Bedient sich Microsoft an GPL-Code?
Noch vor Kurzem hatte Euch Caschy das Windows 7 USB/DVD Download Tool vorgestellt. Damit stellte Microsoft eine Möglichkeit zur Verfügung, die Installationsdateien von Windows 7 auf einen USB-Stick zu schreiben und anschließend davon zu booten. Somit konnten auch Netbook-Besitzer (ohne DVD-Laufwerk) unkompliziert vom Stick installieren und PC-Nutzer kamen einfach in den Genuss einer deutlich schnelleren Installation (gegenüber einem Windows-Setup von DVD). Soweit so gut. Doch nun untersuchte Rafael Rivera Jr. (Betreiber des Windows-Blogs Within Windows) den Code des Tools und erlebte eine kleine Überraschung.
Im Verhältnis zu der gebotenen Funktion, kam Rafael der Umfang des Codes etwas zu üppig vor, weshalb er den Code mit dem Tool .NET Reflector analysierte. Dabei wurde schnell offensichtlich, das Microsofts Tool zu einem „erstaunlich großem Teil“ mit dem Code des auf Microsofts eigener OpenSource Plattform CodePlex gehosteten Projektes ImageMaster übereinstimmte. Erst mal kein Problem, sofern sich Microsoft an die Spielregeln gehalten hat.
Aber haben sie? Aus Rafaels Sicht ist schon auffällig, das zu „ihrem“ Tool weder der Source Code zu den von ihnen vorgenommenen Modifikationen offen gelegt oder angeboten wurde, wie es die GPLv2 vorschreibt, noch ein Copyright-Vermerk enthalten war. Auch wurde der Programmierer von ImageMaster zu keinem Zeitpunkt von Microsoft kontaktiert oder über die Nutzung seines Codes informiert. Des Weiteren „klebten“ sie einfach ihre eigenen Lizenzbedingungen an „ihr“ Tool, in denen unter Anderem die Veröffentlichung zur Weitergabe an Dritte untersagt wurde. Dies wiederspricht aber wiederum der GPLv2, welche hierzu eine ganz klare Aussage trifft:
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und des Weiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
§2. Absatz b. Sie müssen dafür sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
Wie auch immer, wir dürfen gespannt sein, ob und wie Microsoft sich in den nächsten Tagen dazu äußern wird. Die „feine englische Art“ war das ganz sicher nicht. Das Windows 7 USB/DVD Download Tool ist nun zumindest (kommentarlos) von jeglichen Microsoft Seiten verschwunden. Der Seite Download Squad soll aber ein kleines Vögelein gezwitschert haben, das MajorGeeks noch eine Kopie haben soll. Meine persönliche Empfehlung ist jedoch, sich evtl. doch mal mit den etwas weniger bedenklichen Alternativen (wie z.B. A Bootable USB oder WinToFlash) zu beschäftigen.
Gastartikel von big_ben191
Ist wohl kein Artikel von dir!
@Defender
Was meinst Du?
@LokiBartleby
THX für die Info!
Wow, Respekt, so gehört sich das. So viel Rückrad für eine Entschuldigung und Anpassung ihrer Lizenz an die GPLv2 hätte ich Microsoft fast nicht zugetraut. Aber ich denke sie sind damit den einzig richtigen Weg gegangen und verprellen somit nicht die OpenSource-Szene.
Bravo Microsoft 🙂 !