Deutsche Telekom äußert sich zum Spotify-Streaming und dem verbrauchten Traffic
Die Deutsche Telekom hat neue Informationen zur Problematik „Spotify und das nicht ganz so inklusive Streaming“ bekannt gegeben. Was war passiert? Kurzform: Die Deutsche Telekom bietet in einigen Verträgen den Streamingdienst für Musik, Spotify, mit an. Hierbei kann der Kunden auch außerhalb des WLANs bedenkenlos streamen, denn die bisherige Aussage der Telekom war: „Sämtlicher Traffic, der via Spotify generiert wird, ist inklusive“. War er aber nicht.
Kunden berichteten davon, dass ihre gebuchten Volumenpakete schneller als gewohnt verbraucht waren. Wurzel des Übels: Spotifys Cover. In einem Support-Thread der Deutschen Telekom wird von bis zu 10 MB Traffic pro 30 Minuten Spotify gesprochen. Wer mal ein wenig unterwegs ist, Radio via Mobilfunknetzwerk der Deutschen Telekom hört, der kann seine im Vertrag gebuchte Volumengrenze mal ratz fatz überschreiten. In den AGB und den FAQs war zu diesem Umstand bisher nichts zu lesen.
Was hat die Deutsche Telekom nun dazu zu sagen?
Die FAQ, die Preisliste und die AGB sind angepasst worden, ich habe euch einmal Punkt 7.2 aus den aktuellen AGB für Privatkunden heraus gesucht:
„In die Berechnung des Datenvolumens fließt die Nutzung weiterer Leistungen ein, wie z.B. das Laden von Covern, das Teilen (sharen) von Inhalten, die Spotify Features „Entdecken“. Wird Music Streaming nicht mit der Spotify-App genutzt, sondern z.B. über die Spotify Client-Software für PCs, wird das Datenvolumen bei der Berechnung der Bandbreitenbeschränkung ebenfalls mitgerechnet.“
Kurzum: ganz inklusive ist Spotify nicht, dies legt die Deutsche Telekom in den AGB nun einmal nach. Das große Problem, welches ich damit habe: wie viele Kunden buchen wohl Spotify ohne die AGB zu lesen? Will man genau sein, müsste man dem Kunden sagen: „selbst Schuld, steht ja in den AGB“.
Es ist weiterhin das Primärziel der Deutschen Telekom, eine vorübergehende Teilkompensation verbrauchter Daten bei Spotify-Nutzung zu realisieren, beispielsweise via separatem Datenpass für alle Spotify-Abonnenten. An einer Realisierung wird nach unseren Informationen mit Vollgas hinter den Kulissen gearbeitet. Sobald es konkrete Lösungen gibt, werden wir hier aktualisieren.
Die Deutsche Telekom hat nach uns vorliegenden Informationen ein langfristiges Ziel: ab dem Moment, in dem ein Telekom-Kunde die Spotify-App im mobilen Endgerät startet, muss der Volumenverbrauch Null sein, egal was er tut, logo – denn das ist die eindeutige Erwartung des Kunden. Hieraus ergibt sich, dass die Deutsche Telekom oder Spotify gerade an einer entsprechenden Lösung arbeiten und somit wieder die FAQ, AGB und Co anpassen müssten.
Wäre ich bei der Telekom und hätte Spotify – ich würde sofort fristlos kündigen!
Aber so ist sie, die Telekom…
Immer diese Klauseln und komplexes Gemauschel – solang sowas nicht kundenfreundlich und einfach genutzt werden kann werde ich einen Bogen um solche Kombi-Dienste und die Telekom machen.
Außerdem machen solche Dienste erst Sinn, wenn man unterwegs ausreichend Gigabystes kostengünstig abrufen kann, zumindest wenn man es „frei“ macht, unabhängig von solch Verknüpften Leistungen mit Telekom und co.
Da lobe ich mir „free“ in Frankreich, dort kann man für 19.99€ monatlich 20GB + Telefonie bekommen
http://mobile.free.fr/
Tja, so ein Mist kommt eben dabei raus, wenn ein Provider die Netzneutralität verletzt und eine Sonderbehandlung für ausgewählte Zusatzdienste macht. Egal ob das Volumen oder Bandbreite betrifft, letztlich läuft das aufs selbe raus. Das einzig sinnvolle ist mehr Volumen oder gleich eine ungedrosselte echte Flatrate.
Das gleiche Theater wollte die Drosselkom ja auch bei DSL-Verträgen machen.
Vielleicht kapieren jetzt wieder ein paar Leute mehr, wie wichtig Netzneutralität ist.
@saenic: Zitat „- Bei schlechtem Empfang und nur Edge Geschwindigkeit wird trotzdem das Volumen der langsamen Verbindung mit auf den “schnellen” Datenverbrauch angerechnet“
Das ist bei absolut jedem Telefonanbieter so: AGB: mobiles Internet bis XX GB… mobiles Internet ist auch Edge…
@Jo: Sorry, aber dein Kommentar ist ausgemachter Unsinn. Man kann sich darüber streiten, ob die Kooperation der Telekom mit Spotify ein Bruch der Netzneutralität, der „Abrechnungsneutralität“ oder des lauteren Wettbewerbs ist. Aber das spielt in diesem Fall keine Rolle: Das Problem und die „Lösung“ der Telekom sind keine Konsequenz daraus.
@metai: Sorry, aber dann hast Du nichts verstanden.
Meiner Ansicht nach irreführende Werbung.
Es ist doch so, dass die IP-Adressen der Spotify-Server bei der Telekom in einer Whitelist stehen müssen, damit der Traffik zu diesen Servern anders bzw. gar nicht berechnet werden kann. Das war zumindest früher bei Musik-Angeboten von E-Plus so. Jetzt frage ich mich, ob Spotify die Server irgendwann geändert und dies der Telekom nicht mitgeteilt hat oder waren die Cover etc. schon immer nicht auf der Whitelist? Und wie lange kann es dauern, die Whitelist jetzt entsprechend anzupassen im zeitlichen Vergleich zu den AGB-Änderungen?
@Markus
Nope – zumindest nicht hier. Genauer: AGBs koennen nur in Ausnahmefaellen einseitig geaendert werden – die hier vorliegende Situation faellt nie und nimmer darunter, erst recht nicht bei vorher aufgelaufenem Volumen.
Die von der Telekom vorgenommene einseitige AGB-Aenderung ist (fuer Bestandskunden) nichtig. Da wir bei Spotify ueblicherweise von Privatkunden sprechen stellt sich die Frage nach der genauen Auslegung nicht, unpraezise Teile eines B2C-Vertrags werden immer zugunsten der Consumerseite ausgelegt.
@Jo: Bitte nicht so überheblich. Lies Dir doch mal den Wikipedia-Artikel zur Netzneutralität durch, keines der dort genannten Kriterien trifft hier zu. Deswegen gehe ich davon aus, dass Du den Begriff „Netzneutralität“ missverstanden hast.
Meines Wissens dürfte diese AGB-Klausel keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten, da sie „überraschend“ ist.
Groß in der Werbung sagen: „Alles inklusive“ und klein in den AGBen sagen: „nee, doch nicht“ dürfte wohl nicht gehen…
der letzte Satz ist der krasseste:
Wird Music Streaming nicht mit der Spotify-App genutzt, sondern z.B. über die Spotify Client-Software für PCs, wird das Datenvolumen bei der Berechnung der Bandbreitenbeschränkung ebenfalls mitgerechnet.
also wenn ich am computer Musik höre, belastet das das Volumen meinens mobildfunkvertrages. was für ein Unsinn!!!!!
Kein Unsinn, sofern der PC und das Handy über Tethering/Hotspot verbunden sind und man quasi am PC über das Handy surft.
Eine Änderung der AGB’s ist nach deutschem recht nicht ohne Zustimmung des Kunden möglich, wenn diese dem Kunden benachteiligen würde.
ALLE die die Streaming Option vor dem 15.07.2014 abgeschlossen haben, haben diese zu den alten Konditionen getan, diese finden hier auch Anwendung.
Schade, selbst nach 4 langen Monaten ist keine Lösung in Sicht. Man hört nur das man dran arbeitet…. Naja, AGB ändern ist auch einfacher als dem Kunden mal entgegen zu kommen.