BILD und Adblock: Abgemahnter YouTuber sucht Unterstützung

Bildschirmfoto 2015-11-25 um 09.20.18Wir alle erinnern uns sicher an die Dinge, die im Oktober 2015 passierten. Das Springer-Medium Bild Online zog die Reißleine und sperrte die Nutzer eines Adblockers aus. Kein Lesen der Inhalte möglich, sofern ein Adblocker im Browser des Besuchers scharfgeschaltet ist. Logo, es dauerte nicht lange, da ploppten Methoden auf, wie man diese Adblocker-Sperre umgehen konnte. Auch Tobias Richter gab sein Wissen via YouTube an die Community weiter – und wurde abgemahnt.

Anstatt die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, hat man mit einer Kanzlei den Springer-Juristen geantwortet – und bis heute nichts von denen gehört. Die Anschuldigungen gegen seine Person (Umgehung einer technischen Schutzmaßnahme für urheberrechtlich geschütztes Material) möchte Tobias Richter aber nicht so einfach im Raum stehenlassen, stattdessen geht er in die Offensive und möchte sich mit einer negativen Feststellungsklage zur Wehr setzen.

Die Sache ist natürlich: das Ganze kostet Geld, sofern Tobias Richter vor Gericht verlieren würde. Aus diesem Grunde sucht er nun Menschen, die ihm beim Kampf gegen die Bild unterstützen, 7.200 Euro werden gesucht, 13 Tage läuft die Kampagne noch. Sollte er gewinnen, muss Bild die Kosten tragen – dann wird das Geld auf Wunsch an den Spender zurück überwiesen.

Interessant ist natürlich die Frage, ob das Gericht pro Richter entscheidet und feststellt, dass er keine technische Schutzmaßnahme für urheberrechtlich geschütztes Material umgangen hat – beziehungsweise ob das Einsetzen einer Adblocker-Sperre überhaupt ausreicht, um sich als „technische Schutzmaßnahme für urheberrechtlich geschütztes Material“bezeichnen zu lassen.

(danke refreeloader via YouTube)

Bildschirmfoto 2015-11-25 um 09.20.18

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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43 Kommentare

  1. Das Supermarktbeispiel stimmt so nicht.
    Passender wäre:
    Du gehst durch n Aldi und vom Eingang weg folgt dir jemand der Dich
    a: mit Werbung für Reisen nach Saudi-Arabien, Werbung für Viagra, Werbung für PKW und ggf die neusten Trends der Haarentfertnung zutextet
    b: er notiert sich jenau wo Du wie lange stehen bleibst und welche Produkte Du in Einkaufswagen packst
    c: erfolgt Dir noch bis zum Auto und notiert da Nummernschild, Marke, Farbe, Baujahr usw.

    Natürlich muß man nicht in einen solchen Supermarkt gehen, keine Frage.

    Wenn ich allerdings in den Supermarkt gehen kann und dem Typ am Eingang sage: „Bleib da stehn, ich kann alleine einkaufen“ und der bleibt da – passt es.

    Davon ab wird nix beschädigt!

  2. Sysadmin Margarethe says:

    Einfache Sache:
    Solang für Contentbetrachtung keine echten Kosten für den User angekündigt sind, kann man auch keine einfordern. Verpasste Werbeeinnahmen hat A.S. durch fehlerhafte Programmierung selbst verschuldet.

    Ich finde etwas Dankbarkeit/kleiner Obolus für die Offenlegung/Bekanntmachung der „Lücke“ im System sollte da schon drin sein. Verkehrte Welt.

  3. Es sollte doch klar sein das Werbung auch ohne Tracking möglich ist, demzufolge auch mit AdBlocker und Co.
    Dummes Geschwätz von Gratismentalität1
    Daten wolln´se Daten !!!

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