Bundesnetzagentur: 1&1 muss Doppelstellung beenden

Die 1&1 Mobilfunk GmbH hat in der Auktion im Jahr 2019 Frequenzen erworben, verbunden mit der Verpflichtung, die wettbewerbliche Unabhängigkeit als Mobilfunknetzbetreiber herzustellen. Damit möchte 1&1 als vierter Betreiber hierzulande ein Stück vom Kuchen abhaben. Das Ganze sollte aber damals schon Konsequenzen für das Unternehmen haben, auch wenn ein genaues Datum ausstand. Nun aber hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass der Vertrieb als Diensteanbieter spätestens bis Ende des Jahres 2023 einzustellen ist. Jedwede Geschäftstätigkeit als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres 2025 einzustellen.

Das bedeutet die Beendigung der Doppelstellung als Diensteanbieter und Netzbetreiber durch 1&1. Laut der Bundesnetzagentur ist grundsätzlich ausgeschlossen, dass ein Mobilfunknetzbetreiber gleichzeitig Diensteanbieter bei einem anderen Netzbetreiber ist. Diese Doppelstellung wurde 1&1 2019 übergangsweise zugestanden.

„Mit der Entscheidung über den Zeitpunkt der Beendigung der Doppelstellung von 1&1 wird die wettbewerbliche Unabhängigkeit dieses Netzbetreibers hergestellt. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

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21 Kommentare

  1. Hmm, gilt das jetzt nur für den Mobilfunk oder auch für Drahtgebundene Netze???

  2. Also darf 1&1 keine Verträge mehr verkaufen die rein im o2 und Vodafonenetz laufen? Sondern nur noch primär Verträge im 1&1 Netz und ggf. mit Roaming zu anderen Anbietern?

  3. Jetzt die Frage, schaffen sie es bis dahin Konkurrenz fähige Netze zu haben?

    • Nein, die dürfen aber wohl eine Netz-Kooperation mit einem anderen Netzbetreiber abschließen, wie es O2/Telekom früher gemacht haben, also wenn kein 1&1 5G verfügbar ist, springt der Nutzer unbemerkt ins andere Netz. Untersagt wurden die Reseller-Angebote.

    • Klares Nein – ich habe 20 Jahre in der Mobilfunktechnik gearbeitet und auch bei einem Netzbetreiber mit das Netz aufgebaut und kenne den Aufwand dahinter. Es ist ja nicht damit getan, ein paar Sender in de Landschaft zu stellen.
      Die Frage ist aber, ob 1&1 jemals ein Roamingabkommen mit einem anderen Netzbetreiber bekommt, soviel Zorn die sich mit ihrer Aktion bei der Frequenzauktion auf sich gezogen haben. Ich glaube eher die drei anderen Betreiber würde keine Träne vergiessen, wenn 1&1 dran untergeht.

  4. Was bedeutet das? Darf 1und1 das o2 Netz nach 2023 nicht mehr nutzen?
    oder geht es ums Festnetz?

  5. Es geht um das Mobilnetz…. Wenn die jetzt den po nicht hoch bekommen sehe ich schwarz… Laut opencellid ist 1€1 noch weit von Vollversorgung entfernt…

    • Sie müssen ja nicht vollversorgen. Sie dürfen ja weiterhin das o2 Netz nutzen im Sinne des Abkommens, das sie mit o2 haben, aber sie dürfen keine Tarife mehr verkaufen die nur das o2 Netz nutzen. Die Basis muss dann immer das 1&1 Netz sein.

  6. hört sich an als ob ein Verkauf des eigenen auktionierten Netzes sinnvoller erscheint.

  7. Naja ist jetzt ja nichts sonderlich wildes. Heißt ja nur, dass 1&1 keine Tarife mehr in fremden Netzen schalten darf sondern allen neuen Kunden nur Tarife im eigenen Netz anbieten darf ab 2024. Und ab 2026 muss auch der letzte Bestandskunde auf das eigene Netz umgestellt sein.
    Dass im Hintergrund die Kunden im virtualisierten Netz/Roaming weiter bei o2 laufen ist ja weiterhin erlaubt.

    • Das bedeutet alle Vodafone Kunden migrieren oder sonderkündigen

      Alle drillisch Kunden auf aktuelle 1&1 5G Auktionen auf schalten. Somit profitiert 1u1 nicht mehr von den alten o2 Verträgen.

      • zu Vodafone: ja genau

        zu Drillisch: nein, da muss 1&1 keinen Kunden in ein 1&1 5G Angebot umziehen. Zum einen ist da seit einiger Zeit der Hinweis auf den Netzwechsel Vertragsbestandteil. Und zum anderen kann 1&1 ja weiterhin auf das o2 Netz zugreifen durch das Roamingabkommen und könnte so weiterhin 4G Tarife anbieten

        • Doch deswegen meckert die Agentur

          Das eine ist der alte Dienste Anbieter Vertrag das andere deren eigene Plattform die neuen drillisch Karten sind schon vorbereitet. Die alten eplus Telefonica nicht.

          • Nein, du hast das noch nicht ganz verstanden. 1&1 muss die Kunden nur auf das eigene Backend umziehen. Ja teilweise sind dafür neue Simkarten notwendig, bei neuen Tarifen jedoch oftmals nicht, da diese bereits vorbereitet sind. Aber es entsteht kein Zwang, dass 1&1 die Drillisch Kunden dabei in einen neuen 5G Tarif schiebt so wie du es geschrieben hast. Die Tarife laufen mit den gleichen Konditionen weiter, der Kunde bekommt eine neue Simkarte und die Änderung im Backend bekommt der im Idealfall gar nicht mit.

            • Das back end meine ich

              damals hat 1&1 alle Kunden von den E-Plus Telefonica Karten mit 21,6 Mbit die Sekunde zu alten Konditionen mit Telefonica ausgehandelt auf die Drillisch Kontingente verschoben das ging mit einem SIM-Kartenwechsel einher.

              ich wusste nur nicht das Wort Backend das ist was ich meine die Tarife können dieselben sein es muss nur über 1&1 laufen

              • Achso, ja dann sind wir auf dem gleichen Nenner. 1&1 muss alle aktuell über o2 laufenden Kunden in das eigene Netz/System schieben kann aber eben auf das 2G und 4G Netz von o2 über die Roaming Option zurückgreifen.

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