Deutsche Bahn muss Wettbewerbsbeschränkungen abstellen

Das Bundeskartellamt hat die Deutsche Bahn unter die Lupe genommen. Nach einer Entscheidung vom 26. Juni 2023 verstößt die Deutsche Bahn AG gegen das Kartellrecht, da der Konzern seine Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht. Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Bahn (DB) aufgegeben, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern.

Zwar ist die Bahn durch die geltende neue EU-Fahrgastrechteverordnung verpflichtet, Prognosedaten für die Information der Reisenden zu teilen, doch nach der Auffassung des Bundeskartellamtes reicht das für die Abstellung des kartellrechtlichen Verstoßes aber nicht aus.

Die DB ist laut Amt einerseits das marktbeherrschende Schienenverkehrsunternehmen und andererseits selbst eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal „bahn.de“ und mit ihrer App „DB Navigator“. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes nutzt die DB ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten, um den von dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken. Wettbewerbswidrige Vertragsklauseln der DB sind aus Sicht des Amtes Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote sowie die Vorenthaltung einer Inkassoprovision. Nach der zwischenzeitlichen Ankündigung der DB, Mobilitätsplattformen auch keine Provision für die Vermittlung von DB-Fahrkarten mehr zahlen zu wollen, stand im Verfahren zudem die Pflicht zur Zahlung einer solchen Provision nach kartellrechtlichen Entgeltmaßstäben in Rede.

Zum anderen verweigert die DB den Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der DB kontrollierten Verkehrsdaten in Echtzeit, die für die Organisation und Buchung von Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln unerlässlich sind (sog. Prognosedaten). Dies betrifft Verspätungsdaten des Schienenpersonenverkehrs ebenso wie Zugausfälle oder ausgefallene bzw. zusätzliche Halte, die Gründe für Verspätungen oder Ausfälle, zusätzliche Fahrten oder Ersatzverkehre, aktuelle Gleisangaben oder Gleiswechsel und Daten zu Großstörungsereignissen.

Das Bundeskartellamt hat der DB unter anderem folgende Maßnahmen auferlegt:

– Die Mobilitätsplattformen können zukünftig ohne vertragliche Beschränkungen seitens der DB auch unter Verwendung DB-spezifischer Begriffe von den Möglichkeiten der Online- und App-Store-Werbung Gebrauch machen.

– Online-Partner der DB können zukünftig beim Verkauf von Bahn-Tickets eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashback-Programme einsetzen. Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet. Einzelne gezielte Rabattaktionen, die der DB zusätzliche Risiken im Hinblick auf die Steuerung der Auslastung ihrer Züge auferlegen, sind davon ausgenommen.

– Die DB hat Mobilitätsdienstleistern, die für sie beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung übernehmen, zukünftig ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu zahlen. Das Gleiche gilt für die Vermittlungsprovision selbst. Die genaue Höhe der Provisionen bleibt den Verhandlungen zwischen der DB und ihren Vertragspartnern vorbehalten; sie war nicht Gegenstand des Verfahrens.

– Die Regelungen in der neuen EU-Fahrgastrechteverordnung zur Bereitstellung von Prognosedaten werden ergänzt, die Umsetzung insbesondere der kommerziellen und technischen Konditionen durch Vorgaben näher geregelt und ein Zugang auch für Drittdaten eröffnet. Der Datenzugang Dritter muss diskriminierungsfrei und mit dem Datenzugang der DB selbst vergleichbar sein.

Die DB hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

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11 Kommentare

  1. Anstatt die DB als das deutsche Logistik- und Verkehrsunternehmen darzustellen und gewähren zu lassen, knüppelt man von staatlicher Seite noch kräftig drauf. Für mich vollkommen unverständlich. Aber wenn man sich anschaut, zu welchem Geschäftsbereich das Bundeskartellamt gehört, dann ist es nicht verwunderlich. Das Bundeskartellamt ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Vielleicht sollte der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck seine Bluthunde zurückpfeifen, bevor es ein AfD-Minister macht?

  2. was ein unsinniger Kommentar

  3. Und deswegen gehört die Bahn aufgespaltet in Mobilitätssparte und Infrastruktur.

    • Die Chancen der DB stehen m.E. besser, wenn sie als Staatsunternehmen ein Ganzes bildet. Eine Aufspaltung würde kaum Verbesserungen bringen und das Unternehmen eher schwächen.

      • Den Bereich Infrastruktur, also den mit den Schienen, abzutrennen, ergibt durchaus Sinn, denn dann bekommen auch andere Bahnunternehmen einen besseren Zugang zum Schienennetz

        • Wer bei der DB nur die Schienen im Blick hat, macht einen Fehler. Insbesondere das marode Schienennetz in DE treibt den Finanzbedarf der DB in die Höhe. Bei einer Abspaltung könnte dieser Bereich nicht mehr durch die erfolgreicheren Aktivitäten des Konzerns mitfinanziert werden. Früher oder später müsste man dann die unternehmerische Entscheidung treffen, das Schienennetz z.B. an einen ausländischen Investor (China?) zu verkaufen. Das kann niemand ernsthaft wollen – oder?

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