Balkonkraftwerke: „Das Solargesetz wird so nicht kommen“
Viele Interessierte warten derzeit noch mit dem Kauf eines Balkonkraftwerkes. Stichtag ist da der 1. Januar 2024, denn dann soll das „Solarpaket 1“ von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) an den Start gehen. Die deutsche Regierung möchte bis zum Jahr 2035 Treibhausgasneutralität im Stromsektor erreichen. Im Jahr 2030 soll 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz sind 215 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung (PV) im Jahr 2030 als Zwischenziel gesetzt. Hierfür muss sich der jährliche PV-Ausbau auf 22 Gigawatt im Jahr 2026 verdreifachen.
Da möchte man auch die Nutzung von Balkonkraftwerken anregen, die derzeit allerdings auf 600 Watt gedeckelt sind. Zukünftig sollen 800 Watt machbar sein, Meldepflichten vereinfacht und Schukostecker als Standard zugelassen werden. Der Gesetzentwurf wird bezüglich der Balkonkraftwerke aber nicht von allen beklatscht. In einem Interview mit dem Tagesspiegel (Paywall) äußerte sich Holger Laudeley, Ingenieur für Betriebs- und Versorgungstechnik und früher Mitglied der Normungskommission DKE, zum Thema. Auf der einen Seite glaubt er nicht, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form so durchkommt.
- 𝗣𝗟𝗨𝗚 𝗔𝗡𝗗 𝗣𝗟𝗔𝗬 - Unser Balkonkraftwerk Komplettset enthält alles was Sie...
Damit es in Kraft treten kann, müssen die VDE-Richtlinien im Bereich der Elektrotechnik sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert werden. Hier wird es noch einige Änderungen geben, so Laudeley. Ebenso thematisiert Laudeley die Versorgungsstromkreise im Haus, wobei das sicherlich nicht auf jeden Balkonkraftwerk-Betreiber zutrifft:
In jedem Haushalt gibt es zwei Arten von Stromkreisen. Die Steckdosen, die man sieht, hängen an einem von mehreren Versorgungsstromkreisen im Haus. Daran schließen wir Fernseher, Kaffeemaschine, Handys und ähnliches an. Die Stromleitung in jedem Kreis besteht aus drei Stromadern, für den Leiter, die Phase und den Schutzleiter. Jede Ader hat einen Querschnitt von 1,5 Quadratmillimetern. Diese Stärke reicht gerade mal so aus, um eine Belastung von 3600 Watt Stand zu halten. Schließt man nun einfach eine Fotovoltaik-Anlage, die 600 Watt erzeugen kann, an, dann erhöht sich die Belastung des Stromkreises von 3600 auf 4200 Watt. Das hält die Leitung gerade noch so aus. Wenn künftig Anlagen mit 800 Watt erlaubt sind, dann sind Schwelbrände nicht auszuschließen.
Laudeley sagt aus, dass eine Sicherung nicht sofort rausfliegen muss, wenn der entsprechende Fall eintritt. Bei einer unglücklichen Konstellation der an den Stromkreis angeschlossenen Geräte und wenn die Versorgungsleitung unglücklich verläuft, dann nicht unbedingt. Wenn die Leitung teilweise auf Holz, zum Beispiel hinter einer Einbauküche verlegt ist oder hinter einer Fußleiste, dann kann es zu Schwelbränden kommen, wird der Experte zitiert.
Wer da eine separate Versorgungsleitung hat, der ist sicher fein raus. Nutzer, die eine Außensteckdose auf der Terrasse oder auf dem Balkon haben, haben mit Glück eine direkte Leitung zum Endstromkreis im Sicherungskasten, sprich: die Dose hat eine eigene Sicherung, einen eigenen Kippschalter im Kasten. Interessierten an der Thematik empfehle ich auch ein entsprechendes Video von Laudeley, in welchem er auch noch einmal alles recht verständlich erklärt. Das habe ich euch über diesem Absatz eingebunden.
- 𝟯𝟯% 𝗠𝗘𝗛𝗥 𝗘𝗥𝗧𝗥𝗔𝗚 - Mit unserem neuestem 800W Wechselrichter steigern...
Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.
Er hat nicht Unrecht mit der maximalen Belastung; sie fällt aber nur dann auf, wenn wirklich „krass“ die Sonne scheint und rein zufällig noch alle Heizlüfter laufen.
Halte ich also für ziemlich unwahrscheinlich 🙂
Und selbst wenn 2 Heizlüfter an verschiedenen Stellen Strom ziehen, ist an keinem Stück der Verbrauch größer 16A.
Unsinn, die Zuleitung wird sogar entlastet, wenn ich in den Kreis einspeise, in dem ein „dicker“ Verbraucher hängt.
Das kommt ja wohl auf die Reihenfolge der Verbraucher und Einspeisung an. Wenn es ungünstig ist, kann eine Überlast ohne Auslösung passieren.
Warum lässt man es nicht bei den 600W pro Abgang, erlaubt davon aber mehrere (z.B. 3) pro Haushalt (Zähler)?
Ersetze „Heizlüfter“ durch „mehrere Klimaanlagen“.
Dann hast Du die gleiche Belastung des hausinternen Netzes.
Doch, er hat Unrecht. Zumindest mit seiner Übervorsicht. Wenn ich jetzt drei [!] Ölradiotoren mit je 2 kW an eine Dreifach-Verteildose aus dem Baumarkt anschließe, wird auch der zugehörige Leitungsschutzschalter nicht auslösen. Dennoch ist die Chance hoch, das mir die Verteilersteckdose abraucht und die Bude in Brand setzt. Vor Idioten kann keine Norm schützen.
Im Gegensatz zu diesem Fall, der durchaus auch schon vorkam, ist die Überlastung eines Stromkreises durch eine 800 Watt PV-Einspeisung doch arg konstruiert. Wenn die Sonne richtig schön scheint, hat kein Mensch Verbraucher an so einem Stromkreis angeschlossen, die 16 A ziehen. Was soll das sein? Und tatsächlich entlastet die Einspeisung die Leitung ja sogar größtenteils. Und wenn ich wirklich ein altes Netz habe, wo mehrere Steckdosen und das Licht über Verteilerdosen zusammengeschaltet sind, müsste in einem Teil des Netzes ja erst einmal mehr als 3.680 Watt plus 800 Watt ziehen, ohne den Auslösestrom des LSS zu erreichen. Beim Kurzschluss würde der nämlich trotzdem auslösen. Und selbst wenn ich es schaffe, ziemlich exakt und lange diese ca. 22 A zu ziehen – die 1,5 qmm Cu-Leitung löst dann trotzdem keinen Brand aus. Sie wird höchstens warm. Aber hey, das ist eine total konstruierte Situation, die in der Praxis nie vorkommen wird.
Brände entstehen eher durch China-Kram, Steckernetzteile oder LiIon-Akkus. Und durch Zigaretten und Kerzen.
In meiner Mietswohnung hängt alles, abgesehen von Wallbox, Herd, Ofen und Bad an einer 16A Sicherung, ohne Fi (Die Wallbox hat natürlich einen).
Wenn da der Elektrogrill, alle Grundverbraucher, der Rechner usw. auf der einen Sicherung rumhampeln, können das bestimmt auch mal 16+A sein, die da drüber gehen…
Ich weiß, sollte man was dran machen, aber Mietswohnung halt…
Ist mir hier zu viel mangelndes Fachverständnis. Wenn du an einer 16 A Sicherung 6kW anschließt, muss Diese auslösen, denn sonst würde die Leitung überlastet, daraus folgend starke Erhitzung und Brandgefahr! Die Leitung erwärmt sich bereits bei der Max. Leistung von 16 A aber das sollte noch innerhalb Toleranz sein, hängt aber auch noch von der Leitungslänge ab. Du hast in deiner Wohnung auch nicht ein Netzwerk, sondern die Last geht auf eine Leitung mit entsprechender Absicherung und eventuell zusätzlichen Stromzweigen.
Das Problem ist aus meiner Sicht hier im Text und auch im Video im Detail ganz gut beschrieben. Sowohl die Belastung der Leitungen, als auch die Entlastung durch das Balkonkraftwerk.
https://elektronik-zeit.de/balkonkraftwerk/balkonkraftwerk-brandgefahr-gefahren-durch-kabelbrand/
Als Elektrotechniker kann ich nur sagen das in dem Interview und Video sehr viele Halbwahrheiten und Panikmache verbreitet wird:
1. Bei Neubauten wird für Steckdosen in der Regel 2,5mm² Querschnitt verwendet
2. Bei Altbauten sind die 1,5mm² meist sowieso höher belastbar (da Verlegeart meist direkt in Wand oder Rohr)
3. Ob die Anlage jetzt 600W, 800W oder 2kW hat macht erst mal keinen Unterschied für die Kabel und den Stromkreis. Interessant wird es nur wenn man gleichzeitig so viele Verbraucher anschließt dass die Leitung überlastet wird. Ich müsste also am selben Stromkreis so viele Verbraucher anschließen das Nachts wenn die Anlage nicht arbeitet immer die Sicherung fliegt. Das kann in Ausnahmefällen möglich sein, aber ich halte das nicht als realistisches Ausschlusskriterium gegen 800W Anlagen.
4. Das Thema mit Schuko Stecker ist anscheinend nur ein Thema in Deutschland (geht alles vom VDE aus). Sobald das Kabel aus der Steckdose gezogen wird und die Trägerfrequenz fehlt schaltet der Umrichter redundant ab. Bei jedem Trafo-Netzteil ist die Gefährdung einen Stromschlag am Stecker zu bekommen größer.
Und am Schluss kann sowieso niemand nachweisen ob die Anlage jetzt 600W oder 800W hat (wenn sie denn überhaupt angemeldet wird)
Zu 3.)
Der Gedankengang ist, dass (mehrere) Verbraucher gesamthaft 4.200 W (3.600W über die Sicherung und 800 W über das BKW) ziehen und das die Leitung überlaste, die eben auf max. 16 A dimensioniert sei, nicht aber auf 19,3 A.
Na ja, 3600 Watt + 800 Watt macht bei mir aber nur knapp 18,33 A. Das macht die Toleranz der Sicherung locker mit. Das Hauptproblem liegt, so finde ich, eher in unter Umständen älteren Leitungen und mangelhaften Verbindung bzw. Übergangswiderstände. Außerdem und darauf geht Holger Laudeley leider nicht ganz ein, „sieht“ die Sicherung ja nicht wirklich, bzw. zu spät, wenn die Leitung durch eingespeisten Strom überlastet wird und löst daher nicht aus.
Dann könnte man wenigstens 800 w pro Phase bei den 3 Phasen wechselrichtern anbieten , die über CEE16 angeschlossen werden. Gibt ein paar Modelle, die 3 MPPT Trecker und 6 Mc4 Inputs haben
Dafür muss ein Elektriker das abnehmen/unterschreiben.
Es geht ja um Balkonkraftwerke, für die eben kein Elektriker nötig ist, sonder der Mieter kann sie draufhängen und mit einem Stecker anschließen.
Das wäre dann genau mein Ding, damit sich meine CEE-Steckdose im Waschkeller nicht mehr so ein Schattendasein führen müsste. 😉
Richtig! Da wird etwas zum Problem hochstilisiert, das eigentlich nur im extrem seltenen Fall zum Problem wird. Was sollte man auch von einem ehemaligen Mitglied der Normungskommission DKE anderes erwarten? Er müsste ja eingestehen, dass man sich bei der Erarbeitung der Norm getäuscht hat und würde damit die eigene Arbeit infrage stellen.
Keine Ahnung wo du unterwegs bist, aber ich kann dir sagen, dass hier (auch in Neubauten) gerne noch 1,5mm² verlegt wird ..
Aber ich glaube dass im genannten fall auch eher die Steckdosen das Problem werden, als die NYM. (Auch jetzt schon!)
Na ja, „in der Regel“ und „meist“ ist für eine allgemeine Regelung an der letztlich die Frage hängt, ob die Bude abfackelt oder nicht, schon etwas dürftig, oder?
Da muss man dann entweder vom schlechtestmöglichen zulässigen Zustand ausgehen – und das ist dann halt *nicht* der Neubau mit „in der Regel 2,5mm² Querschnitt“, sondern der mit 1,5mm², und auch *nicht* der Altbau mit „Verlegeart meist direkt in Wand oder Rohr“, sondern der Altbau mit der Verlegeart „auf dem Holzbalken vom Fachwerk und das Kabel ist 60 Jahre alt“ – oder es müsste als Voraussetzung entsprechend geprüft werden, was dann aber auch nicht auf „einfach einstecken und loslegen“ rausläuft.
Ich bin auch Elektrotechniker und Regeln werden für den worst-case gemacht und nicht für den best-case!
Bei dem Schaden kann und wird sehr genau geschaut, denn die Versicherungen zahlen ungern Geld aus! Und bei dem potentiellen Personenschaden kann auch die Staatsanwaltschaft vor der Tür stehen. Hab ich schon 1x persönlich in meiner beruflichen Laufbahn erlebt. War aber alles bestens von meiner Seite aus, trotzdem war ein Kind tot.
Panikmache in meinen Augen. Welche Verbraucher sollen das sein die an der gleichen Leitung dauerhaft mit voller Leistungsaufnahme hängen? Solange die Belastung nicht dauerhaft besteht und auch nicht dauerhaft parallel mit 800W eingespeist wird gibt es gar kein Problem. Und wenn die Elektroinstallation schlecht gemacht ist dann wäre ein Balkonkraftwerk das geringste Problem. Ich denk da an alte und unsanierte Mietwohnungen mit klassischer Nullung etc.
Die 800 watt werden eingspeist und ändern nicht den gesamt Strom. Die Sicherung wird um 800 watt entlastet und nicht belastet. Hat der gute Mann nur studiert, oder auch einen persönlichen Bezug zur Praxis?
Der gute Mann bringt laut der Webseite seiner Firma folgende Qualifikationen mit: Sachverständiger und Gutachter für Photovoltaik, Betriebs- und Versorgungsingenieur, Elektroinstallateur- und Schiffbetriebstechnikermeister, Elektroinstallateur und Energieanlagenelektroniker. Er gilt als Erfinder des Balkonkraftwerks und hat eine Firma, die sich u.a. mit Planung, Installation und Überwachung von PV-Anlagen und Stromspeichern beschäftigt.
Ich persönlich würde an der Stelle deutlich mehr auf seine Meinung geben als auf die eines Politikers oder eines reinen Verbands-Jockels.
Bitte noch mal genau anschauen, die Sicherung wird entlastet richtig, aber die Leitung wird überlastet und der FI oder Sicherung löst im Fehlerfall nicht aus, da
Sie nur die Last aus dem Netz berücksichtigt und nicht die vom Balkonkraftwerk.
Dunning-Kruger? Natürlich „sieht“ die Sicherung sie 800W nicht. Die Leitung aber bei ungünstiger Einspeisestelle und Last, schon. Und die könnte da überlastet werden.
Kann mir jemand einmal verständlich erklären, wieso die Stromerzeugung einer Balkon-Solaranlage oben auf die Verbraucher als Belastung der Leitung gerechnet wird? Ich habe Verbraucher und Erzeuger die beide auf der gleichen Phase liegen, dann rechnen die sich doch gegen. Wäre dankbar über eine verständliche Erklärung.
Beispiel:
Ich habe eine Kaffeemaschine mit 1.000W auf der Phase und erzeuge 800W Strom mit Solar auf der gleichen Phase. Da habe ich doch nur 1000W Strom auf der Phase – 800W vom Solar und 200W vom Stromanbieter (und nicht 1800W Belastung).
Die Theorie bezieht sich das was die Sicherung „sieht“. Und das sind die 3600W aus dem Stromnetz. Darauf sind die Leitungen ausgelegt. Nun könnte parallel noch ein Balkonkraftwerk einspeisen in diese Leitung – das geht aber nicht an der Sicherung „vorbei“, der Überstrom wird demnach nicht erfasst und so wäre ein Verbrauch von 4400W über eine Leitung möglich die dafür nicht dauerhaft ausgelegt ist, mit entsprechenden Konsequenzen.
Aber praxisnah ist das zumindest relativ unwahrscheinlich (wenn auch nicht unmöglich) dass eine solche Dauerbelastung entsteht.
Du könntest, wenn PV-Anlage und dein Verbraucher am gleichen Segment (i.Allg. = Zimmer) hängen, theoretisch einen Verbraucher mit 3600W (Hausstrom) plus 800W (Balkonkraftwerk) = 4400W anschließen. In dem Fall wäre die Zuleitung zum Verbraucher mit einem zu hohen Strom beaufschlagt. Aber sobald dein Verbraucher in einem anderen Zimmer steht, geht der Energiefluss wieder über eine Sicherung und dann kann das gar nicht vorkommen. Ich halte das für völlig überzogene Panikmache, denn dein 4400W-Verbraucher würde bei jeder Wolke die Sicherung fliegen lassen.
Ich kann dir so einen Fall konstruieren:
Das könnte eine Klimaanlage sein, die auf eine bestimmte Zimmertemperatur eingestellt ist.
Scheint die Sonne ganz dolle, steigt die Temperatur, die Klimaanlage geht an.
Wenn die Sonne nicht scheint, ist es nicht warm genug, die Klimaanlage bleibt aus.
Auch ein Kühlschrank verbraucht desto mehr Energie, je wärme es im Raum ist.
Es könnte also doch passieren, dass man an einem heißen sonnigen Tag auf dem Balkon den Elektrogrill anschmeißt, die Klimaanlage in der Wohnung mit voller Pulle arbeitet und alles auf einer Leitung hängt.
Aber ob die zusätzlichen 200 Watt da was ausmachen, kann jeder selbst ausrechnen.
Nicht unbedingt. Es geht eher darum, dass die Sicherung von der an der „anderen“ Seite eingespeisten Leistung nichts mitbekommt. Es kommen vom Netz über die Sicherung max. 16A und vom BKW nochmals 2,5 bis 3,5A, somit kannst du an einer an der gleichen Phase angeschlossenen Steckdose 19,5A entnehmen, ohne dass die Sicherung rausfällt. Diese Steckdose und die Leitung dorthin sind aber nur für 16A ausgelegt. Man müsste daher die Sicherung gegen eine 13A austauschen so dass in Summe nichts überlastet wird.
das beispiel ist kein problem. problematisch wird es erst, wenn die summe der verbraucher die sicherung übersteigt.
Du kannst durch die zusätzliche Einspeisung von 800 W jetzt mehr aus dem betroffenen Stromkreis entnehmen als der Leitungsschutzschalter zugelassen hätte.
Die potentielle Mehrbelastung kann in einem Leitungsabschnitt liegen, der hinter Leitungsschutzschalter und Einspeisewechselrichter sitzt.
In vielen Installationen wird das unkritisch sein, bei manchen jedoch nicht. Wenn es jetzt zu einem Leitungsbrand kommt, obwohl alles nach dem Stand der Technik installiert wurde, wäre das ziemlich blöd.
Es gibt auch andere Verbraucher als Heizlüfter, die eine Leitung an die Belastungsgrenze bringen können. Das können auch mehrere Verbraucher an einem Leitungsschutzschalter sein, die auf verschiedene Steckdosen verteilt sind.
Sicherheit würde nur Überprüfung durch eine Fachkraft bringen. Das läuft dem Konzept des einfachen Plug&Play entgegen.
Halte ich für nicht plausibel. Das würde ja nur gelten, wenn ich im gleichen Segment – damit ist gemeint, dass der Energiefluss nicht über eine Sicherung läuft – die PV-Anlage Energie einspeisen lasse, dazu noch die Maximalmenge, die über die Sicherung läuft … d.h. ich bräuchte dann im gleichen Segment einen Verbraucher der die Summe aus beiden „verbraucht“. Nur dann beaufschlage ich die Leitung mit mehr Strom als erlaubt. Üblicherweise stehen die PV-Anlage („Balkonkraftwerk“) und die großen Verbraucher aber in verschiedenen Segmenten (Zimmern), so dass der Energiefluss immer über mindestens eine Sicherung läuft und dann ist wieder bei 16A Schluss. Bin allerdings kein Elektriker, aber die Erläuterungen des angeblichen Erfinders der Balkonkraftwerke sind im Detail nicht ausreichend.
Hab in älterem Haus gewohnt, wo es für jede Wohnung nur die Hauptsicherung im Keller gibt.
Also lief der ganze Verbrauch der Wohnung über EINE Sicherung.
Da ist es schonmal vorgekommen, dass die Sicherung rausfliegt, wenn zuviele Geräte angeschaltet wurden.
Für solche Fälle, sicher nicht einmalig, sind die Regeln der VDE gemacht worden.
Worst Case eben.
Und jetzt rate mal : solange du die Nutzungsart der Anlage NICHT grundsätzlich änderstv(z.B. durch eine große PV-Anlage mit dem Zweck, grundsätzlich Strom zum Eigennutz UND Einspeisung zu erzeugen), dann gilt für das alte Glump „Bestandsschutz“.
Ich hatte erst letzte Woche so einen „Helden des Netzbetreibers“, der hat den Einspeisezähler auf den Bakelit-Zählerplatt anno 1947 geschraubt. Und er hatte sogar das Recht auf seiner Seite, denn die 14kWp-PV ist noch nicht aufgebaut damit als „Bestandsschutz“.
So mussten wir erst den Kunden davon überzeugen, dass der weg muss und gegen einen neuen ausgetauscht werden muss – durch den Netzbetreiber wäre es eine legitime Anordnung zur Erneuerung/Ertüchtigung des Zählerschranks gewesen, aber so hatte der Kunde das Gefühl, wir wollten ihm „goldene Wasserhähne“ verkaufen….
da sind mal wieder viele halbwahrheiten im umlauf, insb. unbegründete panikmache von elektrikern, die sich jetzt sorgen machen, dass ihnen plötzlich ihr pfusch um die ohren fliegt und/oder sie an den installationen mitverdienen wollen. auch ein bekannter youtuber ist da ganz vorne mit dabei.
wieviele balkonkraftwerke haben denn im eu-ausland schon brände ausgelöst? null. wenn man mal von regelwidrigen installationen absieht.
Nur weil (noch) keiner darüber berichtet, heißt es nicht, das sowas nicht passiert ist.
Anders ist es bei den E-Autos : die sorgen schon medial als Brandursache, selbst wenn diese gar nicht gebrannt haben – siehe „Freemantle Highway“.
Die 1,5mm²-Leitungen sind aber auch ein reines D-A-CH-Problem : bei Neubauten in der restlichen Alt-EU ist 2,5mm² seit 2000 quasi „Standard“ – das wurde für ein Dorf-Sanierungsprojekt bereits 2002 in UK von uns gefordert, und das waren alles uralte Häuser…
UK ist aber nebenbei ein schlechtes Beispiel, da dort die Netzspannung keine 230 V beträgt.
Viele Bauten aus den 50ern und 60ern des vorherigen Jahrhunderts sind stromtechnisch „auf Kante genäht“. Es reicht teils schon, einen Staubsauger mit hohem Anlaufstrom anzuwerfen, wenn gleichzeitig die Mikrowelle, der Kühlschrank und ein Fernseher läuft, da alles (ALLES) auf einer 10A-Sicherung liegt. Klar sollte eine 3×1,5 NYM-Leitung das aushalten, irgendwo hakt es dann aber doch. Einfach die Sicherung auf 16A wechseln, ohne sich vorher sämtliche Verbindungsstellen (Abzweigdosen etc) genau anzusehen, ist aus Elektriker-Sicht nicht wirklich ratsam. Dann diesen einen Stromkreis noch mit zusätzlichen 800W belasten?
(Solche Installationen gibt es noch zuhauf, selbst genügend gesehen. Da ist dann für eine Wohnung im Mehrgeschosser eine Unterverteilung zuständig, in der 3 Sicherungen für den Herd, 3 für den Durchlauferhitzer und eine weitere für den ganzen Rest vorgesehen. Vielleicht gibt es noch einen weiteren stillgelegten Kreis für eine alte Nachtspeicherheizung, wo die Kabel irgendwo abgeschnitten in der Wand enden. Viel Spaß beim Suchen…)
wie immer
Panikmache um Aufmerksamkeit zu bekommen.
In Europa und auch in Deutschland sind 800w als Balkonkraftwerk kein Problem. Das verträgt der Steckdosenstromkreis ohne Probleme. Jedenfalls gibt es noch keine Unfallstatistik die etwas anderes belegt.
Kleiner Tipp von mir bei 1200w Solar einfach die 16A Sicherung durch eine 10A Sicherung ersetzen und eine Nulleinspeisung realisieren. Da fällt dann auch die Anmeldung weg
Na, für die Nulleinspeisung braucht man dann schon etwas mehr Fachwissen (kann man sich anlesen) als einfach den Stecker in die Dose zu stecken. Und 1200 Watt sind kein Balkonkraftwerk mehr (habe ich aber mit 1400 Watt auch nicht mehr 🙂 )
„Damit es in Kraft treten kann, müssen die VDE-Richtlinien im Bereich der Elektrotechnik sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert werden“
Seit wann ist ein Gesetz denn abhängig vom VDE, einem privaten Verband der Empfehlungen rausgibt?
Durch die ausdrückliche Bezugnahme des EnWG auf die „technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.“
Laudeley ist PV-Anlagen Unternehmer aus meiner Region, andere Kritiker sind auch keine Vertreter der Stadtwerke oder Stromproduzenten, daher Unsinn.
Ich nehme an, ein „PV-Anlagen Unternehmer“ will dir eine PV-Anlage installieren und zwar die, die er dir mit Gewinn verkauft hat, und nicht, dass du eine günstige PV-Anlage bei Netto kaufst, mit dem Kumpel aufhängst und mit einem einfachen Stecker anschließt.
Dieser Mann hat das Konzept des Balkonkraftwerks quasi erfunden.
Aber Hauptsache erstmal auf die Leute drauf hauen wenn man keine Ahnung hat, oder?
Oha. Deutschland atmet auf. Es wurde endlich ein Fachmann gefunden, der eine eher theortische Gefahr in 800 Watt Anlagen sieht. Hatte mich schon gewundert, dass eine Vereinfachung von Vorschriften, die dazu auch noch praxisnah und vorteilhaft sind, einfach so durchgewunken werden können. Und das innerhalb eines Jahres. Ich bin beruhigt.
In Deutschland wird eben immer alles totgequatscht.
Die übrige Welt steckt einfach den Stecker rein.
Kann sich noch jemand erinnern, wieviel Firmen pleite gehen werden, wenn der Mindestlohn kommt? Oder wie brandgefährlich die E-Scooter den Straßenverkehr aufmischen?
Oder man nimmt in diesem speziellen Punkt einfach keinen Bezug bzw. schreibt was abweichendes rein 😉
Der Fachmann befürchtet nur, das nach dem ersten Brand mit tragischen Folgen, das ganze Thema Balkonkraftwerke beerdigt wird.
Es steigt Belastung sondern lediglich die MÖGLICHE max. Belastung, wenn 1. die Photovoltaik ihre max. Leistung abgibt und für die restlichen 3600 W Verbraucher laufen.
Also ich kann den ganzen Hype um die Dinger nicht verstehen. Zum einen darf man als Laie nicht mal den Herd oder ein Spiegelschrank anschließen , auf der anderen Seite stellt sich jetzt Hinz und Kunz so ein Ding hin. Manchmal stehen die Dinger auch noch ungünstig.
Wie wirtschaftlich so eine Anlage ist, ist ja auch noch nicht hinreichend bekannt.
Ich jedenfalls kann diesen „Freiluftkabeln“ um Fallrohre gewickelt mit Klebeband an Geländern angebracht nix abgewinnen.
Für mobile Anwendungen beim Wandern Campen ja aber an Balkonen?? Man darf ja mitunter nicht mal eine SAT-Schüssel aufstellen. Bin gespannt wann es da die ersten Klagen gibt.
So mal ganz neben der hier beschriebenen Thematik. Abseits dessen brauchen wir in Deutschland doch für alles Gesetze und Regeln icl ext Wurscht. Siehe Einführung der E-Scooter.
Aber den Stecker deines Staubsaugers darfst du auch selbst in die Steckdose stecken und einen Blumenkasten können die meisten auch am Balkon befestigen. Das ist in etwa die Komplexität eines Balkonkraftwerks. Eine nicht unerhebliche Menge Leute sehen darin einen kleinen Beitrag zur Energiewende. Bei den aktuellen Preisen verdient man nach 3-4 Jahren auch noch Geld damit.
Naja, die Rechnung ist eigentlich ganz einfach. Wenn die Novellierung kommt:
Balkonkraftwerk, ca. 600 Euro, Aufständerung 100 Euro, Wielandsteckdose entfällt dann. Macht 700 Euro, in Oldenburg gab es sogar 300 Euro Förderung der Kommune, verbleiben 400 Euro Investitionskosten. Bedeutet: Wenn die Sonne scheint, reduziert so ein Teil die Grundlast ganz erheblich. Alles, was tagsüber Strom zieht: Kühlschrank, Telefon, Router, Amazon Echos, Gefrierschrank, Waschmachine, Geschirrspüler.
Das läppert sich und wird sich auch auf deiner Stromrechnung bemerkbar machen. Nach ein paar Jahren haste deine Kosten raus und profitierst davon.
Das einfachste wäre es doch, wenn man die Sicherung auf der Einspeiseleitung eben auf 12A begrenzt, dann ist man safe und das tut nicht weh.
Eine Alternative wäre ein Akku. Dann kann die PV 600W einspeisen und 200W laden.
Als Jurist erlaube ich mir dann doch den allgemeinen Hinweis, dass „Richtlinien“ privater Organisationen, wie des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V), reinen Empfehlungscharakter haben.
Entscheidend ist der Gesetzgeber.
Auch bei allen relevanten Haftungsfragen.
Grob gesagt, je konkreter die Gesetzgebung, desto weniger Rechtsunsicherheit verbleibt beim Einzelnen. Das Vakuum der Deregulierung, die war in den 1990ern das Schlagwort überhaupt, haben alle möglichen privaten Organisationen gerne gefüllt, um ganz uneigennützig immer höheren Aufwand als „Stand der Technik“ zu beschreiben und dann ganz zufällig als ausführende Industrie und Handwerk daran zu verdienen.
Legendär ist da das Thema Brandschutz.
Umso wichtiger wäre hier eine Re-Regulierung um für Rechtssicherheit zu sorgen und „Richtlinien“ privater Vereine zu verdrängen. Die können sich hinreichend während des Gesetzgebungsverfahrens Gehör verschaffen.
Der Gesetzgeber fordert, dass du den Stand der Technik einhälst. Wie weist du das bitte vor Gericht nach? Am einfachsten, indem du dich an die ausführlichen Regeln des VDE gehalten hast. Geht aber natürlich auch anders, was dir als Juristen vermutlich klar und lieb ist, denn es ist viel aufwändiger und damit teurer für den Klienten.
Falsch.
Beim Brandschutz war es einst so, dass es Teil der kommunalen Bauaufsicht war und Brandschutz schon beim Bauantrag geprüft wurde. Hat die Gemeinde die Planung genehmigt, dann waren alle rechtlich auf der sicheren Seite.
Das hat man in der Deregulierung gestrichen, nun enthält das Gesetz nur noch allgemeine Verweise und teure, private Gutachter müssen den Brandschutz prüfen und haften persönlich (!) mit ihrem Vermögen und ggf. sogar strafrechtlich, wenn jemand bei einem Brand zu Schaden kommt und ein anderer Gutachter gefunden wird der attestiert, dass dieser Personenschaden hätte verhindert werden können, wenn Brandschutzmaßnahme X getroffen worden wäre, die seiner Ansicht nach auch Stand der Technik gewesen sei. Das kann Jahr so hin und her gehen, Juristen verdienen prächtig daran.
Und weil kein Gutachter dieses persönliche Risiko eingehen möchte wird stets der größtmögliche Aufriss betrieben.
So kann man das, zur Freude aller ausführenden Unternehmen und der ausrüstenden Industrie, natürlich machen.
Man kann aber durchaus gesetzliche Regelungen treffen mit denen einfach Rechtssicherheit herrscht. Was und wie, darüber muss sich das zuständige Ministerium für einen Gesetzentwurf der Regierung Gedanken machen.
Du bist in die selbe Falle getappt die man den Wählern seit 30 Jahren immer wieder gestellt hat, die Vorstellung, dass möglichst allgemeine und wenige gesetzliche Regelungen die Dinge vereinfachen. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Knappe Verweise auf den Stand der Technik sind eine Büchse der Pandora. Idealerweise gibt es genaue Normierung, inklusive technischer Details im Anhang zum Gesetzestext bzw. einer Verordnung, die von der Regierung auf einfachem Wege aktuell gehalten werden kann.
Dort kann dann jeder nachschauen und der Markt sich darauf einrichten. Rechtssicher.
stehe ich denn so völlig auf der Leitung? wenn ich in einem Stromkreis einen 800W Verbraucher bspw. eine Heizung habe und dann einen Erzeuger bspw. das Balkonkraftwerk mit 800W dann habe ich hier doch keine 1600W. der erzeugte Strom fließt vom Balkonkraftwerk zur Heizung. das wollen wir doch mit dem Balkonkraftwerk machen, selbst erzeugten Strom verbrauchen und nicht ins Netz einspeisen. abgesehen davon weiß der Strom das nicht, der nimmt den Weg des geringsten Widerstandes, ab zum nächsten Verbraucher.
Die Sonne scheint und dein Balkonkraftwerk liefert 800 Watt. Jetzt steckst du in Steckdosen vom selben Stromkreis einen Klimaanlage und einen Elektrogrill, die zusammen 4400 Watt ziehen. Deine Sicherung sollte normalerweise anschalten, macht sie jetzt aber nicht, denn über die Sicherung laufen nur 3600 Watt und der Rest kommt vom Balkonkraftwerk. Der hohe Verbrauch ist also für den Sicherungskasten nicht sichtbar. Über die Leitung laufen dann trotzdem 19 Ampere.
Und genau das sollte der Gesetzgeber keinesfalls „freigeben“, sondern regulieren über die notwendige Pflicht eines eigenen Stromkreises für die Einspeisung. Sonst rauchen demnächst viele Häuser. Muss man schon mal genau hinschauen und von Stromarbeiten/Elektrizitätsarbeiten lieber die Finger lassen. Machen lassen von einem Elektrofachkraft. Die hat übernimmt dann auch die Gewährleistung. Ist besser so.