„Black Widow“: Scarlett Johansson verklagt Disney, Schlammschlacht beginnt

Eine weitere Zusammenarbeit zwischen Scarlett Johannson („Black Widow“) und Disney bzw. Marvel kann man wohl mit einem Fragezeichen versehen: Die Hauptdarstellerin des neuesten Marvel-Abenteuers verklagt Disney nämlich. Der Grund ist die Streaming-Premiere von „Black Widow“, die parallel zum Kinostart vollzogen worden ist. Disney habe damit gegen den Vertrag der Schauspielerin verstoßen. Ihr seien deswegen Einnahmen in Millionenhöhe entgangen.

Laut The Wall Street Journal zeigen sich die Anwälte der Schauspielerin aggressiv. Sie werfen Disney vor, die Corona-Krise als Vorwand dafür genutzt zu haben, den hauseigenen Streaming-Dienst Disney+ zu pushen. Johansson sei die Leidtragende, denn ein Teil ihrer Vergütung war an die Kinoeinnahmen gekoppelt, die nun unter den anvisierten Zielen lägen. Das sei nicht allein auf die Pandemie zurückzuführen, sondern auch auf Disneys Schachzug, den Film zeitgleich zu Disney+ ins VIP-Angebot zu schieben.

Disney wiederum hat bereits gekontert und kritisiert Johansson scharf: Die Klage entbehre jeder Grundlage und ignoriere vollkommen die aktuelle Lage rund um die Pandemie. Die ganze Sache sei „traurig und verstörend“. Die Veröffentlichung bei Disney+ steigere Johanssons Möglichkeiten weitere Einnahmen zu erhalten, die zu den 20 Mio. US-Dollar Gage hinzustoßen würden, die sie bereits erhalten habe. Wer nun im Recht ist, müssen die Gerichte entscheiden, für Außenstehende ist das sicherlich schwer einzuschätzen. Angeblich könnten Johansson ca. 50 Mio. US-Dollar an zusätzlichen Einnahmen entgangen sein.

Die Klage von Johansson könnte großen Einfluss haben, denn Schauspieler erhalten oft nachträglich weitere Zahlungen von Studios, die sich an den Kinoeinnahmen, aber auch Disc-Verkäufen und der Lizenzvergabe an Streaming-Anbieter orientieren. Hier werden jetzt viele Kreative genauer hinschauen wollen, wenn die Studios quasi Deals mit sich selbst machen, weil die Produktionen in ihren eigenen Streaming-Angeboten landen. Johanssons Anwälte werfen auch den Disney-Managern Robert Iger und Bob Chapek Tricksereien vor: Ihre jährlichen Boni seien an die Performance von Disney+ gekoppelt. Kein Wunder also, dass man Disney+ ohne große Rücksicht auf bestehende Verträge gepusht habe.

Mal sehen, was am Ende herauskommen wird. Das Ergebnis der Klage dürfte von den genauen Vereinbarungen im Vertrag abhängen, die sicherlich auf beiden Seiten nun Anwälte extrem genau unter die Lupe nehmen.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

32 Kommentare

  1. Hansjuerg Wuethrich says:

    Ich weiss nicht so recht. Als ob es bei Scarlett Johansson auf die eine Million mehr oder weniger ankommen würde. Die wurde sicher auch nicht schlecht entlohnt und nagt nicht am Hungertuch. Andersrum ist es natürlich auch schwierig. Soll man sich bescheissen lassen nur weil man x fache Millionärin ist ?! Hmmm ein zweischneidiges Schwert irgendwie.

    • Ob die Klagende nun bereits genug Vermögen besitzt oder nicht, ist ja nicht die Frage. Wenn Disney plötzlich seit eigenes Spielchen spielt und die Klage auch noch weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Verträge haben könnte, sollte dies überhaupt keine Rolle spielen. Aber was solls, es gibt bestimmt eine Menge an Anwälten und Richtern, die das klären können.

    • Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein vertrag

    • Mal abgesehen von der Klage von Fr. Johansson finde ich eher die fehlenden Einnahmen für die Kinobetreiber, weil Disney es sich natürlich einfach macht, die vollen Einnahmen bei Disney + zu generieren als ein Teil der Provision an die Kinos abzugeben.

    • Jens mander says:

      Genau! Bei der Scarlett kommt es auf eine Million mehr oder weniger nicht drauf an
      ….ganz im Gegensatz Disney+, die bekanntlich am Hungertuch nagen
      Was ist das für eine seltsame Argumentation?

    • Weißt Du bei wem es auf die eine oder andere Million auch nicht mehr ankommt?
      Beim Multimilliardenkonzern Disney. Der immer wieder systematisch versucht Filmtalent um vereinbarte Gagen zu behumpsen.

      Fakt ist, dass Johanssons Gage ausschließlich an die Kinoeinnahmen gekoppelt wurde und eine exklusive Erstverwertung im Kino vereinbart war. Und für den Fall einer zeitgleichen Streamingveröffentlichung war eine Nachverhandlung explizit zugesagt (dazu gibt es Schriftverkehr) – und die verweigert Disney nun.

      Juristisch eigentlich eine absolut klare Sache. Disney wäre gut beraten gewesen, nachzuverhandeln und zu bezahlen. Nun gibt es ein Gerichtsverfahren und andere, weniger prominente Mitglieder der Filmbranche (zu der auch Autoren, Regisseure und andere zählen, deren Gagen bzw. Boni ausschließlich an Kinoeinnahmen gekoppelt sind) können dann auch mal vor Gericht ziehen.
      Johansson kann’s egal sein, Black Widow ist tot, der Solofilm und das Thema MCU (von Cameos in kommenden Multiverse-Eskapaden vielleicht mal abgesehen) damit abgehakt.

      Und Covid vorzuschieben, um eine Streamingveröffentlichung zu rechtfertigen und Johansson noch den schwarzen Peter zuschieben zu wollen, ist angesichts der Tatsache, dass Disneyland & Co. schon lange wieder die Tore weit und für alle öffnen ein extrem schlechter Witz.

    • Ein Vertrag ist ein Vertrag. Und ganz ehrlich, niemand der noch geistig ganz gesund ist verzichtet freiwillig auf ein paar Millionen Dollar die einem rechtlich zustehen.

    • .. noch dazu wenn Johansson Executive Producer des Films ist!
      Und da sollte sie eigentlich über die Möglichkeiten des Vertriebs vorher informiert gewesen sein…

  2. Ich gebe Scarlett da schon teilweise recht, zumal ja auch der gleichzeitige Start von Kino und Streaming die Kinobetreiber verärgert hat – da die Kinosäle aktuell wieder offen haben sehe ich für diesen Move auch keine Grundlage, da wären ein paar Wochen Kino exkulsiv schon drin gewesen.

  3. Wir können hier bestimmt niemanden „Recht“ geben, niemand hier kennt den oder die Verträge.

  4. Ich würde mir jetzt aber zweimal überlegen ob ich sie bei einem anderen Film buche wodurch sie vielleicht andere Aufträge nicht erhält und somit auf lange Sicht ggf. mehr Verluste macht durch dieses Verhalten. Wenn es aber wirklich explizit so vereinbart wurde dann hat sie natürlich recht.

  5. Le Bonjour says:

    Ich glaube das war’s dann mit ihrer Karriere in Hollywood. Wer bei den Filmstudios aufmuckt kommt auf die Schwarze Liste. Aber das weiß sie bestimmt selbst. Am Hungertuch wird sie sowieso nicht nagen.

  6. Ich finde Recht hat seine Gültigkeit unabhängig von der Person. Von daher ist es irrelevant um wen es hier geht und wie viel Geld diese Person „auf dem Konto“ hat. Wenn Disney den Vertrag verletzt hat müssen die „kriegen“. Ich bin seit Jahren keine Kinofreund mehr (vorsichtig gesagt). Aber wenn die Entlohnung für eine Darstellende Person an den Kino Umsatz gekoppelt ist macht die Klage eindeutig Sinn.

  7. aufmerksamer says:

    uninteressant , wen juckt dieser juristische streit zumal man dazu ein total aussenstehender ist
    dem blogger war es anscheinend einen eintrag wert (um fällige werbung zu platzieren ? )

    • André Westphal says:

      Dich hat es ja offenbar genügend „gejuckt“, um auf den Beitrag zu klicken und ihn zu kommentieren ;-). Man kanns auch einfach ignorieren, wenn es einen angeblich nicht interessiert.

  8. Naja aus meiner Sicht hat Johansson Recht. Warum soll sie auf Geld verzichten (egal wie reich sie auch ist), obwohl im Vertrag was anderes steht?!
    Ich finde es natürlich gut, dass der Film zeitgleich bei Disney+ zu sehen war und ich hoffe das wird in Zukunft auch so weiter gehen.
    Aber wenn Im Vertrag von Johansson klar vereinbart ist, dass ein Teil ihrer Gage aus den Kinoeinnahmen kommt (und zwar nur Kinoeinnahmen ohne Streaming), dann finde ich das schon sehr dumm, was Disney da gemacht hat

    • Es kommt wohl sicher darauf an, was genau im Vertrag steht. Wenn es da nur so steht, wie es hier im Artikel wiedergegeben ist (und du auch schreibst), nämlich, dass ein Teil der Gage aus den Kinoeinnahmen kommt, dann hat sie wohl Pech gehabt. Man kann sich eben nicht darauf verlassen, dass die Praxis, dass man die Zuschauer erstmal ein paar Monate lang nur an der Kinokasse melkt und erst dann über die DVD-Verkäufe/Streaming-Dienste noch ein zweites Mal, immerwährend ist.
      Steht aber im Vertrag, dass der Film erstmal für Zeitraum X exklusiv in den Kinos läuft, dann wäre das in der Tat sehr dumm von Disney. Ich gehe allerdings mal davon aus, dass deren Anwälte die Verträge recht genau kennen und daher wissen, was sie zu machen haben.
      Aber am Ende kommt es ja eh wieder darauf an, wie die Gerichte entscheiden, also lassen wir uns überraschen.

  9. 20 Mio Gage, manche bekommen den Hals halt nie voll…

    • Jemand Anders says:

      neid ist echt böse, wa?

    • Es geht nicht darum, wie viel jemand braucht, sondern wieviel sie verdient. In Anbetracht des finanziellen Erfolges der Marvel-Filme hat Scarlett Johansson es sicherlich nicht nötig, sich unter Wert zu verkaufen.

      Grundsätzlich finde ich die gleichzeitige oder nahezu gleichzeitige Auswertung per Streaming angenehm, für mich als Verbraucher ist die Wahlmöglichkeit erstmal gut.
      Johanssons Klage deutet aber darauf hin, dass es hier durchaus noch einige Detailprobleme gibt, denn wenn Streaming mehr Raum einnimmt sollen die Beteiligten natürlich dementsprechend daran beteiligt werden.
      Ich vermute, es geht bei der Klage auch durchaus um solche Grundsatzfragen, nicht allein ums Geld (auf das hier im Kommentarbereich sicherlich auch niemand verzichten würde).

      • André Westphal says:

        Richtig, es geht ja darum, was vereinbart wurde. Es gibt auch zahlreiche Schauspieler, die auch gerne zwischendurch Filme für geringe Gagen machen, weil sie Lust drauf haben – die Filme von Wes Anderson wären solche Beispiele. Die haben stets trotz verhältnismäßig geringer Budgets eine Starbesetzung, weil die Schauspieler gerne mit ihm arbeiten und er für seinen Stil bekannt ist.

        Wenn Disney aber tatsächlich den Vertrag gebrochen haben sollte, was ja nun geklärt werden muss, ist doch nur korrekt, dass dagegen auch vorgegangen wird, Würde jeder hier genau so machen, wenn sein Arbeitgeber das täte.

    • Es ist ja nicht so, dass die „reiche“ Scarlett Johansson dem „armen“ Disney Geld wegnimmt. Sie spült extrem viel Geld in die Disney-Kasse, und Disney hat einen Umsatz von 80 Milliarden Dollar. Pro Jahr.

    • Sie verdienen bestimmt auch mehr Geld im Monat als Sie verbrauchen und trotzdem kürzt Ihnen der Arbeitgeber nicht das Gehalt

    • Neid steht keinem gut.

      Und bitte verschone uns mit dem Märchen, dass Du natürlich freiwillig auf mehrere Millionen Dollar verzichten würdest die Dir zustehen.

  10. Die „Leidtragende“. Nur 20 Mio plus X. Während andere Künstler in der Pandemie von der Hand in den Mund leben. Mir ist relativ egal, ob sie juristisch Recht hat. Das ist einfach ein armseliges Zeichen.

    • André Westphal says:

      Wenn du gut verdienst, dein Arbeitgeber dann aber auf einmal sagt: „Na komm, die Hälfte reicht auch“, wirst du vermutlich auch nicht auf einmal sagen „Klar, vielen dank – andere haben ja auch wenig“ ;-).

      • Marc Hahn says:

        @André: Top Antwort. Das hält einem doch manchmal vor Augen, wie unüberlegt und wenig reflektiert die eigenen Aussage manchmal ist.

    • Du verzichtest dann bestimmt freiwillig auf den Teil Deines Gehalts der über die Existenzsicherung hinausgeht…

  11. Ein Vertrag ist nun mal ein Vertrag und zu erfüllen.

    Wenn Disney davon abweichend aufgrund der aktuellen Lage andere Wege einschlagen möchte, dann muss sowas im Vorfeld mit den Beteiligten besprochen werden.

    Aber einfach bestehende Verträge zu brechen passt zu der Selbstherrlichkeit die Disney in der Vergangenheit bereits mehrfach an den Tag gelegt hat.

  12. Ja ein Vertrag ist ein Vertrag und seht es doch mal so – diese Klage kämpft im Zweifel auch faire Entlohnung für „kleinere“ Filmschaffende, denn zumindest Aufmerksamkeit ist dieser Klage gewiss.
    Und ich bin auf der Seite von Scarlett – es geht nicht um die absoluten Zahlen, sondern das Einhalten von Verträgen.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.