Datenschützer in Hamburg: Ermittlungsverfahren gegen Google eingeleitet

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein Verwaltungsverfahren gegen Google eingeleitet. Am Ende des Verfahrens soll demnach die datenschutzkonforme Ausgestaltung der derzeitigen Verarbeitungspraxis bei Google stehen. Zuerst einmal soll Google Gelegenheit bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dass es zu einem Verfahren kommt, liegt an den seit dem 01. März 2012 durch das Unternehmen neu eingeführten Datenschutzbestimmungen. Das nun angekündigte Verfahren der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde CNI, der sich die Hamburger angeschlossen haben.

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Nach Ansicht der europäischen Datenschutzbehörden verstößt die Datenschutzerklärung Googles gegen die Verpflichtung des Unternehmens zu umfassender Transparenz bezüglich der Nutzung und des Umgangs mit den Daten der Nutzerinnen und Nutzer. Google hat nun die Möglichkeit bekommen, bis Mitte August auf die Anhörung zu reagieren.

In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Anhörung entscheidet der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit über den Fortgang des Verfahrens. Unter Umständen ist der  Erlass einer Anordnung, die darauf gerichtet ist, Google zur entsprechenden Umstellung der Verarbeitungspraxis zu verpflichten, möglich.

Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird wie folgt zitiert: „Der Nutzer muss klar darüber informiert werden, welche Daten zu welchen Zwecken Google verarbeitet. Die derzeitige Datenschutzerklärung ermöglicht dem Unternehmen nach unserer Auffassung, aufgrund der zahlreichen vagen Formulierungen Art, Umfang und Zweck der Datenverwendung nach Belieben selbst festzulegen. Sinn der Datenschutzbestimmungen des Unternehmens muss es jedoch sein, vorab die Grenzen der Datenverarbeitung transparent und zweifelsfrei zu bestimmen. Nutzer sollten ferner selbst entscheiden können, ob und inwieweit Google die von ihnen in den diversen Diensten hinterlassenen Daten übergreifend zusammenführen und auswerten darf. Google ist jetzt aufgefordert, sich zu den Vorwürfen zu äußern“.

Tja, da darf man ja wieder schauen, was da aus Hamburg kommt. Bereits im April hatte man Google eine Strafe von 145.000 aufgebrummt, damals ging es um den Mitschnitt von WLAN-Daten. Persönliche Meinung: es wird immer komplizierter, überall durchzublicken. So ist es begrüßenswert, dass für jeden Nutzer völlige Transparenz einsehbar ist. Und Hand aufs Herz: ich behaupte einmal, dass selbst die mitlesenden Techies oftmals nicht wissen, welche Bestimmungen die genutzten Dienste haben, oder?

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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13 Kommentare

  1. Da fühlt man sich doch veralbert: Die USA speichern mit PRISM alles und der Datenschutzbeauftragte stürzt sich stattdessen auf Google. Komische Welt!

  2. @Mirko
    Was sollen Sie denn sonst machen?

  3. Bin gerade am überlegen wer mich zur Nutzung von Google oder einer seiner Dienste zwingt…..

  4. @Sascha H: Immer diese Argumentationskette dass einen Niemand zwingt Dienst xyz zu nutzen. Also komplette Anarchie für Wirtschaftsunternehmen oder was?

    • So lange ich eine kostenlose Dienstleistung nutzen will, wo sich der Dienstleister in seinen AGBs an geltendes Recht (wie verklausuliert das auch sein mag) hält, kann mich keiner zwingen einen kostenlosen Dienst zu nutzen.

      … mal eben vom Thema abschweift: Ein Dienst a la öffentlich Rechtliches Fernsehen, den ich, wenn ich will umgehen kann, der zwingt mich zu einer Abgabe ganz ohne das ich AGBs akzeptiert habe.

      Was für eine komische Welt das doch ist….

      😉

      Wünsche trotzdem allen ein schönes sonniges Wochenende.

  5. Böse Zungen haben damals ja schon behauptet, dass mithilfe dieser Verfahren nebenbei ja auch die Stadtkasse etwas aufgefüllt wird.
    Unabhängig davon, ob das ein Hintergedanke ist, begrüße ich es aber, dass sich die Datenschutzbehörden (zumindest einige) auch an größere Fische trauen. Ich hoffe einfach mal, dass sie dabei aber nicht die weniger medienwirksamen Datensammler- & Händler aus den Augen verlieren!

    Persönlich empfand ich die Umstellung der Datenschutzerklärung damals an sich gar nicht schlecht, da es schon etwas nervig war, sich bei den 1000en Google-Diensten durchzuarbeiten. Inzwischen habe ich aber auch gemerkt, dass diese Lösung auch nicht besser ist. Wenn ich bei einer lokalen Installation von Software (Picasa & Co) die selben Datenschutzinfos bekomme, wie beim anmelden bei einem Videoportal oder einem Mailanbieter trägt das z.B. nicht so sehr zur Klarheit bei.
    Die Datenzusammenführung kann ich hingegen nicht beurteilen, weil ich den Vorgang technisch nicht ganz verstehe (die Daten lagen ja eh alle bei Google, man hat i.d.R. nur ein Konto für alle Dienste). Aus praktischer Sicht finde ich es gut, da Google scheinbar für den Nutzer sinnvolle Schlüsse aus den Daten ziehen kann (bessere Vorschläge etc.) und ich Google dadurch ja nicht mehr Daten gebe, sondern sie einfach die Nutzung dieser effizienter gestalten. Aus Datenschutzsicht finde ich es schon einfach deswegen kritikwürdig, da Google lange Zeit behauptet hat, dass eine Zusammenführung niemals stattfinden werde (gerade auch gegen Kritik an der zunehmend marktbeherrschenden Stellung/Größe).

  6. Hallo,
    Danke für den klasse Artikel !

  7. Besucherpete says:

    Ich befürchte, dass es Anbieter wie Google irgendwann leid sind, sich immer wieder solchen Verfahren stellen zu müssen, und ihre Dienste bei uns gar nicht mehr anbieten.

    • Dito, langsam gehen die mir ziemlich auf den Zeiger und sie scheinen sich inzwischen auch ganz gern auf Google zu stürzen weil es Aufmerksamkeit gibt. Die sollten lieber hier erst einmal etwas aufräumen

  8. @Sascha H.:
    Das öffentlich rechtliche Fernsehen hat unter anderem als Hintergrund, dass die Bürger in jedem Fall Informationen/Nachrichten bekommen können. Es ist quasi ein gesellschaftlicher Konsens, dass dies durch die ÖR immer sichergestellt werden soll und sie daher auch von jedem Mitglied der Gesellschaft bezahlt werden sollen (was nicht heißt, dass man diese Begründung nicht mal hinterfragen darf! Aber bis sich da nicht in der Breite ein anderes Bild ergibt und an die Politiker zu Neuregulierung weitergegeben wird, ist es eben so.)
    Google hingegen ist ein Privatunternehmen, noch dazu ein ziemlich mächtiges mit viel Einfluss auf den Alltag, Entscheidungen, Nutzerverhalten,…. Da gibt es keinen Konsens, dass solche Unternehmen innerhalb ihrer Möglichkeiten alles machen dürfen (ein Aspekt sind da übrigens auch Rechtsprinzipien, die nicht unbedingt in konkreter Gesetzesform für alle Fälle vorliegen). Viel eher gibt es bei sehr mächtigen Unternehmen / ggf. Mono-/Oligopolen den Konsens und die Gesetze, dass diese besondere Auflagen erfüllen müssen.

    [mal zu: „So lange ich eine kostenlose Dienstleistung nutzen will, wo sich der Dienstleister in seinen AGBs an geltendes Recht (…) hält, kann mich keiner zwingen einen kostenlosen Dienst zu nutzen.“]
    Abgesehen von der merkwürdigen wörtlichen Aussage (du willst einen kostenlosen Dienst nutzen und es kann dich keiner zwingen, das auch wirklich zu tun, solange der Dienstleister legal handelt):
    Auch das Verhalten bezüglich des Datenschutzes durch Gesetze geregelt. Unter anderem gibt es Vorgaben für Datenschutzerklärungen und auch für die nur Zweckbestimmte Nutzung von Nutzerdaten. Das ist „geltendes Recht“ und genau ob „sich der Dienstleister [daran] hält“ soll ja gerade überprüft werden.
    Ob du oder irgend jemand anderes die Dienste nutzt, nutzen willst, nicht nutzt, gezwungenermaßen nutzt oder nicht nutzen kannst, ist dafür völlig uninteressant. Auch Unternehmen ganz ohne Kunden/Geschäftspartner/Mitarbeiter/… müssten sich an Gesetze halten.

  9. OT: Verfahren gegen USA eingeleitet , und Frankreich , und England

  10. @ Leif:
    Was denn zum Beispiel?

    @ dadri:
    Danke, endlich mal begründete Aussagen statt nur Blabla.

  11. @Sascha: Ernsthaft? Schwache Verteidigungshaltung nach dem Motto „Interessiert mich doch nicht, was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“. @dadri: kann mich Tchooe nur anschliessen, danke fürs Aufklären mit entsprechender Begründung.

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