Deutsche Datenschützer untersagen Facebook Datenabgleich mit WhatsApp

whatsapp artikel logoDas Thema Datenabgleich von Facebook und WhatsApp kam jüngst in die Medien, selbst die Verbraucherzentrale nahm sich Facebook vor und mahnte ab. Facebook und WhatsApp knickten aber nicht vor den deutschen Verbraucherschützern ein. Nun allerdings hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Verwaltungsanordnung erlassen, die es Facebook ab sofort untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Ebenfalls fordert man, dass Facebook bis jetzt durch WhatsApp erhobene und übermittelte Daten löscht.

Die Datenschützer argumentieren, dass Facebook und WhatsApp unterschiedliche Unternehmen seien, die schließlich Daten ihrer jeweiligen Nutzer auf Grundlage ihrer eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten. Facebook hatte aber nach der Übernahme von Facebook zugesichert, dass Daten nicht ausgetauscht werden.

Der jetzige Datenaustausch ist laut der Datenschützer aber eine Irreführung der Benutzer. Nicht nur das, es soll sogar ein Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht sein. Der Austausch sei nur zulässig, wenn auf Seiten des Unternehmens, das Daten liefert (WhatsApp) als auch bei dem empfangenden Unternehmen (Facebook) eine Rechtsgrundlage dafür vorliegt. Dieses ist laut Ansicht der Datenschützer nicht gegeben.

Hier pocht man auf die Regelungen des deutschen Datenschutzrechts, nachdem im Juli der EuGH in einem Urteil bestätigt hat, dass nationales Datenschutzrecht anwendbar ist, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit einer nationalen Niederlassung Daten verarbeitet. Dies würde bei Facebook zutreffen, da sich die in Hamburg ansässige Niederlassung aktiv um das deutschen Werbegeschäft kümmert.

Hierzu der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar:

„Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland. Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.

Dazu kommen noch viele Millionen Personen, deren Kontaktdaten aus den Adressbüchern der Nutzer zu WhatsApp hochgeladen wurden, ohne dass diese etwas mit Facebook oder WhatsApp zu tun haben müssen. Diese gigantische Menge von Daten hat Facebook zwar nach eigenem Bekunden noch nicht erhoben. Die Antwort von Facebook, dass dies lediglich zur Zeit noch nicht erfolgt sei, gibt jedoch Anlass zur Sorge, dass das Ausmaß des Datenverstoßes noch massivere Auswirkungen nach sich ziehen wird.“

Ich denke, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Gut möglich, dass Facebook oder WhatsApp Strafe zahlen müssen, wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird, ein Verbot oder eine Einstellung von WhatsApp wird es sicherlich nicht geben, vielleicht aber eine neue Definition der Datenerhebung, über die die Nutzer noch einmal gesondert informiert werden müssen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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28 Kommentare

  1. @Bob
    Sag doch einfach jedem er solle deine Nummer löschen sofern er Whats App nutzt oder nutzen will.

    Fertig.

  2. @feinripptraeger: Nix für ungut, in manchen Teilen der Republik scheint „geschalten“ ja durchaus gängig zu sein … 😉

    @Bob: Ich denke, es ist weniger Nachlässigkeit als vielmehr notwendiges Übel, um einen Dienst wie Whatsapp nutzen zu können. Es ist ja nicht so, dass Deine Rufnummer in böser Absicht weitergegeben wird, um Dich zu ärgern oder Dir zu schaden (wollen wir mal annehmen). Die Alternative ist dann leider nur, den Dienst (hier eben Whatsapp) nicht zu nutzen. Aber wer will das? Darum mache ich persönlich den Nutzern auch keinen Vorwurf, das Problem ist hier ja eher prinzipbedingt. Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es dafür eine gute Lösung gibt – außer eben vielleicht tatsächlich eben die Unterbindung der Weitergabe der Daten von Whatsapp an die „Mutterfirma“ Facebook. Aber das ist am Ende auch nur Kosmetik, denn Whatsapp hat die Rufnummern ohnehin – und wirklich kontrollieren kann das leider auch niemand.

  3. @D: Und wie soll ich wissen ob eine Person, die WA nutzt mich im Telefonbuch hat? Dazu muss sie mich, wie in den AGB vermerkt, erst informieren!

    Wie kann man dieses datenschutztechnische Fehlverhalten noch in Schutz nehmen. Gebt doch einfach zu das ihr euch strafbar macht und grenzt nicht die sich korrekt verhaltenden Personen aus. Diskriminierung ist übrigens auch eine Straftat.

  4. @Besucherpete: Also ist der Dienst vielleicht Prinzip bedingt einfach illegal?
    Eine Lösung:
    Eine Nummer darf nur aufgenommen werden, wenn die Einverständniserklärung vorzuweisen ist. Zur Prüfung darf die Nummer weitergeleitetet werden, aber der Konzern darf sie nicht speichern, wenn sie nicht Opt-In (= WA-Nutzer) ist.

  5. @Maike

    Naja jeder dem du die Nummer gegeben hast, der hat sie. Jeder der sie mit deiner Erlaubnis weitergegeben hat, hat sie jemandem gegeben von dem du weißt.

    Jeder andere hat sie eh höchst illegal und wird sich folglich nicht um dieses Gesetz scheren.

    Uhu Diskriminierung ist eine Straftat, davor habe ich jetzt aber Angst.

    Wie ich das Verhalten in Schutz nehmen kann? Ganz einfach, ich finde dein Verhalten und das von Bob lächerlich. Von daher erachte ich das Verhalten der anderen als nicht schlimm. Und vielleicht ist es verboten. Aber das Gesetz ist nunmal realitätsfern und mir von daher egal.

  6. @Maike: Du weißt gar nicht, ob Du in irgend einem Telefonbuch stehst und darum Deine Nummer bei Whatsapp landet. Das kannst Du aber erfragen oder zumindest bei der Weitergabe Deiner Nummer hinzufügen, dass Du eine Weitergabe an Whatsapp o.ä. nicht gestattest. Damit hättest Du Deine Ansicht klar gemacht. Unabhängig davon steht in den Bedingungen von Whatsapp *nicht*, dass Du informiert werden musst, sondern Dein Einverständnis vorliegen muss – und das ist viel weitgehender. Und wenn Du jemandem Deine Nummer gibst ohne explizit eine Einschränkung in der Nutzung vorzugeben, kann derjenige in aller Regel davon ausgehen, dass Du mit einer *üblichen* Nutzung einverstanden bist. Und dazu gehört eben heutzutage auch z.B. die digitale Speicherung in einem (Online-)Adressbuch – mit allen Vorteilen und auch Risiken, die damit verbunden sind. Und damit könnte man eine (mehr oder weniger) automatische und nicht explizit vom Nutzer ausgelöste Weitergabe Deiner Nummer an einen Dienst wie Whatsapp u.U. auch als „mit Deinem Einverständnis erfolgt“ bewerten. Das dürfte auch dadurch begünstigt werden, dass es dem einzelnen Nutzer im Zweifel nicht zuzumuten sein dürfte ist, tatsächlich das Einverständnis jedes einzelnen Kontaktes einzuholen.
    Und ja, vielleicht ist der Dienst tatsächlich prinzipbedingt illegal – weil es so im Gesetz steht. Aber in weiten Teilen der Bevölkerung ist das inzwischen (gesellschaftlich) akzeptiert, insofern dürfte eine tatsächliche Strafverfolgung oder gar Verurteilung mit jedem Tag unwahrscheinlicher werden. Und ab und an werden Gesetze an gesellschaftliche Veränderungen angepasst – auch das Strafrecht. Es ist noch gar nicht so lange her, dass ein Paragraph aus dem StGB gestrichen wurde, weil die gesellschaftlichen Ansichten zu diesem Tatbestand sich über die Jahre verändert haben.

  7. Das Hauptproblem ist hier die Anwendbarkeit von deutschen Datenschutzrecht. Die Daten müssen hier verarbeitet werden. Dies konnte bis jetzt leider keiner nachweisen und deshalb sind bisher alle Datenschutzbeauftragten mit Ihren Klagen gegen Facebook gescheitert.
    Wichtig ist aber das sich durch diese Aktion ein gewisses Datenschutzbewusstsein in der Bevölkerung verbreitet.
    Wir müssen sicherlich noch bis 2018 warten, denn dann gilt die Datenschutzgrundverordnung.
    Bei dieser kommt es auf den Standort der Verletzung an, das wäre dann Deutschland und somit würde auch deutsches Datenschutzrecht anwendbar sein.
    Im Moment sieht es eher so aus, als ob sich FB mal wieder geschickt aus der Affäre ziehen kann, leider. 🙁

  8. Ich wäre gar nicht so unglücklich über einen verbot von Whatsapp, mir geht das schon lange auf den Senkel…

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