertragsfreiheit hast du ebenso wenig etwas gesagt.
Wenn eine Firma oder Start-Up einen Vertrag mit z.B. Telekom abschließen will, dann können die dies auch. Wem das zu viel Aufwand ist, sollte davon vielleicht Abstand nehmen. Ich persönlich finde die Lösung sehr gut, sehe die Netzneutralität nicht gefährdet, finde als Telekom StreamOn eine sehr gute Lösung.
Nur das die Firma eben nicht nur mit der Telekom einen Vertrag abschließen müsste, sondern mit einer Vielzahl von Anbietern in einer Vielzahl von Ländern einzeln. Das hat mit kostenlos für die Firma nichts mehr zu tun sondern ist ein enormer Aufwand.
Selbst wenn dem nicht so wäre sind die Regeln zur Netzneutralität eindeutig, und ein aufweichen der Vertragsfreiheit wie hier von Kommentatoren gefordert würde zurecht von keinem halbwegs guten Anwalt als Argumentationsansatz benutzt werden. De facto muss keiner einen Vertrag mit der Telekom oder Vodafone eingehen, egal wie kostenlos er ist. Jedes Argument der Form „die anderen [irgendwie benachteiligten] können ja auch einfach zu StreamOn dazu stoßen“ (wie von Lasse geschrieben, nur darauf antworte ich überhaupt…) ist damit Blödsinn und würde nirgendwo akzeptiert werden. Nicht umsonst haben hier halt wieder Anbieter auf den Deckel gekriegt und es wurde klar gestellt, wie ein Zero Rating auszusehen hat um akzeptabel zu sein.
Verlinkt ist als „Entscheidung des Gerichts“ nur die Pressemitteilung. Das Urteil im (deutschen) Volltext findet sich hingegen hier: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=DA14B6D5AA33D4CCA41A1A4A156FFC13?text=&docid=231042&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=2161374
Für mich als „nicht“ Nutzer des StreamOn bzw. Vodafone Pass ist die Meldung interessant. Also, um mich mal aufzuklären…brauche ich mein Datenvolumen sagen wir 10GB auf und surfe gedrosselt, habe ich auch bei den Diensten aus dem Pass/StreamOn das nachsehen und kann es quasi, durch Drosselung, nicht mehr anständig nutzen?
Das ist ja irgendwie…dezent bescheiden. Bin aber auch kein Freund der Ausnahmereglungen bei Telekom und Vodafone. Aus den Gründen die auch da aus Luxemburg laut wurden.
Ja, so ist es. Obwohl ich seit StreamOn noch nie in die Misere gekommen bin, mein Datenvolumen aufzubrauchen.
Gut so, ei, richtiger Schritt zu mehr echten Flatrates hoffentlich
@Andre: Ser zweite Absatz ist bis auf den Link zum Urteil eigentlich nur eine inhaltliche Wiederholung des ersten. 😉
Hahaha. Im Text steht doch eindeutig, dass es Tarife betrifft, die nach Drosselung gewisse Dienste immer noch bevorzugen. Telekom und Vodafone tun das aber nicht. Daher wird es Pass und StreamOn weiterhin geben. Aber lesen und verstehen können manche nicht.
Alle regen sich auf und keiner merkt dass das die Tarife in Deutschland gar nicht betrifft. Bei uns werden StreamOn und Co gedrosselt, wenn das normale Datenvolumen aufgebraucht ist, so wie es die Rechtssprechung jetzt fordert.
das größere Problem dürften jetzt DK, AUT und Ita. Provider haben dort sind die Inlandstarife 50GB+ für ca 10€/M
und im EU-Ausland darf man nur 4 oder 6gb verbrauchen.
Bei uns ist nur wenig Gb teuer , mal sehen wie der Rest von Europa regiert. wer würde nicht gerne in Italien bei Iliad Abschliesen für 7,99/M mit 50GB.
Ich sehe also weinger das Problem bei unseren Providern als Im EU – Ausland.
Und wen der EUGH dann auch mal die Interconnection Gebühren anfassen würde …
Erstens hat dein Kommentar nichts mit dem Urteil zu tun. Zweitens steht dir nach Fair-Use-Regel bei einem Monatspreis von 10€ aktuell 4,8GB im EU-Ausland mindestens zur Verfügung (bei einem üblichen All-Inclusive-Vertrag, sonst bisschen andere Regeln). Die von dir genannten „DK, AUT und Ita. Provider“ halten sich also an die Regeln und haben nichts zu befürchten.
ööh ich lese da nur Telenor Ungarn , aber nix von Telekom und Vodfone .
und diese herleitung „könnte aber auch auf die Angebote von eben der Telekom und Vodafone in Deutschland passen“ naja freue mich auf weitere Gerichtsurteile in den nächsten Jahren.
Hä? Es geht um Tarife mit Zero Rating für bestimmte Dienste. Das hat überhaupt nichts mit staatenüberbreifender Nutzung zu tun, wie du in deinem ersten Kommentar thematisierst.
Telekom und Vodafone sind nicht betroffen, da ihre Zero Rating Angebote eben andere Modalitäten haben und die nun beanstandeten Eigenschaften gar nicht aufweisen.