DSGVO: Polizei warnt vor E-Mails von Cyberkriminellen
Die DSGVO sorgt ohnehin für Kontroversen – auch bei euch. Zum Beispiel haben das die Kommentare zu Saschas letztem Beitrag zum Thema gezeigt. Allerdings wollen sich laut Verbraucherschützern und der Polizei auch Cyberkriminelle die DSGVO zunutze machen. Das geschieht, indem unter Vorgabe eines falschen, vermeintlich seriösen Absenders E-Mails verschickt werden. Jene fordern den Empfänger auf zum Bespiel auf einen Bestätigungslink zu klicken, um weiter einen Newsletter oder weitere Informationen zu erhalten.
Tatsächlich müssen aufgrund der Einführung der DSGVO Online-Shops und andere Firmen derartige E-Mails an euch versenden. Nicht nur bei mir ist sicherlich deswegen in den letzten Tagen eine ganze Flut von Nachrichten eingetrudelt. Manch einer liest da eventuell nicht so genau mit – schnell bestätigen und fertig ist die Kiste. Genau davor warnt aktuell aber eben die Polizei. Denn Kriminelle wollen euch allzu gerne mit gefälschten E-Mails z. B. auf Phishing-Websites locken. Oder es findet sich mal wieder ein Anhang im Gepäck der jeweiligen E-Mail, der alles andere als sauber ist.
Die Polizei rät somit eingehende E-Mails zum Thema DSGVO immer noch mit Bedacht zu lesen. Denn die Kriminellen hoffen auf Unaufmerksamkeit aufgrund der aktuellen Flut. Sollt ihr auf einen Bestätigungslink klicken, prüft jenen lieber vorab genau. Manchmal reicht ja ein Mouse-Over aus, um möglicherweise die Irreführung aufzudecken. Achtet auch auf die aufgerufene URL – ist wirklich alles korrekt? Anhänge solltet ihr so oder so nicht öffnen – dass euch gesonderte Dateien zur DSGVO geschickt werden, ist extrem unwahrscheinlich.
Dabei weist die Polizei Niedersachsen sogar auf einen besonders dreisten Fall hin: Kriminelle verschicken zur angeblichen Überprüfung der Daten für das „Gelbe Branchenbuch“ eine E-Mail mit einer PDF-Datei. Jene beinhaltet einen Vertrag, der unterschrieben zurückgeschickt werden soll. Bewusst wird die Nähe zu den Gelben Seiten gesucht. In Wahrheit handelt es sich bei dem Dokument aber um einen neuen Vertrag, welcher dem Empfänger viel Ärger und Kosten verursachen kann, sollte er unterschrieben und zurückgeschickt werden.
Letzten Endes gilt, was in solchen Fällen immer gilt: Geht mit Bedacht vor und informiert vor allem diejenigen in eurem Bekanntenkreis, die vielleicht nicht so technikaffin sind. Man neigt eben doch dazu bei einem hohen E-Mail-Aufkommen, wie aktuell aufgrund der DSGVO, manchmal im Schnelldurchlauf unachtsam zu handeln. Das kann aber leider Konsequenzen haben, die einen langfristig beschäftigen.
Ach, diese Abzocker vom „Gelben Branchenbuch“ sind immer noch unterwegs? Die feiern doch (unter wechselnden Absendern/“Firmensitzen“) bestimmt schon 10-jähriges Jubiläum…
Top Nostalgie-Titelbild 😉
Telefon beginnt mit 0060.. Alles klar..
„Tatsächlich müssen aufgrund der Einführung der DSGVO Online-Shops und andere Firmen derartige E-Mails an euch versenden.“
Das stimmt so nicht ganz. Alle Firmen, die sich bisher an das deutsche Datenschutzrecht gehalten haben, müssen für die DSGVO praktisch nichts mehr tun und schon mal gar nicht Millionen von Emails verschicken.
Diese ganze Email-Welle ist viel mehr selbst oft nicht DSGVO konform (siehe Ghostery als jüngstes beispiel) und führt ja offensichtlich zu jede Menge Verwirrung bei den Verbrauchern.
Daher ist die Warnung hier leider gut und notwendig.
Witzig. Ich habe nicht eine Mail davon genauer gelesen. Wurde alles gelöscht. Was soll denn schon passieren, wenn ich da nix anklicke? Werde ich eben beim nächsten Login gebeten, zu akzeptieren.
Schade ist nur, dass es vermutlich genug Menschen gibt, die darauf hereinfallen.
Bei mir gibt es aktuell wieder Edeka und Lidl Gutscheine, nachdem ich schon fast Ruhe hatte. Die sind wie eine Seuche oder Kakerlaken, die bekommt man auch kaum wieder Los. Das geht jetzt schon über ein Jahr, die sind sowas von hartnäckig. Wenn man auf 100te Gutscheine nicht reagiert hat wird man es auf die nächsten 100 bestimmt auch nicht tun.
Die ganzen verschickten „derartigen e-Mails“ sind überflüssig.
Wurden Sie im Vorfeld rechtskonform (BDSG) verschickt, muss nichts geändert werden. Nichteinmal eine Information für „Bestand“ muss erfolgen.
Waren sie nicht rechtskonform, wäre auch der jetzige Versand nicht rechtskonform und es streitbar, ob die Annahme dann rechtsgültig sein kann…. aber das ist ein anderes Thema.
Im Umkehrschluss ist es aber auch nicht falsch, diese e-Mails zu verschicken (zeigt halt dann, ob man die DSGVO versteht, oder nicht)
KURZ: Die ganzen e-Mails kommen aufgrund Fehlinformationen…. Auch von Anwälten propagiert, die mit Ihren Beratungen Geld verdienen wollen, ohne sich tatsächlich mit dem Thema beschäftigt zu haben.